Suche

» erweiterte Suche » Sitemap

Soziologie

Zaya Bedey

Der Zweck von Haftstrafen unter ethischer Betrachtungsweise

ISBN: 978-3-95993-118-2

Die Lieferung erfolgt nach 5 bis 8 Werktagen.

EUR 29,50Kostenloser Versand innerhalb Deutschlands


» Bild vergrößern
» weitere Bücher zum Thema


» Buch empfehlen
» Buch bewerten
Produktart: Buch
Verlag: Bachelor + Master Publishing
Erscheinungsdatum: 02.2023
AuflagenNr.: 1
Seiten: 60
Abb.: 24
Sprache: Deutsch
Einband: Paperback

Inhalt

In der vorliegenden Studie wird diskutiert, inwieweit die Moralvorstellungen Einfluss auf das Rechtssystem und damit auch auf Strafen haben. Außerdem befasst sie sich mit dem Sinn und Zweck von Haftstrafen. Um sich damit auseinanderzusetzen, ist es zunächst unausweichlich, dies auf Strafe im Allgemeinen anzuwenden. In der Ethik geht es u.a. um die Reflexion der eigenen Handlungen in Bezug darauf, ob etwas als gut oder böse empfunden wird. In diesem Zusammenhang spielen Gerechtigkeitsabwägungen eine große Rolle. Daher wird ein großer Schwerpunkt der Arbeit auf dem Sinn und Zweck von Strafe, in Bezug auf die gerechte Ausübung der Strafe, liegen. Danach folgen Kapitel, in der die Gerechtigkeit und die Frage der Schuld thematisiert werden. Als nächstes folgt die Auseinandersetzung mit der Institution Gefängnis . Die Ziele, die mit der Haftstrafe verfolgt werden sollen, werden in diesem Zusammenhang beleuchtet. Zudem setzt sich die Arbeit mit den Gedanken Foucaults zur Haftstrafe auseinander.

Leseprobe

Textprobe: Kapitel 2, Definitionen der Strafe: Um zu analysieren, welchen Zweck die Haftstrafe verfolgt, muss zunächst erstmal geklärt werden, was Strafen im Allgemeinen sind. Dies ist wichtig, um Rechtfertigungsgründe der Strafe erörtern und diskutieren zu können. Im Folgenden werden unterschiedliche Definitionen genannt und diskutiert. Jede Strafe bedeutet, jemanden gegen dessen Willen etwas aufzudrängen, was dieser als unangenehm empfindet, etwa eine Zahlung oder die Beschränkung seiner Freiheit. Daher steht jede Sanktionierung in einem besonderen Rechtfertigungs- und Begründungszusammenhang. Diese Definition ist sehr weit gefasst. Der Wille einer Person soll gebrochen werden, in- dem der Person etwas aufgezwungen wird, was diese nicht will. Dabei soll das Aufgezwungene als unangenehm empfunden werden, etwa so wie ein Übel. Nach dieser Definition ist demnach jede Übelzufügung gegen den Willen einer anderen Person eine Strafe. Demnach wäre beispielsweise eine Zufügung körperlicher Gewalt, gegen den Willen des Opfers, eine Strafe. Eine Strafe ist ein Übel, und zwar ein Übel, das einem empfindenden Wesen, insbesondere einem Menschen, von einem Menschen (oder möglicherweise von einem Gott) zugefügt wird. Ein Übel, das – wie ein Wirbelsturm oder eine Erkrankung – ohne menschliches (oder göttliches) Zutun von der Natur verursacht ist, ist keine Strafe. Aber auch nicht jedes Übel, das ein Mensch einem Menschen zufügt, ist eine Strafe. Wer einen Mitmenschen aus Sadismus verletzt oder aus Gewinnsucht bestiehlt, fügt seinem Opfer zwar ein Übel zu, aber keine Strafe. Der Autor Hoerster führt im weiteren Verlauf seiner Ausführungen seine Definition weiter aus. Er argumentiert, dass die Strafe die Reaktion auf einen Normenbruch sein muss. Wenn der Täter demnach den Schaden, den er verursacht hat, wiedergutmachen will und bspw. den gestohlenen PKW dem Opfer wieder zurückbringt, stellt diese Handlung zwar ein Übel für den Täter dar, aber keine Strafe. Hoerster differenziert als Erster klar zwischen dem Übel und der Strafe. Er macht in seiner Definition bzw. in seiner Erläuterung deutlich, dass die Zufügung eines Übels nicht ausreicht, um Strafe zu begründen. Das zugeführte Übel, muss aus einer Normenrechtsverletzung entstehen. Für den Autor Endres sind die Übelzufügung und die Missbilligung wichtig für die Definition von Strafe. Er geht davon aus, dass die Elemente der Übelszufügung und der Missbilligung zusammengehören und elementar sind, um den Begriff der Strafe zu erklären. Endres erklärt, dass die reine Handlung, einer Person Schmerzen und Leid zuzufügen, Aggression ist, während bei Strafe, zu der Aggression noch eine Rechtsverletzung hinzu- kommt. Der alleinige Begriff der Missbilligung drückt eine Art Kritik aus. Nach dieser Definition und deren Erläuterung nach, wird Kritik durch eine Rechtsverletzung ausgeübt, auf der die Zufügung von Aggressionen folgt. Alle Definitionen zeigen, dass Strafe eine große emotionale Komponente aufweist. Nach meiner eigenen Definition, wird Jemanden/Etwas ein Übel oder ein Leiden zugefügt, was gegen den Willen desjenigen geschieht. Dabei ist das Leiden oder Übel zurückzuführen auf eine äußere Instanz. Das Übel oder Leid muss zudem eine Norm gebrochen haben, aufgrund dessen die Strafe vollzogen wird. Damit stellt sich mir an dieser Stelle die Frage, inwieweit Strafe an einen Rechtfertigungsgrund bzw. Normbruch gebunden ist.

Über den Autor

Zaya Bedey wurde 1998 geboren. Die Autorin ist Beamtin und im öffentlichen Dienst tätig. Ihren Bachelorabschluss erlangte sie im Jahr 2022. Im Rahmen des Studiums sammelte die Autorin umfassende Kenntnisse in dem Bereich der Ethik. Sie entwickelte bereits zu Studienbeginn ein besonderes Interesse am Thema der ethischen Betrachtungsweise von Haftstrafen.

weitere Bücher zum Thema

Prävention sexualisierter Gewalt. Kompetenzentwicklung im Rahmen des Religionsunterrichts

Aspektorientierte Analyse der Problematik, christliche Perspektiven und Unterrichtsansätze

ISBN: 978-3-96146-947-5
EUR 39,50


Bewerten und kommentieren

Bitte füllen Sie alle mit * gekennzeichenten Felder aus.