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  • Landwirtschaft oder Gewerbe? - Steuerliche Rahmenbedingungen für pferdehaltende Betriebe in Deutschland und Österreich

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Produktart: Buch
Verlag: Diplomica Verlag
Erscheinungsdatum: 01.2011
AuflagenNr.: 1
Seiten: 82
Sprache: Deutsch
Einband: Paperback

eBook
Medium: PC-PDF
DRM: Wasserzeichen

Inhalt

In diesem Buch werden die relevanten steuerrechtlichen Bestimmungen für pferdehaltende Betriebe in Deutschland und Österreich gegenübergestellt. Die Gesetzeslage und die aktuelle Rechtsprechung beider Länder wird dargestellt und verglichen, Unterschiede und Gemeinsamkeiten herausgestellt und die Auswirkungen der Unterschiede aufgezeigt. Zu dem Zweck wird zuerst die Abgrenzungssituation von einem Gewerbebetrieb zu einem land- und forstwirtschaftlichen Betrieb beider Länder erläutert, da dieser Status weitreichende Folgen für viele Betriebsbereiche und nicht zuletzt die Steuerlast hat. Verschiedene, im Rahmen eines Pferdebetriebs ausgeübte, Tätigkeiten wie die Pensionspferdehaltung, das Erteilen von Reitunterricht oder die Pferdezucht werden hierbei berücksichtigt und ein Überblick über die zu beachtenden Gesetze und Rahmenbedingungen gegeben. Weiterhin wird die rechtliche Situation und die Steuertarife der für landwirtschaftliche und gewerbliche pferdehaltende Betriebe relevanten Steuern wie Einkommensteuer, Gewerbesteuer und Umsatzsteuer für beide Länder dargestellt. Der dritte Teil des Buches veranschaulicht anhand von Beispielrechnungen verschiedene Betriebssituationen pferdehaltender Betriebe im Hinblick auf Anzahl der Pferde, Tätigkeitsfeld (Pensionspferdehaltung, Reitunterricht oder Zucht) und steuerrechtlichen Status (Landwirtschaft oder Gewerbe). Abschließend wird die Frage beantwortet, ob und wenn ja wie sich die verschiedenen Steuersituationen der beiden Länder auf die zu zahlende Steuerlast und damit auf das Unternehmensergebnis auswirken.

Leseprobe

Textprobe: Kapitel 3.2, Landwirtschaft oder Gewerbe? Die Gesetze zum Charakter eines Pferdebetriebes und der Abgrenzung zwischen Landwirtschaft und Gewerbe sind in Österreich und Deutschland sehr ähnlich. Auch Jilch (Besteuerung pauschalierter Land- und Forstwirte) bezieht sich in seinen Ausführungen zur Abgrenzung von Landwirtschaft und Gewerbe bei pferdehaltenden Betrieben aufgrund der Übereinstimmung der Gesetzestexte (§ 21Abs. 1 Z 2 öEStG und § 13 Abs. 1 Nr. 1 dEStG) und weitgehender Ermangelung österreichischer Literatur und Rechtssprechung verstärkt auf die Vorgangsweise in Deutschland. Insgesamt kann die Aussage getroffen werden, dass immer wieder der individuelle Fall eines Betriebes neu beleuchtet werden muss. Pferdezucht und –haltung: In beiden Ländern zählt die reine Pferdezucht und -haltung bei flächenmäßiger (oder in Österreich alternativ wertmäßiger) Futtergrundlage als landwirtschaftliche Tätigkeit. Liebhaberei: In beiden Ländern ist bei kleinen Pferdezucht- und Pferdehaltungsbetrieben, aufgrund der häufigen Einstufung des Pferdesports und der Pferdezucht als Gegenstand der Freizeitgestaltung verbunden mit der Frage ob mit o. g. Tätigkeiten auf Dauer regelmäßig Gewinne zu erzielen sind, stets der Frage der Liebhaberei zu prüfen. Einstellen und Vermieten: Pensionspferdehaltung: In beiden Ländern zählt zur landwirtschaftlichen Pferdehaltung auch die Pensionspferdehaltung, insofern dass sowohl in Deutschland als auch in Österreich kein Unterschied zwischen der Haltung von eigenen oder fremden Pferden gemacht wird. Hierbei muss der vorgeschriebene Höchstbestand natürlich ebenfalls eingehalten werden. In Österreich besteht der landwirtschaftliche Charakter solange, als sich die Tätigkeit des Landwirts auf die Unterstellung, Fütterung und Pflege der Boxen beschränkt und nicht andere, ins Gewicht fallende Leistungen wie Reitunterricht, gewerbliche Gastronomie, Zimmervermietung oder weitere Dienstleistungen hinzu kommen, die dem Betrieb einen gewerblichen Charakter verleihen. Nach deutscher Rechtsprechung kommt es sehr darauf an, welche und in welchem Ausmaß Leistungen im Einzelfall zur Pensionspferdehaltung, hinzukommen und ob diese die landwirtschaftliche Tätigkeit z. B. der Futtergewinnung oder Tierzucht übersteigen oder nicht. Je nachdem wie die verschiedenen Betriebseinheiten miteinander verflochten sind, können 2 Betriebe, ein landwirtschaftlicher und ein gewerblicher nebeneinander geführt werden. Sind die Leistungen der Betriebseinheiten allerdings so miteinander verflochten, dass eine Trennung ohne Nachteile nicht möglich wäre, ist ein einheitlicher Betrieb entsprechend der Gewichtung der Tätigkeiten anzunehmen. Die Landwirtschaftlichkeit der Pensionspferdehaltung bleibt in beiden Ländern durch das reine Zurverfügungstellen von Reitanlagen inklusive Reithallen unberührt, außer wenn diese Reitanlagen in nicht unbedeutendem Umfang auch Reitern überlassen werden, die ihre Pferde nicht im Betrieb des Steuerpflichtigen in Pension gegeben haben. Einstellen und Vermieten von Pferden: Das Einstellen und Vermieten von Reitpferden ist in Österreich als landwirtschaftliches Nebengewerbe in wirtschaftlicher Unterordnung unter einem land- und forstwirtschaftlichen Hauptbetrieb zu betreiben, solange die Tätigkeit der Pferdevermietung weniger Zeit und eingesetzte Mittel kostet und weniger Entgelt einbringt als der landwirtschaftliche Hauptbetrieb. In Deutschland ist die Vermietung von Reitpferden bei Nichtüberschreiten des Höchstbestandes als landwirtschaftliche Tätigkeit anzusehen, solange keine nicht der Landwirtschaft zuzurechnenden Tätigkeiten wie Reitunterricht oder das Beaufsichtigen von Ausritten hinzukommen. Reitunterricht: Reitunterricht gilt in beiden Ländern als freiberufliche Tätigkeit. In Deutschland ist es dem Landwirt möglich eine solche als selbständige Tätigkeit oder getrennt von der LuF - Tätigkeit auch neben dem Führen des landwirtschaftlichen Betriebes auszuüben, wenn er selber eigenverantwortlich unterrichtet und, falls er sich fachlichen Hilfsreitlehrern bedient, Einfluss auf den Unterricht dieser nimmt oder sie anleitet. Der Unterricht des Landwirts hat dann je nach Gefüge des übrigen Betriebes und weiteren, evtl. über den landwirtschaftlichen Umfang hinaus erbrachte Leistungen Einfluss auf die Abgrenzung zwischen Landwirtschaft und Gewerbe oder nicht. Auch Jilch (2007, S. 182) bezieht sich hinsichtlich der österreichischen Situation auf die oben beschriebene deutsche Rechtsprechung.

Über den Autor

Annika Sasse, Jahrgang 1979, entschied sich nach der Ausbildung zur Handelsassistentin bei einem großen Textilunternehmen ihre Passion für Pferde zum Beruf zu machen. Das Bachelorstudium der Pferdewissenschaften an der Veterinärmedizinischen Universität Wien und der Universität für Bodenkultur Wien absolvierte sie im Jahr 2008 mit Auszeichnung. Im Jahre 2010 schloss sie das Masterstudium der Agrar- und Ernährungswirtschaft an der Universität für Bodenkultur mit dem akademischen Grad der Diplom Ingenieurin ab. Während des Studiums sammelte sie im Rahmen von verschiedenen Projektarbeiten und Praktika vielseitige praktische Erfahrungen in der Organisation und und der Forschung im Bereich Pferd. Als engagierte Reitsportlerin und Trainerin für Reiter und Pferd ist sie im Besitz des Trainerscheins B (FN) und des Silbernen Reitabzeichens. Durch die Kombination ihrer Ausbildung und ihrer Leidenschaft interessieren sie besonders die wirtschaftlichen Fragestellungen rund um das Pferd.

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