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Produktart: Buch
Verlag: Diplomica Verlag
Erscheinungsdatum: 10.2012
AuflagenNr.: 1
Seiten: 140
Sprache: Deutsch
Einband: Paperback

Inhalt

Das Ende des Ersten Weltkriegs stellt für die Geschichte Estlands einen besonderen Wendepunkt dar: Nach der Februarrevolution hatte sich in Estland ein Nationalrat gegründet, welcher den Staat am 24. Februar 1918 erstmals als unabhängig proklamierte. Nach erfolgreichen Kämpfen gegen die einen Tag später eingefallene deutsche Landwehr erkannte die Sowjetunion im Frieden von Tartu am 2. Februar 1920 die estnische Unabhängigkeit auf alle Zeiten an. Für den jungen Kleinstaat galt es nun, sich in der Folgezeit innenpolitisch zu festigen, sich international zu etablieren und die staatliche Unabhängigkeit abzusichern. Die eigene Rolle auf der internationalen Bühne musste gefunden werden. Die Bedingungen, unter welchen dieser Prozess erfolgen sollte, waren jedoch äußerst kritisch. Europa bestand zu jenem Zeitpunkt aus zwei unterschiedlichen Lagern - zum einen aus totalitären und zum anderen aus demokratischen Staaten, deren Gegensätze im Laufe der 20 kommenden, kriegsfreien Jahre immer stärker wurden. Das Schicksal des Landes würde sowohl vom geschickten Handeln der eigenen Führung als auch von den äußeren Umständen abhängen. Die vorliegende Untersuchung setzt sich zum Ziel, die Rolle Estlands im internationalen Kontext zu untersuchen. Inwieweit war Estland im internationalen System anerkannt und integriert? Welche Versuche der Führung gab es, um die Unabhängigkeit des Landes abzusichern, zu bewahren und sie nach ihrem Verlust 1940 wiederzuerlangen? Oder waren es gar die falschen Einschätzungen der estnischen Elite, die das Land in die Situation von 1940 brachten?

Leseprobe

Textprobe: Kapitel 3.1, Der Abschluss des Paktes sowie des Grenz- und Freundschaftsvertrags: Am 15. März 1939 besetzte Hitler die ‘Rest-Tschechei’, wodurch sich Deutschlands Machtstellung in Europa vergrößerte und das Deutsche Reich sich weiter in Richtung Sowjetunion ausdehnte. Diese Situation wurde in der Sowjetunion als bedrohlich wahrgenommen. Zwei Tage nach der deutschen Okkupation schlug Großbritannien der Sowjetunion ein gemeinsames, gegen Hitler gerichtetes Bündnis vor, mit welchem in erster Linie die als nächstes bedrohten Staaten Polen und Rumänien vor einem deutschen Überfall geschützt werden sollten. Am 31. März erging an Polen und am 13. April an Rumänien und Griechenland eine offizielle Erklärung Frankreichs und Englands, den Staaten im Falle eines Angriffs jede mögliche Unterstützung zukommen zu lassen, um deren Unabhängigkeit zu bewahren. Um dieser Garantie eine effektivere Bedeutung zu geben, bemühte man sich, auch Stalin als weiteren Garantiegeber zu beteiligen und darüber hinaus einen gemeinsamen Beistandsvertrag der drei Großmächte zu ratifizieren. Stalin hatte sich dazu bereit erklärt, mit den Westmächten in Verhandlung zu treten. Bereits zu Beginn der Verhandlungen schlug er jedoch vor, an alle Staaten zwischen Ostsee und Schwarzem Meer, die an die Sowjetunion angrenzten, eine solche Garantieerklärung zu geben. Abgesehen von Rumänien und Polen waren es Estland, Lettland und Finnland, die an die Sowjetunion angrenzten. Auf Grund ihrer Neutralität wehrten sich die Staaten allerdings vehement gegen eine solche Garantie, da man sich durchaus darüber im Klaren war, dass es sich bei der Garantie, welche die Sowjetunion den Staaten unbedingt und ungeachtet derer Wünsche geben wollte, um eine Gefährdung der eigenen Unabhängigkeit handelte. Damit ‘autorisiert’ wollte Stalin im Falle eines feindlichen Angriffes auf eines dieser Länder zu dessen Sicherheit als Protektor einmarschieren und es so verteidigen. Man befürchtete jedoch, dass die Sowjetunion nach einer erfolgreichen Verteidigung das Land nicht mehr verlassen würde. Die Westmächte waren gegen eine solche Garantieerklärung. Sie sahen für die Staaten noch keine akute Gefahr von Hitler ausgehen, wollten jedoch die Gespräche vorantreiben, um den gefährdeten Staaten Polen und Rumänien eine bessere Absicherung zu gewähren. Nachdem sich die sowjetische Führung von ihren Plänen aber nicht abbringen ließ, akzeptierten Frankreich und England in der Hoffnung auf einen baldigen Vertragsabschluss am 12. Juni 1939 diese Forderung. Auch der sowjetischen Wunsch, dem Vertrag eine Liste der ‘garantierten’ Staaten in einem geheimen Protokoll dem Vertrag hinzuzufügen, wurde akzeptiert. Noch klarer wurden die tatsächlichen Pläne Moskaus durch die Forderung, dass diese Garantien sowohl bei direkter als auch bei ‘indirekter Aggression’ automatisch in Kraft treten sollten. Den Begriff der ‘indirekten Aggression’ wollte die Sowjetunion so auslegen, dass ‘sie jederzeit das Recht hätte, im Baltikum militärisch zu intervenieren.’ Auch diese Forderung wurde im weiteren Verlauf der Verhandlungen von den Westmächten gebilligt. Die Westmächte waren demnach dazu bereit, Stalin einen nahezu unbegrenzten Handlungsspielraum in diesen Staaten zu gewähren und diese im Namen des erhofften europäischen Friedens der Sowjetunion zu opfern. Am 12. August begannen dann die Besprechungen über ein zusätzliches militärisches Abkommen der drei Länder. Während der Verhandlungen forderte die Sowjetunion ein Durchmarschrecht durch Polen und Rumänien. Dieser Forderung kam die polnische Regierung aber nicht nach. Dieses polnische Verhalten hält Ilmjärv für einen der Gründe, weshalb die Verhandlungen zwischen der Sowjetunion und den beiden Westmächten ohne erfolgreichen Vertragsabschluss blieben. Die Sowjetunion verlangte im Verlauf der Verhandlungen immer mehr Zugeständnisse von England und Frankreich. Deshalb verliefen die Verhandlungen mit Moskau sehr schleppend. Aus folgenden Gründen, waren Frankreich und England von April bis August 1939 jedoch bereit, mit der Sowjetunion zu verhandeln und auf für die betreffenden Länder schwerwiegende Forderungen einzugehen: Zum einen war man sich der Unmöglichkeit bewusst, Polen und Rumänien, denen man im April 1939 Garantieerklärungen gegeben hatte, ohne sowjetische Unterstützung bei einem deutschen Angriff wirklich zu schützen. Des Weiteren sei ein Abkommen mit der Sowjetunion vor allem in der englischen Öffentlichkeit als entscheidendes Mittel angesehen worden, um Hitler in die Schranken zu weisen. Außerdem wäre für England und Frankreich ein eigenes Abkommen mit der Sowjetunion die beste Möglichkeit gewesen, um eine Annäherung Deutschlands und der Sowjetunion zu verhindern. Die Verhandlungen zwischen den Westmächten und der Sowjetunion waren jedoch von Anfang an von beiderseitigem Misstrauen und zu unterschiedlichen Forderungen geprägt. Stalin verdächtigte die Westmächte, ihn in einen Krieg mit Deutschland verwickeln zu wollen, um beide Staaten zu schwächen. Bezüglich des von Frankreich und England beabsichtigten Vertrags, der vor allem auch zum Schutz Rumäniens und Polens vor Deutschland entstehen sollte, äußerte Šdanov am 26. Juni in der Zeitung ‘Prawda’ in einem Artikel mit der Überschrift: ‘Die britische und die französische Regierung wünschen kein gleichberechtigtes Abkommen mit der UdSSR’ seinen Unmut folgendermaßen: ‘Was sie wollen ist ein Vertrag, bei dem die UdSSR die Rolle des Lohnarbeiters spielt, der die Hauptlast der Verpflichtungen auf seinen Schultern trägt. Kein Land, das sich selbst achtet, wird einen solchen Vertrag akzeptieren, wenn es nicht zum Spielzeug in den Händen von Leuten werden will, die es gewohnt sind, daß andere für sie die Kastanien aus dem Feuer holen.’. Das zögerliche und teilweise auch ungeschickte Vorgehen der Westmächte gegenüber der Sowjetunion machte eine Verständigung Deutschlands mit der Sowjetunion immer wahrscheinlicher. Ein erstes Indiz für eine sowjetische Annäherung war für Hitler am 3. Mai 1939 die Ernennung Molotovs zum neuen sowjetischen Außenminister. Kurz darauf erhielt der deutsche Botschafter in Moskau die Weisung Hitlers, die Wiederaufnahme von Wirtschaftsgesprächen vorzuschlagen - eine erste Annäherung Hitlers. Auf Grund seines Plans zu einem Blitzkrieg in Polen, welcher noch vor dem Winter stattfinden sollte, stand Hitler jedoch unter Zeitdruck und versuchte die Sowjetunion so bald wie möglich zu Gesprächen über einen gemeinsamen Vertrag zu bewegen. Beide Staaten wollten einen Krieg mit dem jeweils andern auf jeden Fall verhindern. Deutschland wollte die Gefahr eines Zweifrontenkriegs mit den Westmächten und der Sowjetunion verringern, die Sowjetunion wollte aus Angst vor einem Zweifrontenkrieg gegen Japan und Deutschland eine Auseinandersetzung mit Deutschland vermeiden oder zumindest hinauszögern. Es ist anzunehmen, dass beide Seiten den Vertrag nur zur Abwehr dieser Gefahren abschlossen. Wie sich später zeigen wird, hielt sich Hitler nicht an die Abmachung und überfiel 1941 die Sowjetunion. Es ist zudem bekannt, dass in Deutschland bereits lange vor diesem Überfall auch Pläne über die zukünftige Eingliederung der Staaten im Osten bestanden. Während die Verhandlungen der Sowjetunion mit den Westmächten ins Stocken geraten waren, war die sowjetische Führung spätestens Anfang August von dem deutschen Bestreben nach einem gemeinsamen Vertrag überzeugt. Die Verhandlungen mit den Westmächten wurden deshalb am 21. August auf unbestimmte Zeit vertagt. Am 23. August sollte bereits von Ribbentrop zu Verhandlungen nach Moskau reisen. Von Ribbentrop hatte, wie von Hitler angekündigt, umfassende Generalvollmachten zur Abfassung und Unterzeichnung des Nichtangriffspaktes und des Protokolls dabei. Stalin hatte auf Grund des Drängens Hitlers im Vorfeld der Verhandlungen bereits erkannt, dass er unter Zeitdruck stand und daher zu einer Vielzahl von Zugeständnissen an die Sowjetunion bereit war. Diesen Umstand nutzte Stalin aus, so dass der Sowjetunion schließlich Estland, Lettland, Finnland, ein großer Teil Polens und das zu Rumänien gehörende Bessarabien als Interessenssphären zugesprochen wurden. Hitler hingegen erhielt Litauen und die polnischen Gebiete westlich der Flüsse Narew, Weichsel und San. Die Grenzen der Interessenssphären der beiden Staaten wurden in einem geheimen Zusatzprotokoll zum am 24. August unterschriebenen und mit den Unterschriften sofort ratifizierten Hitler-Stalin-Pakt festgelegt. Hitler sicherte sich somit vorerst seine Nahziele - die ehemaligen deutschen Gebiete in Polen und opferte neben anderen Staaten auch Estland der Sowjetunion. Noch während des Polenfeldzuges kam es auf Grund von Unschärfen im Zusatzprotokoll vom 24. August zu weiteren Verhandlungen zwischen Deutschland und der Sowjetunion. Stalin verlangte im Zuge der Verhandlungen, auch Litauen in seine Interessenssphäre zu bekommen. Hitler, der durch den Pakt mit der Sowjetunion noch abhängiger von ihr war, willigte in diese Forderung Stalins schließlich ein. Im Gegenzug erhielt er die polnischen Gebiete der Woiwodschaft Lublin und Teile der Woiwodschaft Warschau. Der sowjetisch-deutsche Grenz- und Freundschaftsvertrag am 28. September 1939 besiegelte offiziell das freundschaftliche Verhältnis der Staaten. Im vertraulichen Protokoll, das zum Vertrag gehörte, wurden die eben genannten Vereinbarungen der Staaten über die weiteren Gebiete festgelegt. Zusätzlich wurde in dem Protokoll vereinbart, dass deutschstämmige Bewohner der sowjetischen Interessenssphären, falls sie dies wünschten, ohne Behinderung durch die Sowjetunion in die deutschen Gebiete übersiedeln dürften. Dadurch war eine sichere Übersiedlung der Baltendeutschen in die deutsche Interessenssphäre gewährleistet. Ob die Initiative für die Umsiedlung jedoch von Hitler oder Stalin ausging, ist schwer zu sagen, da auch Stalin großes Interesse an einer vorzeitigen Umsiedlung der deutschen Volksstämme gehabt haben könnte. Er kannte den von Hitler bereits häufiger gebrauchten Vorwand, seine Expansionsbestrebungen mit dem Leid der sich im jeweiligen Gebiet befindlichen Volksdeutschen zu begründen. Um Hitler diesen Anlass in der neuen Interessensphäre der Sowjetunion künftig nicht zu geben, hält der ehemalige Vizepräsident des Verbandes der Deutschen Volksgruppen in Europa, Wilhelm Wrangell es für denkbar, dass die Initiative der Umsiedlung daher von Stalin ausgegangen war.

Über den Autor

Julia Rosche M.A. wurde 1987 in Engen geboren. Ihr Studium der Geschichte und Germanistik schloss die Autorin im Jahr 2011 mit dem akademischen Grad der Magistra Artium und im Jahre 2012 mit dem ersten Staatsexamen für das Lehramt an Gymnasien erfolgreich ab. Einen großen Teil ihrer Schulzeit verbrachte sie in Tallinn/Estland. Durch ihre Lehrtätigkeit als Dozentin der estnischen Sprache an der Otto-Friedrich-Universität Bamberg blieb sie auch während ihres Studiums mit der Geschichte, Sprache und Kultur Estlands in Verbindung. Ein einjähriger Auslandsaufenthalt als Sprachassistentin am Sprachlernzentrum des Goethe Instituts Wolschskij/Russische Föderation motivierten die Autorin zudem, sich der Thematik dieses Buches zu widmen.

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