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- Wohnverhältnisse und Hartz IV - Tätigkeitsfeld für Soziale Arbeit?
Pädagogik & Soziales
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Verlag: Diplomica Verlag
Erscheinungsdatum: 07.2009
AuflagenNr.: 1
Seiten: 132
Abb.: 10
Sprache: Deutsch
Einband: Paperback
eBook
Medium: PC-PDF
DRM: Wasserzeichen
In letzter Zeit werden prekäre Wohnverhältnisse immer öfter mit dem Begriff von Zwangsumzügen in Verbindung gebracht. Menschen die von Hartz IV betroffen sind, sollen von den Arbeitsgemeinschaften, einem Zusammenschluss der Bundesagentur für Arbeit und der Kommune, immer häufiger zum Auszug aus ihrer angestammten Wohnung aufgefordert werden. Diese angeordneten Umzüge haben den Zweck: die Kosten der Unterkunft zu reduzieren. Was macht dieses mit einem Menschen? Hartz 4 - eine prekäre Misère?!
Textprobe: Kapitel 3, Gesetzliche Grundlagen: Praxis in Dortmund: Dieses Kapitel will eine präzise und verständliche Beschreibung für die Übernahme von Wohnkosten für ALG II BezieherInnen bieten. Der Leserin und dem Leser soll eine aufschlussreiche Erklärung des Gesetzes geboten werden, dabei hat es den Anspruch keine bloße Aufzählung oder Aneinanderreihung von Paragraphen aus dem Sozialgesetzbuch abzubilden. Das Gesetz soll erlebbar und anschaulich gemacht werden. Dabei wird sich dieser Abschnitt weitgehend mit dem ALG II beschäftigen, welches sich im SGB II wieder findet. Der Fokus richtet sich demgemäß auf einen speziellen Teilbereich des SGB II. Eine weiterführende Betrachtung, ja, möglicherweise Vergleiche mit dem alten BSHG, sind nicht Bestandteil dieses gesetzlichen Grundlagenkapitels. Dieses wäre vielmehr die Aufgabe, mit der sich eine eigenständige Ausarbeitung beschäftigen müsste. Es wäre eine singuläre Aussage, wenn man behaupten würde, dass der Wechsel vom BSHG zum SGB II der alleinige Grund für eine eventuelle Prekarisierung von Wohnverhältnissen sei. Hier spielen die verschiedensten Determinanten eine Rolle. In den nachfolgenden Punkten wird als erstes das Konstrukt ARGE vorgestellt. Im Anschluss daran, sehen wir wie die ARGE in ihrer Genehmigungspraxis vorgeht. Die ARGE Dortmund:eine Konstruktion der öffentlichen Hilfe: ARGE ist zunächsteine gebräuchliche Abkürzung für den Begriff einer Arbeitsgemeinschaft. In diesem Zusammenhang bezeichnet es aber die Arbeitsgemeinschaft nach dem Sozialgesetzbuch II. Bei der ARGE, oftmals auch mit dem Zusatz JobCenter versehen, ist in dem Kontext der Studie, der Träger zur Grundsicherung für Arbeitssuchende gemeint. Da es sich hier um eine Studie für die Region Dortmund handelt, gilt es, das Augenmerk auf die Aufgaben und Genehmigungspraxis der Dortmunder ARGE zu richten. Gleichwohl dieses gängige Praxis in fast allen kreisfreien Großstädten im Bundesgebiet ist. Der Gesetzgeber regelt in § 6 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 und 2 SGB II die sachliche Zuständigkeit der Leistungsträger. Aufgrund § 44b SGB II, der die Möglichkeit zum Zusammenschluss von Bundesagentur und kommunalen Träger zu einer ARGE bietet, schloss sich die Agentur für Arbeit Dortmund zu einem gemeinsamen Träger zusammen. Die ARGE beschreibt sich in ihrem Selbstporträt auf ihrer eigenen Internetseite wie folgt: ‘Die JobCenterARGE Dortmund betreut und vermittelt die Bezieher von Arbeitslosengeld II in Dortmund. Zugleich ist sie Ansprechpartner für Arbeitgeber bei der Meldung offener Stellen und der Prüfung möglicher Einstellungshilfen. Eine Steuerung der Arbeit der ARGE und ihre Einbindung in die lokalen politischen, sozialen und wirtschaftlichen Strukturen Dortmunds erfolgt über drei Gremien. Trägerversammlung: Die ARGE (ARbeitsGEmeinschaft) wird gemäß § 44b Sozialgesetzbuch II von der Agentur für Arbeit Dortmund und der Stadt Dortmund getragen, diese Träger tagen in der Trägerversammlung. Ende 2005 hat die Stadt Dortmund in dem vierköpfigen Gremium das entscheidende Stimmrecht übernommen. Vorsitzender ist Oberbürgermeister Dr. Gerhard Langemeyer. Weiterhin vertreten ist Stefan Kulozik, Vorsitzender der Geschäftsführung der Agentur für Arbeit Dortmund. Trägerausschuss: Zur Beteiligung der lokalen Politik hat die Gesellschafterversammlung einen Trägerausschuss einberufen, in dem sechs Vertreter aus dem Rat der Stadt Dortmund und sechs Vertreter der Agentur für Arbeit sitzen und Empfehlungen für die Trägerversammlung aussprechen. Der Ausschuss tagt einmal im Quartal, Vorsitzender ist Stadtrat Siegfried Pogadl als Vertreter des Oberbürgermeisters. Beirat: Mindestens zweimal jährlich tagt der Beirat der ARGE. Den Vorsitz führen jährlich wechselnd der Dortmunder DGB-Vorsitzende Eberhard Weber und der Geschäftsführer des Unternehmensverbandes der Metallindustrie, Dr. Heinz S. Thieler. Die 18 Mitglieder dieses Gremiums kommen aus Wohlfahrtsverbänden, den politischen Fraktionen im Rat der Stadt Dortmund, der Handwerkskammer, der IHK, Gewerkschaften, Unternehmerverbänden und Qualifizierungsträgern. Der Beirat hat Beratungsfunktion, er soll bei der Entwicklung von regionalen Lösungskonzepten helfen, die Rahmenkriterien der Arbeitsmarktpolitik miterarbeiten, Zukunftsthemen ansprechen und den gesellschaftlichen Konsens fördern’. Die ARGE: Aufgaben und Genehmigungspraxis: Das Selbstporträt der ARGE Dortmund im vorhergehenden Kapitel beschreibt eine Vielzahl der unterschiedlichen Aufgaben, welche die Arbeitsgemeinschaft in ihrer täglichen Praxis zu erfüllen hat. Der Blick soll sich aber nunmehr auf die Aufgaben der ARGE im Kontext der Übernahme von Wohnkosten richten. Die Umsetzung des Gesetzes ist die ureigenste Aufgabe der ARGE. In diesem Kontext prüft die ARGE formal, ob die vom Gesetzgeber festgelegten Kriterien für eine Leistungsgewährung bei den von Arbeitslosigkeit betroffenen Menschen vorliegen. Nachdem der Hilfsbedürftige einen Leistungsantrag auf Übernahme von Wohn- und Heizkosten bei der ARGE gestellt hat, prüft diese, ob die Anspruchsvoraussetzungen des § 7 SGB II vorliegen. In dieser Vorschrift heißt es: ‘§ 7 Berechtigte. (1) Leistungen nach diesem Buch erhalten Personen, die: 1. das 15 Lebensjahr vollendet und das 65. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. 2. erwerbsfähig sind. 3. hilfebedürftig sind. 4. ihren gewöhnlichen Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland haben. (2) Leistungen erhalten auch Personen, die mit Erwerbsfähigen in einer Bedarfsgemeinschaft leben’. Die ARGE prüft prinzipiell, ob die Wohnung der hilfebedürftigen Person im Rahmen der Angemessenheitskriterien liegt. Hier stellt sich die Frage: Nach welchen Kriterien oder Richtlinien prüft die ARGE dieses überhaupt? Was gilt als angemessen und was gilt als unangemessen? Das SGB II lässt hier einen erheblichen Handlungs- und Ermessenspielraum der Kommunen. Die Angemessenheitskriterien werden nicht definiert oder durchdekliniert. Vielmehr überlässt der Gesetzgeber den Kommunen einen politischen Aushandlungsprozess in Gang zu setzen. In Dortmund ist der Mieterverein bei diesem Aushandlungsprozess in starken Maß beteiligt. Der Mieterverein als Interessensverband beteiligt sich engagiert an einer öffentlichen Diskussion über die Angemessenheitskriterien der Kosten der Unterkunft. Die Stadt Dortmund ist einer der beiden Träger der kommunalen ARGE. Der Rat der Stadt Dortmund mit seinen Abgeordneten trifft parlamentarisch die wichtigen Vorentscheidungen für Sachfragen im Bereich Arbeit und Soziales. Diese im Rat verabschiedeten Beschlüsse werden in die Trägerversammlung der ARGE Dortmund gebracht. Die politischen Parteien üben insofern einen großen Einfluss auf die Politik und Praxis der ARGE aus. Die Definition der angemessenen Kaltmiete und ob eine Toleranzregelung für praktikabel gehalten wird, sind das Ergebnis eines politischen Ringens und Tauziehens auf verschieden Seiten. Die öffentlich geführte Diskussion, auf die ich im zweiten Kapitel dezidiert eingegangen bin, hat sicherlich einiges zu diesem Aushandlungsprozess beigetragen. Nach derzeitigem Stand (April 2008) betragen die angemessenen Kosten der Kaltmiete für einen Ein-Personenhaushalt 218,70 Euro. Für die Betriebskosten werden nochmals 58,05 Euro veranschlagt und somit als angemessen anerkannt. Nach dem Gesetz dürfen Mietkosten für Wohnungen nur insoweit übernommen werden, wie diese der Angemessenheit entsprechen. ‘Besteht das Mietverhältnis seit 2004, darf die ARGE nicht ohne Weiteres die Ihnen zustehende Leistung kürzen. Zunächst müssen Sie aufgefordert werden, Ihre Wohnkosten zu senken (…)’.
Ted Bauknecht studierte von 2004 bis 2008 Soziale Arbeit am Fachbereich für Angewandte Sozialwissenschaften in Dortmund. Bereits während seines Studiums befasste er sich intensiv mit der Frage der Prekarisierung von Wohnverhältnissen und deren räumlicher Konzentration. Im Anschluss daran war er selbst für die Bundesagentur für Arbeit und für einen Wohlfahrtsverband tätig.
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