Suche

» erweiterte Suche » Sitemap

Gesellschaft / Kultur


» Bild vergrößern
» weitere Bücher zum Thema


» Buch empfehlen
» Buch bewerten
Produktart: Buch
Verlag: disserta Verlag
Erscheinungsdatum: 09.2014
AuflagenNr.: 1
Seiten: 144
Sprache: Deutsch
Einband: Paperback

Inhalt

Der Briefwechsel zwischen dem Statthalter der Provinz Pontus et Bithynia der Jahre 110 bis 112, Gaius Plinius Caecilius Secundus, und seinem direkten Vorgesetzten, dem römischen Kaiser Traian, ist eine Quelle von unschätzbarem Wert, die der Nachwelt einen tiefen Einblick in die politischen, wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Verhältnisse einer römischen Provinz bietet. Es stellt sich darin sowohl die Persönlichkeit eines kaiserlichen Beamten als auch seine Amtsführung dar, um derentwillen er sich immer wieder an seinen Herrscher wandte. Die vorliegende Studie setzt sich zum Ziel, die beiden Fragen zu erörtern, über die in der modernen Literatur am meisten Unklarheit herrscht: War Plinius ein selbstständiger Statthalter und ist seine Mission als ein Sonderfall zu bezeichnen? Die daraus hervorgehenden Resultate ermöglichen im Verbund mit grundlegenden Kenntnissen über die Provinzverwaltung ein Urteil darüber, welche Rolle Plinius‘ Statthalterschaft in dem Wechselspiel zwischen Zentrum und Peripherie der römischen Herrschaft einnahm und wie die Vernetzung der römischen Zentrale mit ihren Provinzen im Einzelnen aussah.

Leseprobe

Textprobe: Kapitel II, Plinius und seine Provinz: a) Die Provinz Pontus et Bithynia: 1, Die Einrichtung der Provinz durch Pompeius: Die beiden ehemaligen Königreiche Bithynia und Pontus, deren Gebiete sich weder für die Zeit ihrer Selbständigkeit noch für die unter römischer Herrschaft voneinander abgrenzen lassen, sind der römischen Republik im Jahre 74 v. Chr. durch das Testament des letzten bithynischen Königs Nikomedes III. überlassen bzw. im Jahre 65 v. Chr. nach der endgültigen Niederlage des pontischen Herrschers Mithridates VI. annektiert worden, woraufhin der siegreiche Pompeius dem bithynischen Gebiet den westlichen Teil des pontischen Königreiches zugeschlagen und beides zu der Doppelprovinz Pontus et Bithynia vereinigt hat. Nach der Provinzordnung des Jahres 27 v. Chr. wurde sie als publica provincia geführt, deren Verwaltung bis in die Regierungszeit Traians einem Prokonsul unterstand. Pompeius mußte eine lokale Administration schaffen, um Lasten auf diesem Gebiet zu verteilen, die Rom nicht übernehmen konnte. Die nach ihrem Begründer benannte Provinzordnung (lex Pompeia), die für jede Stadt der neuen Provinz gültig war und bis weit ins 3. Jahrhundert hinein in Kraft blieb, ist wie die anderen leges provinciae nicht überliefert. Sie behandelte staatsrechtliche Aspekte und beinhaltete vermutlich die Regelung des städtischen Bürgerrechts und der städtischen Organe, der Volks- und der dieser im allgemeinen überlegenen Ratsversammlung, der der jährlich wechselnde p??t?? ????? vorsaß und die von diesem auch einberufen wurde des Weiteren die Steuerregelung, verbunden mit der Einteilung des Gebietes in Steuerzonen mit jeweils einem Hauptort, und die Festlegung römischer Rechtsgrundlagen wie beispielsweise die Ämterbesetzung und das Amtsjahr. Ein Censor (t?µ?t??) wurde zum wichtigsten Beamten in diesem System, da er die Zusammensetzung der Boule bestimmte und kontrollierte er saß einer alle fünf Jahre zusammenkommenden lectio vor, durch die die gewesenen Magistrate, die seit der vorangegangenen in die Boule aufgenommen worden waren und aus deren Zahl sich die Dekurionen rekrutierten, ihre formale Zulassung erhielten und auf Lebenszeit ernannt wurden. Es wurde - freie Geburt vorausgesetzt - ein bestimmtes Mindestalter festgelegt, mit dem man Beamter werden konnte (unter Pompeius dreißig, seit Augustus 25 Jahre), die Zahl der Ratsmitglieder und damit auch die Zahl der Beamtenstellen wurden von Stadt zu Stadt entsprechend ihres Ansehens und ihrer wirtschaftlichen Möglichkeiten ratifiziert. Auf diese Weise wurden die Gegebenheiten in den einzelnen Städten berücksichtigt, während sich ihre Verfassungen insgesamt recht ähnlich blieben und sich dabei häufig an römischen Gepflogenheiten orientierten, beispielsweise bezüglich des Amtes des Censors, die strengen Altersregelungen für die Ämter oder die Einrichtung einer begrenzten und weitgehend standardisierten Zahl von Beamtenstellen. Dies alles deutet auf eine Anpassung der Poleis an römische Muster hin, wodurch die Voraussetzungen dafür geschaffen wurden, daß sie einen Großteil der niederen administrativen Aufgaben erledigten. Pompeius hat auch Zugeständnisse an griechische Traditionen gemacht, indem er deren Regelungen zum Erwerb eines Ehrenbürgerrechtes in einer fremden Stadt zuließ mit der Einschränkung, daß die Heimatstadt des künftigen Ehrenbürgers außerhalb Bithyniens liegen mußte. Mit dieser Einschränkung wollte er verhindern, daß wenige reiche Männer die Macht über weite Teile der Provinz erlangten. Die lex Pompeia griff auch nicht in zivilrechtliche Angelegenheiten der Städte ein, vielmehr ließ sie diesbezüglich die lokale Gesetzgebung bestehen, da diese von Ort zu Ort variierte und jede Stadt ihren eigenen Gerichtshof hatte, auf dessen Funktionieren die Römer auch Wert legten. Dies zeigt, daß Pompeius mit seiner sorgfältig durchdachten Einrichtung der Provinz, der Aufteilung der Territoriums, der Ordnung politischer Institutionen sowie der juristischen und finanziellen Anordnungen nur die Rahmenbedingungen vorgab, innerhalb derer sich die griechischen Städte mit ihrer eigenen Zivilgesetzgebung bewegen konnten. Es war für die Römer wichtig, daß die Städte zur Einhaltung der entsprechenden lex provinciae, der allgemeinen römischen Rechtsgrundsätze und der weiteren kaiserlichen und senatorischen Entscheidungen angehalten wurden, ansonsten sollte ein gewisser Spielraum zugelassen werden, der jedoch im Laufe der Zeit, als deutlich wurde, daß dies zu Mißständen vor allem finanzieller Art führte, eingeschränkt wurde. Um die Provinz effektiv verwalten zu können, hatte Pompeius den größten Teil des Provinzgebietes zahlreichen kleineren Städten zugeteilt: das Territorium von Pontus wurde an elf zumeist neu gegründete Städte, dasjenige von Bithynien an zwölf meist alte Gründungen vergeben. Ein Problem jedoch bestand darin, daß zwar entlang des Küstenstreifens bereits Städte existiert hatten, Teile des Inlands aber direkt durch königliche Beamte verwaltet worden waren. So kam es, daß Neugründungen vor allem in Gegenden mit ländlichen Wirtschafts- und Gesellschaftsformen lagen, Gegenden, die zudem verkehrstechnisch wenig erschlossen waren und unter klimatisch extremen Bedingungen zu leiden hatten. Gerade die pontischen Städte litten unter diesen Strukturschwächen. Deshalb bestand die Gefahr, daß reiche Familien diese Neugründungen zu verlassen suchten, wogegen Pompeius mit zwei Gesetzen vorging: daß kein Bürger einer bithynischen Stadt das Bürgerrecht einer anderen erhalten durfte, und daß das Kind einer pontischen Mutter pontisch zu sein hatte. Dennoch war die Grundlage für das Funktionieren einer Stadt, der Wille der reicheren Bürger, an ihrem Leben teilzunehmen und vor allem finanzielle Verpflichtungen zu übernehmen, von vornherein unsicher. Erschwert wurde die Verwaltung insgesamt noch durch die Größe der Doppelprovinz, deren Statthalter am äußersten Westrand der Provinz an der Propontis seinen Sitz hatte und in die sich, zwischen Westbithynien und dem pontischen Kernland, das Land der galatischen Fürsten schob. ‘Es verwundert nicht, wenn von den hellenistischen Regionalreichen das bithynische der Ausbreitung von Städten den Weg geebnet, das pontische dagegen ihr den Weg versperrt hat’, und auch hierin liegt neben den Strukturschwächen ein Grund dafür, daß die pontischen Städte ‘never rivalled the Bithynian `metropoleis’ in size or splendor’. 2, Die Provinz seit Antonius: Die pompeianische Ordnung wurde durch Marcus Antonius weitgehend aufgehoben, als dieser die östlichen Provinzen von 42 bis 31 v. Chr. kontrollierte. Er hielt das administrative Prinzip des Pompeius, civitates, die noch nicht selbständig waren, ihrer Selbstverwaltung zu überlassen, wohl für unzureichend und vergab deshalb große Teile der Provinz an tributpflichtige und ihm Heeresfolge leistende Dynasten, so daß die Königreiche Paphlagonia und Pontus entstanden, während von der ursprünglichen Doppelprovinz nur Bithynia übrigblieb, das um die zwei pontischen Hafenstädte Amastris und Sinope verlängert wurde. Zugleich war aber auch Bithynia selbst an mehreren Stellen von Vasallenstaaten durchsetzt, die von Antonius abhängig waren. Bei der Provinzeinteilung im Jahre 27 v. Chr. wurde Pontus et Bithynia zu einer publica provincia und deren Verwaltung an einen Prokonsuln praetorischen Ranges übergeben, da in der Provinz keine Legion stationiert war. Was dessen Kontrolle durch den römischen Senat anbetrifft, so wurde diese wohl in der Praxis eher selten ausgeübt, da Plinius in seinen Briefen nur auf zwei senatus consulta aufmerksam machte und Kontakte zur Zentrale in Rom nur durch die bei Tacitus und Plinius erwähnten Anklagen gegen fünf Prokonsuln zustande gekommen zu sein scheinen. Dagegen spricht Plinius fünf Eingriffe des Kaisers in die Provinzverwaltung an, was die oben angedeutete Tendenz bestätigt, der zu Folge sich die Kaiser häufig in die Belange auch öffentlicher Provinzen eingeschaltet haben. Unter Augustus wurde Antonius’ willkürlich erscheinendes Prinzip der Parzellierung wieder aufgegeben und die städtischen Lokalverwaltungen in Bithynien wie in Pontus wiedereingesetzt. Lediglich im östlichen Teil von Pontus blieben größere Territorialreiche bestehen. Außerdem hat Augustus bereits einzelne Regelungen der lex Pompeia modifiziert. Da die Provinz aus zwei Teilen bestand, gab es auf ihrem Territorium seit Pompeius zwei Koina. Durch die historische Entwicklung der Lage in Pontus kam es allerdings zu der Situation, daß sich das Gebiet des pontischen Koinons selbst über drei Provinzen erstreckte. Es versammelte sich in Neocaesarea, das in spättraianischer Zeit zur Provinz Cappadocia gehörte. Das bithynische Koinon hatte im Anschluß an die Entwicklung in der Provinz Asia im Jahre 29 v. Chr. einen entsprechenden Antrag bei Octavian eingebracht, worauf dieser die Errichtung eines Tempels für sich und die Dea Roma in Nicomedia gestattete. In diesem Zusammenhang fand dieses Koinon seine erste Erwähnung. Die beiden Koina hatten wie üblich bestimmte politische und religiöse Funktionen wie vor allem die Ausübung des Kaiserkultes und unterstanden zunächst jährlich, in späterer Zeit häufiger wechselnden Bithyniarchen bzw. Pontarchen, die zugleich auch Provinzialpriester waren. Eine Besonderheit bedeutete die häufig auftretende Erscheinung, daß ein und dieselbe Person gleichzeitig das Amt des Bithyniarchen und das des Pontarchen ausgeübt hat. Hierin zeigt sich wohl die Tendenz, die Koina der römischen Provinz als zusammengehörige Einheit anzupassen. Für die in den Händen des Koinons liegende Herrscherverehrung gab es zwei Formen: zum einen die geheimen kaiserlichen Mysterien, die im Tempel der Roma und des Augustus in Nicomedia nach dem Vorbild der dionysischen Mysterien ausgeübt wurden, zum anderen die öffentlichen Spiele zu Ehren der Herrscher, die in wenigstens zwei Städten, Nicomedia und Nicaea, abgehalten wurden. Während die Mysterienfeiern nur von hochstehenden städtischen Würdenträgern und Priestern anderer Kulte begangen wurden, waren die Spiele für die Öffentlichkeit bestimmt. Einige von ihnen wurden vom Koinon, andere von einzelnen Städten ausgerichtet. So hatten die meisten größeren bithynischen Städte mindestens einen Spielzyklus, durch den die einfache Bevölkerung einen Bezug zum römischen Herrscher bekam. Spiele des Koinons gab es sowohl in Nicomedia als auch in Nicaea sie waren penteterisch, fanden also alle vier Jahre statt, und waren über die Grenzen der Provinz hinaus bekannt, so daß die Teilnehmer aus der gesamten griechischen Welt zusammenkamen. Bei den Spielen gab es hohe Gewinne, zum einen eine Geldprämie, zum anderen das Recht auf lebenslangen kostenlosen Unterhalt in der Heimatstadt des Siegers außerdem waren die Spiele iselastisch. Hinzu kommen schließlich noch in manchen Fällen Ehrenbürgerschaften der Stadt, in der der Sieg errungen wurde. Sowohl die Mysterienfeiern als auch die Ausrichtung der Spiele wurden gemeinsam mit den regelmäßig stattfindenden Loyalitätsbekundungen der Bevölkerung von den Herrschern dazu verwendet, prorömische Propaganda zu verbreiten, und grundsätzlich versuchten die Bithynier, sich mit dem Kaiser auf guten Fuß zu stellen. Nach Augustus’ Tod war die Einrichtung der civitates weitgehend abgeschlossen. Die Größe, die die Provinz unter Pompeius erlangt hatte, erreichte sie nicht mehr annähernd sie umfaßte von nun an das Gebiet Bithyniens, das um einen Streifen des pontischen Küstengebietes bis nach Amisus verlängert wurde. In Bithynien sind mit Byzantium und Chalcedon zwei civitates zu freien erklärt worden, Byzantium hat jedoch unter Vespasian dieses Privileg wieder eingebüßt in Pontus wurde Amisus eine civitas libera et foederata. Bei der bithynischen Stadt Apamea hatten entweder Antonius oder Caesar, bei Sinope Caesar römische Kolonien angelegt. Die übrigen Städte unterstanden alle direkt dem jeweiligen Provinzstatthalter. Welche von ihnen jedoch über Nicaea, Prusa und wahrscheinlich Nicomedia hinaus den Status einer Konventsstadt in der Provinz erhalten haben, läßt sich nicht belegen, aber gerade für die pontische Region ist davon auszugehen, daß noch eine oder mehrere Städte diesen Status erhalten haben. 3, Militärische Aspekte: Die militärische Bedeutung der Doppelprovinz erwächst aus ihrer Nachbarschaft und den daraus resultierenden direkten Verbindungen mit den nördlichen und östlichen römischen Besitzungen Moesien und Thrakien sowie Galatien und Kappadokien. Die Provinz bot die Passage für die römischen Armeen auf ihrem Weg in Richtung Osten sie stellte ihnen unter der Leitung des Prokurators Unterkunft und versorgte sie mit Getreide vom regnum Bosporanum, einem mit Rom alliierten Königtum, zu dem ebenfalls enge politische, militärische wie auch wirtschaftliche Beziehungen bestanden. Diese Beziehungen zu überwachen war neben der Finanzverwaltung ebenfalls Aufgabe des Prokurators, zumal der bosporanische Herrscher seinerseits das nördlich von Pontus gelegene Gebiet beschützen sollte. Dabei hat Sinope, von wo aus die Krim auf kürzestem Wege über das Schwarze Meer erreicht werden konnte, vermutlich als Flottenstützpunkt mit mindestens einer Kohorte gedient, damit von dort aus die Schiffahrtswege gesichert und die Verbindungen zwischen Bithynien auf der einen sowie der Krimhalbinsel und dem Bosporanum regnum auf der anderen Seite aufrechterhalten wurden. Zu dem Zeitpunkt, als Plinius in Pontus et Bithynia wirkte, waren in der Provinz mehrere Hilfskohorten stationiert, neben jener bzw. jenen in Sinope wahrscheinlich eine, die cohors VI equestris, in Nicomedia, die kaiserliche Prokuratoren begleiten oder lokale Magistrate zur Sicherung der öffentlichen Ordnung unterstützen sollte zusätzlich gab es eine aus ein oder zwei Kohorten bestehende Küstenwache, die einem ritterlichen praefectus orae ponticae unterstand und deren Aufgabe es war, die Häfen zu bewachen. Da die militärischen Möglichkeiten der Provinz insgesamt jedoch sehr beschränkt waren - selbst die Gefängnisse wurden nur von servi publici bewacht -, konnte Hilfe, falls notwendig, aus der Nachbarprovinz Moesien sowie von Seiten der Schwarzmeerflotte angefordert werden. Deren imperium hat sich zwar kaum über die Küstenlinie hinaus erstreckt, sie war aber neben der Unterstützung der römischen Truppen auch für die Unterdrückung von Piraterie zuständig. Unter Traians Herrschaft war höchstwahrscheinlich zumindest eine Abteilung der classis Ponticae im pontischen Amastris stationiert. Das Straßennetz verband die westlichen und östlichen Städte miteinander und stellte den Anschluß der im entlegeneren Inland befindlichen Städte her. Die wichtigsten Verkehrsknotenpunkte waren wegen ihrer geographischen Lage Byzantium und Nicomedia, die Stadt, von der aus die drei Hauptstraßen in die Provinz abzweigten: eine nach Osten in Richtung des oberen Euphrat, eine entlang der pontischen Küste nach Heraclea Pontica und eine nach Süden in Richtung Nicaea, wo sie sich in Richtung Westen und in Richtung Ancyra gabelte. In die andere Richtung führten alle diese Straßen in einem Strang von Nicomedia nach Byzantium und von dort nach Europa hinein. Entsprechend groß war auf dieser Strecke das Verkehrsaufkommen, auch wenn diese beiden großen Hafenstädte ebenfalls durch den Schiffsverkehr verbunden waren. In Nicomedia gab es eine statio, und auch Byzantium hat Traian mit Erfolg darum gebeten, einen solchen Posten zugewiesen zu bekommen: die Soldaten dieser stationes sollten die durch den erheblichen Reiseverkehr gestörte Ordnung in der jeweiligen Stadt aufrechterhalten, Wachtposten besetzen, verschiedene Aufgaben im Umland der Städte erfüllen und als Verkehrsposten fungieren. 4, Die Probleme der Provinz: Insgesamt behielt die Provinz einen ländlichen Charakter. Dies ist darauf zurückzuführen, daß die Provinzbewohner nicht in das urbane Leben integriert wurden, da Städte entweder ehemalige griechische Kolonien oder römische Gründungen waren, die auf die Entwicklungen des Hinterlandes kaum Einfluß nahmen. Es gab in der pontischen Region große Latifundien, die dem Kaiser gehörten, nachdem er sie von den dortigen Königen geerbt hatte. Deswegen lag diese öffentliche Provinz dem Kaiser besonders am Herzen, und die Verwaltung der Latifundien selbst wurde durch kaiserliche Prokuratoren ausgeübt, die neben den senatorischen Statthaltern fungierten. Am ländlichen Charakter der Provinz hatten auch die administrativen Maßnahmen des Pompeius nichts geändert, und die Gegend behielt eine blühende Landwirtschaft u.a. im Oliven- und Weinanbau, in der Rinderzucht und dem Fischfang war sie sehr ertragreich. Aber sie besaß auch eine dem Handel zuträgliche Lage, da sie Städte sowohl an der Propontis als auch am Schwarzen Meer besaß.

Über den Autor

Philipp Wehmann wurde 1970 in Bergisch Gladbach geboren. Sein Studium in den Fächern Geschichte, Latein und Italianistik absolvierte er in Köln, Pavia (Italien) sowie Dresden und schloss es im Jahr 2000 mit dem Ersten Staatsexamen erfolgreich ab. Ab 2002 unterrichtet der Autor als Lehrer in Rheinland-Pfalz und von 2007 bis 2011 an der Deutschen Schule in Yokohama (Japan). Derzeit ist er Schulleiter an einem Gymnasium in Idar-Oberstein. Besonders hat es dem Autor die Philologie angetan, die er gerne in seine historischen Studien mit einbringt. Ein Beispiel dafür ist die vorliegende Arbeit über das zehnte Buch der Briefsammlung des jüngeren Plinius.

weitere Bücher zum Thema

Bewerten und kommentieren

Bitte füllen Sie alle mit * gekennzeichenten Felder aus.