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  • Russlanddeutsche in der Bundesrepublik Deutschland: Identität und Anpassung im Kontext der Integrations- und Migrationsforschung

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Produktart: Buch
Verlag: Diplomica Verlag
Erscheinungsdatum: 11.2014
AuflagenNr.: 1
Seiten: 120
Sprache: Deutsch
Einband: Paperback

Inhalt

Das Thema ‘Integration’ ist derzeit in aller Munde. Seit Ende der 80er Jahre kommen Deutsche aus Russland in die Bundesrepublik Deutschland zurück in ein Land, aus dem ihre Vorfahren vor über 250 Jahren ausgewandert sind. Etwa vier Millionen russlandsdeutsche Menschen sind bisher eingereist und versuchen, ihr Leben als soziale Minorität zu meistern. In der öffentlichen Wahrnehmung wird Integration zumeist mit Anpassung an die Aufnahmegesellschaft gleichgesetzt. Doch was ist unter Integration genau zu verstehen? Was müssen Migrantinnen, Migranten und die Aufnahmegesellschaft leisten, damit Integration gelingen kann? Dieses Buch untersucht anhand der Theorien von Esser, Heckmann, Moscovici und Tajfel, ob Russlandsdeutsche in unserer Gesellschaft fremd geblieben sind, sich oberflächlich angepasst haben oder tatsächlich angekommen sind.

Leseprobe

Textprobe: Kapitel IV, Die Aufnahmegesellschaft: IV.1, Die Bundesrepublik Deutschland - Einwanderungsland?: Ein kurzer Blick auf die Aus- und Einwanderungsgeschichte zeigt, dass Deutschland sowohl Auswanderungs- als auch Einwanderungsland war und ist. IV.1.1, Die Zeit bis zum Ersten Weltkrieg: In den Jahren 1800 bis 1930 wanderten rund sieben Millionen Deutsche aus. Die überwiegende Mehrheit zog nach Westen, nach Nord- oder Südamerika, einige, wie oben beschrieben, zogen bis Mitte des 19. Jahrhunderts nach Osten, in das zaristische Russland (Münz & Seifert & Ulrich, 1999, S. 16). Allerdings gab es im späten 19. Jahrhundert auch starke Zuwanderungsströme in die neuen Industriegebiete des Deutschen Reichs (Meier-Braun, 2002, S. 9). Polnische Arbeiter wurden gezielt angeworben, um in den Kohlegruben im Ruhrgebiet zu arbeiten (Kleßmann, 1992, S. 303). Diese Zuwanderung in die Gebiete der deutschen Schwerindustrie hielt an bis zum Ausbruch des Ersten Weltkriegs (Kleßmann, 1992, S. 304). Klaus Bade stellt in diesem Zusammenhang fest: ‘Das Reich blieb Auswanderungsland und wurde zugleich ‚Arbeitereinfuhrland’. ‘ (1992, S. 311) Auch die Landwirtschaft, stark gebeutelt durch die Massenauswanderungen bis Mitte des 19. Jahrhunderts, kam in ‘Leutenot‘ und warb ‘ausländische Wanderarbeiter ‘ an, die ‘billig und willig ‘ arbeiteten (Bade, 1992, S. 311). Im Jahr 1914, am Vorabend des Ersten Weltkriegs, waren rund 1,2 Millionen dieser Wanderarbeiter im Deutschen Reich beschäftigt (Bade, 1992, S. 312). Es gab zwar Wanderarbeiter aus Italien, Holland, Tschechien und anderen Ländern, aber die überwiegende Anzahl von ihnen kam aus Polen, so dass schon bald vor einer ‘Polonisierung‘ gewarnt wurde (Bade, 1992, S. 312). In Preußen setzte eine antipolnische ‘Abwehrpolitik ‘ ein, die gekennzeichnet war von Massenausweisungen polnischer Arbeiter (1885), restriktiver Ausländerkontrolle und ‘Rückkehrzwang in der winterlichen Karenzzeit‘ (Bade, 1992, S. 314). IV.1.2, Der Zweite Weltkrieg: Ein düsteres Kapitel der Beschäftigung von ausländischen Arbeitern in Deutschland stellt der Zweite Weltkrieg dar, denn es kam zum Einsatz von ca. 7,7 Millionen ‘Fremdarbeitern‘ in der deutschen Kriegswirtschaft und in der Landwirtschaft (Meier-Braun, 2002, S. 14), von den Nationalsozialisten zynisch ‘Ausländereinsatz‘ genannt (Herbert, 1992, S.354). Diese Zahl setzt sich zusammen aus Kriegsgefangenen, zum ‘Arbeitseinsatz ‘ nach Deutschland verschleppten Zivilpersonen und KZ-Häftlingen (Herbert, 1992, S. 356ff.). Ohne diese ausländischen Zwangsarbeiter ‘…wäre für Deutschland dieser Krieg spätestens im Frühjahr 1942 verloren gewesen‘ (Herbert, 2001, zit. nach Meier-Braun, 2002, S. 14). IV.1.3, Die Vertriebenen: Am Ende und als Folge des Zweiten Weltkriegs begann eine große Ost-West-Wanderung. Die Vertreibung der Deutschen aus den Gebieten Ost- und Süd-Ost-Europas und die Flucht vor der Roten Armee brachte Millionen Menschen in die westlichen Besatzungszonen Deutschlands (Benz, 1992, S. 374). Ursache war die NS-Volkstumspolitik, die mit Beginn des Zweiten Weltkriegs insgesamt rund neun Millionen Menschen umsiedelte, rücksiedelte, verschleppte, eindeutschte’, vertrieb oder umvolkte’ (Benz, 1992, S. 374f.). Nach dem Zusammenbruch des nationalsozialistischen Deutschland im April/Mai 1945 wurden die Deutschen aus dem Sudetenland, Ostpreußen, Pommern, der Mark Brandenburg und Schlesien, aus der Tschechoslowakei, Ungarn, Jugoslawien und Rumänien vertrieben (Benz, 1992, S. 381). Eine Volkszählung in der Bundesrepublik Deutschland im Jahr 1950 zeigte, dass 16,4% der Gesamtbevölkerung vertriebene Deutsche waren. Erklärtes Ziel der Alliierten war es, diese Menschen in die bundesrepublikanische Gesellschaft zu integrieren. ‘Sie durften keine soziale und politische Sonderrolle spielen, sollten in der Bevölkerung der Gastorte aufgehen und keine Irredenta bilden.‘ (Benz, 1992, S. 382). Die Aufnahme der Vertriebenen - sie wurden auf die Bundesländer verteilt (Benz, 1992, S. 382) - stellte die junge Bundesrepublik vor große Probleme. Forderungen nach Wohnraum - die zerbombten Städte befanden sich noch im Wiederaufbau - Arbeitsplätzen und Entschädigungen für die, die alles zurücklassen mussten, mussten zufrieden gestellt werden. Die Versorgungsprobleme, die insbesondere Nahrungsmittel, Kleidung, Medikamente, Möbel und Heizmaterial betrafen, wurden durch den Zuzug noch verschärft. ‘Die Vertriebenen trafen somit in einer denkbar ungünstigen Phase der politischen, wirtschaftlichen und sozialen Instabilität in Westdeutschland ein. Sie kamen in eine Gesellschaft, die ihrer nicht bedurfte, so daß ihr Anfang von vornherein erschwert war‘ (Frantzioch, 1987, S. 91). Bei der einheimischen Bevölkerung, die selbstverständlich ebenfalls unter den Kriegsfolgen zu leiden hatte, musste für Verständnis geworben werden (Benz, 1992, S. 383), denn die große Anzahl ‘pauperisierter und nivellierter Vertriebener‘ verbreitete Angst und Sorgen (Frantzioch, 1987, S. 84). Es zeigte sich jedoch auch, dass sie am ‘Wirtschaftswunderland‘ Deutschland ihren Anteil hatten. Sie stellten ein hohes Potential an Arbeitskräften und an Kaufkraft: ‘Durch die Zuwanderer ergab sich nicht nur eine erhöhte und kontinuierliche Nachfrage nach Verbrauchs- und Konsumgütern, mit entsprechenden Rückwirkungen auf die jeweiligen Industrien, sie stellten darüber hinaus ein enormes Arbeitskräftepotential dar und beeinflußten die Entwicklung der deutschen Wirtschaft durch eine Erhöhung der verfügbaren Einsatzreserven und des westdeutschen Wachstumspotentials positiv indem sie eine ständige Verbesserung der Rekonstruktionsbedingungen darstellten.‘ (Lüttinger, 1989, S. 88). Herbert merkt dazu an: ‘Ohne das ‚Wirtschaftswunder’ wäre die Integration der Flüchtlinge und Vertriebenen, ohne deren zusätzliches Arbeitskräftepotential wäre das Wirtschaftswunder’ nicht möglich geworden‘ (1986, S. 182, zit. nach Lüttinger, 1989, S. 91). Von großer Bedeutung für das Gelingen der Integration der Vertriebenen sind - natürlich - die historischen Umstände. Dazu gehört die Einbeziehung Westdeutschlands in den Marshall-Plan der U.S.A., die den Wiederaufbau der westdeutschen Industrie beschleunigte (Frantzioch, 1987, S. 198). Der Forderung der Alliierten nach Integration der Vertriebenen in die Gesellschaft der Bundesrepublik kam diese nach, indem sie durch Gesetzgebung deren rechtliche Gleichstellung sicherstellte (Frantzioch, 1987, S. 199). Im Grundgesetz hat der Parlamentarische Rat in Art. 116, Abs. 1 die staatsbürgerliche Gleichstellung festgelegt: ‘Deutscher im Sinne dieses Grundgesetzes ist vorbehaltlich anderweitiger gesetzlicher Regelung, wer die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt oder als Flüchtling oder Vertriebener deutscher Volkszugehörigkeit oder als dessen Ehegatte oder Abkömmling in dem Gebiet des Deutschen Reiches nach dem Stande vom 31. Dezember 1937 Aufnahme gefunden hat.‘ (Grundgesetz, 1985, S. 80). Ihre soziale, wirtschaftliche und berufliche Eingliederung versuchte man mit dem ‘Gesetz zur Milderung dringender sozialer Notstände ‘ (Soforthilfegesetz) vom 8. August 1949 und mit dem ‘Gesetz zur Förderung der Eingliederung von Heimatvertriebenen in der Landwirtschaft‘ vom 10. August 1949 zu fördern (Frantzioch, 1987, S. 200). Weitere wichtige Gesetze in diesem Zusammenhang sind das ‘Lastenausgleichsgesetz ‘ vom 14. August 1952 und das ‘Gesetz über die Angelegenheiten der Vertriebenen und Flüchtlinge ‘ (Bundesvertriebenengesetz) vom 19. Mai 1953 (Frantzioch, 1987, S. 200). Durch diese Gesetze, aber auch durch die Bemühungen der Vertriebenen, in der Bundesrepublik Fuß zu fassen, eine Heimat zu finden, in den verschiedensten Vereinen mitzuarbeiten und letztendlich auch durch Einheiraten in einheimische Familien ist die Eingliederung der Vertriebenen in die westdeutsche Gesellschaft gelungen. Frantzioch stellt fest: ‘Als Ergebnis der konnubialen Integration kann aufgrund des hohen Kontaktdichtegrades zwischen Vertriebenen und Einheimischen auf eine gelungene emotionale Integration geschlossen werden.‘ (1987, S. 242). IV.1.4, Die so genannten Gastarbeiter: Waren nach dem Krieg und auch noch Anfang der 50er Jahre die Arbeitsplätze rar, so wurden durch das deutsche ‘Wirtschaftswunder ‘ ab Mitte der 50er Jahre die Arbeitskräfte knapp (Bade, 1992, S. 393). Im Jahr 1955 schloss die Bundesrepublik eine Anwerbevereinbarung für Arbeitskräfte mit der italienischen Regierung ab (Bade, 2002, S. 317), die jedoch vorsah, dass die Angeworbenen, die man in Deutschland als ‘Gastarbeiter ‘ bezeichnete (‘’Gast’ ist nur, wer nicht auf Dauer bleibt‘(Bade, 1992, S. 394)), auch wieder in ihr Heimatland zurückkehren würden (Meier-Braun, 2002, S. 30). ‘Die Bundesrepublik ist kein Einwanderungsland! ‘ wurde seit diesem Zeitpunkt von den Verantwortlichen in Bund, Ländern und den verschiedenen politischen Parteien immer wieder festgestellt (Meier-Braun, 2002, S. 30). Trotzdem wurden ähnliche Anwerbevereinbarungen ab dem Jahr 1960 mit Spanien, Griechenland, der Türkei, Portugal, Marokko, Tunesien und Jugoslawien abgeschlossen (Bade, 1992, S. 395). In den ersten Jahren waren es Italiener, Spanier und Griechen, die die Mehrheit der ‘Gastarbeiter‘ stellten, doch sie wurden in ihrer Anzahl bald darauf von jugoslawischen und insbesondere von türkischen Arbeitern (und ihren Familien) übertroffen (Bade, 1992, S. 395). Erst 15 Jahre nach der Vereinbarung mit Italien legte die Bundesregierung die ‘Grundsätze zur Eingliederung ausländischer Arbeitnehmer‘ fest: ‘Die Beschäftigung ausländischer Arbeitnehmer in der Bundesrepublik ist arbeitsmarkt- und wirtschaftspolitisch notwendig. Ihr Umfang richtet sich nach der Entwicklung des Arbeitsmarktes und der Wirtschaft‘ (zit. nach Meier-Braun, 2002, S. 31). Doch bereits in den 60er Jahren gab es ausländerfeindliche Parolen, die in schwierigeren wirtschaftlichen Zeiten auch regelmäßig wiederholt wurden (Meier-Braun, 2002, S. 36). Die Wirtschaftskrise der Jahre 1966/67 ließ die Anzahl der ausländischen Arbeitnehmer dann auch kurzzeitig um ca. 30% zurückgehen, ihre Zahl stieg dann jedoch wieder an (Bade, 1992, S. 396). Als die so genannte Ölkrise im Jahr 1973 - ausgelöst durch die Drosselung der Ölfördermenge in den Erdöl exportierenden Ländern und der daraus resultierenden Ölknappheit in den westlichen Industrieländern - eine große Rezession auslöste, wurde von der damaligen Bundesregierung ein Anwerbestopp erlassen (Bade, 1994, S. 54). Mit diesem Anwerbestopp setzte eine Politik der ‘Konsolidierung der Ausländerbeschäftigung‘ ein, die gekennzeichnet war durch drei Hauptpunkte: - Zuwanderungsbegrenzung - Rückkehrförderung - Überlegungen zur sozialen Integration auf Zeit (Bade, 1994, S. 54) Die Zuwanderungsbegrenzung ließ bei den ausländischen Arbeitnehmern die Befürchtung entstehen, nicht mehr in die Bundesrepublik zurückkommen zu können, wenn sie sie einmal verlassen hatten. Darum wuchs ‘…die Tendenz zum Daueraufenthalt und Familiennachzug und forcierte damit gerade den unerwünschten Wandel vom Arbeitskräfteimport zum Einwanderungsproblem‘ (Bade, 1992, S. 396). Aus diesem Grund berief die Bundesregierung im Jahr 1978 den ersten ‘Beauftragten der Bundesregierung für die Integration der ausländischen Arbeitnehmer und ihrer Familienangehörigen ‘ (Bade, 1994, S. 55f.). Zwar stellt Bade fest, dass es in den 80er Jahren zu einer Entspannung im Zusammenleben zwischen einheimischer und ausländischer Bevölkerung kam: ‘…von einem überraschend weit fortgeschrittenen und sich intergenerativ beschleunigenden Integrationsprozess, von einer starken Zunahme an gegenseitiger Akzeptanz und an schlichter Normalität in den Beziehungen zwischen deutscher und ausländischer Bevölkerung, besonders in der jüngeren Generation.‘ (1992, S. 398), doch gegen Ende der 80er Jahre/Anfang der 90er Jahre verbreitete sich Unbehagen bis hin zur ‘Ausländerfeindlichkeit‘ (Bade, 1994, S. 57ff.) in der bundesrepublikanischen Gesellschaft. Die Gründe hierfür sind vielfältig: - Die Konzeptionslosigkeit der Bundesregierung in Bezug auf die Ausländerpolitik und das Festhalten an der Formel ‘Deutschland ist kein Einwanderungsland‘, obwohl die Realität eine andere war (Meier-Braun, 2002, S. 49). - Die anhaltende Wirtschaftskrise, gepaart mit wachsenden Arbeitslosenzahlen, ließ wirtschaftliche Ängste in der Bevölkerung aufsteigen (Bade, 1994, S.57). - Die Anzahl der Asylsuchenden stieg in der Bundesrepublik 1980/81 sprunghaft an und es entwickelte sich ‘eine zu Horrorvisionen verzerrte Asyldiskussion‘ (Bade, 1994, S. 57). Diese ‘Angst von unten‘ und die ‘Konzeptionslosigkeit von oben‘ führten zu wachsender ‘Besorgnis, Empörung und Abwehrhaltungen‘ (Bade, 1994, S. 57), was auch in der Politik teilweise gefährliche Entwicklungen in Gang setzte. Die rechtsradikale NPD konnte 1989 in den Berliner Senat und in einige Kommunalparlamente in Hessen einziehen (Bade, 1994, S. 62). Offensichtlich konnte sie mit dem Wahlslogan ‘Deutschland den Deutschen‘ die Ängste der Wähler für ihre Zwecke nutzen. Auch die bürgerlichen Parteien ließen sich von der aufgeheizten Stimmung beeinflussen. Noch bis zum Regierungswechsel im Jahr 1982 beschloss die damalige sozial-liberale Koalition vermehrte Maßnahmen zur Rückkehrförderung. Außerdem empfahl sie den Bundesländern Maßnahmen zur Ausländerbegrenzung. Die neue christdemokratisch-liberal geführte Bundesregierung führte diese Politik weiter und beschloss im Juni 1983 das ‘Gesetz zur befristeten Förderung der Rückkehrbereitschaft von Ausländern‘ (Bade, 1994, S. 58). Trotzdem blieb bis Ende der 80er Jahre die Ausländerpolitik der Bundesregierung konzeptionslos, so dass Meier-Braun im Jahr 1988 konstatierte: ‘Die Ausländerpolitik in der Bundesrepublik ist nach wie vor weder klar noch berechenbar, obwohl gerade die neue Bundesregierung nach dem Machtwechsel 1982 eine solche Politik angekündigt hatte‘ (1988, S. 68, zit. nach Bade, 1994, S. 61).

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