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Gesundheitswissenschaften


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Produktart: Buch
Verlag: Bachelor + Master Publishing
Erscheinungsdatum: 05.2016
AuflagenNr.: 1
Seiten: 64
Sprache: Deutsch
Einband: Paperback

Inhalt

Die steigende Zahl der Menschen mit dementiellen Syndrom auf der einen und die sinkende Zahl potenzieller Pflegekräfte auf der anderen Seite führen zu der Frage, ob eine würdevolle und dem Anspruch unserer Wohlstandsgesellschaft angemessene Versorgung Demenzkranker in Zukunft gewährleistet werden kann. Diese Arbeit beschäftigt sich mit den Auswirkungen der steigenden Zahl von dementen Personen auf die Pflege und der daraus resultierenden Fragestellung, wie die Diskrepanz zwischen verfügbaren Pflegekräften und Pflegebedürftigen gelöst werden kann. Hierzu werden zunächst die Besonderheiten der chronischen Erkrankung Demenz in Hinsicht auf Pflege, Betreuung und entstehende Kosten dargestellt und die Entwicklung der Pflegenachfrage wird mittels Daten für Prävalenz und Inzidenz des dementiellen Syndroms untersucht. Zusammen mit der Zahl aktuell Pflegebedürftiger können daraus Prognosen für qualitative Entwicklungen von dementiellen Erkrankungen bis zum Jahr 2050 entwickelt werden. Im Weiteren wird die Zusammenführung von Pflegenachfrage und -angebot und der sich daraus ergebende Engpass an Pflegekräften dargestellt, der ab dem Jahr 2020 eintreten wird, wenn nicht adäquat interveniert wird. Zudem werden Maßnahmen zur Begegnung der künftig entstehenden Diskrepanz zwischen Angebot und Nachfrage in der Pflege von Menschen mit dementiellem Syndrom auf ihre Wirksamkeit hin überprüft und wenn möglich qualitativ ausgewertet. Abschließend folgen eine Zusammenfassung der wichtigsten Entwicklungen im Bereich der dementiellen Erkrankungen und der Pflege sowie die Ergebnisse der untersuchten Handlungsmöglichkeiten.

Leseprobe

Textprobe: Kapitel 5.2 Mögliche Auswege: Um den hier ausführlich aufgezeigten Folgen der demographischen Entwicklung und dem damit verbundenen künftigen Mangel an Pflegekräften zu begegnen bzw. entgegenzuwirken, stehen grundsätzlich zwei Stellschrauben zur Verfügung. Zum einen kann versucht werden die Angebotsseite zu stärken und für quantitativen Zuwachs in Pflegeberufen zu sorgen. Zum anderen können Maßnahmen eingeleitet werden, um dem extremen Anstieg der Nachfrage nach Pflegekräften, dem ein enormer Zuwachs an dementen bzw. pflegebedürftigen Personen zu Grunde liegt, einzudämmen oder zu verlangsamen. 5.2.1 Stärkung des Pflegeangebots: Um eine Zunahme des Pflegepersonals zu generieren bzw. das Niveau der Pflegekräfte auf dem aktuellen Stand zu erhalten, werden im Folgenden die fünf Maßnahmen: 1)Beschäftigungschancen verbessern, 2) Erwerbsbeteiligung erhöhen, 3) Arbeitszeiten verlängern, 4) Breite Bildungsoffensive und 5) Gezielte Steuerung der Zuwanderung diskutiert, denen auch quantitative Effekte beigemessen werden sollen, um abschätzen zu können inwieweit diese Maßnahmen geeignet sind, um dem drohenden Notstand in der Pflege beizukommen. Den folgenden Berechnungen liegt die Annahme zu Grunde, dass bis zum Jahr 2030 737.000 zusätzliche Pflegekräfte benötigt werden. Dies entspricht nicht einer anderen Dimension des Pflegenotstands als in der bisher dargestellten Szenarien, sondern liegt darin begründet, dass die Zahl der fehlenden Pflegekräfte nicht als Vollzeitadäquate ausgedrückt ist und somit auch Teilzeitkräfte als eine Pflegekraft in die Berechnung einfließen. 5.2.1.1 Beschäftigungschancen verbessern: Eine Möglichkeit, die zu verbesserten Beschäftigungschancen beitragen kann, besteht in der Umschulung von Arbeitskräften, deren Kernaufgaben vom Arbeitsmarkt, zum Beispiel aufgrund struktureller Verschiebungen, nicht mehr nachgefragt werden. Laut Pflegelandschaft 2030 können dadurch vor allem Hilfskräfte gewonnen werden, da pflegeaffine Personen grundsätzlich bereits in der Pflegebranche aktiv sind und die Pflegebranche nicht ausreichend attraktiv ist, um qualifiziertes Personal aus anderen Branchen abzuwerben. Demnach würden sich bis zum Jahr 2020 35.000 und bis zum Jahr 2030 80.000 Hilfskräfte gewinnen lassen. Wegen der Dauer der Umschulung und dem Greifen der Maßnahme wird die Zahl der Hilfskräfte bis 2020 noch gering ausfallen, danach aber kontinuierlich ansteigen. Weiterhin stellt eine erhöhte Zahl an Ausbildungsplätzen in der Altenpflege eine Möglichkeit dar, zu verbesserten Beschäftigungschancen beizutragen. Ende 2012 hat die Bundesregierung mit den Ländern vereinbart, die Zahl der Ausbildungsplätze bereits bis zum Jahr 2015 deutlich zu erhöhen. Dazu unterstützt die Bundesagentur für Arbeit die Umschulung zur Altenpflegefachkraft durch Finanzierung des dritten Umschulungsjahres. Zusammen mit verbesserten Fortbildungs- und Umschulungsmöglichkeiten sollen demnach bis zum Jahr 2015 4.000 Pflegehelfer gewonnen werden. Laut Bundesministerium für Gesundheit zeigen diese Maßnahmen auch bereits Wirkung, wonach die Zahl der Schüler in der Altenpflege zuletzt deutlich angestiegen ist. Des Weiteren ist die Umgestaltung der Pflegeausbildung geplant. Demnach soll eine gemeinsame Grundausbildung mit folgender Spezialisierung auf Alten-, Kranken- und Kinderkrankenpflege umgesetzt werden. Dadurch soll der Wechsel zwischen den einzelnen Pflegeberufen leichter vonstattengehen und die Pflegebranche dadurch insgesamt flexibler auf Arbeitsmarktanforderungen reagieren können. Im Allgemeinen ist es wichtig Ansehen und Wertschätzung des Pflegeberufs in der Gesellschaft zu schärfen, um durch ein attraktives Umfeld vermehrt Auszubildende in der Pflegebranche anzuziehen. Wichtig ist insbesondere junge Männer anzusprechen, die bislang nur sehr selten einen Pflegeberuf erlernen, und sie für eine Ausbildung in der Pflege zu gewinnen. Zur Attraktivität eines Berufs gehört auch eine entsprechende Entlohnung. Für die Branche ist zwar bereits ein Mindestlohn festgelegt, dieser allein wird aber nicht zu einer deutlich erhöhten Attraktivität des Pflegeberufs beitragen, sondern sollte nur als Untergrenze angesehen und bei Hilfskräften Anwendung finden. Zusätzlich ist es wichtig, unnötige Bürokratie abzuschaffen und gut ausgebildete Pflegekräfte effizient einzusetzen. Dazu sieht die Bundesregierung vor, das Maß der Dokumentationspflichten und Bürokratie auf ein notwendiges Maß zur Sicherung guter Qualität zu reduzieren. Diese allgemeinen Maßnahmen zur Verbesserung der Attraktivität des Pflegeberufs können allerdings nicht abschließend quantifiziert werden. So kann zwar von einer Zunahme der Ausbildungen von Pflegekräften aufgrund diverser Bemühungen auf Bundesebene angenommen, das Ausmaß jedoch nicht endgültig quantifiziert werden. 5.2.1.2 Erwerbsbeteiligung erhöhen: Effiziente Maßnahmen zur Verbesserung der Work-Life-Balance, Förder- und Weiterbildungsmaßnahmen für Mütter zum Wiedereinstieg und Maßnahmen zum Verbleib älterer Menschen im Erwerbsleben können ebenfalls dazu beitragen, das Ungleichgewicht auf dem Arbeitsmarkt zwischen Angebot und Nachfrage weiter zu verringern. Die Erwerbsbeteiligung von Personen in gesundheitlichen Einrichtungen ist im Vergleich zum Durchschnitt eher gering. Nach Berechnungen der Arbeitslandschaft 2030 ergibt sich ein Potential von 220.000 Personen, die zum Erwerb in der Branche gewonnen werden können. Bis zum Jahr 2020 könnten 100.000 Personen aktiviert werden. Dies scheint möglich, wenn die Erwerbsbeteiligung um bis zu 10% ansteigt und die Arbeitszeiten im Durchschnitt um zwei Jahre verlängert werden können. 5.2.1.3 Arbeitszeiten verlängern: Bei der Verlängerung der Arbeitszeiten geht es vor allem darum, dass bisher geringfügig Beschäftigte und Teilzeitkräfte ihre Arbeitszeiten heraufsetzen und der von Vollzeitkräften annähern. Würden alle Teilzeitbeschäftigten ad hoc ihre Arbeitszeit auf das Niveau einer Vollzeitkraft erhöhen, würde sich die Personallücke um 226.000 Vollzeitadäquate verringern. Dies zeigt das enorme Potential hinter der Idee der Arbeitszeitenverlängerung. Allerdings ist es nicht realistisch, dass alle Teilzeitkräfte ihre Arbeitszeit unverzüglich aufstocken. Vielmehr wäre eine stufenweise Anhebung der Arbeitszeiten für Berechnungen sinnvoller. Danach ergeben sich bei linearer Steigerung des Arbeitsumfanges für das Jahr 2020 118.000 zusätzliche Pflegekräfte. Auch das Szenario einer linearen Steigerung erscheint aber nicht realitätskonform. Zum einem liegt dies an den Präferenzen der Arbeitnehmer. Nicht bei allen ist eine Aufstockung der Arbeitszeit möglich, ohne in Konflikte mit familiären Pflichten oder anderen Beschäftigungen zu geraten. Zum anderen liegt dies an der zeitlichen Gestaltung des Arbeitsgebers. Morgens und abends entstehen Betreuungsspitzen bei der Versorgung von Pflegebedürftigen. In der Zwischenzeit ist es nicht möglich, alle Kräfte adäquat zu beschäftigen. Folglich ist eine Ausweitung der Arbeitszeiten bei einigen Personen nicht sinnvoll. Realistisch erscheint, dass bis 2030 180.000 fehlende Arbeitskräfte kompensiert werden können, wenn man die Annahme zugrunde legt, dass die Wochenarbeitszeit der Erwerbstätigen in einem Zeitraum von maximal fünf Jahren um maximal eine Stunde und auf maximal 40 Stunden pro Woche ansteigt. Bis 2020 könnten in etwa 90.000 fehlende Arbeitskräfte ersetzt werden.

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