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Produktart: Buch
Verlag: Igel Verlag
Erscheinungsdatum: 04.2017
AuflagenNr.: 1
Seiten: 152
Abb.: 17
Sprache: Deutsch
Einband: Paperback

Inhalt

Die Auseinandersetzung mit der Geldwäsche-Bekämpfung stellt für Unternehmen eine große Herausforderung dar. Nationale wie internationale Regelungen sind einem stetigen Wandel unterworfen, die seit der Verabschiedung der 4. EU Geldwäscherichtlinie insbesondere auch von Güterhändlern umgesetzt werden müssen. Dieses Buch gibt einen Überblick über die wesentliche Hintergründe, Methoden und Auswirkungen von Geldwäsche und wie Unternehmen dem Risiko der Geldwäsche mithilfe eines Compliance Management Systems (CMS) entgegentreten können. Es richtet sich u.a. an Personen mit Compliance-relevanten Verantwortlichkeiten, Wirtschaftsprüfungsgesellschaften, Güterhändler und Immobilienmakler, die bestimmte Sorgfaltspflichten einhalten müssen. Das Buch bietet einen schnellen und verständlichen Einstieg in die Vorschriften der Vierten EU-Geldwäscherichtlinie und dem Geldwäschegesetz (GwG) und dient als Praxisleitfaden zur Umsetzung der gesetzlichen Anforderungen. Behandelt werden auch die Tätigkeiten und Maßnahmen internationaler Organisationen (wie bspw. Die FATF und die BaFin), die diese im Kampf gegen Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung leisten.

Leseprobe

Textprobe: Kapitel 2.6 Bekämpfung der Geldwäsche: Das System der Geldwäscheprävention und Geldwäschebekämpfung baut auf einer Struktur auf, die aus Gesetzen, aufsichtsrechtlichen Regulierungen und Hinweisen besteht. Im folgenden Kapitel werden die rechtlichen und praktischen Maßnahmen zur Geldwäschebekämpfung dargestellt und erörtert. 2.6.1 Internationale Maßnahmen zur Bekämpfung der Geldwäsche: Ein auf nationaler Ebene entwickeltes Sanktionssystem kann dann nicht ausreichend sein, wenn die Straftäter die Möglichkeit haben, ihre Geldwäscheaktivitäten in einem anderen Land durchzuführen. Die Bedeutung internationaler Vorgaben bei der Verfolgung der Geldwäsche steigt aufgrund der zunehmenden Globalisierung der Finanzwirtschaft und der immer häufiger auftretenden grenzüberschreitenden Aktivitäten der OK. Die OK verlagert ihre Geschäfte in Staaten, in denen die nationalen Regulierungen schnell umgangen werden können. Das Schaffen von einheitlichen, allgemein anerkannten Vorschriften und die Entwicklung eines abgestimmten Konzepts ermöglicht die internationale Zusammenarbeit und erleichtert so die grenzüberschreitende Geldwäschebekämpfung. Im Folgenden sollen einige wichtige internationale Institutionen vorgestellt werden, die sich im Kampf gegen die Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung etabliert haben. Zu den wichtigsten Organisationen zählt die FATF. Drei weitere wichtige Institutionen sind die Egmont Group, der Baseler Ausschuss für Bankenaufsicht und die Wolfsberg Group, die nur kurz aufgeführt werden sollen, bevor die EU-Geldwäscherichtlinien etwas detaillierter dargestellt werden. 2.6.1.1 Financial Action Task Force on Money Laundering: Die Financial Action Task Force (on Money Laundering) (FATF, Arbeitsgruppe für finanzielle Maßnahmen (gegen Geldwäsche) ) ist eine internationale Institution, die im Juni 1989 während des G7-Gipfeltreffens in Paris gegründet wurde. Das aus derzeit 36 Mitgliedern bestehende Gremium ist im Rahmen der Organisation for Economic Co-operation and Development (OECD) tätig und gilt als die wichtigste internationale Institution zur Bekämpfung der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung. Ziel der FATF ist das Setzen von Standards ( 40 + 9 Empfehlungen ) und das Vorantreiben rechtlicher und operativer Maßnahmen zur Prävention von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung. Mit ihren eigenen Mitarbeitern überwacht die FATF die Umsetzung ihrer Empfehlungen in den Mitgliedsländern, prüft und aktualisiert den Erkenntnisstand über die sich ständig ändernden Techniken der Geldwäscher und fördert die weltweite Verbreitung ihrer Standards. Durch die jährliche Veröffentlichung ihrer Money Laundering Typologies Reports beabsichtigt die FATF, die Mitgliedsländer auf dem aktuellen Stand der Geldwäschemethoden und effektiven Präventionsmaßnahmen zu halten. Im Jahr 1990 veröffentlichte die FATF 40 Empfehlungen zur Verhinderung der Geldwäsche, die von den Mitgliedsstaaten eingehalten werden sollten. Die in verschiedenen Sprachen erhältlichen Empfehlungen werden seither ständig aktualisiert und basierend auf den neusten Erkenntnissen und Entwicklungen auf dem Gebiet der Geldwäschebekämpfung überarbeitet. Ziel der FATF ist es, einheitliche Verhaltensregeln und Maßstäbe für den gesamten Finanzsektor zu schaffen. Im Gegensatz zu den EU-Geldwäscherichtlinien stellen die FATF-Maßnahmen kein unmittelbar bindendes Recht ( soft law ) dar und werden dennoch von mehr als 170 Ländern als verbindlich anerkannt. Als Reaktion auf die Ereignisse des 11. Septembers 2001, wurden im Oktober 2001 neun weitere, spezielle Empfehlungen zur Bekämpfung der Terrorismusfinanzierung ausgesprochen, welche bei einer Aktualisierung im Jahr 2012 komplett in die 40 Empfehlungen der FATF eingegliedert wurden. Eine weitere Aktualisierung der 40 Empfehlungen erfolgte im Oktober 2015. 2.6.1.2 The Egmont Group of Financial Intelligence Units: Bei der Egmont Group of Financial Intelligence Units (FIU) handelt es sich um einen informellen Zusammenschluss von Staaten und internationalen Organisationen zum Zweck der internationalen Zusammenarbeit im Kampf gegen Geldwäsche und Terrorismus. Ziel der Egmont Group ist es, ein Forum für die FIUs auf der ganzen Welt zu schaffen, gemeinsam Empfehlungen und Maßnahmen zu erarbeiten und die Umsetzung nationaler Programme im Bereich der Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung zu fördern. Die Dachorganisation der FIU umfasst gegenwärtig 151 Mitglieder. Zu den Mitgliedern zählt auch die deutsche FIU (Zentralstelle für Verdachtsmeldungen), die dem BKA zugeordnet ist. 2.6.1.3 Baseler Ausschuss für Bankenaufsicht: Der Baseler Ausschuss für Bankenaufsicht setzt sich zusammen aus Vertretern von Notenbanken und Aufsichtsbehörden zahlreicher Länder und entwickelt auf internationaler Ebene abgestimmte Regeln zur Bankenaufsicht. Die 1988 veröffentlichte Baseler Grundsatzerklärung zur Verhütung des Missbrauchs des Bankensystems für die Geldwäscherei stellt einen wichtigen Ausgangspunkt für die Bekämpfung der Geldwäsche dar. 2.6.1.4 Wolfsberg Group: Die Wolfsberg Group ist ein Zusammenschluss von Mitgliedern international führender Finanzinstitute. Seit sie im Jahr 2000 gegründet wurde, entwickelt sie Grundsätze für die Risikominimierung der Geldwäsche. Diese Grundsätze enthalten u.a. geldwäscherelevante Empfehlungen und Hinweise zu den Themen Kundenidentifizierung, Kontoeröffnung und Terrorismusfinanzierung. 2.6.1.5 Die EU-Geldwäscherichtlinien: Im folgenden Abschnitt werden alle bisher verabschiedeten EU-Geldwäscherichtlinien und ihr Hintergrund vorgestellt. 2.6.1.5.1 Hintergrund zum Anti-Geldwäsche Programm (AML initiative): Der 1993 geschaffene Binnenmarkt der Europäischen Union (EU) bildet das Kernstück der Europäischen Wirtschafts- und Integrationsarchitektur. Es handelt sich um einen einheitlichen Markt, der den freien Waren-, Dienstleistungs-, Kapital- und Personenverkehr garantiert. Geldwäsche ist eine der negativen Folgen der Liberalisierung der Märkte innerhalb der EU. Das eigentliche Ziel der Öffnung der Märkte war die Vereinfachung des freien, grenzüberschreitenden Handels für Einzelpersonen und Unternehmen. Dies trug allerdings auch negative Konsequenzen mit sich, denn der Binnenmarkt wird von Straftätern ausgenutzt, um bspw. gestohlene Waren über die Grenzen zu schmuggeln oder um andere Straftaten zu begehen. Eine weitere Grundfreiheit des Binnenmarktes ist der freie Personenverkehr. Alle EU-Bürger dürfen ihren Wohnsitz in allen Mitgliedsländern frei wählen sowie dort ungehindert einer Arbeit, Ausbildung oder unternehmerischen Tätigkeit nachgehen. Diese wirtschaftliche Freiheit wird teilweise von Verbrechern ausgenutzt, um Menschen zum Zwecke der Prostitution und anderen kriminellen Zwecken zu schmuggeln. Das schmutzige Geld, das durch den Missbrauch dieser Freiheiten beschafft wurde, muss dann gewaschen und in die Realwirtschaft wieder eingeschleust werden. Die Regelung des freien Kapital- und Zahlungsverkehrs hat zu einem gewissen Grad dazu beigetragen, den Missbrauch solcher wirtschaftlichen Freiheiten zu erleichtern. Die Freiheit, Finanzmittel unproblematisch innerhalb des EU-Finanzmarkts zu verschieben, vereinfacht die Terrorismusfinanzierung. Es gilt zu verhindern, dass die Freiheiten von Terroristen als Grundlage für neue Formen von Kriminalität genutzt werden. Zur Zeit der Liberalisierung der Märkte wurde das Risiko der Kriminalität thematisiert und präventive Maßnahmen, wie bspw. die Geldwäscherichtlinien, entwickelt. 2.6.1.5.2 Die Erste EU-Geldwäscherichtlinie: Das Übereinkommen der Vereinten Nationen gegen den unerlaubten Verkehr von Suchtstoffen und psychotropen Stoffen (Wiener Drogenkonvention) vom 20. Dezember 1988 bildet den Ausgangspunkt der Gesetzgebung gegen die Geldwäsche. Ziel war die Verhinderung der Geldwäsche von Einnahmen aus dem illegalen Drogenhandel. 87 Staaten unterzeichneten die Konvention, die 1990 in Kraft trat. Da alle Mitgliedsländer der EU, sowie die EU-Kommission selber, Mitglieder der FATF sind, basierten viele Zielsetzungen und Zwecke der Geldwäscherichtlinie auf den Empfehlungen der FATF. Die erste EU-Geldwäscherichtlinie (Richtlinie des Rates zur Verhinderung der Nutzung des Finanzsystems zum Zwecke der Geldwäsche) vom 10. Juni 1991 richtete sich im Wesentlichen an Kredit- und Finanzinstitute mit dem Ziel, das Finanzsystem transparenter zu machen. Die Richtlinie schrieb den Kredit- und Finanzinstituten vor, ihre Kunden zu identifizieren, Belege zu speichern und an besonderen Fortbildungsprogrammen zur Bekämpfung der Geldwäsche teilzunehmen. Außerdem führte die Richtlinie die Pflicht ein, das Bankgeheimnis in begründeten Vorkommnissen aufzuheben und verdächtige Finanztransaktionen zu melden. Zusätzlich sollte jedes der Meldepflicht unterliegende Institut einen risikobasierten Ansatz einführen und jede auffällige Transaktion, die im Zusammenhang mit Geldwäsche stehen könnte, aufmerksam prüfen. Bis 1995 wurde die Erste EU-Geldwäscherichtlinie von allen EU-Mitgliedsstaaten in nationales Recht umgesetzt. Die Richtlinie forderte von den Mitgliedsländern, den Straftatbestand der Geldwäsche in ihre Strafgesetzbücher aufzunehmen und somit per Gesetz zu verbieten. Dabei beschränkte sich die Definition der Geldwäsche nicht nur auf die Gelder, die im Zusammenhang mit Drogenkriminalität stehen, sondern betrachtete alle kriminellen Handlungen. Durch die Erhebung der sich speziell auf den Finanzsektor beziehenden Empfehlungen der FATF zu europäischen Rechtsvorschriften, wurde der Grad der Verbindlichkeit erheblich gefestigt. Die Richtlinie und deren entsprechende nationale Implementierung verpflichteten die Mitgliedsländer gesetzlich dazu, Geldwäschevorgänge zu melden. In den ursprünglichen 40 Empfehlungen der FATF war die Meldung noch freiwillig. Das Ziel war, die in den Empfehlungen enthaltenden Standards weltweit umzusetzen. Einzelne Länder haben unterschiedliche Rechts- und Finanzsysteme, sodass eine einheitliche Umsetzung der Maßnahmen kaum realisierbar ist. Aus diesem Grund wurde den Mitgliedsländern eine gewisse Entscheidungsfreiheit für ihre nationalen Besonderheiten gewährt und nicht jede Einzelheit vorgeschrieben. Dies hat allerdings negative Auswirkungen auf die Effektivität der internationalen Zusammenarbeit, da die Vorschriften nicht einheitlich in den jeweiligen Ländern umgesetzt werden.

Über den Autor

Julia Euskirchen, M.A. wurde 1991 in Bad Honnef geboren. Ihr Masterstudium mit dem Studiengang Internationales Management an der Hochschule Bochum schloss die Autorin im Jahre 2016 erfolgreich ab. Während eines Praxissemesters sammelte sie umfassende Erfahrungen im Compliance-Bereich. Die Tätigkeit in der Branche sowie der Beschluss der Vierten EU-Geldwäscherichtlinie weckten das Interesse der Autorin an dem Thema Geldwäsche und motivierten sie, sich der Thematik des vorliegenden Buches zu widmen.

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