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Technik


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Produktart: Buch
Verlag: Diplomica Verlag
Erscheinungsdatum: 07.2013
AuflagenNr.: 1
Seiten: 80
Abb.: 20
Sprache: Deutsch
Einband: Paperback

Inhalt

Das Brennstoffzellen-Heizgerät wird generell im Kontext globaler Erwärmung, steigender Energiekosten und zur Neige gehender Energieträger als dezentrale, effiziente und emissionsarme Technik beschrieben. Es stellt sich die Frage, ob dieser Fortschritt in Bremer Häusern wirtschaftlich einsetzbar ist. Die Beurteilung der Wirtschaftlichkeit der Brennstoffzellen-Heizgeräte im Bremer Haus stellt sich allerdings aktuell als schwierig heraus. Einflussfaktoren, wie Gerätepreis und zukünftige Vergütungen sind noch sehr unsicher, da sich die Produktion der Geräte noch im Entwicklungsstatus und in der Testphase befindet. Dennoch wird hier eine Wirtschaftlichkeitsanalyse auf Basis der Annuitätenmethode durchgeführt, die untersucht, ob eine alternative Kraft-Wärme-Kopplung auf Brennstoffzellenbasis zur Wärme- und Stromversorgung eine wirtschaftlich vorteilhafte Lösung im Vergleich zur konventionellen Technik ist. Von zentraler Bedeutung stellen sich hierbei die Anschaffungskosten und die Nutzungs- und Einspeisevergütung des selbstproduzierten Stroms heraus. Großes Potenzial steckt bei Bestandsgebäuden immer in Sanierungsmaßnahmen, die zur Reduktion des Heizwärmebedarfs führen und damit die Wirtschaftlichkeit positiv beeinflussen.

Leseprobe

Textprobe: Kapitel 5.2, Energetisches Sanieren: ‘Das CO2 Gebäudesanierungsprogramm ist ein Bestandteil des Integrierten Energie- und Klimaschutzprogramms der Bundesregierung für Wachstum und Beschäftigungssicherung(…)’ (Kuckshinrichs et al., 2010, S.9), wobei das Programm auch die Steigerung der Energieeffizienz als Ziel verfolgt. Unter anderem wird hierbei auch die Kraft-Wärme-Kopplung gefördert, wodurch das Gebäudesanierungsprogramm der KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau) relevant für den Untersuchungsgegenstand wird. Die KfW fördert gezielt durch günstige Kredite und Zuschüsse die energetische Sanierung von Altbauten und weitere energetische Investitionen in Bestandsimmobilien, um dadurch das ‘Energieeinsparpotenzial, das in städtischen Strukturen und in sozialer Infrastruktur vorhanden ist, stärker auszuschöpfen’ (Kuckshinrichs et al., 2010, S.616). In den Jahren 2009 bis 2011 wird die Förderung seitens der Bundesregierung zur Steigerung der Energieeffizienz von Gebäuden auf drei Milliarden Euro erhöht. Das CO2-Gebäudesanierungsprogramm ist dabei ein Teilprojekt und profitiert von der Budgeterhöhung. Dieses Programm wurde mit Sicht auf Klimaschutzeffekte, Konjunktur- und Budgeteffekte hin evaluiert, um herauszufinden, ob ein gesamtwirtschaftlicher Erfolg durch das Programm zu verbuchen ist. Unter der Annahme des ‘homo oeconomicus’ wurde für die Jahre 2005 bis 2007 die Evaluierung durchgeführt und man fand heraus, dass ‘programminduzierte Energieeinsparungen von 3,14 Mrd. kWh’ (Kuckshinrichs et al., 2010, S.617) erreicht wurden. Es wurde von einer Investitionslebensdauer von 30 Jahren ausgegangen und in dieser Zeit werden ca. 41 Mio. Tonnen CO2 eingespart, bei einer gleichzeitigen Heizkosteneinsparung von ca. 6 Mrd. Euro. Auch hinsichtlich der Konjunktureffekte wird als Erfolg verbucht, dass das Programm zur Sicherung von ca. 42.000 Arbeitsplätzen beigetragen hat. Durch die Fokussierung des Programms auf den Klimaschutz und eine damit verbundene Internalisierung der externen Effekte, begründet das Programm seine Sonderstellung in dem Bereich der Fördermittel. Es sollen finanzielle Barrieren abgebaut werden, um damit gleichzeitig positive Effekte für die Beschäftigungssituation zu erwirken. Dabei soll gleichzeitig, auch unter Berücksichtigung der Programmkosten, ein Einnahmeüberschuss für den Staatshaushalt möglich sein, was die Evaluierung der Jahre 2005 bis 2007 auch nachgewiesen hat (Kuckshinrichs et al., 2010, S.623). Das zeigt, dass auch Förderungen von energetischen Sanierungen und Investitionen für Staat und Verbraucher positive Effekte haben können und daher durchaus interessant für Wohngebäudeeigentümer sind. Jedoch machen Untersuchungen deutlich, dass es in Deutschland, trotz der enormen Einsparpotenziale, einen Modernisierungsstau im Bereich der Strom- und Wärmeversorgung gibt. ‘Aufgrund der stetigen technischen Neuentwicklungen klafft im Durchschnitt eine große Lücke zwischen eingesetzter und technisch machbarer Technologie’ (Rohland et al., 2009, S.239). Gerade im Bereich des Einsatzes der Brennstoffzellen-Heizgeräte, welche sich zurzeit noch in der Entwicklungs- und Testphase befinden, ist diese angesprochene Kluft ein Etablierungshemmnis. In Untersuchungen zu strukturellen Veränderungen im Energiesystem wird der Energieverbrauch ‘in Zukunft mehr von den geltenden Politiken bzw. deren Zielen bzgl. Klimaschutz, Versorgungssicherheit und der Nutzung der Kernenergie beeinflusst als von den zur Verfügung stehenden Technologien’ (Blesl et al., 2008, S.229). Die Untersuchungsvoraussetzung ist eine energetische, oder zumindest teilweise Sanierung des Wohngebäudes, da entsprechende Maßnahmen den rentablen und effektiven Wirkungsgrad von BZH erst ermöglichen. Ohne die bauliche Weiterentwicklung der Altbauten ist der Einsatz solcher Anlagen nicht sinnvoll. Dabei wird der Austausch der alten Fenster und der Haustür, eine Dachdämmung, die Dämmung der Außenhülle soweit der Denkmalschutz dies zulässt, die Dämmung der Kellerdecke, die Balkondämmung und ein Einbau von Lüftungsanlagen mit Wärmerückgewinnung gemäß der Energieeinsparverordnung vorausgesetzt. Im Bestand, der im Zuge dieser Untersuchung betrachteten Bremer Häuser, gibt es ebenfalls nur teilsanierte Gebäude, die jedoch in die Ergebnisse einfließen, um einen Durchschnitt aller Bremer Häuser darzustellen. Durch die energetische Sanierung wird ein Transmissionswärmeverlust deutlich reduziert bzw. der Wärmedurchgangskoeffizient verringert. Gerade bei alten Gebäuden die vor 1900 und bis in die 30er Jahre gebaut wurde gibt es laut Energie Agentur NRW Energieeinsparpotentiale von bis zu 80% (vgl. Ritzenhoff, 2010, S.3ff). Neben der Wärme- und Energieversorgung des Wohngebäudes, hat eine Erschließung des Marktes durch BZH-Systeme auch Auswirkungen auf die Netzsysteme, denn es handelt sich hierbei um eine dezentrale Energieversorgung. Dieser Faktor soll in dieser Untersuchung jedoch nicht betrachtet werden. 5.3, Rechtliche Rahmenbedingungen: Um den Forschungsgegenstand einordnen zu können, ist eine grobe Positionierung der Gesetzgebung, der Vorgaben und der Normen bezüglich des Einsatzes alternativer Energielieferanten und in diesem konkreten Fall des Brennstoffzellen-Heizgerätes sinnvoll. Es wird im Allgemeinen beim Energierecht und Energieumweltrecht von einem Mehrebenensystem gesprochen, da die verschiedenen Regelungsebenen alle relevant sind. Global betrachtet findet eine Einordnung auf völkerrechtlicher Ebene statt. Hier greifen und lenken die Normen der Welthandelsorganisation, des Allgemeinen Zoll- und Handelsabkommens und des Allgemeinen Abkommens über den Handel mit Dienstleistungen, sowie der UN-Klimaschutzrahmenkonvention und die Anforderungen der Energie-Charta und der Internationalen Energieagentur. Auf europäischer Ebene sollen die umwelt- und energierelevanten Anforderungen des EU-Primärrechts (des ranghöchsten Rechts und damit an der Spitze der europäischen Rechtsordnung stehende Recht) und damit den umweltpolitischen Vorgaben im Energiesektor bezüglich der Gewährleistung der Energieversorgungssicherheit richtungsweisend und bindend sein. Das sekundäre Unionsrecht hat bis heute in energie- und umweltpolitischer Sicht bereits unmittelbar wirkende Verordnungen hervorgebracht. Beide Ebenen beschreiben ihre Normen und Vorgaben unter dem Aspekt der Nachhaltigkeit im Energiesektor (vgl. Droste-Franke et al., 2009, S.191f). Auf nationaler Ebene und damit das für den Forschungsgegenstand einzig geltende Recht, findet sich das ‘Grundgesetz der Energiewirtschaft’, das Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) in der Fassung der zweiten (Groß-) Reform vom 7. Juli 2005 sowie die Regelungen zum Energieumweltrecht. Dabei können auf Landesebene Vorgaben und Gesetze noch divergieren (vgl. Droste-Franke et al., 2009, S.192). Hintergrund der Idee des Untersuchungsgegenstandes ist die seit 2002 in Kraft gesetzte und zuletzt 2009 novellierte Energieeinsparverordnung (EnEV) für effiziente Energietechnik von Wohngebäuden. Dabei handelt es sich um die Verordnung über energiesparenden Wärmeschutz und energiesparende Anlagetechnik bei Gebäuden. Es wird der Primärenergiebedarf, der Endenergiebedarf, der Heizwärmebedarf und der Trinkwasserbedarf berechnet und nach den Prinzipien der EnEV bewertet und beurteilt. Sind hier Potentiale zu erkennen und Überschreitungen des zulässigen Bedarfs zu messen, kann nun in Deutschland auf eine Gesetzesgrundlage zurückgegriffen werden, um in der Hinsicht entsprechend zu intervenieren. Die deutsche Energiepolitik und Energieversorgung sieht sich vor dem Hintergrund der globalisierten und liberalisierten Energiemärkte, des anthropogenen Klimawandels, der weltweiten Knappheit von Ressourcen, sowie der stetig steigenden Energienachfrage, vor einer großen Herausforderung (vgl. Remme, 2006, S.1). Große Hoffnungen werden in erneuerbare Energien gesetzt, welche jedoch ohne Fördermittel oft (noch) nicht rentabel sind, da die Versorgungssicherheit nicht hundertprozentig gegeben ist, oder der Wirkungsgrad des Energieträgers nicht optimal ist. Die Strategie der Bundesregierung ist trotzdem eine, auf die stärkere Nutzung regenerativer Energien ausgerichtete. Neben der Effizienzverbesserung im Gebäudebau, wird auch verstärkt auf Kraft-Wärme-Kopplung auf Wasserstoffbasis gesetzt. Diese Strategie als Teilkonzept zur Erreichung deutscher Klimaschutzziele lohnt genauer betrachtet zu werden. Um auf regionaler Ebene eine entsprechende Untersuchung durchzuführen, wird als Forschungsgegenstand das Bremer Haus genommen. Es wird dabei der Einsatz von Brennstoffzellen-Heizgeräten zur Strom- und Wärmeversorgung unter ökonomischen Aspekten untersucht.

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