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  • Das WpÜG im europarechtlichen Kontext: Eine rechtspolitische Analyse am Beispiel der Übernahme der Hochtief AG durch ACS

jus novum


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Produktart: Buch
Verlag: Diplomica Verlag
Erscheinungsdatum: 03.2012
AuflagenNr.: 1
Seiten: 140
Abb.: 10
Sprache: Deutsch
Einband: Paperback

Inhalt

30 Jahre sollten vergehen, bis es auf europäischer Ebene gelang, zu einem Regelwerk über öffentliche Unternehmensübernahmen zu kommen. Damit wurde ein wichtiger Schritt in Richtung eines harmonisierten Marktes für Unternehmenskontrolle gemacht, indem unter dem Gesichtspunkt der Kapitalverkehrsfreiheit ein Handel mit Unternehmensbeteiligungen i. S. v. Unternehmensübernahmen ermöglicht wird. In diesem Buch wird die theoretische Einordnung von Unternehmensübernahmen anhand der Theorie des Marktes für Unternehmenskontrolle vorgenommen. Vor diesem Hintergrund ist auch das Pro und Contra von Unternehmensübernahmen zu erörtern. Für die Theorie des Marktes für Unternehmenskontrolle bildet die Neue Institutionenökonomik das wirtschaftstheoretische Fundament. Nach einer entsprechenden Einordnung und Darstellung dieser theoretischen Konzepte werden für eine Gesetzgebung hinsichtlich der Regulierung von Unternehmensübernahmen entsprechende Schlussfolgerungen gezogen, bevor im weiteren Verlauf der Studie die übernahmerechtlichen Aktivitäten des europäischen und deutschen Gesetzgebers beleuchtet werden. Vor diesem Hintergrund stellen sich folgende Fragen: Wie stehen die europäischen und nationalen Gesetzgeber Unternehmensübernahmen gegenüber? Inwiefern konnte eine Harmonisierung des Marktes für Unternehmenskontrolle und damit eine Begünstigung von Unternehmensübernahmen innerhalb der Europäischen Union bzw. des Europäischen Wirtschaftsraums realisiert werden? Als praktischer Bezugsfall dieser Untersuchung wurde die Übernahme der Hochtief AG durch den spanischen Baukonzern ACS Actividades de Construcción y Servicios S.A. gewählt. Hieran wird zum einen die praktische Anwendung der übernahmerechtlichen Einzelnormen veranschaulicht und zum anderen erörtert, ob, und wenn ja, inwieweit rechtliche Hindernisse hierbei zu überwinden waren.

Leseprobe

Textprobe: Kapitel B.II, Betriebswirtschaftliche Motive für Unternehmensübernahmen: Unternehmensübernahmen sind Teil einer wertorientierten Unternehmensführung. Ziel hierbei ist es, zu einer Steigerung des Shareholder Value (Unternehmenswert) durch eine wertorientierte Gestaltung des Investitionsportfolios zu gelangen. Hierbei kann zwischen renditeorientierten und strategisch ausgerichteten Unternehmensübernahmen unterschieden werden, wobei zu betonen ist, dass auch bei strategisch motivierten Übernahmen die Ertragskraft des Zielunternehmens Berücksichtigung findet. 1. Finanzwirtschaftlich motivierte Unternehmensübernahmen: Bei Unternehmensübernahmen, die vor allem aus Gründen der (kurzfristigen) Renditeerzielung getätigt werden, treten insbesondere Finanzinvestoren in Form von Private-Equity-Gesellschaften oder Hedge-Fonds auf. Sie verfolgen mit ihrer Beteiligung an einem Unternehmen keine längerfristigen strategischen Ziele, sondern beabsichtigen, das Unternehmen unter Gesichtspunkten der Rentabilität zu restrukturieren und ihre Beteiligung danach gewinnbringend zu veräußern. Finanzwirtschaftlich orientierte Beteiligungen können sich für das Zielunternehmen durchaus positiv auswirken. U. a. kann ein verbesserter Zugang zu organisierten Finanzmärkten, die Erhöhung der Verschuldungskapazität bzw. eine verbesserte Kreditwürdigkeit oder eine verbesserte Liquiditätslage erreicht werden. Zu erwähnen sind an dieser Stelle die beiden Formen des Leveraged Buyout (LBO) und des Management Buyout (MBO) bzw. Management Buyin (MBI). Beim LBO wird die Übernahme des Unternehmens ausschließlich oder zum größten Teil durch Fremdkapital finanziert, welches die übernehmende Gesellschaft aufnimmt. Dahinter steht die Absicht, den durch die Fremdfinanzierung erhöhten Verschuldungsgrad des Zielunternehmens entstehenden Leverage-Effekt zur Erzielung einer höheren Eigenkapitalrendite zu nutzen. Dies funktioniert allerdings nur, soweit die Fremdkapitalzinsen geringer sind als die Gesamtkapitalrentabilität. Zur Tilgung der durch die Fremdfinanzierung entstandenen Verbindlichkeiten ist zudem ein ausreichender freier Cash Flow des Zielunternehmens erforderlich. Hierin besteht das Risiko eines LBO, sowohl für das Zielunternehmen als auch für die übernehmende Gesellschaft. Für den deutschen Markt sind LBOs von zunehmender Bedeutung. Wird das Management der Zielgesellschaft oder ein externes Management Eigentümer, so liegt ein Management Buyout bzw. Management Buyin vor. Hier tritt ein internes bzw. externes Management als Käufer auf, womit es durch die Zusammenlegung der Eigentümerposition und der Unternehmensführung zu einer Aufhebung der bei Großunternehmen üblichen Prinzipal-Agent-Beziehung zwischen Eigentümern und der Unternehmensleitung (Vorstand bzw. Geschäftsführer) kommt. Hier wird der Vorteil darin gesehen, dass es leichter ist, das Unternehmen im Sinne einer langfristigen Wertsteigerung strategisch auszurichten, als wenn die Eigentümerstruktur durch Finanzinvestoren geprägt wäre. Aufgrund des eher kurzfristigen Anlage- bzw. Beteiligungshorizonts von Finanzinvestoren werden diese im Folgenden als Akteure bei Unternehmensübernahmen nicht eingehender betrachtet. 2. Strategisch motivierte Unternehmensübernahmen: Geht es um die strategische Ausrichtung eines Unternehmens, die mit Hilfe einer Übernahme erfolgen soll, so kann hinsichtlich der Wertschöpfungsstufe zwischen horizontalen, vertikalen und lateralen Übernahmen unterschieden werden. Handelt es sich bei einer horizontalen Übernahme um ein Zielunternehmen der gleichen Branche und der gleichen Wertschöpfungsstufe, wird bei einer vertikalen Übernahme zwar ein Unternehmen der gleichen Branche, jedoch der vor- oder nachgelagerten Wertschöpfungsstufe übernommen. Im Falle der lateralen Übernahme ist die Zielgesellschaft ein branchenfremdes Unternehmen. Mit horizontalen Übernahmen wird insbesondere die Erzielung von Synergieeffekten verfolgt. Hierbei unterscheidet man zwischen Economies of Scale (Skalenerträge) und Economies of Scope (Synergieeffekte). Economies of Scale entstehen, wenn eine Ausweitung der Produktionsmenge in Folge der Fixkostendegression zu sinkenden Durchschnittskosten führt. Damit nehmen die Grenzstückkosten, also die Kosten für die zuletzt produzierte Mengeneinheit, ab. Durch horizontale Unternehmenskooperationen können Unternehmen Economies of Scale erzielen und ihre Produkte oder Leistungen kostengünstiger produzieren. Economies of Scope werden dann erzielt, wenn es kostengünstiger ist, z. B. zwei Produkte in einem Unternehmen zu produzieren, als jedes separat (in zwei Unternehmen) herzustellen. Mit einer vertikalen Unternehmensübernahme werden u. a. die Sicherstellung von Absatz und Kostensenkungen bei der Distribution angestrebt. Als Gründe für laterale Übernahmen können z. B. ein schnellerer Eintritt in einen neuen Markt, die Erhöhung der Verschuldungsmöglichkeit sowie eine Kontinuisierung des Ertragsaufkommens durch ein ausgewogeneres Produktportfolio angeführt werden.

Über den Autor

Stefan Erbach studierte an der Hochschule Pforzheim und der Universität Hohenheim Betriebswirtschaftslehre bzw. Wirtschaftspädagogik. Im Rahmen des Hohenheimer Studiums lag der Fokus auch auf dem Bank- und Kapitalmarktrecht. Hier wiederum entstand ein besonderes Interesse am Recht für Unternehmensübernahmen. Durch die in der Zeit vom November 2009 bis Februar 2011 erfolgte Übernahme des deutschen Baukonzerns Hochtief AG durch den spanischen Baukonzern ACS gewann das Thema an Aktualität in der Öffentlichkeit. Es lag somit nahe, die praktischen Auswirkungen der Rechtsetzung im Bereich der Unternehmensübernahmen an einem konkreten Fall zu untersuchen, welcher mit der genannten Übernahme gegeben war. Die vorliegende Untersuchung stellt dar, vor welchem theoretischen Hintergrund Unternehmensübernahmen in der Betriebswirtschaftslehre gesehen werden und wie das WpÜG bei europaweiten Übernahmen anzuwenden ist.

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