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Technik

Niko Steinhäuser

Das Management und die Behebung von Krisen in der Luftfracht

ISBN: 978-3-8428-8892-0

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Produktart: Buch
Verlag: Diplomica Verlag
Erscheinungsdatum: 12.2013
AuflagenNr.: 1
Seiten: 124
Abb.: 36
Sprache: Deutsch
Einband: Paperback

Inhalt

Die Atomkatastrophe von Fukushima, der SARS-Virus oder politische Spannungen haben die Verletzlichkeit und die Grenzen der Belastbarkeit der globalen Transportsysteme offengelegt. Insbesondere auf die Luftfracht wirken sich diese exogenen Schocks erheblich aus. Im Krisenfall können Airlines, Flughäfen, Luftfrachtspeditionen usw. ihre Ressourcen nicht oder nur begrenzt verwenden. Beispielsweise kann ein Flughafen bedingt durch Brände, Anschläge, IT-Ausfälle usw. nicht angeflogen werden. Strecken oder ganze Gebiete eines Flugnetzes können aufgrund von Wetterkatastrophen oder Personalstreiks nicht nutzbar sein. Der Grund für die Wahl des kostenintensiven Lufttransports besteht vor allem darin, dass Güter besonders schnell, sicher oder über weite Strecken transportiert werden müssen. Doch wie reagieren die Entscheidungsträger in Luftfrachtspeditionen, wenn nun das Transportmittel der Wahl nicht mehr verfügbar ist? Welche Handlungsmöglichkeiten haben Luftfrachtunternehmen im Krisenfall? Nach einer ausführlichen Literaturrecherche werden die Ergebnisse einer Expertenbefragung aufgezeigt. Ein Krisenszenario wird modelliert und eine mögliche Krisenbewältigung simuliert.

Leseprobe

Textprobe: Kapitel 3.2, Krisen in Unternehmen: 3.2.1, Definitionen und Begriffsabgrenzungen: Der Krisenbegriff ist von weiteren, ihm angrenzenden Definitionen zu unterscheiden. Daher sollen im Folgenden auch die Begriffe Risiko, Störung, Unterbrechung bzw. Ausfall sowie Widerstandsfähigkeit definiert werden. Ein wichtiger Fokus dieses Abschnittes liegt in der Abgrenzung des Krisenbegriffes vom Risikobegriff. Unter einem Risiko ist nicht das Schadenereignis an sich zu verstehen, sondern vielmehr die potenzielle Möglichkeit der Beeinträchtigung einer Leistung. Ein Risiko (ital. risico) stellt das mit einem bestimmten Vorhaben verbundene Wagnis oder den möglichen negativen Ausgang eines Vorhabens dar, der entsprechende Schäden, Nachteile oder Verluste zur Folge hat. An dieser allgemeinen Definition wird bereits deutlich, dass die Ursache oder die Wirkung eines Risikos im Vordergrund stehen können. Bei der ursachenbezogenen Definition überwiegt die Ungewissheit einer Entscheidung, die durch ein Informationsdefizit des Entscheidungsträgers über ein Vorhaben verursacht wird. Dieses Informationsdefizit kann z. B. dadurch entstehen, dass kein oder nur ein begrenzter Zugang zu den entscheidungs- und vorhabenrelevanten Informationen besteht. In der Entscheidungstheorie wird die Entscheidung unter Sicherheit, Unsicherheit bzw. Risiko unterschieden. Während bei einer Entscheidung unter Unsicherheit keine Hinweise über den wahrscheinlichen Ausgang oder Eintritt eines Ereignisses vorliegen, kann bei einer Entscheidung unter Risiko der Entscheider auf objektive Wahrscheinlichkeiten oder auf subjektive Erfahrungen hinsichtlich des Eintritts des Ereignisses zurückgreifen. Der wirkungsbezogenen Sichtweise der Definition des Risikobegriffs liegen nicht das Informationsdefizit, sondern die Folgewirkungen durch die Entscheidung an sich zugrunde. Aus betriebsökonomischer Sicht können die durch eine Fehlentscheidung sich ergebenen Schäden, Verluste und Nachteile sich in der Form einer Zielverfehlung widerspiegeln. Zu beachten ist, dass insbesondere auch das Unterlassen einer Entscheidung im Sinne des Risikobegriffs Folgewirkungen auslösen kann. So kann sich die Vermeidung von Vorsorgemaßnahmen zum Hochwasserschutz entsprechend ‘riskant’ auswirken. Der Krisenbegriff wird in verschiedenen Domänen der Wissenschaft verwendet, wozu insbesondere die Politik- und Geschichtswissenschaften, die Medizin aber auch die Wirtschaftswissenschaften gehören. Das Wort ‘Krise’ (engl. crisis) stammt aus dem Griechischen ‘krísis’, das für eine Entscheidung bzw. für eine entscheidende Wendung steht. Unter einer Krise kann man eine prekäre Situation, die oftmals den Höhe- oder Wendepunkt einer entsprechenden Negativentwicklung darstellt, verstehen. Unter Einbezug des Risikobegriffes lässt sich dieses Verständnis wie folgt auf Organisationen übertragen: ‘Eine Krise ist der ungewollte Zustand einer Organisation, welcher gekennzeichnet ist durch ein signifikant sprunghaft angestiegenes Risiko.’ Dieses Verhältnis grenzt die beiden Begriffe in ihrer Bedeutung voneinander ab und zeigt, dass selbige in keiner Weise synonym zu verwenden sind. Insbesondere im betriebswirtschaftlichen Kontext von Unternehmenskrisen stellen zahlreiche andere Definitionen die Krise vielmehr als einen Prozess dar. Demnach sind Unternehmenskrisen ‘ungewollte Prozesse von begrenzter Dauer und Beeinflussbarkeit sowie mit ambivalentem Ausgang. Sie sind in der Lage, den Fortbestand der gesamten Unternehmung substantiell [..] zu gefährden oder sogar unmöglich zu machen.’ Bedingt durch die Krise sind die typischen Geschäftsabläufe eines Unternehmens mit erheblicher Tragweite gestört, sodass jenes gar für Aufsehen in der Öffentlichkeit oder zumindest bei Auftraggebern, Auftragnehmern und Partnerunternehmen sorgt. Ein weiteres Merkmal von Unternehmenskrisen kann weiterhin die Gefährdung oder Nichterreichung von Unternehmenszielen sein, die zu einer Gefährdung des Fortbestandes der Unternehmung führen können. Es stellt sich oftmals die Frage, ob sich ein mit einer kritischen Situation konfrontierter Markt bzw. Teilmarkt in einer Krise befindet oder nicht. Die Frage nach der Indizierung des Beginns einer Krise ist nicht nur nicht ohne weiteres zu beantworten, sondern kann sich bei einer fälschlichen Verneinung des Krisenfalls vielmehr als kontraproduktiv und gefährlich erweisen. ‘Wichtiger als das Etikett ‘Krise’ sind zunächst die Bereitschaft und die Fähigkeit, eine Lage exakt zu beschreiben und danach strukturiert zu beurteilen.’ Eine Krise ist daher auch weniger über einen typischen Zustand sondern vielmehr über einen fortschreitenden Prozess mit unterschiedlichen Phasen definiert. Störungen sowie Unterbrechungen bzw. Ausfälle unterscheiden sich hinsichtlich der Wirkungsdauer und des Wirkungsgrades von der Krise. In diesem Sinne zeigt das folgende Schema die hierarchische Abgrenzung der Termini: 1. Schadenfreier Normalzustand / Regelbetrieb. 2. Störung / Störereignis. 3. Ausfall bzw. Unterbrechung. 4. Krise. 5. Katastrophe. Eine Störung (engl. disturbance) wird wie eine Krise aufgrund von Risiken z. B. entlang der Supply Chain hervorgerufen. Sie ist eine durch eine bestimmte Aktion hervorgerufene Beeinträchtigung der Funktionstüchtigkeit eines gewünschten Zustandes bzw. Fortganges. Die Störungswirkungen zeigen sich in der Praxis bspw. durch Verspätungen, kurzfristige Unterbrechungen und geringfügige Änderungen bzw. Unregelmäßigkeiten im Betriebsablauf. Folglich spielen sich die Schadensauswirkungen und die Dauer des Störfalls in einem begrenzten Rahmen ab und können durch bestimmte Maßnahmen, wie kurzfristige Wartezeiten und regelmäßig eingeplante Zeitpuffer, behoben werden. Ein Ausfall bzw. eine Unterbrechung (engl. disruption) haben auf die Funktion und den Betrieb eines Transportsystems oder einer Transportkette schwerwiegendere und länger andauernde Auswirkungen als eine Störung. Denn aufgrund einer Unterbrechung ist es vorübergehend nicht möglich, einen laufenden Prozess zu Ende zu führen. Typische Beispiele sind: Personalstreiks, Unwetter- und Naturkatastrophen, terroristische Anschläge. Eine Unterbrechung an einem Punkt eines Transportnetzwerkes kann schnell den ordnungsgemäßen Betrieb des ganzen Netzes gefährden. So kann ein Fluglotsenstreik in Frankfurt a. M. dazu führen, dass ein Flug abends ab Hamburg nicht oder nicht planmäßig durchgeführt werden kann, da das vorgesehene Fluggerät samt Besatzung in Frankfurt festsitzt. Die Grenze zwischen einer Krise und einer Unterbrechung ist fließend. Eine Krise soll wiederum im Vergleich zur Unterbrechung als langwieriger und schwerwiegender hinsichtlich der Wirkung gelten. Vor dem Hintergrund des o. g. Schemas soll die Unterbrechung als Übergang zur Krise verstanden werden, sodass die Unterbrechung sich folglich zu einer Krise im eigentlichen Sinne entwickeln kann. So wie auch die Indizierung einer Krise als schwierig gilt, so schwierig ist auch die Einordnung eines in der Gegenwart stattfindenden Ereignisses als Unterbrechung bzw. als Krise. Ein zuerst als Unterbrechung angesehenes Ereignis kann also im Nachhinein passender als ‘akute’ Krise angesehen werden. In diesem Kontext kann passend der Begriff Widerstandsfähigkeit (engl. resilience) genannt werden, der die Fähigkeit eines Systems beschreibt, seinen Betrieb und die Funktion trotz des Auftretens bestimmter Fehler und Störungen aufrechtzuerhalten bzw. den Normalbetrieb in diesem Fall entsprechend wiederherzustellen. Zu dieser Widerstandfähigkeit passen auch Begriffe wie Anpassungsfähigkeit, Flexibilität, Standhaftigkeit. Man kann bspw. von einem widerstandsfähigen Transportsystem sprechen, wenn ein Schneefall zu keinen Ausfällen und Verspätungen führt, da der Regelbetrieb bereits Zeitpuffer für Unregelmäßigkeiten und selbstständig aktiv werdende Räumungsmaßnahmen vorsieht. 3.2.2 Arten und Auslöser von Krisen Ein Verständnis der Krisenarten und -auslöser bildet eine wichtige Grundlage für die erfolgreiche Vermeidung und Bewältigung von Krisen. Eine Unterscheidung von verschiedenen Krisenarten macht insofern Sinn, um Krisen mit ähnlichen Merkmalen zu klassifizieren. Diese Klassifizierung von Krisen ermöglicht somit ein vereinfachteres Verständnis von Krisen, ihren Verläufen, Wirkungen und Möglichkeiten zur Behebung. Im Folgenden erfolgt die Unterscheidung der Krisenarten anhand folgender Merkmale: - die Wirkungen und die Unternehmenszielgefährdungen durch Krisen. - die Phasen und die Zeitspannen zur Behebung einer Krise. - die Ursachen bzw. Auslöser von Krisen. Die Ursachen und Arten von kritischen Ereignissen bilden eine wechselseitige Beziehung. Denn die Ursachen von Krisen können Rückschlüsse auf die Erscheinungsformen von Krisen geben, während die generellen Erscheinungsformen von Krisen in der Realität Hinweise auf ihre Ursache liefern können. 3.2.2.1, Die Wirkungen durch Krisen: Als erstes Artenmerkmal von Krisen werden in diesem Abschnitt die Wirkungen der Krisen und deren mögliche Gefährdung von Unternehmenszielen beleuchtet. Die Wirkungen einer Krise können zum einen mehrere Unternehmen (Kollektivkrise) oder zum anderen ein einzelnes Unternehmen (Unternehmenskrise) treffen. Die unternehmensinternen Wirkungen von kritischen Ereignissen lassen sich anhand der Gefährdung von Unternehmenszielen beschreiben. Ein übergeordnetes Unternehmensziel besteht vorrangig in dem Erhalt und Fortbestand der Unternehmung. Die weiteren drei wesentlichen Unternehmensziele lauten: Wertziele, Sachziele und Sozialziele. Die Wertziele einer Unternehmung bestehen in der Wertschöpfung und Gewinnerzielung, die sich im Betriebsergebnis mithilfe betriebsökonomischer Kennzahlen quantifizieren lassen. Die Sachziele sagen darüber aus, inwiefern – also mit welcher Art von Produkten und Dienstleistungen – das Unternehmen die Gewinnerzielung anstrebt. Mit den Sozialzielen werden die Wertvorstellungen, z. B. hinsichtlich des Umweltschutzes, der Compliance etc. und die Verhaltensweisen gegenüber den Stakeholdern, also Mitarbeitern, Lieferanten sowie allen anderen Personen und Körperschaften des Unternehmensumfeldes festgelegt.

Über den Autor

Niko Steinhäuser (Jahrgang 1985) studierte Technische Betriebswirtschaftslehre in Merseburg und Sarreguemines (Frankreich) und Logistik in Hamburg. Der Autor sammelte praktische Erfahrungen in der Luftfrachtbranche, im Speditionswesen sowie im Einkauf eines Flugzeugbauers und eines Energiedienstleisters.

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