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International

Christian Hubert

Der Luxusmarkt in Indien: Analyse und Ableitung potentieller Markteintrittsstrategien

Ein Leitfaden für Unternehmen

ISBN: 978-3-8428-5844-2

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Produktart: Buch
Verlag: Diplomica Verlag
Erscheinungsdatum: 09.2011
AuflagenNr.: 1
Seiten: 76
Abb.: 24
Sprache: Deutsch
Einband: Paperback

Inhalt

Indien gehört mit einer in den letzten Jahren durchschnittlichen Wachstumsrate von 9 % zu den am stärksten expandierenden Volkswirtschaften der Welt. Begünstigt wird diese Entwicklung durch eine vorteilhafte Demografie: 2020 werden knapp 63 % der Bevölkerung der produktiven Altersschicht der 15- bis 60-jährigen angehören. Dieser Aufschwung Indiens bringt immer mehr Wohlstand ins Land. Allein die Zahl der HNWI (High Net Worth Individuals), mit einem Vermögen von über 1 Million US-Dollar ist von 61 000 im Jahr 2003 auf 126 700 im Jahr 2009 angestiegen, womit sie sich innerhalb von 6 Jahren mehr als verdoppelt hat. Aufgrund dieser Trends ist Indien auf dem Weg, fünftgrößter Konsumentenmarkt und achtgrößter Luxusmarkt der Welt zu werden. Indien ist eine parlamentarische Demokratie in der weitestgehend freie Marktwirtschaft herrscht. Überdies hat Indien ein gut entwickeltes Verwaltungs- und Rechtssystem, das den Ursprung in dem System Großbritanniens hat. Die indische Regierung öffnet zudem seit Anfang der 90er-Jahre fortwährend den Markt durch Reformen, um an Attraktivität für ausländische Unternehmen und Investoren zuzunehmen. Dennoch ist ein Eintritt in den indischen Markt sorgfältig zu planen, da Indien nach wie vor noch am Anfang der Entwicklung steht. Dieses Buch soll dabei helfen, einen Überblick über Indiens Gesamtsituation zu schaffen und mögliche Anreize für einen Eintritt in den indischen Luxusmarkt aufzuzeigen.

Leseprobe

Textprobe: Kapitel 4.3, Politisch-rechtliche Betrachtung: Politische Stabilität und Rechtssystem: Laut Indiens Verfassung, die am 26.01.1950 in Kraft trat, ist Indien eine parlamentarische Demokratie und ein Unionsstaat. In Indien besteht eine freie Marktwirtschaft mit einem gut entwickelten Verwaltungs- und Rechtssystem, die ihren Ursprung im System Großbritanniens hat. Nach der Erlangung der Unabhängigkeit im Jahre 1947 stand Indien jahrzehntelang unter der Herschafft der Kongresspartei, die allerdings in den 1970ern von mehreren nationalen Koalitionen abgelöst wurde. Jedoch waren die Koalitionen häufig instabil und überdauerten meist keine volle Legislaturperiode. Seit 1990 existiert in Indien ein Mehrparteiensystem, indem sich aber hauptsächlich nur zwei Blöcke, bestehend aus Kongresspartei und hindu-nationalistischer BJP (Bharatiya Janata Party), gegenüber stehen. Bis zum Jahr 1991 war die indische Wirtschaft noch fast komplett abgeschirmt. Erst die damalige Regierung leitete die weitreichenden wirtschaftlichen Reformen zur Öffnung des Marktes ein und schaffte die beschränkenden Bestimmungen ab. Diese wichtigen Maßnahmen entfalteten das enorme Potential Indiens. Der nötige Nachdruck wurde zudem durch die Folgeregierungen aufgebaut, die stets parteiübergreifend weitere wichtige Reformen auf den Weg gebracht haben. Auch die überraschende Wiederwahl der Kongresspartei im Jahr 2009 könnte dem Reformprozess einen weiteren Schub verleihen. Das Wahlergebnis zeigt auch, dass die indische Demokratie krisenfest ist. Ein weiterer Faktor für die politische Stabilität ist, dass Indien trotz aller Spannungen zwischen den Unionsstaaten und der Zentralregierung eine funktionierende Föderation darstellt. Außerdem haben das Justizwesen sowie eine aktive Richterschaft den Respekt der Bürger erworben. Zudem ist die Armee stets unter ziviler Kontrolle geblieben. Bürokratie: Eine große Anzahl von Beschäftigten ist in Indien im öffentlichen Dienst tätig. Bürokratische Erfordernisse stellen in vielen Fällen eine Herausforderung für Betriebe dar. So kam eine Studie zu der Erkenntnis, dass Belastungen durch Bürokratie die drittwichtigste Investitionsbarriere für deutsche Unternehmen in Indien sind. Ein Manager der mittleren Managementebene benötigt laut Schätzungen etwa 10-20 % seiner Arbeitszeit, um die bürokratischen Erfordernisse Indiens zu bewältigen. Die Gründung einer neuen Firma erfordert elf Schritte bei indischen Behörden. Im Gegensatz braucht es dazu nur sechs Schritte bei OECD-Ländern. In Indien dauert eine Firmengründung im Schnitt 89 Tage, dabei liegt der OECD-Durchschnitt bei 23 Tagen. Somit liegt Indien über dem asiatischen Durchschnitt, wo es durchschnittlich nur neun Schritte mit einer Dauer von 46 Tagen bis zur Firmengründung erfordert. Deshalb sind die bürokratischen Erfordernisse mit ein Grund, warum ausländische Investoren einen mittel- bis langfristigen Zeithorizont einplanen sollten, um den Aufwand, der mit dem Verständnis der komplexen administrativen Strukturen verbunden ist, bewältigen zu können. Im Falle eines Joint Ventures empfiehlt es sich den indischen Partner mit den Behördengängen zu beauftragen. Allerdings sind die bürokratischen Erfordernisse in manchen Bereichen bereits deutlich verbessert worden, um Indien für ausländische Unternehmen interessanter zu machen. So gibt es ein so genanntes single window-Verfahren, das statt zahlreicher Genehmigungen von verschiedenen Stellen nur eine Genehmigung von einer Stelle benötigt. Korruption: Korruption liegt laut einer Attraktivitätsanalyse des Standortes Indien an zweiter Stelle der Barrieren für Auslandsinvestitionen nach unzureichender Infrastruktur. Auch der Corruption Perception Index 2009 stellte Indien auf Platz 84, mit einem Index von 3,4 (definiert von 0 = sehr korrupt bis 10 = nicht korrupt) von insgesamt 180 untersuchten Ländern. Im Vergleich dazu lag Deutschland auf Platz 14 mit einem Index von 8,0. Zwar ist im Vergleich zum Jahr 2000, bei dem Indien noch einen Index von 2,8 hatte, bereits eine Verbesserung eingetreten, dennoch stellt die Korruption eine Herausforderung im Rahmen der Geschäftstätigkeit in Indien dar. Mittlerweile stellt sich bei den Indern aber ein Bewusstseinswandel bezüglich der Korruption ein. Eine Geschäftswelt ohne Bestechung ist in Indien jedoch nur schwer vorstellbar. Der Bewusstseinswandel spiegelt sich z.B. in der Corporate Identity großer indischer Unternehmen wider, wonach diese weder Bestehungen zahlen noch annehmen. Grund für die Korruptionsanfälligkeiten sind unter anderem die geringen Gehälter rangniedriger Beamter in der indischen Verwaltung. Besonders verbreitet ist die Korruption im Bereich der Zollabwicklung, bei der Genehmigungen ohne Bestechung oft mehr Zeit brauchen oder gar nicht erst erteilt werden. Vorsicht ist für ausländische Firmen vor der Korruptionsspirale geboten, denn wenn einmal bekannt wird, dass die Firmen Bestechungsgelder zahlen, dann kann dies dazu führen, dass weitere Behörden ebenfalls Schmiergelder erwarten. Laut einer Studie aus dem Jahr 2006 kommen die meisten deutschen Unternehmen nicht ohne Bestechungsgelder in Indien aus. Es sollte unbedingt vermieden werden, in irgendeiner Weise in den Verdacht der Korruption zu geraten. Von daher kann es hilfreich sein, korruptionsanfällige Bereiche wie die Zollabfertigung an indische Agenten zu übergeben, die zudem mit den indischen Gepflogenheiten vertraut sind. Zölle, Einfuhrabgaben und Produktionssteuern: Für etliche Konsum- und Gebrauchsgüter sind in Indien Importlizenzen notwendig. Die Vergabe dieser Lizenzen ist in der Regel befristet und erfolgt für einen Zeitraum zwischen 24 und 36 Monaten. Zudem müssen die Waren binnen 45 Tagen angemeldet werden, um einer Beschlagnahmung zu umgehen. Grundsätzlich ist das indische Zollsystem sehr komplex, die Zölle können dabei je nach Warengruppen stark variieren, wobei der Basissteuersatz für Importe von nicht-agrarischen Produkten seit dem Jahr 2007/2008 für die meisten Produkte 10 % beträgt. Im Vergleich dazu betrug der Spitzensteuersatz im Jahr 1991 noch 350 %. Zu beachten ist allerdings, dass zu den jeweiligen Basiszöllen noch folgende Steuern aufgeschlagen werden: - Produktionssteuern: Für Güter, die nicht in Indien produziert wurden, um eine Gleichstellung zwischen den Produktionsländern herzustellen. Die Anwendung des Prozentsatzes erfolgt dabei entsprechend dem indischen Produkt. Meist liegt dieser bei 16% des Warenwertes. - Mehrwertsteuer: Hier wird zum einen eine nationale Steuer von 2 % erhoben, zum anderen fordern die einzelnen Staaten eine Mehrwertsteuer ein. - Bildungssteuer: In der Regel beträgt diese 2 %, mit Ausnahme der aufgrund des WTO-Abkommens befreiten Produktgruppen. So kann ein Basiszoll von 10% schnell zu einer Produktbelastung von 34,25 % führen, da die zuvor aufgezählten Steuern ebenfalls auf die importierten Güter aufgeschlagen werden. Vor allem die Importzölle von Luxusgütern klettern auf bis zu 150 %. Abhilfe sollen so genannte Free Trade & Warehousing Zones (FTWZ) schaffen, die unter die Prämisse des Special Economic Zone Act fallen. Diese Zonen ermöglichen mehr Flexibilität bezüglich des Absatzes durch Aufschiebung der Zollabgaben, geringeren Pufferbestand und insgesamt niedrigere Produktkosten. Darüber hinaus erlauben diese Zonen neben anderen Vorteilen eine flexiblere Wiederausfuhr der Waren. Die erste von insgesamt fünf geplanten FTWZ ist bereits kürzlich in Mumbai in Betrieb genommen worden.

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