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- Lebensmittelvorräte für Engpasssituationen. Ernährungsvorsorge im Privathaushalt unter Berücksichtigung der Corona-Pandemie
Gesundheitswissenschaften
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Verlag: Bachelor + Master Publishing
Erscheinungsdatum: 03.2022
AuflagenNr.: 1
Seiten: 172
Abb.: 20
Sprache: Deutsch
Einband: Paperback
Es scheint in Deutschland kaum vorstellbar, dass es zu einer Nahrungsmittel-Versorgungskrise kommen könnte. Die vorliegende Studie befasst sich mit dem Thema Ernährungsvorsorge in privaten Haushalten und untersucht Einflussfaktoren auf den Lebensmittelvorrat unter Berücksichtigung der Corona-Situation. Der interdisziplinäre Erkenntnisgewinn bezüglich der Einflussfaktoren zur Erfüllung der Ansprüche soll Potenziale für die Erfüllung der Empfehlungen zur privaten Ernährungsvorsorge aufdecken. Dazu ist es nachrangig, aus welchem Grund ein Lebensmittelvorrat angelegt wird. In einer Engpasssituation zählt, dass er vorhanden ist, um die Zeit zu überbrücken, bis Hilfe eintrifft. Daher müssen die Empfehlungen nicht zwingend bekannt sein, solange ein Vorrat an Lebensmitteln da ist. Es liegt Potenzial darin, dass Lebensmittelvorräte mit unterschiedlichem Umfang in Privathaushalten vorhanden sind, auch wenn diese nicht für Krisenfälle vorgesehen sind. Möglicherweise können andere Gründe für einen angemessenen Lebensmittelvorrat gefunden werden, die besser geeignet sind, um die Empfehlungen zur privaten Ernährungsvorsorge zu erfüllen, ohne vorrangig das Ziel der Krisensituationen anzusprechen.
Textprobe: 2.1.2, Staatliche Ernährungsvorsorge: Der Schutz der Bevölkerung und die Versorgung in Krisenzeiten ist eine hoheitliche Aufgabe. Die Nahrungsmittelversorgung, benannt als ‚Sicherung der Ernährung‘ (Art. 74 Abs. 1 Nr. 17 GG), lässt sich verfassungsrechtlich aus der allgemeinen staatlichen Verteidigungsaufgabe und der Pflicht zur Daseinsvorsorge für die Bevölkerung ableiten. Letztere bezieht sich nicht nur auf durch militärische Auseinandersetzungen verursachte Krisen, sondern auch auf sonstige Schadensereignisse, wie zum Beispiel Natur- und Umweltkatastrophen, großtechnischer Unfälle im In- und Ausland (z.B. Kernreaktorunfälle) sowie kriminelle oder terroristische Akte. Bereits im 19. Jahrhundert wandelte sich der Gefahrensinn langsam hin zur Prävention und die Ansprüche an private Absicherungen sind seitdem angestiegen (Hannig 2015: 35). War es bis ins 19. Jahrhundert Aufgabe des Staates im Falle von Krisen eine Versorgung sicherzustellen (Vorsorgestaat), übertrug er diese Aufgabe auf seine Bürger, welche sich nun eigenverantwortlich auf Lebensrisiken vorzubereiten hatten (aktivierender Staat). Präventives Handeln oblag nun den Individuen selbst und war nicht weiter staatliche Aufgabe. Aus staatlichem Schutz und Vorsorge wurde eigenverantwortliche Prävention. Die Menschen konnten sich aber immer weniger selbst um den Schutz vor der Natur sorgen, weshalb auch staatliche Einrichtungen notwendig wurden. So kamen im Laufe des Jahrhunderts immer neue technische Vorkehrungen, Schutzkommissionen und Versicherungsprodukte, zum Schutz vor negativen Umwelteinflüssen und Krisensituationen, auf. (Hannig 2015: 36) Ausgehend von der Verfassung und der im Grundgesetz bereits erwähnten ‚Sicherung der Ernährung‘ (Art. 74 Abs. 1 Nr. 17 GG) kann der Bund Gesetze und Verordnungen erlassen, um den Notbedarf bei Katastrophen zu gewährleisten. In der BRD gibt es verschiedene rechtliche Grundlagen als auch praktische Vorkehrungen zur Bewältigung von Versorgungskrisen. (BLE 2021c) Die Rechtsgrundlagen für den Zivilschutz sind unter anderem das Zivilschutz- und Katastrophenhilfegesetz (ZSKG) und die so genannten Sicherstellungsgesetze (hier insbesondere das Ernährungssicherstellungs- und -vorsorgegesetz (ESVG)). Dennoch gibt es auch andere rechtliche Regelungen, welche das Thema der Ernährungsvorsorge betreffen, wie beispielsweise das Wassersicherstellungsgesetz (WasSiG), die Trinkwasserverordnung oder das Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch (LFGB). Im Zusammenhang mit den oben beschriebenen Vorsorge- und Sicherheitsbelangen soll hier ein Einblick in die relevanten nationalen Rechtsvorschriften zur Sicherung der Versorgung mit Lebensmitteln in Krisenzeiten gegeben werden. Aufgrund der bestehenden Vielfalt und Komplexität der Gesetzgebung und rechtlicher Regelungen werden nur einige zentrale Regelungen exemplarisch dargestellt. Die Vorsorge für Notfälle ist in der BRD föderal organisiert. Sie ist in die Bereiche Zivil- und Katastrophenschutz gliedert. Der Bund hat die ausschließliche Gesetzgebungskompetenz für den Zivilschutz, während die Länder für den Katastrophenschutz zuständig sind. Die zum Bevölkerungsschutz zählenden Aufgaben des Katastrophenschutzes beschreiben die Gefahrenabwehr im friedensmäßigen Katastrophenfall (Brandschutz, Technische Hilfe und Rettungsdienst). Die Zuständigkeit des Katastrophenschutzes liegt bei den Bundesländern (Art. 70 GG). Die Umsetzung der vom Bund erlassenen Gesetze liegt in der Verantwortung der Länder. So gilt in Nordrhein-Westfalen beispielsweise das Gesetz über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz (BHKG).
Sandro Sandten, M.Sc., geboren 1987 in Krefeld, begann 2003 eine Ausbildung in der Lebensmittelindustrie. In dieser war er über ein Jahrzehnt beschäftigt. Dies führte ihn später zum Studium der Oecotrophologie. 2021 beschloss er dieses mit dem Masterabschluss in Ernährungs- und Lebensmittelwissenschaften. In der Studienrichtung Ernährung und Gesundheit kombinierte er sein Interesse für die Psychologie der Ernährung und die Krisen- und Notfallvorsorge in seiner Abschlussarbeit zur Ernährungsvorsorge in Privathaushalten.
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