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Finanzen

Manuel Schwarze

Der Unternehmenszusammenschluss: IFRS 3 im Wandel

ISBN: 978-3-8366-8946-5

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Produktart: Buch
Verlag: Diplomica Verlag
Erscheinungsdatum: 05.2010
AuflagenNr.: 1
Seiten: 108
Abb.: 12
Sprache: Deutsch
Einband: Paperback

Inhalt

Die fortschreitende Globalisierung formt die weltweite Vernetzung unseres wirtschaftlichen Handelns und Denkens. Unternehmen müssen sich innerhalb diesen internationalen ökonomischen Märkten positionieren. Es gilt, die Erwartungen des Kapitalmarktes in Form von Umsatz und Gewinnsteigerungen zu erfüllen. Eine Möglichkeit der eigenen Wettbewerbsstärkung ist der Zusammenschluss mit einem oder mehrerer fremder Unternehmen, die innerhalb oder über die Landesgrenzen hinaus agieren. Die Globalisierung und die damit einhergehende Internationalisierung wirtschaftlicher Aktivitäten Bedarf einer Veränderung von Führungssystemen, Strukturen und wettbewerbsstrategischen Verhaltensweisen der agierenden Unternehmen. Die Verknüpfung einzelner Unternehmensstrukturen, für die Optimierung produktbezogener Kundenwünsche, spiegelt sich in der steigenden Kooperation bei der Wertschöpfung wieder. Die Beantwortung der Frage wie Unternehmenszusammenschlüsse aktuell und zukünftig nach internationalem Rechnungslegungsstandard IFRS 3 bilanziert werden, stellt die Motivation für die Ausarbeitung der vorliegenden Thematik. Die beiden Standardsetter IASB und FASB, die sich die Fortentwicklung des IFRS 3 auf die Fahne geschrieben haben, unterstreichen mit dem Joint Project Business Combinations darüber hinaus ihre Konvergenzbestrebungen für eine einheitliche Rechnungslegung. Einer der Hauptaspekte des IFRS 3 ist die Anwendung der Erwerbsmethode innerhalb der Kapitalkonsolidierung und damit wird Interessenzusammenführungsmethode (IAS 22) abgeschafft. Der beizulegende Zeitwert in Gestalt des Fair Value hält immer mehr Einzug in die IFRS Landschaft. Die Erwerbsmethode wird anhand der Neubewertungsmethode angewandt und damit wendet der IASB sich vom Anschaffungskostenprinzip ab und die Zeitwertbilanzierung rückt in den Mittelpunkt. Es werden alle stille Lasten und Reserven aufgedeckt. Alle Vermögensgegenstände, Schulden und Eventualschulden werden zum beizulegenden Zeitwert bewertet. Diese Bewertung oder auch gleichbedeutend die Verteilung des Kaufpreises auf die einzelnen Vermögensgegenstände, Schulden und Eventualschulden wird auch Kaufpreisallokation genannt. Der Übergang von IAS 22 zu IFRS 3 kennzeichnet sich auch in der Änderung des bilanziellen Ansatzes des Geschäfts- oder Firmenwerts (Goodwill). Wurde er nach der alten Regelung IAS 22 noch planmäßig über die Nutzungsdauer abgeschrieben, so wird er nach der aktuell gültigen Regelung IFRS 3 (rev.2004) i. V. m. dem überarbeiteten IAS 36 (rev. 2004) jährlich einem Werthaltigkeitstest unterzogen. Das Buch vermittelt einerseits ein solides Grundlagenverständnis der relevanten Themen der Konzernbilanzierung und andererseits beleuchtet es eingehend die Definitions- und konkreten Ansatzkriterien von Vermögenswerten, Schulden und Eventualschulden.

Leseprobe

Textprobe: Kapitel 4.1.4, Verteilung der Anschaffungskosten – Die Kaufpreisallokation: Nach Bestimmung des Erwerbers, des Erwerbszeitpunktes und der Ermittlung der AK, wird die Verteilung der festgestellten AK auf die erstandenen identifizierbaren VgsSuEs, gemessen nach ihren beizulegenden Zeitwerten, realisiert. Das ist die Grundlage der Kaufpreisallokation. Sofern die AK, den Nettozeitwert der soeben beschriebenen VgsSuEs übersteigen, ist dieser aus der Kapitalkonsolidierung entstandene positive Unterschiedsbetrag nach IFRS 3.36 i. V .m. 3.51-57 als Geschäfts- oder Firmenwert im Konzernabschluss anzusetzen. Ist das Gegenteil der Fall, dann entsteht ein negativer Unterschiedsbetrag, der als Ertrag generiert wird nach IFRS 3.51. Unterschiedsbeträge sowie der Goodwill werden im weiteren Verlauf der Arbeit noch erläutert. Darüber hinaus werden nicht immer die kompletten Stimmrechte oder auch Anteile am Tochterunternehmen erworben, sodass ein Minderheitenanteil entsteht, der ebenfalls gesonderte Aufmerksamkeit erfährt. Die Verteilung der AK, als dritter und letzter Schritt bildet das Kernstück der Erwerbsmethode. Resultierend aus IFRS 3.16 werden zum Erwerbszeitpunkt die AK auf die erworbenen identifizierbaren VgsSuEs verteilt, die die Kriterien von IFRS 3.37 erfüllen. Dem ist zu entnehmen, dass es unerheblich ist ob die VgsSuEs bisher vom erworbenen Tochterunternehmen bilanziert wurden oder nicht. ImmVgs und Eventualschulden müssen einen verlässlich ermittelbaren Zeitwert wiederspiegeln und die übrigen Vgs und Schulden müssen die Wahrscheinlichkeit eines wirtschaftlichen Nutzenzuflusses für den Erwerber beinhalten. Vor dieser Verteilung muss das akquirierte Unternehmen eine Neubewertungsbilanz erstellen. Das geschieht in der sogenannten Handelsbilanz II. Deren Aufgabe ist die Bilanzierungsmethoden der akquirierten Tochterunternehmen an die Vorschriften der Konzernmutter anzugleichen.Die rechtliche Gestaltungsform des Zusammenschlusses ist unerheblich, da der Einzelerwerb unterstellt wird. Diese Annahme bringt zum Ergebnis, dass uneingeschränkt alle, vom Tochterunternehmen bisher auch nicht angesetzte, VG und Schulden berücksichtigt werden müssen und daher wird die sog. Kaufpreisallokation (Purchase Price Allocation kurz: PPA) in zwei Schritte eingeteilt: Schritt 1: Zum Einen werden die VgsSuEs in die Konzernbilanz aufgenommen, die in der Einzelbilanz des erworbenen Unternehmens vor dem Zusammenschluss ersichtlich waren. Darüber hinaus werden jetzt im Zuge der Konsolidierung auch die erfasst, die aufgrund der ursprünglich abweichenden Bilanzierungsvorschriften nicht in die Bilanz aufgenommen wurden, bzw. Ansatz und Bewertungsvorschriften nicht standhielten. Somit ist der erste Schritt der PPA das mengenmäßige Grundgerüst der Neubewertungsbilanz. Vermögenswerte, die bisher beim erworbenen Unternehmen nach IFRS 3.44 als Vermögenswert gelten, jedoch bei Diesem nicht bilanziert wurden, sind zum Beispiel aktive latente Steuern u. U. zu bilden. Schritt 2: Der zweite Schritt der PPA oder auch Kaufpreisallokation ist, das Mengengerüst preislich zu bewerten. Es werden die erworbenen VgsSuEs zum Zeitpunkt des Erwerbs bewertet. Aufgrund des angenommenen Einzelerwerbs werden die zugrunde gelegten Vgs und Schulden nach IFRS 3.36 zu Ihren beizulegenden Zeitwerten beurteilt. (Anmerkung: Nach IFRS 3.36 wird als Ausnahme der Ansatz von langfristigen VG bzw. Vermögensgruppen angegeben, die als zur Veräußerung gehalten eingestuft werden oder es bereits sind. Das bedeutet, dass der beizulegende Zeitwert abzüglich der Veräußerungskosten im Erwerbszeitpunkt angesetzt wird und als Standard dafür IFRS 5 vorgesehen ist sofern die Kriterien des der IFRS 5.6-12 als erfüllt anzusehen sind. Weitere Ausnahmen, diesmal nach Anhang B, bestehen für latente Steuern, die nach IAS 12 bilanziert werden und Verpflichtungen bzw. Ansprüche aus einem leistungsorientierten Versorgungsplan haben Ihren Ansatz nach IAS 19 darzulegen.)

Über den Autor

Der Verfasser Manuel Schwarze wurde 1982 in Düsseldorf geboren. Nach seiner Berufsausbildung zum Bankkaufmann entschied sich der Autor, seine fachlichen Qualifikationen nebenberuflich im Bereich der Betriebswirtschaft an der Fachhochschule für Oekonomie und Management in Düsseldorf auszubauen. Das Studium zum Diplom-Kaufmann schloss der Autor im Mai 2009 erfolgreich ab. Die Schwerpunkte waren Rechnungslegung & Prüfungswesen, betriebliche Steuerlehre, sowie Projektmanagement. Gleichzeitig sammelte der Verfasser praktische Erfahrung durch die berufliche Tätigkeit bei einer Beteiligungsgesellschaft der Deutschen Apotheker- und Ärztebank. Die Aufgaben umfassten bspw. den Bereich des Controllings und Projektmanagements oder der Prozessorganisation. Seit Dezember 2009 ist er als Referent und Existenzgründungsberater bei der Industrie- und Handelskammer zu Düsseldorf tätig. Seit Beginn des Studiums und der fachlichen Vertiefung in Bereichen der nationalen und internationalen Bilanzierung entwickelte sich ein großes Interesse für die bilanzielle Behandlung von Unternehmenszusammenschlüssen. Eine fundierte theoretische Grundlage mit der Praxis zu verbinden, stellt den Antrieb sich der Thematik dieses Buches zu widmen.

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