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- Finanzierung und Absicherung im Auslandsgeschäft. Dokumentenakkreditiv, Dokumenteninkasso und Bankgarantie als zentrale Instrumente im Trade Finance Banking
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» Buch bewerten Produktart: Buch
Verlag: Diplomica Verlag
Erscheinungsdatum: 07.2017
AuflagenNr.: 1
Seiten: 84
Abb.: 9
Sprache: Deutsch
Einband: Paperback
Der globale Handel ist mit enormen Herausforderungen verbunden. Die Integration und internationale Einbeziehung der Märkte eröffnete sowohl den Herstellern als auch den Konsumenten die Möglichkeit zur besseren Ausnutzung von Skalenerträgen. Der internationale Wettbewerb führt jedoch auch zu riesigen politischen, wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Veränderungen, die aufgrund der wachsenden Unsicherheit ein bedeutendes Konfliktpotenzial mit sich bringen. Für exportierende Unternehmen ist zudem im Außenhandel die Absicherung der Zahlungs- und Leistungsfähigkeit ein wesentliches Thema. Diese Arbeit beschäftigt sich mit der Absicherung aus Bankenperspektive. Hierbei soll die gesamte Rolle und die Funktionsweise der Instrumente, die die Banken für ihre Kunden (Exporteure und Importeure) zur Sicherung ihrer internationalen Geschäfte zur Verfügung stellen, gezeigt werden. Wie entstehen Risiken? Wie wichtig ist es, Stolpersteine für die Parteien zu verhindern und welche Aufgabe hat die IHK zur weltweiten Verteidigung der wirtschaftlichen Interessen der Unternehmen? Diese Fragen sollen im Laufe der Untersuchung beantwortet werden.
Textprobe: Kapitel 3 Auslandshandel: Seit beinahe einem halben Jahrhundert ist die weltweite Produktion von Gütern und Dienstleistungen drastisch gestiegen. Die Handelsintensität hat sich demnach in diesem Zeitraum mehr als verdreifacht. Ursächlich für die zunehmende Verflechtung zwischen den einzelnen Volkswirtschaften (= Globalisierung) ist die forcierte internationale Arbeitsteilung. Als Maßstab für die Außenhandelsverflechtungen einer Volkswirtschaft wird häufig die Exportquote herangezogen, die als Verhältnis der Exporte von Güter und Dienstleistungen zum Bruttoinlandsprodukt definiert ist. Die entwickelnde Globalisierung hat in den vergangenen Jahren zu einer Verbesserung des allgemeinen Wohlstands beigetragen und die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen entsprechend verändert. Der globale Handel wurde durchgreifend beschleunigt und somit auch die internationale Arbeitsteilung ausgeweitet. Die Folge war eine intensive Spezialisierung der Wertschöpfung auf Produktionsbereiche mit komparativen Vorteilen. Erst die engere Integration und globale Interdependenz der Märkte eröffneten Produzenten und Verkäufer die Möglichkeit zur besseren Ausnutzung von Skalenerträgen. Zudem wurden produktivitätszunehmende Investitionen und Innovationen angeregt. Die intensivere Konkurrenz verringert Gewinnaufschläge und lässt die Quellen ökonomischer Ineffizienz versiegen. In dieser «neuen» Welt überleben einzig die wettbewerbsfähigen Unternehmen. Der Aufschwung – vor allem in den Domänen Technologie und Kommunikation – führt dazu, dass die Utopie eines Global Village ansteigend real wird und sich der sogenannte War for Talent akzentuiert. Die vergrößerte Vernetzung, aber auch die Konkurrenz der Nationen führen zu großen politischen, wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Umwälzungen, die aufgrund der zunehmenden Unsicherheit ein erhebliches Konfliktpotenzial mit sich bringen. Die Erscheinung und Öffnung neuer Märkte außerhalb der Europäischen Union bieten jedoch auch zusätzliche Entwicklungschancen – sowohl für die internationale Wirtschaft insgesamt als auch für innovative und flexible Unternehmen. Der Bedarf an Geschäften und Finanzierungen im Ausland nimmt damit ebenfalls zu. 3.1. Risiken: Risiken des Exporteurs / Importeurs: Der Verkäufer ist einer Vielzahl von Risiken ausgesetzt, die sich speziell dann äußern, wenn er dem Käufer ein Zahlungsziel einräumen muss (Forderungsrisiken) und die Warenlieferung auf Fremdwährungsbasis erfolgt. Der Importeur/Käufer spürt das zugenommene Risikodenken im Globalhandel ebenso. Die Lieferanten benötigen und fordern Garantien für dessen Zahlungswilligkeit und -fähigkeit. Die Risiken des Importeurs sind trotz zu ihrer zum Teil anderen Erscheinung und Bedeutung in denselben Risikokategorien erfassbar, wie sie für die Exporteure/Verkäufer dargestellt sind. Unternehmen, die als Zwischenhändler aktiv sind, haben sich dagegen mit beiden Seiten der Medaille zu beschäftigen. […]. Wirtschaftliche Risiken: Die wirtschaftlichen Risiken des Exporteurs sind jene Risiken, die in der Zahlungsunfähigkeit, der Zahlungsunwilligkeit oder im Zahlungsverzug bzw. in der mangelnden Ernsthaftigkeit des Importeurs begründet liegen. Wirtschaftliche Risiken können in sämtlichen Phasen der Abwicklung eines Exportgeschäfts in Erscheinung treten: unmittelbar nach dem Kaufvertragsschluss als Fabrikationsrisiko, in der Liefer- oder auch Versandphase, hierbei insbesondere als Warenabnahmerisiko, und während der Forderungsphase als Delkredererisiko. Auskünfte über die Eigenart bzw. über die Ausdehnung seines wirtschaftlichen Risikos gewinnt der Exporteur bei längerer Handelsbeziehung aus eigenen Erfahrungen sowie darüber hinaus aus Bankauskünften: Es entspricht einer internationalen Übung, dass Lieferanten ihre Banken beauftragen, bei der Hausbank des Käufers eine Information anzufordern. Da den Betroffenen diese Übung bekannt ist und diese bereits seit Langem praktiziert wird und da auch der anfragende Exporteur damit rechnen muss, dass seine Lieferanten bei seiner Bank über ihn anfragen, gilt das Bankauskunftsverfahren als Verkehrsseite und wird nicht als Durchbrechung des Bankgeheimnisses gewertet. Direkte Kontakte des Exporteurs mit den Banken des Käufers sind unüblich und bleiben vor allem ohne Antwort. Für den Importeur gibt es hauptsächlich die Gefahr, dass der Exporteur die Ware nicht oder nicht rechtzeitig liefert. Auch kann die Ware falsch oder mangelhaft sein (Lieferungsrisiko). Da eine Zug-Umzug-Abwicklung im Außenhandel unmöglich ist, wird dies u.U. erst dann erkannt, wenn bereits eine Zahlung realisiert wurde. Auch wenn lediglich Anzahlungen geleistet wurden, besteht die Gefahr, dass diese nicht oder nicht vollständig zurückzufordern ist. Politische Risiken: Die politischen Risiken des Exporteurs werden durch Unruhen im Land (Revolution, Aufruhr, Krieg) provoziert. Vor allem befinden sich die Ursachen politischer Risiken im Ausland. Selten kann der Verkäufer aber auch von inländischen staatlichen Maßnahmen betroffen sein, z.B. kann ein Embargo von inländischem Staat sofort nach dem Kaufvertragsabschluss folgen. Genauso wie die wirtschaftlichen Risiken treten auch die politischen Risiken in allen Phasen der Abwicklung eines Exportgeschäfts in Erscheinung. Die Handelskammer und Kreditinstitute können z.B. die Informationsquellen des politischen Risikos für den Exporteur darstellen. Die Risiken aus politischen Gründen des Käufers sind zunächst auf die Ware bezogen. Forderungsrisiken entstehen dem Importeur ausschließlich dann, wenn er eine Vorauszahlung ausgeführt hat und sein berechtigter Rückerstattungsanspruch aus politischen Gründen entfällt oder verzögert wird. Die Informationsquellen bezüglich des Typs und des Umfangs der Risiken sind sowohl für den Importeur als auch für den Exporteur dieselben und deshalb analog verwendbar. Wechselkursrisiken: Wechselkursrisiken des Verkäufers können sich in unterschiedlichen Formen äußern. Vorerst entsteht dem Exporteur ein Wechselkursrisiko, wenn diejenige Fremdwährung, in der er die Rechnung ausgewiesen hat, während der Laufzeit seiner Fremdwährungsforderung gegenüber seiner inländischen Währung entwertet wird. Wechselkursrisiken des Verkäufers, die aus politischen Gründe entstehen, sind z.B., dass der Transfer behindert wird, der zahlungswillige Käufer den Rechnungsbetrag dafür in seiner heimischen Währung bei der eigenen Zentralbank deponieren muss und diese Währung gegenüber der im Kaufvertrag abgeschlossenen Währung abgewertet wird. Letztlich kann dem Verkäufer das Wechselkursrisiko als Angebots- bzw. Konkurrenzrisiko begegnen. Dies gilt dann, wenn er ein Angebot in Fremdwährung zu präsentieren hat und er aufgrund des seiner Kalkulation zugrunde gelegten Wechselkurses (indem er eine erwartete Abwertung der Fremdwährung vorweggenommen hat) den Zuschlag vom Importeur nicht erhält. Ähnliches gilt, wenn der europäische Verkäufer seine Waren in Euro anbietet und der Käufer eine Euroaufwertung gegenüber seiner eigenen Währung kalkuliert. Das Wechselkursrisiko besteht aus der Perspektive des Käufers in der Aufwertung der Auslandswährung gegenüber seiner Inlandswährung. Garantenausfallrisiko: Aufgrund der vorgenannten Risiken werden internationale Handelsgeschäfte oftmals durch harmonierte Instrumente abgesichert (hierzu unten). Das Garantenausfallrisiko besteht darin, dass der Garant (generell eine Bank) seinen Verpflichtungen aus dem Sicherungsinstrument (z.B. Garantien oder Akkreditiven) nicht nachkommt. Inwieweit ein solches Risiko vorhanden ist, kann am besten durch die eigene Hausbank eingeschätzt werden. Sie kann aufgrund ihres weltweiten Korrespondentennetzes i.d.R. eine gute Bonitätsbeurteilung vornehmen. Speziell, wenn Nichtbanken als Garanten vorkommen, wird es erforderlich sein, Bankauskünfte oder Auskünfte von gewerblichen Auskunfteien über den Handelspartner einzuholen. 3.2. Risikoabsicherung: Bei Auslandsgeschäften ist es wesentlich, die Risiken korrekt abzuwägen. Selbstverständlich ist dies nicht ganz unkompliziert, vor allem in solchen Momenten, in denen Investitionswaren mit einer langen Produktions- oder Montagedauer verkauft bzw. gekauft werden sollen und die eingeplante Transaktion erst nach Jahren fertig abgeschlossen sein wird. Dank der Erfahrungen aus Tausenden von Geschäfte können die Bankspezialisten maßgeblich zum reibungslosen Ablauf solcher Transaktionen beitragen – mögen diese nun einfach oder kompliziert sein. Es empfiehlt sich deshalb, bereits frühzeitig eine leistungsfähige Bank in die Überlegungen und Verhandlungen um große Projekte mitzuwirken. Ein Vertrag, der zwischen Partnern abgeschlossen ist, zeigt die in der Realität ausreichende Gewähr, dass die Zahlung bzw. Leistung erbracht wird. Bei Transaktionen mit ausländischen Partnern, die nahezu unbekannt sind, stellt ein Kauf- oder Werkvertrag jedoch nicht immer dieselbe zuverlässige und dauerhafte Grundlage wie im Inlandsgeschäft dar. Ein unkomplizierter Vertrag mit einem Partner, der im Ausland tätig ist, zeigt nur dann genügende Sicherheit, wenn zwischen den Betroffenen seit längerer Zeit ein Vertrauensverhältnis oder eine entsprechend große Interessenbindung besteht (z. B. finanzielle Verflechtung). Auch muss im Land des Partners (Importeur/Exporteur) eine stabile politische, wirtschaftliche und rechtliche Situation existieren. Ohne diese Bedingungen benötigen die beiden Geschäftspartner zusätzliche Sicherheiten. Die Erfüllung der vertraglich festgelegten Leistung ist indes sicherzustellen. Die Leistungssicherung schützt dementsprechend die Interessen des Käufers bzw. Importeurs. Bei der Entscheidung eines Exporteurs oder Importeurs, eine Zahlungssicherung oder Leistungssicherung zu verlangen, kommt es drauf an, wie gut seine Position am Markt und dadurch seine Verhandlungsstärke sind. Ein unwiderrufliches bestätigtes Akkreditiv dem Verkäufer die sichere und frühzeitige Zahlung gegen Einreichung der richtigen Unterlagen (Dokumente) ist so gewährleistet. Beispielsweise gibt das Akkreditiv dem Käufer geringer sichtbare Vorteile, allerdings auch manche Nachteile: - Kosten werden von ihm (Exporteur/Verkäufer) getragen. - Der Verkäufer muss sich bis zur Bedienung des Akkreditivs nicht betroffen fühlen, während der Käufer zur Zahlung verpflichtet ist, sobald korrekte Unterlagen übersandt werden. Es liegt ihm frei, die Unterlagen zu übersenden oder nicht. - Das Akkreditiv gewährleistet dem Importeur nicht die vertragsgemäße Lieferung bzw. Leistung aber es gibt dem Importeur die Garantie, dass nur gegen Vorzeigen der Unterlagen bezahlt wird. Der Importeur wird nicht selten von sich aus ein Akkreditiv stellen. Insbesondere plant der Käufer dies nur, wenn der Verkäufer ein Akkreditiv verlangt und kein anderer äquivalenter Lieferant für dieselben Güter bzw. Dienstleistungen verfügbar ist, der auf ein Akkreditiv verzichtet. In extremem Maß trifft dies auf den reinen Verkäufermarkt zu, der in der Praxis allerdings nicht häufig ist: Der Verkäufer will sich nicht um Abnehmer kümmern und ist daher in einer Monopolen Situation. Deshalb hat der Verkäufer die Möglichkeit, die größtmögliche Zahlungssicherung zu fordern (z. B. Stellung eines Akkreditivs durch den Käufer). Die Bedarfe des Käufers beziehen sich auf jene Vertragsbestimmungen, welche die Leistung der Obligation des Verkäufers transkribieren. Kann der Käufer als einziger Abnehmer unter vielen anderen Herstellern wählen, so wird der Käufer seine Forderung nach Leistungssicherheit beinahe beliebig durchsetzen können. Dies ist im reinen Käufermarkt der Fall: Befindet sich der Käufer in einer Monopolen Situation, kann er sich von vielen anderen Verkäufen unterscheiden. Deshalb gibt es für den Käufer eine Opportunität, um die maximale Leistungssicherheit zu verlangen (Stellung von Bankgarantien durch den Verkäufer).
Louis Kamga Kamga war von 2001 bis 2006 als Banker tätig und studierte in Wiesbaden an der Business School. 2015 absolvierte der Autor ein MBA-Studium in General Management an der Turku University of Applied Sciences und publizierte ein Jahr später sein erstes Buch.
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