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  • Behindertenhilfe im Zuge der UN-Behindertenrechtskonvention: Aktuelle Anforderungen und Handlungsempfehlungen

Pädagogik & Soziales


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Produktart: Buch
Verlag: Diplomica Verlag
Erscheinungsdatum: 03.2015
AuflagenNr.: 1
Seiten: 92
Sprache: Deutsch
Einband: Paperback

Inhalt

Im Zentrum der Betrachtung steht die Entwicklung der Behindertenhilfe im Zuge der UN-Behindertenrechtskonvention in Deutschland. Die Anforderungen, die sich aufgrund des veränderten Denkens bezüglich des Umganges mit dem Thema Behinderung in der Gesellschaft ergeben, sind ebenso Thema wie die Erfolge und Rückschläge bei der bisherigen Umsetzung der Leitgedanken des Abkommens. Fokussiert wird u.a. die Kritik der Allianz der deutschen Nichtregierungsorganisationen zur UN-Behindertenrechtskonvention am Nationalen Aktionsplan der Bundesregierung zur Umsetzung der UN-BRK. Mit Hilfe einer anonymisierten Mitarbeiterbefragung wurde der Versuch unternommen, die Situation innerhalb des Behindertenhilfeträgers Diakoniewerk Kloster Dobbertin gGmbh zu analysieren und darzustellen. Die exemplarischen Ergebnisse zeigen, dass die Mehrheit der Befragten den Grundgedanken des UN-Abkommens offen und bereitwillig gegenübersteht. Die Stoßrichtung der Arbeit ist ein zukunftsorientiertes Denken. Den ersten Schritt bildet die Analyse der aktuellen Situation der Behindertenhilfe und der neuartigen Anforderungen, die sich aus ebendieser ableiten lassen. Im Anschluss hieran folgt die Formulierung von Anregungen und Handlungsempfehlungen, um diesen Herausforderungen angemessen und produktiv begegnen zu können.

Leseprobe

Textprobe: Kapitel2.3, Behinderung: Die Grenzen zwischen behindert und nicht behindert verlaufen in verschiedenen Kulturen unterschiedlich. Was hierzulande bereits als Behinderung gilt, kann anderswo durchaus noch im Rahmen tolerierter Persönlichkeits- und Verhaltensvarianten liegen und umgekehrt. (Pörtner, 2007, S. 22). Nach deutschem Recht gilt ein Mensch als behindert , wenn die eigene körperliche Funktion, geistige Fähigkeit oder seelische Gesundheit mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als sechs Monate von dem für das Lebens¬alter typischen Zustand abweichen und daher die Teilhabe am Leben in der Gesell¬schaft beeinträchtigt ist. Sollte eine Beeinträchtigung in diesem Umfang zu erwarten sein, gilt derjenige als von einer Behinderung bedroht (SGB IX, § 2, Abs. 2 u. 3, 2011, S. 1271). Die folgenden Ausführungen beziehen sich auf Metzlers Artikel Behinderung im Handbuch Soziale Arbeit von Otto und Thiersch. Metzler (2011) weist daraufhin, dass nach Angaben der Vereinten Nationen weltweit 650 Millionen Menschen mit einer Behinderung leben, was einem Zehntel der Gesamtbevölkerung der Erde entspricht. Auch hier wird davon ausgegangen, dass keineswegs eine eindeutige Definition von Behinderung existiert. Zu den wissenschaftlichen Zugängen zum Thema Behinderung zählen laut Metzler das individual¬theoretische, das interaktionistische und das system-theoretische beziehungsweise gesellschaftstheoretische Paradigma (Metzler, 2011, S. 101 ff.). Das dem der BRK zugrundeliegenden Verständnis von Behinderung am ehesten entsprechende Modell ist das system- beziehungsweise gesellschaftstheoretische Paradigma, welches in seinen Grundzügen oben bereits erläutert wurde. Es nennt gesellschaftlich produzierte Verhältnisse in beispielsweise Architektur, Technik, Gesetzen oder Institutionen als Ursachen für die Entstehung von Behinderung. Demnach sind die strukturellen Gegebenheiten als Barrieren und ausgrenzende Faktoren zu sehen, welche die Teilhabe am öffentlichen Leben ver- oder behindern. Das von der Weltgesundheitsorganisation (WHO) entwickelte Klassifikationssystem ICD-10 (International Statistical Classification of Diseases and Related Health Problems ) erwies sich als ungeeignet, Behinderungen festzustellen, da es im Wesentlichen auf medizinischer Diagnostik beruhte und daher eher defizitorientiert wirkte. Bereits der vorhandene Begriff Krankheiten innerhalb der Bezeichnung widersprach dem oben erläuterten aktuellen Verständnis von Behinderung. So wurde ergänzend seit 1980 versucht, auch chronische Erkrankungen und Behinderungen zu erfassen. Nach der ICDH (International Classification of Impairments, Disabilities and Handicaps) wurde Behinderung nach drei Dimensionen differenziert: • Impairment (bezogen auf eine Schädigung von biologischen oder psychischen Strukturen und Funktionen des menschlichen Organismus). • Disability (funktionelle Einschränkungen, die das Ausüben zweckgerichteter Handlungen verhindern). • Handicap (Benachteiligung in familiärer, beruflicher oder gesellschaftlicher Hinsicht bei der Ausübung alters- und oder geschlechtsspezifischer Rollen. Nach einer Überarbeitung zu der ICDH-2 und schließlich zur ICF (International Classification of Functioning, Disability and Health ) steht seit 2005 ein geeigneteres Instrument zur Klassifizierung in deutschsprachiger Übersetzung zur Verfügung. Mithilfe der ICF soll es möglich sein, ein multidimensionales Konzept zu entwerfen, das die vielfältigen Wirkungen und Zusammenhänge zwischen Person und Umwelt abbilden kann. Zentral soll das Konzept der Aktivitäten und Teilhabe sein, wobei Teilhabe das Einbeziehen einer Person in eine Lebenssituation oder einen Lebens¬bereich meint. Zu den Bereichen zählen: Häusliches Leben und Hilfe für Andere, Bildung und Austausch, Erwerbs¬arbeit und Beschäftigung, Wirtschaftsleben, Gemeinschaft und soziales und staatsbürgerliches Leben. Es ist demnach ein Bestreben der WHO sichtbar, Behinderung nicht länger aus der medizinischen Perspektive zu betrachten, sondern ein bio psycho soziales Bild zu entwerfen (Metzler, 2011, S. 101 ff.). 2.4, Eingliederungshilfe am Befragungsstandort Kloster Dobbertin: Die folgenden Informationen beziehen sich auf die über die Internetpräsenz des Diakoniewerkes Kloster Dobbertin abrufbaren Daten. Als gemeinnützige Gesellschaft mit beschränkter Haftung wirbt das DWKD mit dem Slogan: Der hilfebedürftige Mensch steht bei uns im Mittelpunkt. (DWKD, 2013a). Das Leistungsangebot erstreckt sich über stationäre Einrichtungen und Hilfen bis hin zu ambulanten Dienstleistungsbereichen innerhalb Mecklenburg-Vorpommerns. Historisch übernahm das Kloster Dobbertin seit seiner Gründung soziale Funktionen. Die Entwicklung beginnt bereits 1220 im Mittelalter mit der Gründung des Klosters durch Benediktinermönche. Circa 350 Jahre lang existierte es als Nonnenkloster und etwa 400 Jahre lang als Damenstift. Seit 1947 stellte die Anlage ein Altenheim und den Langezeitbereich der Nervenklinik Schwerin dar, bis sie 1991 schließlich vom Diakoniewerk übernommen wurde. Zu den Gesellschaftern zählen die Vorwerker Diakonie e.V. Lübeck, das Diakonische Werk M/V e.V. sowie der Evangelisch-Lutherische Kirchenkreis Mecklenburg. Beschäftigt werden durchschnittlich 1400 Mitarbeiter (Stand 2013).

Über den Autor

Johannes Scheurich ( B.A.) wurde 1989 in Schwerin geboren. Sein Studium der Sozialen Arbeit begann er 2010 an der Staatlichen Studienakademie Breitenbrunn und schloss es 2013 erfolgreich mit dem akademischen Grad des Bachelor of Arts ab. Im selben Jahr setzte er das Studium an der Hochschule für Technik, Wirtschaft und Kultur Leipzig fort. Bereits während des Studiums sammelte der Autor umfassende praktische Erfahrungen im Bereich der Assistenzleistungen für Menschen mit Behinderungen. Seine Tätigkeit bei dem Diakoniewerk Kloster Dobbertin während des Zivildienstes und des dualen Studiums motivierte ihn, sich der Thematik des vorliegenden Buches zu widmen.

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