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Wirtschaftswissenschaften


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Produktart: Buch
Verlag: Bachelor + Master Publishing
Erscheinungsdatum: 03.2015
AuflagenNr.: 1
Seiten: 76
Abb.: 11
Sprache: Deutsch
Einband: Paperback

Inhalt

Bei einer Mitarbeiterentsendung ins Ausland werden sowohl der Mitarbeiter als auch das entsendende Unternehmen mit dem nationalen Steuerrecht und mit dem Steuerrecht des anderen Staates konfrontiert. Die vorliegende Studie setzt sich kritisch mit den Umständen und Richtlinien der Mitarbeiterentsendung auseinander, besonders im Hinblick auf die steuer- und sozialversicherungsrechtlichen Aspekte der Entsendung.

Leseprobe

Textprobe: Kapitel 3, Sozialversicherungsrechtliche Aspekte: Sowohl für den Arbeitgeber als auch für den Arbeitnehmer sind neben den bereits erörterten steuerlichen Aspekten die Sozialversicherungsabgaben ein Kostenfaktor. Dies trifft genauso auf den entsendeten Arbeitnehmer zu. Deshalb ist neben der exakten steuerlichen Planung eine ebenso akkurate Planung der Sozialabgabenbelastung notwendig. Im Folgenden werden zuerst die für die Entsendung relevanten Grundlagen und Definitionen behandelt, anschließend wird die Sozialversicherungspflicht diskutiert. 3.1, Grundlagen: Die Grundsätze des deutschen Sozialversicherungsrechts sind im SGB IV geregelt und gelten für die ganze Sozialversicherung. Zusätzlich müssen jedoch auch spezielle Bestimmungen für einzelne Versicherungszweige beachtet werden, beispielsweise der Beschäftigungsbegriff sowie die Regelungen über eine geringfügige Beschäftigung der §§ 7 und 8 SGB IV die für alle Sozialversicherungszweige maßgeblich sind. In den spezifischen Vorschriften der einzelnen Versicherungszweige wird geregelt, wann eine geringfügige Beschäftigung von den einzelnen Sozialversicherungszweigen befreit ist. Der persönliche und räumliche Geltungsbereich ergibt sich aus § 3 SGB IV. 3.1.1, Territorialprinzip: Gemäß den unilateralen Regelungen des § 3 SGB IV sind für alle versicherungspflichtig beschäftigten Arbeitnehmer die deutschen Rechtsvorschriften über die Versicherungspflicht bindend. Diese Regelungen gehen grundsätzlich vom sogenannten Territorialprinzip aus, wonach der sozialversicherungspflichtige Arbeitnehmer stets in dem Staat versicherungspflichtig ist, in dem er seiner Tätigkeit nachgeht. Nach § 1 SGB IV gilt dieses Prinzip für sämtliche Sozialversicherungen (gesetzliche KV, PV, RV, AV und UV). Das Territorialprinzip wird regelmäßig durch europäisches Recht (EWR-Abkommen), zwischenstaatliche Übereinkommen sowie durch Vorschriften des SGB IV bezüglich der Einstrahlung und der Ausstrahlung durchbrochen. Insgesamt ist zwischen Entsendungen in Staaten zu unterscheiden in denen das EU-Recht gilt mit denen ein Sozialversicherungsabkommen (SVA) abgeschlossen wurde für die weder EU-Recht noch SVA gelten (sogenanntes vertragloses Ausland).

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