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Wirtschaftswissenschaften


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Produktart: Buch
Verlag: Bachelor + Master Publishing
Erscheinungsdatum: 03.2022
AuflagenNr.: 1
Seiten: 44
Abb.: 11
Sprache: Deutsch
Einband: Paperback

Inhalt

Mit der Einführung der Mobilitätsprämie und gleichzeitiger Erhöhung der Entfernungspauschale versucht der Gesetzgeber auf die Klimakrise einzugehen. Durch die Eigenheit des deutschen Ertragssteuerrecht bekommt der Grundfreibetrag bei der Berechnung der Mobilitätsprämie allerdings eine neue Bedeutung. In diesem Buch wird mittels eines statischen und dynamischen Modells, die Vorteilhaftigkeit im Vergleich zum Werbungskostenabzug der erhöhten Entfernungspauschale geprüft. Dabei sind die Determinanten Wegstrecke, also Entfernungskilometer, als auch die Anzahl der Arbeitstage die Hauptargumente. Des Weiteren wird die normative Betrachtung mit der verbundenen Antragstellung bei einer freiwilligen Veranlagung in einen Kontext gesetzt. Die Mobilitätsprämie kann erstmalig mit Ablauf des Veranlagungsjahres 2021 beantragt werden und bildet somit die Grundlage für nachfolgende Untersuchungen.

Leseprobe

Textprobe: Kapitel 2.3.1, Ertragssteuerliche Einordnung: Ertragssteuerlich gilt die Mobilitätsprämie, gem. §106 EStG, nicht als steuerpflichtige Einnahme im Sinne des Einkommensteuergesetzes. Die Vorschrift ist erforderlich, weil andernfalls das Veranlassungsprinzip greifen würde: Der Prämienanspruch steht im Zusammenhang mit einer beruflichen oder betrieblichen Tätigkeit und ist damit grundsätzlich eine steuerpflichtige Einnahme. Was sich durch die Mobilitätsprämie ebenfalls ergeben hat, ist ein Novum im deutschen Ertragssteuerrecht: Merkmale einer Negativsteuer. Definitionsgemäß besteht die Negativsteuer aus einem Steuerfluss aus Richtung der Finanzbehörde zum Steuerpflichtigen. So unterscheidet sich dies in folgendem Maße von einer Steuererstattung, da diese lediglich den Ausgleich einer Überzahlung in Folge von unterjährigen Vorauszahlungen darstellt. Die Negativsteuer hingegen entspricht auch im Sinne des Gesetzgebers dahingehend einer Fürsorgeleistung, als dass sie für geringverdienende Haushalte eine Entlastung darstellen soll und definiert sich gem. §107 EStG als Steuervergütung, da die Vorschriften der Selbigen auf die Mobilitätsprämie Anwendung finden. Dies wirft nachgelagerte Konstellationen auf, die seitens einer Negativsteuer zu Transferzahlungen auf Grundlage negativer Leistungsfähigkeit führen können. Da dies aber nach Abschätzung der Steuerbehörde nur etwa 250.000 Steuerpflichtige sein werden, hält sich die Verbindlichkeit begrenzt. Sie bietet aber Angriffspunkt für weiterführende Systematiken und Normänderungen, die bisher ausgeschlossen waren. Dass sich die Eigenschaften und Einordnung im ertragssteuerlichen Sinne nicht dahingehend verändern, wenn Einnahmen, welche dem Progressionsvorbehalt unterliegen, das zvE beeinflussen, gerät diese Konstellation nicht in der hier vorliegenden Arbeit in Ansatz. Einer der Kritikpunkte ist die Beantragung der Mobilitätsprämie. Diese erfolgt über die Einkommensteuererklärung, wie es der §105 Abs. 1 S. 2 EStG festschreibt. Steuerpflichtige, die nicht pflichtveranlagt sind, müssen sich somit antragsveranlagen und haben dadurch einen nicht unerheblichen Mehraufwand, der auch auf Seiten der Steuerverwaltung entsteht. Diese dadurch resultierenden Kosten für die Antragstellung respektive Antragsveranlagung werden weiterführend in dem Kapitel 4.3.2. Normative Betrachtung veranschaulicht und analysiert. Problematisch ist in diesem Zusammenhang der Beantragung die durchgeführte Antragsveranlagung, welche im Widerspruch zu einer Entbürokratisierung steht, die seit Jahren in der Finanzverwaltung angestrebt wird. Dies lässt sich allein dadurch rechtfertigen, dass es sich zum einen um eine zunächst zeitlich befristete Maßnahme handelt, aber auch, dass sich die beteiligten Steuerpflichtigen als verhältnismäßig gering beziffern lassen.

Über den Autor

Florian Waldmann wurde 1989 geboren. Sein Studium der Wirtschaftswissenschaften an der Julius-Maximilian-Universität Würzburg schloss er, nach dem Zugang über den dritten Bildungsweg, erfolgreich ab. Ausgezeichnet mit dem Meisterpreis der bayerischen Staatsregierung kann er auf langjährige Berufserfahrung als Industriemeister zurückblicken. Die Verzahnung von praktischer Expertise sowie analytischer Draufsicht motiviert ihn stets aktuelle Themenfelder zu bearbeiten. Dabei liegt der Forschungsschwerpunkt im Prozess- und Projektmanagement als auch auf dem deutschen Ertragssteuerrecht.

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