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Finanzen

Florian Martin Maucher

Auswirkungen der Zinsschranke auf Leveraged Buy-outs

Akquisitionsfinanzierung und Dealstrukturierung

ISBN: 978-3-8366-6772-2

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Produktart: Buch
Verlag: Diplomica Verlag
Erscheinungsdatum: 12.2008
AuflagenNr.: 1
Seiten: 66
Abb.: 8
Sprache: Deutsch
Einband: Paperback

Inhalt

Neben zahlreichen Änderungen in der Besteuerung von Unternehmen in Deutschland, beinhaltet die Unternehmensteuerreform 2008 als wesentliche Maßnahme die Einführung einer sogenannten Zinsschranke. Diese kontrovers diskutierte Neuregelung soll durch eine Begrenzung der Abzugsfähigkeit von Finanzierungsaufwendungen als Betriebsausgaben nicht nur steuermißbräuchliche Finanzierungsgestaltungen verhindern, sondern auch die Eigenkapitalausstattung deutscher Unternehmen verbessern. Speziell für Finanzinvestoren (vor allem Private Equity Gesellschaften), die Unternehmenskäufe häufig unter Einsatz von überdurchschnittlich viel Fremdkapital im Rahmen sogenannter Leveraged Buy-outs (LBO) finanzieren, stellt die Zinsschranke ein besonderes Problem dar. Bei der vorliegenden Studie steht daher neben einer eingehenden Darstellung der Funktionsweisen der Zinsschranke und der klassischen Abläufe bei LBO Transaktionen, eine Untersuchung der Auswirkungen dieser Regelungen auf die Vorteilhaftigkeit von fremdfinanzierten Unternehmensübernahmen im Mittelpunkt. Zudem werden verschiedene Lösungsansätze und neue Möglichkeiten zur Sicherung des steuerlichen Vorteils von Leveraged Buy-outs dargestellt und diskutiert.

Leseprobe

Kapitel 4.1, Finanzierungsstruktur: Die Finanzierungsstruktur von LBO-Transaktionen ist daher gekennzeichnet durch einen geringen Anteil von Eigenkapital, der durch die Investoren aufgebracht werden muss. Der Großteil des Finanzierungsvolumens wird durch die Aufnahme von Fremdkapital unter der Ausnutzung des oben beschriebenen Financial Leverage Effekts erbracht. Hieraus resultiert die geplante enorme Renditeerwartung des Finanzinvestors, die durch den geringen Einsatz von Eigenkapital unter Ausnutzung des Hebeleffektes der Fremdfinanzierung für das Risiko von LBO-Transaktionen entschädigen soll. Wie bereits im Rahmen der Ausführungen zur rechtlichen Struktur beschrieben, erfolgt der Erwerb des Targets durch ein vom dem Finanzinvestor gegründetes und von ihm mit Eigenkapital ausgestattetes Special Purpose Vehicle (NewCo). Diese NewCo wird anschließend durch die Aufnahme von Fremdkapital mit den nötigen Mitteln zur Finanzierung des Erwerbs des Zielunternehmens ausgestattet. Auf Grund der fehlenden operativen Geschäftstätigkeit der NewCo (einziges Asset ist die noch zu erwerbende Beteiligung an dem Target), vollziehen sich die Besicherung des Fremdkapitals sowie die Tilgung der Fremdkapitalzinsen unter Heranziehung des Zielunternehmens. Ausgehend von dem Standpunkt der Finanzierung und Fremdkapitaltilgung können LBOs daher in Cash Flow Deals und Asset Sales Deals eingeteilt werden. So werden bei Asset Sales Deals weitreichende Verkäufe von Aktiva des Zielunternehmens von Beginn an zur Fremdkapitaltilgung mit eingeplant. Vor allem bei sehr großen Transaktionen mit einem hohen Finanzierungsvolumen sind solche Vorgehensweisen, auch Break Up Deals genannt, zu beobachten. Im Gegensatz hierzu bildet bei Cash Flow Deals der Cash Flow des Zielunternehmens die zentrale Größe zur Bestimmung der Verschuldungskapazität. Er determiniert die finanziellen Mittel, die dem Unternehmen aus dem betriebswirtschaftlichen Umsatzprozess für Investitionsausgaben, Tilgungszahlungen und Gewinnausschüttungen unter Berück-sichtigung von Steuerzahlungen zur Verfügung stehen (Free Cash Flow). Dieser bildet somit die Grundlage für die Strukturierung der Finanzierung. Finanzierungsinstrumente auf der Fremdkapitalseite: Wie bereits dargestellt überwiegen beim LBO die Fremdkapitalanteile am gesamten Finanzierungsvolumen der Transaktion. Hierbei lassen sich verschiedene Arten von Finanzierungsinstrumenten identifizieren. Die klassische Fremdkapitalart ist das vorrangige Darlehen (Senior Debt). Das Senior Debt zeichnet sich durch seine Vorrangigkeit gegenüber allen andere Kapitalarten aus und wird in der Regel durch eine oder mehrere kreditgebende Geschäftsbanken zur Verfügung gestellt. Die Vorrangigkeit bezieht sich nicht nur auf die Rangfolge der Gläubiger-ansprüche, sondern kommt bei der Akquisitionsfinanzierung regelmäßig auch in der vorrangigen Besicherung der aus diesen Darlehen resultierenden Rückzahlungsansprüche mit allen wesentlichen Vermögensgegenständen des Zielunternehmens zum Ausdruck (Secured Senior Debt). Als Sicherheiten werden hierbei neben der Verpfändung der Anteile an der Zielgesellschaft Sachsicherheiten an allen wesentlichen Assets (Grundschuld, Verpfändung, Abtretung etc.) gewährt. Auf Grund der Besicherung und der Vorrangigkeit handelt es sich beim Senior Debt um die günstigste Finanzierungsmöglichkeit und sollte daher auch den Großteil der Kaufpreisfinanzierung ausmachen. Im Rahmen einer von der finanzierenden Bank eingeleiteten Syndizierung wird häufig ein Großteil der Senior Loans (sog. endfällige Senior Term Loan Tranchen) an institutionelle Investoren (z.B. CDOs/ CLOs oder Credit Funds) ausgegeben (sog. Carve Outs). Im Gegensatz zu Senior Debt handelt es sich bei Junior Debt (auch Second Lien Notes) um Fremdkapitalmittel, die zwar keinen subordinierten Rückzahlungsanspruch, jedoch eine Nachrangigkeit in der Besicherung aufweisen. Sie stehen somit im Insolvenzfall dem Senior Debt im Rang nach (daher auch Subordinated Debt). Besteht nach Inanspruchnahme des oben genannten Senior bzw. Junior Debt noch weiterer Finanzierungsbedarf, insbesondere im Hinblick auf die Überwindung von Kauf-preisfinanzierungslücken, so stellt Mezzanine Finanzierung eine weitere Möglichkeit der Kapitalaufbringung dar. Hierbei handelt es sich um Finanzierungsinstrumente, die sowohl Eigenschaften von Eigenkapital als auch von Fremdkapital aufweisen (hybride Finanzierung). Hauptmerkmal von Mezzanine Kapital ist hierbei die Nachrangigkeit im Insolvenzfall, die durch diverse Rechte auf Anteile am Unternehmenserfolg ausgeglichen wird. Als Entschädigung für das durch die Aufnahme von weiterem Kapital entstandene erhöhte Risiko enthält Mezzanine Kapital häufig eine Verzinsung, die um 3-8% über den gängigen Referenzzinssätzen liegt (Interest Kicker). Um auf solche hohen Renditen zu kommen, lässt sich der Mezzanine Kapitalgeber häufig das Recht einräumen, über einen sog. Equity Kicker (bzw. Warrant) an der Wertsteigerung des Unternehmens teil-zunehmen. Dies schafft zusätzliche Anreize für Mezzanine Investoren (Sweeteners oder Upside Potential) und kann zu einer Zinsentlastung beitragen. Mezzanine Finanzierungen, die keine Equity Komponente enthalten, werden als High Yield Variante des Mezzanine bezeichnet (auch Warrentless Mezzanine). Des Weiteren besteht die Möglichkeit zur Refinanzierung über den Kapitalmarkt durch Emission von nachrangig besicherten Anleihen (High Yield Bonds). Diese Art von Hochzinsanleihen für Non-Investment Grade Bonitäten werden lediglich bei großen LBO-Transaktionen mit einer langen Haltedauer zum Beispiel zur Abschichtung des Mezzanine Kapitals nach Durchführung der Transaktion (Closing) begeben. Als eine bis vor kurzem aktuelle Sonderform der High Yield Bonds stellen die bereits in den 80er Jahren ent-wickelten Payment-in-Kind (PIK) High Yield Notes eine weitere Form der Kapital-aufbringung über den Kapitalmarkt dar. Diese von Holdinggesellschaften (HoldCos) von hochgeleverageten Unternehmen begebenen HoldCo PIK Notes zeichnen sich durch eine tiefe Subordinierung sowohl auf Grund ihrer strukturellen Nachrangigkeit als auch ihrer cashfreien Verzinsung durch die Begebung von weiteren PIK Notes aus. Finanzierungsinstrumente auf der Eigenkapitalseite: Potentielle Eigenkapitalgeber sind sowohl der Finanzinvestor als auch das Management des Zielunternehmens. Auch wenn der Finanzinvestor dabei den größten Teil des Eigen-kapitals stellt, wird vom Management ebenfalls ein finanzielles Commitment typischerweise in der Höhe des ein- bis zweifachen Jahresnettogehalts, erwartet. Da das Management üblicherweise nicht über die finanziellen Mittel verfügt, sich substanziell an der Kaufpreis-finanzierung zu beteiligen, wird es aus Anreizgründen überproportional am Eigentum des Zielunternehmens beteiligt (sog. Sweet Equity). Der Anteil des Stammkapitals der NewCo an den insgesamt aufzubringenden Eigenmitteln wird dabei bewusst gering gehalten. Das restliche notwendige Eigenkapitel decken die Finanzinvestoren in Form von Gesellschafterdarlehen ab.

Über den Autor

Florian Martin Maucher( LL.B.), geboren 1984 in Biberach/Riß, 2004-2008 Studium an der Fachhochschule Wiesbaden - University of Applied Sciences. Abschluss 2008 als Bachelor of Laws in Accounting and Taxation.

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