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Wirtschaftswissenschaften


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Produktart: Buch
Verlag: Bachelor + Master Publishing
Erscheinungsdatum: 08.2015
AuflagenNr.: 1
Seiten: 68
Sprache: Deutsch
Einband: Paperback

Inhalt

Auf Grund der steigenden Komplexität der Unternehmensstrukturen stellt sich die Frage der Ausgestaltungsmöglichkeiten von Verrechnungspreisen, um den hohen Anforderungen an eine optimale Koordination und Steuerung dezentraler Bereiche gerecht zu werden. Vor diesem Hintergrund beginnt die vorliegende Studie mit der Definition theoretischer Grundlagen interner Verrechnungspreise. Dafür werden zunächst grundlegende Begriffsabgrenzungen vorgenommen. Zudem wird untersucht, welche allgemeinen Funktionen Verrechnungspreise erfüllen und wo mögliche Zielkonflikte bestehen können. Des Weiteren werden die steuerlichen Rahmenbedingungen kurz dargestellt, wobei auf die steuerliche Problematik im weiteren Verlauf dieser Diplomarbeit nicht detaillierter eingegangen wird. Darauf aufbauend werden in einem weiteren Schritt drei ausgewählte betriebswirtschaftliche Formen interner Verrechnungspreise herausgearbeitet. Diese werden auf ihre Durchführbarkeit sowie auf ihre Funktionserfüllung untersucht. Anschließend werden die steuerlichen Ermittlungsmethoden und die damit verbundenen Problematiken gesondert aufgegriffen, woraufhin eine kurze Beurteilung der Anerkennung der Methoden folgt.

Leseprobe

Kapitel 2.3, Zielkonflikte: Die verschiedenen Funktionen, die Verrechnungspreisen zugerechnet werden können, stehen häufig in Konflikt zueinander. Zum einen kann ein Verrechnungspreisansatz eine Funktion voll und ganz erfüllen, zum anderen jedoch gleichzeitig für eine andere Funktionserfüllung unzweckmäßig sein. Solch ein Zielkonflikt ist insbesondere zwischen der Koordinations- und Lenkungsfunktion und der Erfolgsermittlungsfunktion festzustellen. Das Ziel der Koordinations- und Lenkungsfunktion besteht darin, ein Gesamtoptimum des Unternehmens zu erreichen, wohingegen die Erfolgsermittlungsfunktion darauf abzielt, den Gewinn innerhalb der beteiligten Bereiche gerecht zu verteilen und messbar zu machen. Dies kann bei vorhandenen Interdependenzen der Bereiche dazu führen, dass das Teiloptimum nicht gleich dem Gesamtoptimum entspricht. Es kann bspw. unter Koordinationsgesichtspunkten sinnvoll sein, dem beziehenden Bereich, der an außenstehende Dritte liefert, einen großen Preisspielraum einzuräumen. Dafür müssen die Grenzkosten des leistenden Bereichs als Verrechnungspreise angesetzt werden. Bei einem unterstellten linearen Kostenverlauf würde der leistende Bereich aufgrund ungedeckter Fixkosten Bereichsverluste erwirtschaften. Im Rahmen der Erfolgsermittlung sind solche Bereichsgewinne allerdings als wertlos zu betrachten. Um Zielkonflikte dieser Art zu umgehen, können je nach Funktion unterschiedliche Verrechnungspreise angesetzt werden. Dies würde bedeuten, dass jeder Bereich zwei oder mehrere Bereichsgewinne ermittelt. So kann an dem einen Bereichsgewinn bspw. der Erfolg des Bereichsmanagements gemessen werden, während der andere den tatsächlichen Gewinn ausweist. Eine andere Möglichkeit der Konfliktlösung stellen Eingriffe in die Entscheidungsfindung der Bereichsmanager dar. Diese sind bspw. durch Liefer- und Abnahmebeschränkungen oder aber durch Liefer- und Abnahmeverpflichtungen gekennzeichnet. Weiteres Konfliktpotential besteht zudem zwischen betriebswirtschaftlichen und steuerlichen Zielsetzungen der Verrechnungspreise, da eine aus betriebswirtschaftlicher Sicht optimale Gestaltung der Verrechnungspreise häufig nicht dem steuerlichen Optimum entspricht. 2.4, Steuerrechtliche Rahmenbedingungen: Insbesondere bei international tätigen Konzernen spielt der steuerliche Aspekt der Verrechnungspreisgestaltung eine bedeutende Rolle. Die rechtlich selbstständigen Teilbereiche eines Konzerns sind autonom steuerpflichtig. Dies hat zur Folge, dass die Einkünfte grundsätzlich getrennt ermittelt werden müssen. Internationale Konzerne haben theoretisch die Möglichkeit, durch die Festsetzung hoher oder niedriger Verrechnungspreise sowie durch unentgeltliche Lieferungen und Leistungen, das Steuergefälle der Länder zu ihren Gunsten auszunutzen, indem sie Gewinnverlagerungen vornehmen. In der Realität sind Unternehmen jedoch bei der Festlegung ihrer Verrechnungspreise aufgrund der Beachtung betriebswirtschaftlicher Grundsätze eingeschränkt. Wegen des dennoch verbleibenden Spielraums der Unternehmen zur Verlagerung ihrer Gewinne, erfolgen unter Berücksichtigung der gesetzlichen Regelungen entsprechende Überprüfungen der angemessenen Verrechnung konzerninterner Lieferungen und Leistungen durch die Finanzbehörden.

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