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Produktart: Buch
Verlag: Diplomica Verlag
Erscheinungsdatum: 06.2010
AuflagenNr.: 1
Seiten: 118
Abb.: 14
Sprache: Deutsch
Einband: Paperback

Inhalt

Die Entstehung der Subprime-Krise im Frühsommer 2008 und die daraus entstandenen Folgen im globalen Finanzsystem ließen Fragen aufkommen, die es weltweit zu klären gilt. Wer sind die Schuldigen der Krise? Welche Lehren gilt es aus der Krise zu ziehen? Wie kann die Weltwirtschaft vor schlimmeren Ausmaßen geschützt werden? Was können die Regierungen dazu beitragen? In welchem Maß müssen Wirtschaftsakteure ihr Handeln überdenken? Wo sind Lücken im System? Welche nachhaltigen Maßnahmen können ergriffen werden, um eine globale Wirtschaft nicht noch einmal lahm zu legen? Die Studie befasst sich zunächst mit der US-Immobilienblase und zeigt kurz und bündig Gründe für deren Entstehung auf. Im Hauptteil werden ausgewählte Maßnahmen zur Behebung der Finanzmarktkrise (Krisenbewältigung und Krisenpräventionsmaßnahmen) verdeutlicht. Hierbei spielen sowohl nationale, als auch internationale Maßnahmen und Regulatoren eine wichtige Rolle. Für die kurzfristigen Maßnahmen steht in der Arbeit insbesondere die in Deutschland initiierte Bad Bank, aber auch die Umweltprämie (auch Abwrackprämie genannt) zur Kritik. Mit einer Kurzanalyse der internationalen Finanzmärkte versucht die Arbeit auf Finanzinnovationen, Moral Hazards und Management-Entlohnungssysteme einzugehen. Als langfristige Krisenmaßnahmen werden Reformansätze der nationalen und internationalen Finanzmärkte, deren Schwachstellen, Neuordnungen, gesetzlichen Weiterentwicklungen und fiskalpolitische Entscheidungen aufgezeigt. Von großer wirtschaftspolitischer Bedeutung ist hier insbesondere die Weltfinanzgipfel 2008 und 2009. Ein besonderes Augenmerk gilt auch den Ratingagenturen, die ihren Beitrag zur Entstehung der Krise geleistet haben. Die Studie entstand kurz nach dem Aufkommen der US-Immobilienblase und wurde durch die Probleme am Finanzmarkt erweitert. Die Finanzmarktkrise gilt als schlimmste Krise nach dem volkswirtschaftlichen Einbruch 1929/1930.

Leseprobe

Textprobe: Kapitel 3.2, Bad Bank oder Bad Idea für Deutschland: Eine Grundvoraussetzung für eine intakte und gesunde Wirtschaft ist ein stabiler Finanzmarkt. Kein Land kann es sich leisten, sein Finanzsystem zusammenbrechen zu lassen, weil ein funktionierendes Kreditwesen für eine monetäre Marktwirtschaft ein öffentliches Gut ist. Geld in allen seinen Formen – Bar-, Buchgeld, Wertpapiere beziehungsweise Kredite – ist unersetzlich, da der ansonsten notwendige Realtausch eine hoch arbeitsteilige Wirtschaft völlig lahm legt. Durch mangelndes Vertrauen zwischen den Finanzakteuren, ausgelöst durch Illiquidität und dem Zusammenbruch der Fristentransformation, ist der Finanzmarkt jedoch enorm gestört. Die Eigenkapitalanforderungen durch Basel II, die »strukturierten Wertpapiere mit unsicherer Wertentwicklung« (sog. »toxische Wertpapiere«) in den Bilanzen der Kreditinstitute und der daraus resultierende Wertberichtigungsbedarf erschweren die Wiederherstellung des Vertrauens im Interbankenhandel und zu Kunden. Schwache Kapitalbasis bringt Finanzsystem in Gefahr: Da Kreditinstitute eine zentrale Rolle im Kreditkreislauf spielen, sind sie gesetzlich dazu verpflichtet, eingegangenes Risiko entsprechend abzusichern. Diese abgesicherten Risiken sollen eine Solvenzgefährdung der Institute und Instabilitäten im Finanzsektor verhindern. Im Rahmen der Säule 1 des Grundkonzeptes von Basel II ist die Mindestkapitalanforderung, die eine Eigenkapitalunterlegung für Kreditrisiken, Marktrisiken und operationelle Risiken fordert, geregelt (siehe Abbildung 9: Grundkonzept von Basel II). Im Wesentlichen wird zwischen zwei Quoten unterschieden: der Kernkapitalquote und der Gesamtkapitalquote. Die Kernkapitalquote ergibt sich, wenn das Kernkapital (eingezahltes Grundkapital + einbehaltene und angesammelte Gewinne (Rücklagen) + stille Einlagen) durch die Summe der Risikopositionen dividiert wird. In Deutschland muss sich die Kernkapitalquote auf mindestens 4 % belaufen. Die Gesamtkapitalquote errechnet sich durch Division der Eigenmittel (haftendes Eigenkapital + Drittrangmittel) mit der Summe des risikogewichteten Aktiva. Die Gesamtkapitalquote, manchmal auch Gesamtkennziffer genannt, hat bei mindestens 8 % zu liegen. Aufsichtsbehörden der Kreditinstitute fordern bereits für die eingegangenen Risiken eine Erhöhung der Gesamtkennziffer von 8 % auf 10 % oder mehr ( siehe Abbildung 10: Eigenkapital- und Kernkapitalquoten, sowie krisenbedingte Abschreibungen). Um die Problematik zu verdeutlichen, zeigt Abbildung 10 die bilanziellen Eigenkapital- und Kernkapitalquoten ausgewählter deutscher und europäischer Institute aus dem Jahr 2007, sowie die relative Bedeutung der krisenbedingten Abschreibungen bis Februar 2009 (ohne Eigenkapitalerhöhungen und Staatshilfen). Zur Vereinfachung wurde das bilanzielle Eigenkapital herangezogen, das sich vom Kernkapital nach Basel II etwas unterscheidet. Außer der HypoVereinsbank weißt keine der aufgelisteten Institutionen in Deutschland eine gesetzlich vorgeschriebene Eigenkapitalquote von mindestens 4 % auf (Spalte A). Die Ursache hierfür liegt vor allem in der EU-Verordnung 1606/2002, die allen kapitalmarktorientierten Unternehmen vorschreibt, nach den internationalen Regeln zu bilanzieren (IFRS). Im deutschen HGB dagegen ist das Niederstwertprinzip verankert, das für erhebliche stille Reserven, also nicht ausgewiesene Vermögenswerte sorgt. Das bedeutet, dass zwischen dem Marktwert und den fortgeführten Anschaffungskosten der niedrigere Wert anzusetzen ist. Während der Jahre 1985 bis 1987, in der Novelle von Basel I, wies beispielsweise die Deutsche Bank eine durchschnittliche bilanzielle Eigenkapitalquote von 5,5 % aus. Im Jahr 2007 betrug sie gerade einmal 1,9 %. Die in den Spalten A, B und D rot markierten Zahlen sind zur Verdeutlichung die Kennziffern, die unterhalb der gesetzlichen Anforderungen liegen. In Deutschland sind Aufsichtsbehörden gezwungen eine Institution zu schließen, sollte die Kernkapitalquote unter die Marke von 4 % fallen. Dies bringt einige Negativpunkte mit sich: Marktteilnehmer sind verunsichert, da die Gefahr besteht, dass Institutionen geschlossen werden. Banken sind von Kapitalströmen ausgegrenzt, da ihnen die nötigen Mittel zur weiteren Kreditvergabe fehlen. Dies hat wiederum die Folge, dass auch Unternehmen außerhalb des Bankensektors Finanzierungsbeschränkungen ausgesetzt sind. Eine weitere Kreditvergabe und damit eine Belebung der Wirtschaft ist jedoch nötig, um eine Abwärtsspirale zu verhindern und das Vertrauen am Markt wieder herzustellen. Eine Möglichkeit um »frisches« Eigenkapital in die Bilanzen »zu spülen«, wäre Altlasten abzustoßen und somit ein Teil der Risiken in den Bilanzen neu auszubalancieren. Für die sog. »Problemaktiva« lässt sich derzeit am Markt allerdings nur schwer einen Käufer finden. Es stellt sich also die Frage, welche Möglichkeit besteht, Altlasten abzustoßen bzw. Eigenkapital neu zuzuführen.

Über den Autor

Mario Szkrab, Dipl.-Betriebswirt (FH), Jahrgang 1979, war nach seiner Ausbildung zum Bankkaufmann (IHK) als Anlageberater und Innenleiter bei einer mittelständischen Privatbank tätig. Sein Grundstudium absolvierte er an der Fachhochschule Würzburg-Schweinfurt, Abteilung Würzburg, sein Hauptstudium an der Hochschule Aschaffenburg. Mit den Schwerpunkten Rechnungs- und Prüfungswesen, sowie Immobilienmanagement spezialisierte er sich auf das Finanz- und Immobilienwesen und befasste sich bereits im Wintersemester 2008/09 mit der US-Subprime-Krise.

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