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Psychologie

Victor M. Harvey

Ressourcenorientierte Verkehrstherapie

Evaluation eines verkehrstherapeutischen Verfahrens

ISBN: 978-3-8366-6352-6

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Produktart: Buch
Verlag: Diplomica Verlag
Erscheinungsdatum: 07.2008
AuflagenNr.: 1
Seiten: 88
Abb.: 21
Sprache: Deutsch
Einband: Paperback

Inhalt

In der Bundesrepublik Deutschland verlieren jährlich weit über 100.000 Autofahrer aufgrund von mehr oder minder schweren Verkehrsverstößen, die oft unter Alkoholeinwirkung oder unter Einfluss anderer psychotroper Drogen begangen werden, ihren Führerschein. Die Zahl der beim Verkehrszentralregister registrierten so genannten Verkehrssünder übersteigt die 8-Millionen-Grenze und macht die Relevanz der Problematik für die Verkehrssicherheit deutlich, denn nicht selten führen die begangenen Verkehrsverstöße zu oft folgenreichen Unfällen. Die Wiedererlangung der Fahrerlaubnis erfolgt dabei oftmals erst nach einer positiven Begutachtung im Rahmen einer Medizinisch-Psychologischen Untersuchung, im Volksmund MPU oder auch Idiotentest genannt. Die verkehrspsychologische Therapie ist eine relativ neue Disziplin, die seit Mitte der 1980er Jahre - in Ergänzung der verkehrspsychologischen Beratung und der bereits seit längerer Zeit existierenden Aufbaukurse und Schulungen - zur Rehabilitation auffällig gewordener Kraftfahrer angewandt wird. Entsprechend gering ist die Zahl der Evaluationsstudien, die sich mit diesem Thema auseinandersetzen. Víctor M. Harvey, Diplom-Psychologe aus Hamburg, befragte Teilnehmer an verkehrstherapeutischen Maßnahmen sowie Teilnehmer an verkehrspsychologischen Beratungen aus dem norddeutschen Raum und setzt sich mit den praktischen Schwierigkeiten auseinander, die das Erfüllen der an eine Evaluationsmaßnahme zu stellenden Gütekriterien in diesem Bereich bereitet. Das Buch liefert ein detailliertes Bild der Ergebnisse seiner Evaluationsarbeit, die die Wirksamkeit der Verkehrstherapie zur Rehabilitation von Verkehrsteilnehmern sowie die Geeignetheit des dargestellten psychologischen Verfahrens zur Wiedererlangung der Fahrerlaubnis unterstreichen, wie ebenfalls durch die von den befragten Therapieteilnehmern mitgeteilten Ergebnisse ihrer Medizinisch-Psychologischen Untersuchungen belegt wird.

Leseprobe

Kapitel 1.2.3.1, Ressourcenorientierte Verkehrstherapie in der verkehrstherapeutischen Einrichtung: Gegenstand der vorliegenden Evaluationsarbeit ist das therapeutische Verfahren, das in der untersuchungsgegenständlichen verkehrstherapeutischen Praxis zum Einsatz kommt: Die ressourcenorientierte Verkehrstherapie. Allgemeines: Grundlage dieser Therapieform ist die auf humanistischer Basis fußende Idee, dass nicht die Störung (hier: Alkohol- oder Drogen-Abusus oder gesetzeswidrige Verhaltensauffälligkeiten) im Mittelpunkt stehen soll, sondern vielmehr das Positive, das Gesunde im Menschen. Menschen werden als von Natur aus gut und leistungsfähig betrachtet und verfügen nicht nur aus diesem Grunde über weitgehend unerkannte oder ungenutzte psychische Ressourcen, die oft in der Vergangenheit bereits erfolgreich eingesetzt worden sind und in der gegenwärtigen Problemsituation aus verschiedenen Gründen nicht unmittelbar zur Verfügung stehen. Im Rahmen der Therapie gilt es, diese zu aktivieren. Das Konzept orientiert sich an Berg und Millers ösungsorientierter Kurzzeittherapie. Dabei spielt die Betonung der geistig-seelischen Gesundheit eine herausragende Rolle. Andere Therapieformen, insbesondere psychoanalytische Therapien, zentrieren sich auf die Analyse der Störung und ihre Beseitigung. Auf diese Art und Weise gerät die Störung in den Mittelpunkt. Der Mensch wird als gestört , praktisch als Träger einer Störung betrachtet seine gesunden Anteile interessieren daher weniger, da das Bekämpfen der Störung die eigentliche Aufgabe sei. Dieses Schema lässt sich z. B. in der psychoanalytischen Sichtweise erkennen, bei der ein Konflikt, der unterbewusst sein kann, als Abwehr in ein neurotisches Symptom mündet, welches es im Rahmen eines therapeutischen Bündnisses durch das Erkennen und die Bearbeitung des Konfliktes zu beseitigen gilt. Oder auch in der Verhaltenstherapie, welche lerntheoretische Prozesse für die Entstehung von Störungen verantwortlich macht, die es zu beseitigen gilt. Die Würdigung geistig-seelischer Gesundheit als Grundlage der Therapie führt zum Einsatz ressourcenaktivierender Elemente, d. h. eines Förderns der Stärken, Ressourcen und gesunden Eigenschaften des Klienten zur Lösung des vorliegenden Problems. Der ressourcenorientierte Ansatz hat den Anspruch atheoretisch, nichtnormativ und klientenbestimmt in Bezug auf das wahre Wesen der Probleme zu sein – allein die Lösung derselben steht im Vordergrund, nicht die Komplexität ihrer Entstehung. Diese Vorgehensweise erlaubt andere Sichtweisen in Bezug auf die zugrundeliegenden psychischen Phänomene, die so vielseitig sein können wie die Klienten selbst. Das bedeutet, dass für die vorgetragene Problematik eines Klienten keine komplexen theoretischen Konstrukte im Sinne einer Erklärung identifiziert werden müssen. Allein der Umstand, dass der Klient eine Veränderung seiner wahrgenommenen seelischen Situation wünscht, bestimmt die therapeutische Vorgehensweise. Veränderung ist dabei einer der weiteren Schlüsselbegriffe der ressourcenorientierten verkehrspsychologischen Therapie: Wie Berg & Miller es zum Ausdruck bringen, ist Veränderung unvermeidlich . Veränderung, so auch De Shazer, ist so sehr ein Teil des Lebens, dass die Klienten gar nicht anders können, als sich zu verändern. Dabei wird hier insbesondere auf solche Zeiten im Alltagsgeschehen Bezug genommen, in denen das sonst wahrgenommene Problem nicht auftritt. Diese gesunden Momente stehen im Mittelpunkt der Aufmerksamkeit des Therapeuten und bilden die Grundlage für ein die Veränderung förderndes Vorgehen. Weitere zentrale Elemente dieses therapeutischen Verfahrens sind Sparsamkeit hinsichtlich der theoretischen Postulate sowie Gegenwarts- und Zukunftsorientierung. Ersteres findet sich ebenfalls unter den Prinzipien anderer humanistischer Psychotherapieformen, wie im Falle der Gesprächspsychotherapie. Das Prinzip der Gegenwarts- und Zukunftsorientierung bezieht sich darauf, dass der gegenwärtigen und zukünftigen Anpassung des Klienten Vorrang vor einer Anpassung in der Vergangenheit eingeräumt wird. Dies bedeutet nicht eine Nichtbeachtung dessen, was die Klienten aus der Vergangenheit zu berichten haben. Der Schwerpunkt soll jedoch nicht auf der Erforschung der Vergangenheit liegen. Die Behandlung soll sich vielmehr primär darauf konzentrieren, den Klienten bei ihrer gegenwärtigen und zukünftigen Anpassung zu helfen. Berg & Miller illustrieren dieses Prinzip mit der Wunderfrage : Nehmen Sie einmal an, daß [sic] eines Nachts, wenn Sie schlafen, ein Wunder geschieht, und das Problem, das Sie in die Therapie geführt hat, ist gelöst. Da Sie jedoch schlafen, wissen Sie nicht, daß das Wunder schon geschehen ist. Sobald Sie morgens aufwachen, was wird dann anders sein, was Ihnen sagt, daß dieses Wunder geschehen ist? Was sonst noch? Zweck der Wunderfrage ist es, dass die Klienten eine Zukunft ohne das Problem imaginieren. Eine hoch detaillierte ( was noch? ) und lebendige Beschreibung soll sie für die Gegenwart bedeutsam machen. Obwohl fast alle Behandlungsformen zumindest über einige spezifische Strategien verfügen, um die Kooperation der Klienten sicherzustellen, spielt die Kooperation in der ressourcenorientierten Verkehrstherapie eine besondere Rolle. An die Stelle der Konfrontation, wie sie beispielsweise in verschiedenen Alkoholtherapien üblich ist, soll eine Zusammenarbeit treten. Als Konfrontation versteht Johnson eine aggressive Interventionstechnik mit dem Ziel, den Klienten dazu zu bringen, daß er die Realität genügend sieht und akzeptiert, so daß er, so ungern auch immer, auch akzeptiert, daß er Hilfe braucht . Eine andere Form der Kooperation bedeutet nicht nur, dass der Klient kooperieren muss. Es ist auch Aufgabe des Therapeuten, eine beidseitige Kooperation aufzubauen. Praktischer Ablauf der Therapie: Nach den von den Verkehrstherapeuten der verkehrstherapeutischen Praxis durchgeführten Beratungs- und Explorationsgesprächen wird den Ratsuchenden eine für ihre Bedürfnisse angemessene therapeutische Maßnahme empfohlen. Abhängig von bestimmten Kriterien (sprachliche Schwierigkeiten, persönlichkeitsspezifische Kontraindikationen u. a.) sowie unter Berücksichtigung der Wünsche der Klienten werden sie einer Therapiegruppe oder einer einzeltherapeutischen Maßnahme zugeordnet. Dabei bestimmt die Schwere der zugrundeliegenden Problematik - wie sie im Rahmen der Beratung festgestellt wurde - die empfohlene Länge der verkehrspsychologischen Therapie. Therapielänge: Bei den in der untersuchungsgegenständlichen therapeutischen Einrichtung durchgeführten verkehrstherapeutischen Maßnahmen handelt es sich im Allgemeinen um Kurzzeittherapien. Intern wird jedoch zwischen zwei Maßnahmelängen, der Kurzzeittherapie und der Langzeittherapie, unterschieden. Bei der Langzeittherapie handelt es sich streng genommen nicht um eine Langzeittherapie im üblichen Sinne diese Bezeichnung dient lediglich der Unterscheidung zwischen beiden hier zum Einsatz kommenden Therapie-Formen. Beide Therapien können als Einzel- oder Gruppentherapie durchgeführt werden. Die Kurzzeittherapie besteht aus fünf zweistündigen Therapiesitzungen (insgesamt 10 Stunden) sowie einem Zwischen-Checkup, die sich über einen Zeitraum von fünf Wochen erstrecken. Die Langzeittherapie besteht aus zehn zweistündigen Therapiestunden, einem Zwischen-Checkup, einem Abschluss-Checkup und einer Abschlusssitzung (insgesamt 22 Therapiestunden plus Checkups). Darüber hinaus werden im Einzelfall ergänzende Einzelstunden nach Bedarf angeboten. Die genaue Länge der verkehrstherapeutischen Maßnahmen variiert in Abhängigkeit von der Jahreszeit, Feiertagen usw. und den ggf. benötigten Zusatzstunden bzw. Einzelstunden. Abhängig von den Bedürfnissen der Klienten erstrecken sich die Therapiemaßnahmen daher nicht selten über mehrere Monate. Die Begriffe Kurzzeittherapie bzw. Langzeittherapie verweisen demnach im Rahmen der vorliegenden Evaluationsstudie auf die soeben beschriebenen Therapielängen. Therapieinhalte: Die behandelten Therapieinhalte stehen in Zusammenhang mit der zugrundeliegenden Problematik der jeweiligen Klienten. Diese bezieht sich im Allgemeinen auf Alkohol, illegale Drogen oder Punkte. Auf eine genaue Beschreibung der Therapieinhalte wird an dieser Stelle verzichtet. Generell wird eine Einstellungsänderung in Bezug auf die o. g. Problembereiche angestrebt. Dabei werden - neben den von den Klienten angestrebten Therapiezielen - die in den Begutachtungs-Leitlinien zur Kraftfahrereignung genannten Anforderungen herangezogen, die an die Kraftfahrer im Rahmen der medizinisch-psychologischen Untersuchung zu stellen sind. Die Wiedererlangung der Kraftfahrereignung bzw. das Ausräumen von Zweifeln hinsichtlich ihres Fehlens steht im Mittelpunkt der verkehrspsychologischen Therapie. Zu den Themen, die im Rahmen der Therapie bearbeitet werden, gehören das Formulieren von Therapiezielen, die Deliktanalyse, eine Auseinandersetzung mit dem bisherigen Konsum psychotroper Drogen, die Analyse der Trinkmotive, die Veränderungsmotivation, die Beobachtung stattfindender und bereits eingetretener Veränderungen und andere.

Über den Autor

Nach einer ersten Berufslaufbahn als Flugkapitän und Fluglehrer schloss der gebürtige Argentinier und Wahl-Hamburger Víctor M. Harvey das Studium der Psychologie an der Universität Hamburg mit den Schwerpunkten Arbeits-, Betriebs- und Organisationspsychologie sowie klinische Psychologie im Jahre 2007 ab. Seine Tätigkeitsschwerpunkte liegen im Bereich der Luftfahrt- und Verkehrspsychologie.

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