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Wirtschaftswissenschaften

Robert Engelhardt

Der Management-Approach in der Segmentberichterstattung nach IFRS 8

ISBN: 978-3-95820-419-5

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Produktart: Buch
Verlag: Bachelor + Master Publishing
Erscheinungsdatum: 06.2015
AuflagenNr.: 1
Seiten: 76
Abb.: 8
Sprache: Deutsch
Einband: Paperback

Inhalt

Schon Mitte der 60er Jahre wurde erkannt, dass bei diversifizierten Unternehmen eine Analyse des Unternehmens lediglich auf der Basis von aggregierten Daten nicht mehr möglich ist. Da die Unternehmen mit der Zeit immer größer wurden, ihre Produkte bzw. Dienstleistungen zunehmend erweitert haben und in immer mehr Länder expandiert sind, ist ein Einblick für Adressaten des Jahresabschlusses in die unterschiedlichen Geschäftsbereiche unabdingbar geworden. Diese Möglichkeit des Einblicks soll die Segmentberichterstattung als ergänzender Bestandteil des Konzernabschlusses leisten. Daher ist die Segmentberichterstattung Teil der beiden wichtigsten und international anerkannten Rechnungslegungsstandards IFRS und US-GAAP. Ob die Umstellung eine erhöhte Entscheidungsnützlichkeit und einen besseren Einblick in das Unternehmen ermöglicht, wird in dieser Arbeit anhand der DAX-30-Unternehmen am Beispiel von der Halbjahresberichterstattung zum 30.06.2009 untersucht.

Leseprobe

Textprobe: Kapitel 4.1.3, Gestaltungsspielräume im Spannungsfeld der Unternehmensziele und ihre Folgen: Dem Unternehmen ist bei der Segmentabgrenzung und der berichtspflichtigen Segmentinformationen ein hoher Grad an Gestaltungsspielräumen gegeben, sodass die Verlässlichkeit und die Objektivität der Segmentinformationen nicht gewährleistet sein müssen. Ein Unternehmen richtet seine Segmentberichterstattung auf das angestrebte Ziel aus. Dabei hat es drei Möglichkeiten. Es kann die Berichterstattung an den Anforderungen des Kapitalmarktes ausrichten oder einer optimalen internen Berichterstattung nachgehen oder die Notwendigkeit von Geheimhaltung verfolgen. Aus Unternehmenssicht wäre es erstrebenswert, alle drei Ziele miteinander in Einklang zu bringen. Da sich dies aber ausschließt, weil sich die Ziele entgegenstehen, entsteht ein Spannungsfeld. Das Unternehmen muss sich entscheiden. An welchem Ziel es sich letztendlich primär orientiert, ist dann vom jeweiligen Management abhängig. Das Unternehmen wird bei der Gestaltung seiner Spielräume durch die Wahl des jeweiligen Zieles beeinflusst. 4.1.3.1, Darlegung der Gestaltungsspielräume: So kann die Bestimmung der verantwortlichen Unternehmensinstanz erhebliche Auswirkungen auf die Segmentabgrenzung haben und die Anzahl der berichtspflichtigen Segmente beeinflussen. Bei tief organisierten Unternehmen kann z. B. die verantwortliche Unternehmensinstanz so bestimmt werden, dass möglichst wenige oder möglichst viele Segmente berichtspflichtig sind. Dies ist davon abhängig auf welcher Unternehmensebene die verantwortliche Unternehmensinstanz angesiedelt wird. Die Möglichkeit, ähnliche Segmente zusammenzufassen, die eine ähnlich langfristige Ertragsentwicklung aufweisen, eröffnet ebenfalls Gestaltungsspielräume. Da es sich bei diesem Merkmal um einen unbestimmten Rechtsbegriff handelt, liegt es im Ermessen des Unternehmens wie es diesen auslegt. Dadurch kann bspw. das Management versuchen, durch die Zusammenfassung von negativen mit positiven Segmenten, negative Segmente zu verschleiern. Der Adressat sieht dann nur ein Segment mit positiver Entwicklung. Wenn das Unternehmen bei der Ermittlung der Segmentdaten den Autonomous-Entity-Approach verwendet, kann es mit den Verrechnungspreisen die Ergebnisverteilung zwischen den einzelnen Segmenten steuern. Außerdem besteht auch bei der Aufteilung von Gemeinschaftsgrößen ein Ermessensspielraum, da eine asymmetrische Allokation zulässig ist, was wiederum die Segmentergebnisse beeinflussen kann. Dadurch sind u. U. Kennzahlen nicht mehr sinnvoll bzw. nicht nachvollziehbar. Die fehlenden Definitionen von Segmenterlösen, Segmentaufwendungen, Segmentergebnissen, Segmentvermögen und Segmentschulden ermöglichen jedem Unternehmen, diese Begriffe anders auszulegen und kann eine Vergleichbarkeit einschränken. 4.1.3.2, Folgen der Zielausrichtung: An die Ausrichtung auf eines der drei Ziele knüpfen sich durch die Gestaltung der Spielräume unterschiedliche Folgen an. Wenn das Unternehmen auf die externe Berichterstattung ihren Fokus legt und somit ihre Ziele an den Vorgaben des Kapitalmarkts ausrichtet, könnte das dazu führen, dass die interne Berichterstattung nur vermeintlich entscheidungsrelevante Informationen liefert, die aber in Wirklichkeit den Adressaten gezielt desinformieren. Die Vorteile des ManagementApproach würden sich in ihr Gegenteil verkehren. Diese Vorgehensweise würde sich negativ auf die Qualität der internen Berichterstattung und somit auch negativ auf die Steuerung des Unternehmens auswirken. So kann das Unternehmen nicht die Entscheidungen herbeiführen, die den Unternehmenswert maximieren. Andererseits entsteht durch die Zielausrichtung auf den Kapitalmarkt auch ein latenter Druck auf das Unternehmen, die interne Berichterstattung an die Erwartungen der Adressaten anzupassen. Das Unternehmen könnte bei einer qualitativ schlechten internen Berichterstattung Vertrauen bei den Adressaten einbüßen, was zur Folge haben könnte, potenzielle Investoren zu verlieren. Dieses Risiko könnte einen Impuls für den Ausbau bzw. Verbesserung des internen Berichtssystems auslösen. Entschließt sich das Unternehmen seinen Fokus auf eine optimale interne Berichterstattung zu legen, kann dies sowohl Vorteile als auch Nachteile für den Adressaten bedeuten. Ob ihm nämlich tatsächlich entscheidungsrelevante Informationen durch die interne Berichterstattung vermittelt werden, ist abhängig von der Unternehmenssteuerung des Managements. Diese kann u. U. für den Adressaten nicht nützlich sein, wenn sich z. B. das Management dazu entschließt, das interne Berichtssystem auf die Verhaltenssteuerung von Mitarbeitern auszurichten. Richtet das Unternehmen sein Ziel auf die Geheimhaltung aus, d. h., dass es sensible Daten nicht extern bekannt gibt, so darf es aufgrund des Management-Approach diese auch nicht in die interne Berichterstattung einstellen. Viele Unternehmen stehen den positiven Effekten einer umfangreichen Segmentberichterstattung zurückhaltend gegenüber, weil sie befürchten, dass die negativen Konsequenzen der Offenlegung sensibler Daten überwiegen. Wenn sich das Unternehmen nun dazu entschließt seine Segmentberichterstattung an der Geheimhaltungsproblematik auszurichten, versucht es gezielt Informationen so auszulegen, dass Konkurrenten in die Irre geführt werden. Dies wirkt sich negativ auf die Qualität der internen Berichterstattung und auf die Steuerung des Unternehmens aus. So würde eine Ausrichtung an der Geheimhaltungsproblematik nicht zu einer Maximierung des Unternehmenswertes führen. Empirische Studien belegen jedoch, dass die negativen Folgen hinsichtlich der Konkurrenz überschätzt werden, da die Konkurrenten ohnehin über bessere Informationen verfügen, als der Jahresabschluss oder Zwischenbericht zur Verfügung stellt.

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