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Dunja Lösgen

Mindestkapitalanforderungen international tätiger Banken nach Basel II und III

ISBN: 978-3-95850-840-8

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Produktart: Buch
Verlag: Diplomica Verlag
Erscheinungsdatum: 01.2015
AuflagenNr.: 1
Seiten: 92
Abb.: 7
Sprache: Deutsch
Einband: Paperback

Inhalt

Das Platzen der der Immobilienblase im August 2007 in den USA war der Startschuss für die globale Finanzkrise 2008. Doch nicht der Schwarze Donnerstag und die damit einhergehende Große Rezession lagen den Grundstein für den Baseler Ausschuss für Bankenaufsicht, sondern die Insolvenz der I.D. Herstatt. Das Bankhaus hatte sich mit Devisen verspekuliert und war im Jahr 1974 die größte Bankenpleite in Deutschland nach Beendigung des Zweiten Weltkrieges. Hauptursache für die Insolvenz war die ungenügende Eigenkapitalbasis des Bankhauses. Dass die Eigenkapitalbasen einiger Banken nicht ausreichend waren, registrierte der Baseler Ausschuss spätestens nach der Herstatt-Insolvenz, aber auch nach der jüngsten Krise waren die Kreditinstitute nicht eigenständig in der Lage ihre Verluste zu tragen. Basel III ist daher die direkte Antwort auf die Finanzkrise 2008 und setzt den Hauptschwerpunkt auf die Mindestkapitalanforderungen der international tätigen Banken. Es hat sich zur Aufgabe gemacht, die Qualität und Beständigkeit der regulatorischen Kapitalbasis zu verbessern. Der Schwerpunkt der vorliegenden Untersuchung liegt darauf, dass die Qualität des regulatorischen Eigenkapitals durch den Vergleich der Mindestkapitalanforderungen nach Basel II und III dargestellt wird. Ferner wird durch die empirische Bilanzanalyse die Beständigkeit der Gesamtkapitalquote des Baseler Ausschusses analysiert und qualitativ gemessen. Der Gesamtkapitalquote wird auf Grund des Spannungsverhältnisses die klassische bilanzielle Eigenkapitalquote sowohl in der Bilanzanalyse als auch in der aktuellen Diskussion gegenübergestellt. Das Hauptaugenmerk liegt auf den Mindestkapitalanforderungen nach den Baseler Akkorden II und III sowie auf der Untersuchung der Mindestkapitalanforderungen am Beispiel der zwanzig größten deutschen Kreditinstitute. Dabei sollen die Begrifflichkeiten Eigenkapital, risikogewichtete Aktiva und Gesamtkapital mit einem besonderen Augenmerk versehen werden.

Leseprobe

Textprobe: Kapitel 3.2, Kapitalanforderungen nach Basel III: 3.2.1, Einführung und Umsetzung des Regelwerks: ‘Sehr geehrter Herr Präsident, die Finanzmärkte dürfen uns nicht regieren! Die gegenwärtige Krise ist kein Zufall. (…) Die Krise ist eine Krise schlecht oder gar nicht regulierter Märkte, und sie zeigt uns erneut, dass der Finanzmarkt unfähig zur ‚Selbstregulierung‘ ist. (…) Die Finanzmärkte sind zunehmend undurchsichtig geworden (…).’ Dies sind Ausschnitte aus einem offenen Brief vom 21. Mai 2008 von unter anderem ehemals führenden Staatsmännern Europas und amtierenden Regierungschefs. Seit der endgültigen Einführung von Basel II zum 01. Januar 2007 sind knapp anderthalb Jahre vergangen. Jedoch deckte die Finanzkrise aus den Jahren 2007 und 2008 wesentliche Schwachstellen bei der Einzel- und bei der Systemaufsicht auf. Die Krise ist die massivste globale Finanzkrise seit der Großen Depression aus dem Jahre 1929 und stellt in der globalen Wirtschaftsgeschichte eine historische Herausforderung dar. Der Aufforderung nach Reformen nach der Finanzkrise ist der Baseler Ausschuss nachgekommen. Als Lehre aus der Wirtschafts- und Finanzkrise kommen die G-20 Staats- und Regierungschef den Auftrag nach, unter anderem die Kapitalausstattung und Liquiditätsvorsorge zu verbessern. Die neuen finalen Aufsichtsregeln für Kreditinstitute wurden im Dezember 2010 veröffentlicht. Basel III ist somit eine direkte Antwort auf die Finanzkrise, die ihren Ursprung im Jahr 2007 hatte und basiert auf die Baseler Akkorde von 1988 und 2007. Der neue Baseler Akkord soll die Mängel an der Regulierung und Aufsicht beheben und darüber hinaus das Finanzsystem krisenfester machen, um somit zukünftige Krisen zu verhindern. Das Regelwerk soll noch harmonisierter sein, damit nationale Handlungsspielräume Wettbewerbsverzerrungen verhindert. Somit ist das vordergründige und zentrale Ziel des neuen Regelwerkes die nachhaltige Sicherung der Stabilität des Finanzsystems. Nach und während der Krise richteten Investoren ihr Augenmerk mehr und mehr auf die Bilanzen der Kreditinstitute und deren Struktur. Es wurden strukturelle Mängel in den Bilanzen der Kreditinstitute ausgemacht und es wurde deutlich, dass die Spanne zwischen Eigen- und Fremdkapital zu groß ist. Es fehlt den Banken an Kapital und Liquidität. Die höchste Priorität des neuen Baseler Akkords ist also die Stärkung der Qualität, Beständigkeit und Transparenz der regulatorischen Kapitalbasis. Deren Qualität und Quantität durch das Regelwerk zunehmen soll. Die Kapitalbasis jeder international aktiven Bank muss ausreichend sein, um Verluste in wirtschaftlich schwierigen Zeiten aufzufangen und darüber hinaus muss der Bank nach Verlustabsorption noch ein Kapitalpuffer zur Verfügung stehen, sodass die Eigenkapitalbasen der Finanzinstitute nicht vollständig aufgebraucht werden. Der Baseler Ausschuss macht als einen der Hauptgründe der Krise fest, dass sich in den Banksektoren vieler Länder überproportional hohe Fremdfinanzierungen aufgebaut hatten. Diese sowohl bilanzwirksam als auch außerbilanziell. Dem gegenüber standen unzureichende Liquiditätspolster der Kreditinstitute, die somit nicht in der Lage waren, die systemischen Handels- und Kreditverluste aufzufangen. Darüber hinaus waren die Banken nicht in der Lage, die Verbindlichkeiten der enormen außerbilanziellen Bilanzpositionen, die sich im Schattenbanksystem aufgebaut hatten, zu tragen. Das Regelwerk zu Basel III wurde am 01. Januar 2013 schrittweise eingeführt, dessen endgültige Einführung für den 01. Januar 2019 vorgesehen ist. Als wesentliche Neuerungen steht zum einen die Verbesserung der globalen Eigenkapitalregelung im Vordergrund der Rahmenvereinbarung, die durch die folgenden Punkte erreicht werden soll: 1. Die Verbesserung der Qualität, der Zusammensetzung und der Transparenz der Eigenkapitalbasis, 2. die Stärkung der Risikodeckung, 3. die Ergänzung der risikobasierten Eigenkapitalanforderung durch eine Höchstverschuldungsquote, 4. die Verringerung der Prozyklizität und Förderung antizyklischer Polster, 5. durch die Bekämpfung der Systemrisiken und Verflechtung. Zum anderen steht die Einführung eines globalen Liquiditätsstandards an oberster Stelle des Regelwerkes, die durch die Einführung einer Mindestliquiditätsquote und strukturellen Liquiditätsquote implementiert werden sollen. Während Basel I und II in erster Linie auf einem banken-spezifischen Level, also mikroprudentiell aufgebaut waren, ist der Baseler Akkord erstmals auf einem makroprudentiellen Level unterwegs, da zum Beispiel die Systemrisiken im globalen Finanzsystem verhindert werden sollen. Basel III bietet demnach zwei große Neuerungen, nämlich Eigenkapital- und Liquiditätsregelungen. Der Schwerpunkt dieser Arbeit liegt auf Mindestkapitalanforderungen, so werden diese Neuerungen und Änderungen im Vergleich zu Basel II in den folgenden Kapiteln ausführlich betrachtet und die Liquiditätsregelungen, wo relevant für die Thesis, segmental. 3.2.2, Neuerungen der Mindestkapitalanforderungen nach Basel III: Bei den Mindestkapitalanforderungen nach Basel III steht die Verbesserung der globalen Eigenkapitalunterlegung im Vordergrund. Die Widerstandsfähigkeit des Bankensektors wird durch die Weiterentwicklung des drei Säulen Prinzips nach Basel II verbessert. Die regulatorischen Mindestkapitalanforderungen werden sowohl qualitativ als auch quantitativ erhöht. Die Eigenkapitalbasis wird zusätzlich durch die Einführung einer Höchstverschuldungsquote (Leverage Ratio) gestärkt, damit die übermäßige Verschuldung im Finanzsektor gestoppt wird. Auch stärken makroprudentielle Aspekte die Eigenkapitalqualität, dadurch wird das Systemrisiko gedämmt, welches durch Prozyklizität und der Verflechtung der Kreditinstitute entsteht. Prozyklizität verstärkt beispielweise den Aufschwung in Boomphasen. So könnte dieser Aspekt verhindert werden, indem Antizyklische Kapitalpolster aufgebaut werden, wenn das Kreditwachstum in einem Boom über den Trend steigt und in Phasen der Rezession wieder abgebaut werden. Der Baseler Ausschuss definiert für die Mindestkapitalanforderungen vier Punkte. Die Mindestkapitalquote beträgt weiterhin acht Prozent der RWA, jedoch wird diese Quote durch einen neu eingeführten Kapitalerhaltungspuffer von 2.5 Prozent der RWA eingeführt. Darüber hinaus wird ein antizyklischer Eigenmittelpuffer in Höhe von ebenfalls 2.5 Prozent der RWA eingeführt. Der Kapitalerhaltungspuffer und der antizyklische Eigenmittelpuffer müssen jeweils mit Kernkapital unterlegt werden. Als letzter Punkt wird vom Baseler Ausschuss erwartet, dass die Kreditinstitute zusätzlich zu den Mindestkapitalanforderungen, weitere Eigenmittel vorhalten. In Basel II ist das Mindestkapital in Kernkapital, Ergänzungskapital und Drittrangmittel untergliedert. Im neuen Akkord zu Basel III werden aus dem Kernkapital das harte Kernkapital und das zusätzliche Kernkapital. Das Ergänzungskapital bleibt bestehen und die Drittrangmittel zur Unterlegung des Marktrisikos entfallen gänzlich. So wird deutlich, dass durch den Wegfall der Drittrangmittel, also der Eigenkapitalkomponente mit niedrigster Qualität, nämlich dem Mindestkapital Klasse 3 und bei gleichbleibender Mindestkapitalquote, die Eigenkapitalkomponenten der Klassen 1 und 2, also das Haftungskapital gestärkt wird und somit die Eigenkapitalqualität nach den Definitionen des Baseler Ausschusses steigt. Neu ist weiterhin, dass die Bezeichnungen Tier-1-Kapital, Tier-2-Kapital und Tier-3-Kapital für das Kernkapital, Ergänzungskapital und Drittrangmittel entfallen. Die Mindestkapitalanforderungen unterteilen sich nunmehr in Going-Concern-Kapital (Fortführung des Geschäftsbetriebes) und Gone-Concern-Kapital (keine Fortführung des Geschäftsbetriebes, Insolvenz). Das Going-Concern-Kapital besteht aus dem harten Kernkapital und dem zusätzlichen Kernkapital und bildet somit die Kernkapitalquote. Das Ergänzungskapital wird folglich als Gone-Concern-Kapital definiert und steht den Gläubigern im Insolvenz- beziehungsweise Liquidationsfall zur Verfügung. Das Going-Concern-Kapital und das Gone-Concern-Kapital bilden gemeinsam die Gesamtkapitalquote nach Basel III. Insgesamt ergeben sich somit inklusive des Kapitalerhaltungspuffers und des antizyklischen Eigenmittelpuffers Kapitalanforderungen nach Basel III in Höhe von maximal 13 Prozent. Damit die genannten Eigenkapitalkomponenten für die Mindestkapitalanforderungen nach Basel III in Frage kommen, hat der Baseler Ausschuss einen Kriterienkatalog entwickelt, der erfüllt werden muss, damit die Eigenkapitalkomponenten den entsprechenden Kategorien wie hartes Kernkapital, zusätzliches Kernkapital und Ergänzungskapital zugeordnet werden dürfen.

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