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Produktart: Buch
Verlag: Diplomica Verlag
Erscheinungsdatum: 06.2013
AuflagenNr.: 1
Seiten: 76
Abb.: 27
Sprache: Deutsch
Einband: Paperback

Inhalt

Am 11. März 2011 wurde Japan von einem Erdbebenunglück mit der Stärke 9,0 auf der Richterskala und einer anschließenden Tsunamiwelle erschüttert. Dadurch kam es im Kernkraftwerk (KKW) der Betreiberfirma Tepco in Fukushima zu einer Kernschmelze, weil u. a. infolge dieser Naturkatastrophe die Stromversorgung der Kühler des Kraftwerks beschädigt wurde und somit die Kühlung der Brennstäbe nicht mehr gewährleistet werden konnte. Im weiteren Verlauf entwickelte sich durch eine Explosion eine radioaktive Kontamination der unmittelbaren Umgebung in signifikantem Ausmaß, sodass die japanische Regierung sich gezwungen sah, den Vorfall mit der höchsten INES-Stufe zu bewerten. Durch die Vergegenwärtigung der atomaren Gefahren entfachte zeitgleich insbesondere in Deutschland erneut eine Debatte über die Vor- und Nachteile der Stromerzeugung unter Verwendung von Nuklearenergie. Mit zunehmender Antipathie der Gesellschaft in Deutschland gegenüber der Stromgewinnung mithilfe von Kernkraftwerken und der Befürwortung ihrer frühzeitigen Abschaltung begann eine zentrale Frage an Bedeutung zu gewinnen: Wird es einen Strompreisanstieg geben, der alleine auf den beschleunigten Ausstieg aus der Kernenergie zurückzuführen ist? Dieses Buch beschäftigt sich mit der Fragestellung, ob und wenn ja, welche Preiseffekte in welcher Höhe ausschließlich auf den forcierten Ausstieg aus der Kernenergie zurückzuführen sind. Besonders schwierig könnte sich in diesem Kontext die Isolierung der Preiseffekte infolge eines beschleunigten Ausstiegs erweisen, da andere Ursachen, die ebenfalls zu einem Anstieg des Strompreises führen nicht berücksichtigt werden dürfen.

Leseprobe

Textprobe: Kapitel 3.3, Wirtschaftliche Folgen eines Kernenergieausstiegs in Deutschland: 3.3.1, Einführung in die Studie: Die Studie ‘Wirtschaftliche Folgen eines Kernenergieausstiegs in Deutschland’ wurde im Juni 2011 von Hubertus Bardt für das Institut der deutschen Wirtschaft Köln angefertigt. 3.3.2, Verwendete Methodik und zugrunde liegende Annahmen: Die Studie vergleicht das Fortlaufen der Kernkraftwerke inkl. der Laufzeitverlängerung mit einem forcierten Ausstieg bis 2022 sowie einem Sofortausstieg aus der Kernenergie. Die Laufzeitverlängerung wird als eine kontinuierliche Nutzung der Kernenergie bis 2015 und stufenweise Abschaltung der Kernkraftwerke bis 2034 interpretiert. Der beschleunigte Ausstieg berücksichtigt die Sofortabschaltung von acht KKW im März 2011 und geht von einer schrittweisen Abschaltung der restlichen Kraftwerke bis Ende 2022 aus. Die Abschaltung der Kraftwerke erfolgt zum Ende der Jahre 2015, 2017, 2019, 2021 und 2022. Es wird eine jährliche Steigerung der Brennstoffkosten und Kohlendioxidpreise von 2 % unterstellt. Dies entspräche einem Anstieg des Ölpreises auf 160 € und der Kohlendioxid-Emissionsrechte auf 33 € jeweils bis 2035. Mehrkosten für einen möglicherweise nötig werdenden beschleunigten Netzausbau sowie mögliche weitere indirekten Kosten werden dagegen nicht berücksichtigt. Dies gilt auch für die Zusatzkosten, welche für den Ausbau der erneuerbaren Energien und Energienetze anfallen. Ebenso wenig werden höhere variable Kosten von älteren ineffizienteren fossilen Kraftwerken beachtet. Die durch die Abschaltung der Kernkraftwerke verursachten Strommengenverluste mithilfe eines zusätzlichen Ausbaus erneuerbarer Energien zu kompensieren, wird in der Studie nicht analysiert, da diese Ersatztechnologie zusätzliche Kosten verursachen würde, solange die fossilen Energieträger günstiger sind als die Erzeugungskosten für Wind- und Sonnenenergie. Die zusätzlichen Kosten werden in der Studie als Barwerte abgebildet, die hierzu angesetzte Diskontierungsrate beträgt 5 %. Jedoch werden die durch eine erhöhte Nachfrage möglicherweise wachsenden Kosten des Emissionshandels nicht beachtet. Nun folgt die Analyse der Studienergebnisse. 3.3.3, Analyse: Die Studie vergleicht zunächst die variablen Kosten der einzelnen Kraftwerke und errechnet unter Beachtung der zu kompensierenden Menge diejenigen Kosten, die zusätzlich durch den beschleunigten Ausstieg entstehen würden. Hierbei ergeben sich die erwähnten Kosten aus der Differenz zwischen den Kosten, die durch Wärmegewinnung mithilfe der Kernspaltung entstehen, und denen der fossilen Energieträger. Wie in der nachfolgenden Abbildung ersichtlich, würde sich im Falle der vollständigen Kompensation der durch die Abschaltung verlorenen Strommenge durch Steinkohle ein Kostenbarwert von 47,3 Mrd. € ergeben (Abbildung 3-6). Bezogen auf Braunkohle als ausschließlichen Kompensator, entsteht ein Barwert der Kosten in Höhe von 35,2 Mrd. €. Falls GuD-kraftwerke als Ersatztechnologie zum Einsatz kommen, würde sich, unter Berücksichtigung der Diskontierungsrate von 5 %, ein Barwert in Höhe von 61,3 Mrd. € ergeben. Sofern neue Kraftwerke erbaut werden müssen, um den entsprechenden Bedarf decken zu können, entstehen zu berücksichtigende Fixkosten, welche die oben definierten Barwerte der Kosten im ersten Fall auf 65,1 Mrd. €, im zweiten Fall auf 47,9 Mrd. € und im letzten Fall auf 74,4 Mrd. € erhöhen würden. In einer durchschnittlichen Betrachtung ergibt sich unter der Annahme der Deckung des Strombedarfs mit bestehenden Kraftwerken eine Barwerthöhe der Kosten von 47,9 Mrd. €. Bei einer Kompensation durch neue Kraftwerke beträgt der Barwert der Kosten 62,5 Mrd. €. Im Falle einer Kombination aus bestehenden und neu zu bauenden Kraftwerken zwecks Kompensation der Bedarfsverluste durch die Abschaltung der KKW beläuft sich der Barwert der zusätzlich anfallenden Stromerzeugungskosten durch die Laufzeitverkürzung auf 55,2 Mrd. . Die bezifferten Kosten verteilen sich auf verschiedene Bereiche. So können die EVU einen Teil dieser gestiegenen Stromerzeugungskosten an die Kunden weitertragen und durch geringere Einnahmen und entsprechend niedrigere Steuerbelastung die Steigerung der Stromerzeugungskosten - total betrachtet - teilweise reduzieren. Der Preis für Strom stieg im Kontext des Moratoriums und der Abschaltung der KKW um 10 %. Von dieser Steigerung sind besonders stromintensive Industriekunden betroffen, da diese Kunden Grundlaststrom einkaufen, dessen Preis eine erhebliche Korrelation mit den Großhandelspreisen aufweist. Die Endverbraucher tragen nur geringe Preissteigerungen, weil der Anteil von Großhandelsmarktpreisen an der Strompreisbildung für die Endverbraucher nur marginal ist. Der Mehrbedarf an Kraftwerken, die fossil befeuert werden, führt zu einer Nachfragesteigerung nach Kohlendioxid-Zertifikaten, wodurch sich der Preis anhebt und die Unternehmen, die dem Emissionshandel unterliegen, zusätzliche Kosten tragen müssen, welche auf den forcierten Ausstieg zurückzuführen sind. Bereits durch das Moratorium sind die Kosten für die Zertifikate um etwa 1 € gestiegen. Abschließend ist der Verlust von Steuereinnahmen für den Staat in signifikantem Ausmaß als unmittelbare Konsequenz aus dem beschleunigten Ausstieg aus der Kernenergie zu erwähnen. Dieser resultiert in erster Linie aus dem Verlust der Brennstoffsteuer sowie der Gewinnabschöpfung, die im Kontext der Verlängerung angesetzt werden. Zu den hohen Steuerverlusten tragen ebenfalls die geringeren Erlöse der EVU aufgrund der steigenden Erzeugungskosten oder gar die niedrigeren Gewinne der stromintensiven Industrie aufgrund höherer Energiekosten bei. Ob die der Studie zugrunde liegenden Annahmen nachvollziehbar sind, die Methodik zweckdienlich und die Wahl der Beispielszenarien sinnvoll ist, wird im nächsten Unterkapitel hinterfragt.

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