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Produktart: Buch
Verlag: Diplomica Verlag
Erscheinungsdatum: 12.2019
AuflagenNr.: 1
Seiten: 84
Abb.: 29
Sprache: Deutsch
Einband: Paperback

Inhalt

Die im Jahr 2013 in Kraft getretene Interagency Guidance on Leveraged Lending hat es amerikanischen Banken stark erschwert, Kredite an Schuldner mit geringer Bonität im eigenen Portfolio zu halten. Wenn gewichtige Finanzmarktteilnehmer wie Banken gezwungen sind, sich von ihren Leveraged Loan-Beständen zu trennen, hat dies auch Auswirkungen auf andere Akteure, deren Portfolio ebenfalls aus Unternehmenskrediten besteht. Dieses Buch beschäftigt sich mit dem Effekt der Guidance für einen ganz konkreten Akteur-Typus: Manager von Colleteralized Loan Obligations (CLOs). Insbesondere geht es dabei um die Rolle von CLOs als liquiditätsbereitstellende oder -nachfragende Handelspartnerin. Die Relevanz dieses Themas liegt darin begründet, dass sowohl CLOs als auch Leveraged Loans nach einem kurzen Einbruch unmittelbar nach der Finanzkrise im Verlauf der 2010er Jahre zunehmend an Bedeutung für die globalen Finanzmärkte gewannen.

Leseprobe

Textprobe: 3 . Regulatorische Eingriffe und Liquiditätsbereitstellung: 3.1 Die Interagency Guidance on Leveraged Lending: Am 21. März 2013 veröffentlichten das Board of Governers of the Federal Reserve Bank, die Federal Deposit Insurance Corporatein und das Office of the Comptroller of the Currency die Interagency Guidance on Leveraged Lending. Mit der Guidance gingen erhebliche regulatorische Eingriffe am Markt für Leveraged Loans einher. Die Richtlinien definieren einen Rahmen für das Risikomanagement bezüglich des Umgangs mit Leveraged Loans in Bankbilanzen. Die Guidance fordert Banken dazu auf, Kriterien zur Abgrenzung von Leveraged Loans zu definieren. Diese sollen sich an vier verschiedenen, in der Finanzwirtschaft existierenden Definitionskriterien für Leveraged Loans orientieren. Die unzureichende Risikokompatibilität der genannten Kriterien warf diverse Fragen auf, welche in den am 7. November 2014 veröffentlichten FAQ adressiert wurden. So wurde ausgeführt, dass die genannten Kriterien lediglich den Startpunkt für die Entwicklung eigener Definitionskriterien bilden. Diese sollen sich am generellen Risikomanagement-Rahmen des Instituts orientieren. Insbesondere sind Definitionen unzulässig, die sich lediglich auf das Verhältnis von Schulden zu EBITDA stützen. Ferner wurden Banken im Rahmen der Richtlinie aufgefordert, in Bezug auf Leveraged Loans eine Risikopolitik zu entwickeln, die diverse wichtige Aspekte berücksichtigt. Hierzu zählen unter anderem eine konkrete Definition der eigenen Risikobereitschaft, die Einführung eines entsprechenden Risikolimitsystems, Risikomessverfahren und interne Kontrollmechanismen bei der Kreditvergabe. Ferner sollten interne Aufsichts- und Berichtspflichten sowie Minimumstandards für die Kreditvergabe berücksichtigt werden. Bezüglich der Kreditvergabestandards wird weiter ausgeführt, dass diese klar und messbar sein müssen. Darüber hinaus werden einige Kriterien definiert, die beim Kreditvergabeprozess in jedem Fall erfüllt sein müssen. Dazu gehören unter anderem die Prüfung, ob das Unternehmen eine nachhaltige Kapitalstruktur aufweist und der Cashflow für die Rückführung des Kredites ausreichend ist sowie ein klar definierter Due Diligence Prozess. Außerdem müssen feste Standards für die Ermittlung der risikoadjustierten Rendite sowie den Einbezug von immateriellen Vermögenswerten in die Kreditwürdigkeitsprüfung definiert werden. Auch mögliche persönliche Haftungsübernahmen und die Existenz und Ausgestaltung weiterer Covenants sind im Hinblick auf den Kreditvergabeprozess zu berücksichtigen. Insbesondere die Ausführung, dass ein Schulden/EBITDA-Verhältnis von mehr als 6 in den meisten Industrien Bedenken hervorrufen sollte, warf die Frage auf, inwieweit die Kreditaufnahmemöglichkeiten von Unternehmen mit hohem Verschuldungsgrad eingeschränkt werden würden. Die Regulatoren stellten daraufhin in den FAQ klar, dass der Quotient 6 nicht als klare Grenze anzusehen ist, sondern neben dem Verschuldungsgrad noch diverse weitere risikobeeinflussende Faktoren zu berücksichtigen sind. Weiterhin werden in der Guidance Ausführungen zu gängigen Bewertungsmethoden für Unternehmenskreditschuldner gemacht. Dabei wird darauf hingewiesen, dass Cashflow-basierte Methoden häufig die verlässlichsten Ergebnisse für die Unternehmensbewertung hervorbringen. Im Umgang mit Enterprise Value Methoden sei hingegen eher Vorsicht geboten. Es wird ferner die Forderung erhoben, dass die Bewertung der Schuldnerunternehmen von Spezialisten ausgeführt wird, welche unabhängig von der kreditvergebenden Abteilung arbeiten. Daraufhin wurde die Frage erhoben, ob dies zum Aufbau separater Bewertungsabteilungen innerhalb der Banken oder einem Outsourcing der Bewertungsaufgabe führen würde. Ein zentraler Aspekt der Guidance ist die Anforderung an Banken, ein tiefgreifendes Management- und Kontrollsystem für Leveraged Loans in der eigenen Bilanz durchzuführen. Dabei ist es wichtig, dass die Bank die in der Bilanz befindlichen Kredite nach Laufzeit, Struktur und wesentlichen Merkmalen des Schuldners unterscheiden kann. Darüber hinaus muss die Bereitschaft zur Risikoübernahme klar artikuliert und dokumentiert sein. Dabei müssen auch Regelungen zum Umgang mit Loan-Tranchen getroffen werden, die nicht im geplanten Umfang veräußert werden konnten. Ferner ist die regelmäßige Durchführung von Stresstests für das übernommene Exposure erforderlich. Auch die Performance des Eigenbestandes muss laufend überwacht und mit den Erwartungen abgeglichen werden. Der Regulator erwartet von den Akteuren ein Risikomanagementsystem, welches Kreditrisiken möglichst genau bepreist und Risikokonzentrationen innerhalb des Bestandes aufzeigt. Insgesamt soll das Volumen der ausstehenden Leveraged Loans begrenzt werden, insbesondere das Volumen der langfristig gehaltenen Kredite. Daneben sollen entsprechende Hedging-Strategien sowie angemessene Rechnungslegungsstandards für funktionierende und angespannte Marktsituationen entwickelt werden. Gerade Szenarien mit illiquiden Kreditmärkten oder Änderungen bei den Bedingungen auf dem Kreditmarkt sollen durch entsprechende Pläne adressiert werden. Da sich die Banken beim Risikomanagementsystem nicht alleine auf externe Ratings verlassen, sondern sich an den Anforderungen der Guidance orientieren mussten, wurde unter anderem mit Einschränkungen bei Investment Grade Schuldnern gerechnet, die unter den Kriterien der Guidance im Vergleich zur Vergangenheit als riskanter eingestuft werden könnten. Die Guidance führt zum Risiko-Rating von Leveraged Loans aus, dass der Schuldner für eine gute Bewertung in der Lage sein muss, die Verschuldungsquote in absehbarer Zeit deutlich herunterzufahren. Gängige Kriterien sind hierfür die Fähigkeit in den nächsten fünf bis sieben Jahren die Senior Tranche oder 50% der gesamten Verbindlichkeiten tilgen zu können. Sollte dies nicht der Fall sein, sei mit einem schlechteren Rating zu rechnen.

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