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Pädagogik & Soziales

Jasmin Gutenberger

Selbstbestimmung bei Menschen mit geistiger Behinderung?

Studie zur Theorie und Praxis der Selbstbestimmung von Menschen mit geistiger Behinderung im Wohnheim

ISBN: 978-3-8428-5131-3

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Produktart: Buch
Verlag: Diplomica Verlag
Erscheinungsdatum: 12.2010
AuflagenNr.: 1
Seiten: 332
Abb.: 14
Sprache: Deutsch
Einband: Paperback

Inhalt

Viele Diskussionen kursieren um das Thema Selbstbestimmung. Unsere Selbstbestimmung wird sowohl durch Gesetze als auch durch Regeln und Verbote eingeschränkt. Niemand kann alles tun, wonach ihm beliebt. Doch kann wohl fast jeder erwachsene Mensch, der in seinen eigenen vier Wänden wohnt, selbst entscheiden, zu welchem Zeitpunkt er ins Bett geht, welches Bild an seiner Wand hängt und auch welche Marmelade er morgens auf sein Brötchen schmiert! Dies sind für uns selbstverständliche Tatsachen. Wies sieht es aber bei erwachsenen Menschen mit geistiger Behinderung aus, die in einem Wohnheim leben? Oft werden Menschen mit geistiger Behinderung ab einem bestimmten Alter von ihren Eltern in ein entsprechendes Wohnheim gebracht - meistens mit der Hoffnung verbunden: Mein Kind wird selbstständiger und kann somit selbst bestimmter leben. Ist das so? Viele haben wohl schon von Personalknappheit und Sätzen wie Die werden da behandelt wie Kleinkinder! gehört. Ziel der Studie soll es sein, herauszufinden, inwieweit solche Bedingungen der Wahrheit entsprechen und ob sich diese negativ auf die Selbstbestimmung der Bewohner auswirken. Zunächst soll das nötige Wissen über Menschen mit geistiger Behinderung vermittelt werden: Wie entwickelte sich die Bezeichnung geistige Behinderung, wie wird diese festgestellt und welche Auswirkungen haben die medizinischen Faktoren auf juristischer Ebene? Auch ist es wichtig zu wissen, welche Bedeutung Selbstbestimmung hat, wie der Begriff entstanden ist und sich bis heute - auch in der Geistigbehindertenpädagogik - durchgesetzt hat. Nach theoretischen Einführungen - u.a. auch zum Thema Wohnen - geht das Werk in eine Datenerhebung in zwei Wohnheimen des Internationalen Bundes über. In beiden Wohnheimen für Menschen mit geistiger Behinderung werden Bewohner und zum Teil auch Betreuer zum Thema Selbst bestimmt leben befragt. Durch die Interviews mit den Bewohnern soll herausgefunden werden, inwieweit die Bewohner zufrieden sind und wo die Grenzen ihrer Selbstbestimmung liegen - auch bei Dingen, die eigentlich selbstverständlich sein sollten. Letztendlich werden die Ergebnisse aus der Studie mit dem zuvor theoretisch dargestellten Soll-Zustand eines selbst bestimmten Lebens verglichen. Des weiteren werden am Ende die Bedingungen und Recherchenergebnisse der beiden vorgestellten Wohnheime gegenübergestellt. Die Studie ermöglicht einen realen Einblick in das Leben von Menschen mit geistiger Behindeurng.

Leseprobe

Textprobe: Kapitel 4.5.1.5, Veränderung der Beziehung zwischen Bewohnern und Betreuern: Um Selbstbestimmung für Menschen mit geistiger Behinderung zu erreichen, genügt es nicht, wenn in einem Wohnheim lediglich bestimmte Regeln eingehalten werden. Auch muss sich die Beziehung zwischen dem Personal und den Bewohnern grundlegend ändern. RUDI SACK spricht in seinen Ausführungen bewusst von Begleitern und nicht von Betreuern. Schließlich geht es beim Thema Selbstbestimmung um die Tatsache, dass die Menschen mit Behinderung nicht bevormundet werden sollen, sondern lediglich darum, dass eine Person zur Stelle ist, wenn sie selbst die Hilfe wünschen. (Es wird in vorliegender Arbeit dennoch der Ausdruck Betreuer benutzt, da dieser auch in den Wohnheimen und in der verwendeten Literatur hauptsächlich angewandt wird.) Für die Selbstbestimmung, ist nach RUDI SACK folgendes notwendig: Verbesserung der Kommunikation: Er spricht hier von der gemeinsamen Aufgabe, die Frequenzen von Sender und Empfänger aufeinander abzustimmen. . Je besser die Betreuer die Bewohner im Wohnheim verstehen, desto eher können sie auf deren Wünsche eingehen. Auch die nonverbale Kommunikation ist dabei mit inbegriffen, da viele Menschen mit geistiger Behinderung sich ausschließlich durch Gestik und Mimik zu verständigen wissen. Wichtig ist auch, dass keine Schonung des Menschen mit Behinderung stattfindet, wenn diesem etwa ein Thema vorenthalten wird, weil man davon ausgeht, dass dieser es nicht versteht. Zurückhaltung der Betreuer und Abbau von fachlicher Distanz: Des Weiteren soll zwischen den Betreuern und den Menschen mit geistiger Behinderung der Aufbau einer Beziehung nicht durch fachliche Distanz vermieden werden. Dabei steht aber nicht mehr die Aktivität, sondern die Zurückhaltung der Betreuer im Vordergrund, damit die Selbstbestimmung der Menschen mit Behinderung gewährleistet werden kann. Es sollen außerdem fachliche Ausdrucksweisen, die eine Abwertung von Menschen mit Behinderung beinhalten, vermieden werden und auch eine Infantilisierung im Umgang mit diesen soll nicht mehr stattfinden. Somit wird ihnen nicht länger eine lebenslange Erziehungsbedürftigkeit unterstellt. Abbau der Hilfslosigkeit von Menschen mit geistiger Behinderung: Ebenso soll die erlernte Hilflosigkeit der Menschen mit Behinderung abgebaut werden, indem diese durch ihr Zutun mit auf die Qualität der Beziehung einwirken. Die Beziehung sollte auch gewinnbringend für beide Seiten sein. Hierzu müssen die Betreuer lernen, die persönlichen Stärken der Menschen mit geistiger Behinderung zu sehen und sich eingestehen, dass diese ihnen zu Gute kommen. Einstellungsänderung des Personals: Letztendlich, so sagt RUDI SACK, müssen die Betreuer darauf verzichten, ihr berufliches Selbstwertgefühl dadurch zu stärken, dass sie die Arbeit mit Menschen mit geistiger Behinderung als eine besonders schwierige ansehen und hinstellen. Somit stellen sie nämlich auch diese Menschen als schwierig dar, was nicht länger passieren sollte. Gleichberechtigung zwischen Bewohnern und Betreuern: Eine pädagogische Fachkraft im Wohnheim sollte nicht länger über den Bewohner bestimmen, sondern der Bewohner soll grundsätzlich mit entscheiden können und über alles Bescheid wissen. Neben den Forderungen von RUDI SACK sind im Weiteren gewisse Mindeststandards und auch Schutzmaßnahmen von Menschen mit Behinderung durch allgemeine Gesetze geregelt. Darüber hinaus gibt es in jedem Wohnheim individuelle Hausordnungen und Regeln. Einige der Gesetze und auch die üblichen Festlegungen von Hausordnungen werden im Folgenden erläutert.

Über den Autor

Jasmin Gutenberger, Diplom-Pädagogin, wurde 1985 in Hattingen, Nordrheinwestfalen, geboren. Nach dem Abitur im Jahr 2005 studierte sie Erziehungswissenschaft an der Justus-Liebig-Universität Gießen. Das Studium absolvierte sie 2010 erfolgreich mit Diplom. Sowohl vor als auch während des Studiums engagierte sich die Autorin in verschiedenen sozialen Einrichtungen. Während des Hauptstudiums entwickelte sie ein besonderes Interesse für die Geistigbehindertenpädagogik und sammelte parallel zu ihrem Studium praktische Erfahrungen in diesem Bereich. Im Laufe ihrer zunehmenden Praxiskenntnisse kristallisierte sich für die Autorin die Fragestellung des Buches heraus, welcher sie in vorliegender Studie durch theoretisches Wissen und einer praktischen Erhebung nachgeht.

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