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Geschichte

Yvonne Karimi-Schmidt

Der Israel-Palästina Konflikt aus der Sicht des Völkerrechts

ISBN: 978-3-95850-956-6

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Produktart: Buch
Verlag: Diplomica Verlag
Erscheinungsdatum: 02.2015
AuflagenNr.: 1
Seiten: 96
Sprache: Deutsch
Einband: Paperback

Inhalt

Der seit Jahrzehnten dauernde ungelöste Konflikt zwischen Israelis und Palästinensern zählt zu einem der komplexesten Themen des Völkerrechts und der internationalen Beziehungen. Denn es geht bei diesem Konflikt um Fragen wie territoriale Unabhängigkeit, Recht auf (innere und äußere) Selbstbestimmung, Humanitäres Völkerrecht, Recht auf Widerstand gegen eine militärische Besatzungsmacht, Menschenrechte, Terrorismus und Staatsterrorismus, Auswirkungen bewaffneter Konflikte auf die Umwelt (Stichwort: Umweltvölkerrecht), um einige wichtige völkerrechtliche Themen schlagwortartig zu nennen. Bei diesem Konflikt geht es freilich noch um andere Teilbereiche der internationalen Beziehungen, nämlich um Außen- und Sicherheitspolitik, Diplomatie, Militär und Rüstungsindustrie sowie Außenwirtschaftspolitik der Weltmächte (USA, EUROPA, RUSSLAND, CHINA) sowie der involvierten Regionalmächte (IRAN, SAUDI-ARABIEN, ÄGYPTEN). Soweit es vom vorgegebenen Thema – nämlich einer völkerrechtlichen Analyse der gegenwärtigen Situation in Israel bzw. Palästina unter Mitberücksichtigung der historischen Dimensionen - nicht abweicht, soll auch auf diese vorhin genannten Bereiche der internationalen Beziehungen Bezug genommen werden. Um die gegenwärtige Situation in Palästina aus völkerrechtlicher Sicht angemessen verstehen zu können, wird auch ein geschichtlicher Rückblick Palästinas inklusive Erläuterungen des für die israelische Staatsgründung wesentlichen und bis heute in Israel rechtlich umgesetzten ideologischen Fundaments, nämlich des Zionismus, unternommen.

Leseprobe

Textprobe: Kapitel 4. Gründung des Staates Israel – Al-Nakba (Die Katastrophe): Anfang Dezember 1947 folgten schon die ersten großen gewaltsamen Zusammenstöße zwischen jüdischer und arabischer Bevölkerung. Der Ausbruch der arabischen Gewaltakte direkt nach Bekanntmachung der UN Teilungsresolution 181(II) am 29. November 1947 wurde von der Führungsschicht der Jüdischen Behörde und der zionistischen Militärorganisation Haganah noch als Neuauflage jener Kämpfe und Terrorakte der Araber betrachtet, wie sie schon in den Jahren 1920/21, 1929, 1936-39 stattgefunden haben. Nicht aber wurde dies als Beginn eines umfassenden Krieges gewertet, weshalb die Haganah zunächst eine defensive Strategie einschlug. Dies änderte sich aber schon Mitte Dezember 1947, wo es schrittweise zur Umsetzung des so genannten Tochnit Mai (auch Plan Mai oder Plan B genannt) kam, der im Mai 1947 verfasst worden war, nachdem Großbritannien die Palästinafrage an die Vereinten Nationen überwiesen hatte. Diesem Plan gemäß folgten Angriffe und Terrorakte der Haganah auf palästinensisch arabische Dörfer und Zivilisten. Es folgten zunehmende militärische Auseinandersetzungen, denen nach der Ausrufung des Staates Israel am 14. Mai 1948 die arabischen Staaten offiziell beitraten. Am 15. Mai 1948 marschierten die Armeen von Transjordanien, Syrien, Libanon, Ägypten und Irak in Palästina ein. Der Kriegseintritt der arabischen Staaten markierte somit eine neue völkerrechtliche Lage: der Krieg wurde zu einem internationalen Konflikt. Von da an war auf israelischer Seite eine steigende Tendenz zur Vertreibung der palästinensischen Bevölkerung zu erkennen. Ein bedeutsamer Aspekt der Vertreibungspolitik war das Verbot der Rückkehr: Anfang Mai 1948 erhielten jüdische Bauern die Anweisung, das von Palästinensern verlassene Land zu übernehmen. Bei all diesen Maßnahmen spielte Josef Weitz, der damaligen Direktor der Abteilung für Bodenfragen des Jüdischen Nationalfonds, eine wesentliche Rolle. Weitz, ein überzeugter Zionist, der in Palästina keinen Platz für zwei Völker sah, trat ebenso wie viele Anhänger der zionistischen Bewegung für die Deportation der arabischen Bevölkerung Palästinas in die benachbarten Staaten ein. Schon früh hatten zionistische Aktivisten erkannt, dass das von Israel Zangwill ausgegebene Motto ein Land ohne Volk für ein Volk ohne Land nicht der Wahrheit entsprach, sondern Palästina ein dicht besiedelter Raum war. Seit den 30iger Jahren diskutierte man deswegen in zionistischen Kreisen die Idee des Transfers . In der Narrative der indigenen Araber Palästinas lebt der erste arabisch-israelische Krieg als al-Nakba ( Die Katastrophe ) weiter und markiert nicht nur den Verlust ihrer Heimat und den Beginn ihres Flüchtlingsschicksals, sondern auch den Zusammenbruch der palästinensischen Gesellschaft insgesamt. Die Araber wurden Opfer einer systematischen Vertreibungspolitik, die mit dem Beginn der Umsetzung des so genannten Tochnit Dalet - (auch Plan D genannt), im April 1948 ihren Anfang nahm. Laut Meron Benvenisti, ehemaliger Vizebürgermeister von Jerusalem, war Plan D – im Gegensatz zu den ab Mitte Juni stattfindenden Vertreibungen - jedoch kein überlegtes ethnic cleansing program, sondern ein Plan zur Erreichung militärischer Ziele . Ziel des Planes D war jedenfalls die Vertreibung von feindlichen und potentiell feindlichen Kräften aus dem von den Vereinten Nationen zugesprochenen jüdischen Territoriums, der Grenzgebiete und der Kommunikationslinien zwischen jüdischen Bevölkerungsgebieten. Die Instruktionen zur Vorgehensweise waren deutlich: Zerstörung von Dörfern und Bevölkerungszentren, die als auf Dauer schwer kontrollierbar eingeschätzt werden müssten. Dies sollte durch Einkreisung und Durchkämmen des Dorfes, der Niederschlagung eventuell anzutreffenden Widerstandes und der Vertreibung der Bevölkerung außerhalb der Landesgrenzen geschehen. Innerhalb einiger Wochen gelangten die meisten arabischen Städte Galiläas - Tiberias, Haifa, Safad und Akko - und anderer Teile Palästinas unter die Kontrolle der zionistischen Militärmachthaber. Ab Mitte Juni 1948 gab es schließlich ein nicht militärischen Zwecken dienendes wohlüberlegtes Transfer-Programm, das laut Meron Benvenisti zwar nicht so schlimm war wie in Bosnien in den 90iger Jahren des 20. Jahrhunderts, deren Aktivitäten aber auch in etlichen Fällen als Kriegsverbrechen bezeichnet werden können. Wie so oft in den folgenden Jahrzehnten des palästinensisch-israelischen Konflikts schritt die internationale Gemeinschaft aber nicht ein. Dies trotz der Vertreibung Hunderttausender einheimischer arabischer Einwohner, die nicht freiwillig ihre Heimat verließen - wie später von den israelischen Regierungen behauptet wurde - und trotz der erkennbaren Übergriffe und Massaker an der Zivilbevölkerung. Der erste arabisch-israelische Krieg endete mit einem Sieg der Israelischen Armee (IDF – Israel Defence Forces) über die Arabische Befreiungsarmee (ALA - Arab Liberation Army). Zwischen Februar und Juli 1949 kam es schließlich zu Waffenstillstandsvereinbarungen zwischen Israel und Ägypten, Libanon, Jordanien und Syrien. Das durch diese Waffenstillstandsvereinbarungen gekennzeichnete Gebiet bezeichnet man auch als Grüne Linie. Die Waffenstillstandsvereinbarungen beruhten lediglich auf militärischen Überlegungen und präjudizieren – aus völkerrechtlicher Sicht - bis heute keineswegs die Rechte, Forderungen oder Positionen aller involvierten Parteien hinsichtlich endgültiger Beendigung der Palästinafrage. Nach der Unterzeichnung der Waffenstillstandsvereinbarungen verfügte Israel über 72 % des gesamten ursprünglichen britischen Mandatsgebietes, und inkludierte auch solche Teile Palästinas, die ursprünglich von einer Mehrheit von indigenen Arabern bewohnt waren. Die Mehrheit dieser Araber – ca. 2/3 der damaligen arabischen Gesamtbevölkerung – war aus den eroberten Dörfern und Städten vertrieben worden oder war geflüchtet. Innerhalb des von Israel - nach Unterzeichnung der Waffenstillstandsvereinbarungen 1949 - beherrschten Territoriums verblieben nur rund 158.000 indigenen Araber. Rund 750.000 Palästinenser fanden sich zerstreut in den Flüchtlingslagern des Libanons, Syriens, Jordaniens, der Westbank und des Gazastreifens.

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