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  • Kooperationen zwischen Ganztagsschulen und Sportvereinen im Land Brandenburg: Studie zu Qualität, Struktur und dem Einfluss räumlicher Disparitäten

Pädagogik & Soziales


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Produktart: Buch
Verlag: Diplomica Verlag
Erscheinungsdatum: 07.2015
AuflagenNr.: 1
Seiten: 108
Abb.: 15
Sprache: Deutsch
Einband: Paperback

Inhalt

Der Schwerpunkt dieser Arbeit liegt in der regionalen Betrachtung von Kooperationen von Ganztagsschulen mit Sportvereinen im Land Brandenburg, für das es bisher nur wenig belastbare Forschungsergebnisse gibt. Als Grundlage dienen drei empirische Untersuchungen der Universität Potsdam, die im Zeitraum von 2009 bis 2010 im Auftrag des Landessportbundes Brandenburg durchgeführt wurden. Als Forschungsmethode wurde die standardisierte Befragung von Ganztagsschulen (2009) und Sportvereinen (2010, 2011) gewählt. Diese Befragungen sollen einen Überblick darüber geben, wie der Forderung nach Kooperationen von Ganztagsschulen und Sportvereinen in Brandenburg nachgekommen wird und wie die bestehenden Kooperationen zu bewerten sind. Von Interesse ist dabei, ob dominante Kooperationsstrukturen auszumachen sind und was sie so attraktiv für die Kooperationspartner macht. Gibt es erfolgsversprechende Strukturen oder gar Best-Practice-Modelle? Um positive Entwicklungsfaktoren auszumachen, ist es notwendig eine Operationalisierung der Kooperationsqualität vorzunehmen und im Gegenzug Kooperationen behindernde Faktoren aufzudecken. Ein weiterer nicht zu vernachlässigender Aspekt ist die besondere demografische Entwicklung des Landes Brandenburg, welche gerade die Schulen und Sportvereine vor große Herausforderungen stellt. Eine wichtige Frage kann daher lauten, ob es zwischen ländlichen und städtisch-verdichteten Räumen messbare Unterschiede in der Kooperationshäufigkeit und Qualität der Zusammenarbeit gibt. Als Ergebnis dieser Arbeit sollen Ganztagsschulen und Sportvereinen konkrete Handlungsempfehlungen zur Verfügung gestellt werden, mit denen das eigene Entwicklungspotenzial identifiziert und gezielt ausgeschöpft werden kann.

Leseprobe

Textprobe: Kapitel 3.1, Ganztagsschulen als Kooperationspartner für Sportvereine: Viele Vorurteile über die Ganztagsschule resultieren aus der Unkenntnis über die Definition und die Eigenschaften der selbigen. Der Begriff suggeriert, dass sich der Schultag der Ganztagsschule über den ganzen Tag erstreckt. Doch diese erste Vermutung trifft nicht zu. Der Umfang der (Fach-)Unterrichtsstunden unterscheidet sich nicht von dem an Halbtagsschulen. Es wird jedoch zusätzlicher Raum geschaffen für außerunterrichtliche Aktivitäten, wie z.B. Arbeitsgemeinschaften, Projekte, Ausflüge, und nicht zuletzt, für Bewegungs-, Spiel- und Sportangebote. Es gibt im bundesdeutschen Vergleich, eine Vielzahl verschiedener Formen und Ausprägungen der Ganztagsschulen. Als grundlegendes Kriterium für jede Ganztagsschule legte die Kultusministerkonferenz (2012) den folgenden Standard fest: Eine Ganztagsschule muss ‘an mindestens drei Tagen in der Woche ein ganztätiges Angebot (…) [bereitstellen], das täglich mindestens sieben Zeitstunden umfasst’. Darüber hinaus muss für die am Ganztag teilnehmenden Schülern ein Mittagessen bereitgestellt werden. Ein weiteres wichtiges Kriterium für eine Ganztagsschule ist die konzeptionelle Verknüpfung des Ganztagsangebots mit dem Unterricht. Wie bereits erwähnt, stellen wir trotz dieser einheitlichen Definition des höchsten Bildungsrates in Deutschland in der Praxis äußerst unterschiedliche Umsetzungsformen der Ganztagsschule fest. Appel und Rutz (2009) führen weitere Eigenschaften auf, die allen Ganztagsschulen gemein sind: So findet bei gleichzeitiger Ermöglichung alternativer Unterrichtsformen eine Verteilung der Aktivitäten auf den Vor- und Nachmittag statt. Dadurch kann der Schultag rhythmisiert und abwechslungsreich gestaltet werden. Der Unterricht kann in Projekten und fächerübergreifend stattfinden. Auch für das Erledigen der Hausaufgaben bietet die Ganztagsschule Platz. Ein weiterer Kernpunkt ist darüber hinaus die Einbindung außerschulischer Experten, um einen möglichst abwechslungsreichen Schultag zu ermöglichen. Laging (2010b) fasst die Ganztagsschule in drei idealtypische Formen zusammen: die gebundene, die teilgebundene und die offene Ganztagsschule. Diese unterscheiden sich hauptsächliche in der Freiwilligkeit, mit der Schüler das ganztätige Bildungsangebot wahrnehmen. Die Besonderheit der gebundenen Form ist die verpflichtende Teilnahme aller Schüler am Ganztag. Matthews (2009) sieht darin die Chance, alle Kinder und Jugendliche zu erreichen, sowohl den Unterricht als auch die außerunterrichtlichen Aktivitäten auf den Schultag zu verteilen und dadurch den Tagesablauf durch eine anpassungsfähigen und kindsgerechten Rhythmus zu ersetzen. Es besteht Einigkeit darüber, dass zu Letzterem die Integration von Bewegungs- und Sportangeboten in den Schultag gehört (vgl. u.a. Laging, Hildebrandt-Stramann, Naul). Oftmals wird die Schule bei der Bereitstellung des Ganztagsangebots von Kooperationspartnern, Ehrenamtlichen oder Eltern unterstützt. Die teilgebundene Ganztagsschule entspricht annähernd den Merkmalen der gebundenen Form. Jedoch besteht nur für einen Teil der Schülerschaft eine Teilnahmepflicht am Ganztagsangebot. In der Praxis können das einzelne Klassen oder Jahrgangsstufen sein. Die Erziehungsberechtigten bzw. die Schüler müssen selbst entscheiden, ob und wann sie am Ganztagsangebot teilnehmen. Dies führt faktisch zu einer Aufspaltung der Schülerschaft in Ganztags- und Halbtagsschüler. Es ist fraglich, ob es der Verbesserung des Sozialklimas, einem erklärten Ziel der Ganztagsschule, zuträglich ist, wenn nur ein Teil der Schüler vom Mehr an Zeit profitiert. Die offene Ganztagsschule unterbreitet ihren Schülern ein fakultatives Angebot an ganztägigen Aktivitäten. Niemand ist verpflichtet, an mindestens drei Tagen in der Woche am Ganztag teilzunehmen. Jedoch müssen diese Ganztagsangebote gemäß der Kultusministerkonferenz angeboten werden. Damit sind sowohl die teilgebundene als auch die offene Ganztagsschule aus bildungspolitischer Sicht inkonsequent. Da nur ein Teil der Schülerschaft an der Ganztagsbildung teilnimmt, muss der Fächerunterricht bereits am Vormittag stattfinden. Dies führt dazu, dass der Schultag nicht abwechslungsreich rhythmisiert, d.h. im Wechsel von An- und Entspannung, stattfinden kann. Die offenen Ganztagsschulen präsentieren sich daher lediglich als ‘Ganztagsschule light’ (Schulze-Algie, 2010). 3.1.1, Motive von Ganztagsschulen zur Kooperation mit Sportvereinen: Viele Schulen gestalten Ihr Ganztagsangebot gemeinsam mit außerschulischen Kooperationspartnern. Die Sportvereine nehmen hier eine ganz bedeutende Rolle ein, wie die StEG-Studie zeigt. Demnach beläuft sich der Anteil der mit Sportvereinen kooperierenden Schulen in der Primarstufe auf 85,1 % und der Sekundarstufe I auf 70,5 % (Arnold, 2010, S. 29). Dem gegenüber steht eine beachtliche Zahl von Ganztagsschulen, die Ihr Bewegungs- und Sportangebot gänzlich ohne die Unterstützung von Sportvereinen zur Verfügung stellen (Laging, 2010). In diesen Schulen übernehmen die Sportlehrer und die Eltern die Gestaltung des Bewegungsprogramms. Da die absolute Mehrheit der Schulen aber Kooperationen zu Sportvereinen unterhält, sei die Schlussfolgerung gestattet, dass Schulen in der Praxis von den Sportvereinen profitieren. Dafür spricht auch die lange Tradition der Zusammenarbeit von Sportvereinen mit Schulen, deren Bedeutung bereits vor Einführung der Ganztagsschulen durch spezielle Förderprogramme auf Länderebene erkannt wurde (Fessler, 1997). Doch welche Motive bewegen eine Schulleitung dazu, eine Kooperation mit einem Sportverein einzugehen? Zur Beantwortung dieser Fragen hat Schulz-Algie (2010) unter Schulleitern eine Befragung durchgeführt. Als häufigste Antwort nannten die Befragten die ‘Bewegungsförderung’ und die Vermittlung von ‘Freude an der Bewegung’. Das stimmt auch mit der Forderung Lagings (2010) überein, nach der Schulen den Schullalltag mit Hilfe von Sportvereinen bewegungsaktiv gestalten sollten. Die nächsthäufig genannten Ziele stellen die ‘Bereitstellung von Sportangeboten’ und die ‘Betreuung der Schüler’ dar (Schulze-Algie, 2010, S. 206). Die erste Nennung ist bildungspolitisch als legitim einzuschätzen. Sportvereine stellen in der Regel motivierte Übungsleiter zur Verfügung, die fortwährenden Qualifizierungsmaßnahmen der Landessportbünde unterliegen. Die Schule profitiert hier sowohl von der externen Expertise des Sportvereins als auch der non-formalen Auflockerung des Bildungsangebots, die eine außerschulische Lehrkraft mit sich bringt. Die zweite Nennung, die die Betreuung von Schülern, ist pragmatischer Natur. Selbstverständlich ist es eine personelle und damit auch finanzielle Herausforderung, die Betreuung für die Kinder und Jugendlichen in der ganztätigen Bildung sicherzustellen. Jedoch sollte das nicht eines der vorrangigsten Ziele von Kooperationen sein. Die Sportvereine kommen den Schulen mit ihrer Struktur in diesem Punkt sogar entgegen. Als historisch gewachsene Sportorganisationen sind viele Übungsleiter ehrenamtlich engagiert. Obwohl die Ganztagsschulen durch die Kapitalisierung von Lehrerstunden die Arbeitsleistung der außerschulischen Kooperationspartner durchaus bezahlen könnten (vgl. Sportjugend Niedersachsen, 2010), findet das in der Praxis häufig nicht statt. Somit stellen die Sportvereine in der StEG-Studie die Gruppe mit dem kleinsten Anteil an hauptamtlichem Personal dar (Arnoldt, 2010). Demnach arbeitet sogar die Hälfte aller Übungsleiter ehrenamtlich. Dadurch sind Sportvereine bereits aus rein wirtschaftlichen Gründen ein begehrter Kooperationspartner. Als letzten relevanten Punkt nannten die Schulleiter an dritter Stelle, dass die Schüler eine bestimmte Sportart kennenlernen sollen (Schulze-Algie, 2010). Erst an dieser Stelle ist Interessenkongruenz zwischen Sportvereinen und den Ganztagsschulen festzustellen. Diese Ausführungen haben gezeigt, dass Schulen durchaus von der Kooperation mit Sportvereinen profitieren. Sie versprechen sich von den Vereinen einen bedeutenden Beitrag zur Bewegungsförderung an der Schule. Dabei bleiben jedoch die Form und die Intensität der Einbindung offen. Prinzipiell sind diese Forderungen und der Wunsch nach der Bereitstellung von Sportangeboten aber als positiv zu bewerten. Die Antwort ‘Betreuung von Schülern’ steht repräsentativ für ein Verständnis von ‘Sport, Spiel und Bewegung als (…) vormittäglicher Pausenfüller oder als nachmittägliches Beschäftigungs- und Verwahrungsprogramm’ (Fessler & Stibbe, 2011, S. 105) und muss im weiteren Verlauf dieser Arbeit kritisch hinterfragt werden.

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