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  • Die Einführung der Zinsschranke und die Neuregelung der Gesellschafterfremdfinanzierung im Rahmen der Unternehmensteuerreform 2008

Steuern


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Produktart: Buch
Verlag: Diplomica Verlag
Erscheinungsdatum: 05.2009
AuflagenNr.: 1
Seiten: 100
Abb.: 6
Sprache: Deutsch
Einband: Paperback

Inhalt

Das vorliegende Buch beschäftigt sich mit der in der Literatur mitunter scharf kritisierten Zinsschranke. Die neue Regelung, welche im Rahmen des Unternehmensteuerreformgesetzes 2008 eingeführt wurde, beschränkt die steuerliche Abzugsfähigkeit von Zinsaufwendungen in Abhängigkeit vom erzielten Gewinn. Als Bestandteil der steuerli-chen Gewinnermittlungsvorschriften gilt diese Beschränkung gleichermaßen sowohl für natürliche Personen und Mitunternehmerschaften durch die Einführung des § 4h EStG als auch für Körperschaften gemäß dem geänderten § 8a KStG. Ein allgemeiner Überblick über das neue Regelungskonzept erleichtert dem Leser den Einstieg in die komplexe Thematik der Zinsschranke. Im Anschluss erfolgt eine eingehende Erläuterung der in § 4h Abs. 1 EStG kodifizierten Zinsabzugsbeschränkung. Ne-ben den einzelnen Tatbestandsmerkmalen wird hier auch die Rechtsfolge für nicht im Wirtschaftsjahr abzugsfähige Zinsaufwendungen - dem so genannten Zinsvortrag - dargelegt. Des Weiteren werden die Ausnahmetatbestände der Zinsschranke gemäß § 4h Abs. 2 EStG erörtert. Besonderheiten für Körperschaften und diesen nachgeordne-te Mitunternehmerschaften behandelt das gleichnamige Kapitel. Ferner werden Gestal-tungsmöglichkeiten zur Umgehung beziehungsweise zur Abmilderung der Auswirkungen der Zinsschranke aufgezeigt. Abschließend erfolgt eine kritische Analyse der neuen Regelung im Hinblick auf verfassungsrechtliche und europarechtliche Bedenken sowie eine Prognose von in der Praxis auftretenden Anwendungsproblemen. Abbildungen und Beispiele im Anhang des Buches gewährleisten eine anschauliche Stoffvermittlung.

Leseprobe

Kapitel 2.3.3 Die Escape-Klausel Konzernfreie Betriebe werden durch die Stand-Alone-Klausel von den Rechtsfolgen der Zinsschranke entbunden. Aber auch konzernzugehörige Betriebe erhalten durch die dritte Ausnahme des § 4h Abs. 2 EStG – der sog. Escape-Klausel – die Möglichkeit, sich von der Abzugsbeschränkung der Zinsschranke zu befreien. Gem. § 4h Abs. 2 S. 1 Buchst. c) S. 1 und S. 2 EStG findet die Zinsschranke keine Anwendung, sofern die Eigenkapitalquote des konzernzugehörigen Betriebs am Schluss des vorangegangenen Abschlussstichtages nicht um mehr als einen Prozentpunkt unter der Eigenkapitalquote des Gesamtkonzerns liegt (sog. Eigenkapitalvergleich). Bei einer Unterschreitung um mehr als einen Prozentpunkt unterliegt der Betrieb – unter Berücksichtigung der Freigrenze – der Zinsschranke. Zielsetzung des Gesetzgebers ist in diesem Zusammenhang also nur jene Betriebe zu erfassen, welche eine übermäßige Fremdfinanzierung aufweisen, hingegen nicht solche, deren Finanzierungsstruktur konzernüblich bzw. konzerndurchschnittlich ist.102 Zu beachten ist allerdings, dass auch hier eine schädliche Gesellschafterfremdfinanzierung gem. § 8a Abs. 3 KStG die Ausnahmeregelung für Körperschaften außer Kraft setzt. Die Frage der Konzernzugehörigkeit von Betrieben wurde bereits unter 2.3.2.1 behandelt. Im Nachfolgenden werden die maßgeblichen Abschlüsse für den Eigenkapitalvergleich dargestellt, sowie die dafür erforderliche Berechnung der Eigenkapitalquoten von Betrieb und Konzern erläutert.

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