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Geschichte

Lars Plettenberg

Die Entwicklung des Rüstungsexports in Deutschland seit der Wiedervereinigung

ISBN: 978-3-95850-634-3

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Produktart: Buch
Verlag: Diplomica Verlag
Erscheinungsdatum: 11.2014
AuflagenNr.: 1
Seiten: 124
Sprache: Deutsch
Einband: Paperback

Inhalt

Das Thema der Rüstungsexporte der Bundesrepublik Deutschland sorgt wie kaum ein zweites für hitzige Diskussion im Bundestag und in der Gesellschaft. Welche Verantwortung tragen die exportierenden Unternehmen, welche die Institutionen des Staates? Welche Güter sind besonders gefragt und dabei besonders brisant? Welche Rolle spielen die Politischen Grundsätze zum Rüstungsexport und die Vorgaben der EU? Diese Fragen werden zwangsläufig gestellt wenn das Thema Rüstungsexporte auf der Tagesordnung steht. Die Bundesregierung ist durch die Veröffentlichung jährlicher Exportberichte zur Transparenz verpflichtet. Wie transparent sind aber diese Angaben wirklich und wie verhalten sie sich im Vergleich mit internationalen Quellen? Diese Arbeit untersucht nicht nur den erfolgten Rüstungsexport nach Art der transportierten Güter und nach deren Zielländern, sondern liefert auch einen umfangreichen Vergleich der Angaben dazu in nationalen und internationalen Quellen. Darüber hinaus beinhaltet sie einen Blick hinter die Kulissen der staatlichen Institutionen des Rüstungsexports und zeigt die zweifelhaftesten Fälle von Rüstungsexporten seit der Wiedervereinigung auf.

Leseprobe

Textprobe: 3, Die Umsetzung von Kontrollen: In den vorangegangenen Kapiteln wurde erarbeitet, auf Basis welcher politischen Grundlage die Rüstungsexportkontrolle in der Bundesrepublik Deutschland erfolgt. Die Entwicklung der ‘Politischen Grundsätze’ zum Rüstungsexport seit der erstmaligen Einführung 1971 bis zu den aktuell gültigen Grundsätzen wurde ebenfalls dargelegt. Es zeigt sich der duale Charakter der Rüstungsexportkontrolle im Zusammenwirken von deutschem und Europäischem Recht anhand des Verhaltenskodex und des Gemeinsamen Standpunktes für Waffenausfuhren von 2008. In der Folge soll nun darauf eingegangen werden, welche nationalen Institutionen an der Erteilung von Ausfuhrgenehmigungen und damit schlussendlich an der Rüstungsexportkontrolle beteiligt sind. 3.1, Der Weg zur Ausfuhrgenehmigung: Der Weg zur Erteilung einer Ausfuhrgenehmigung für Rüstungsgüter beginnt in der Regel damit, dass ein auswärtiger Staat Interesse an Gütern deutscher Rüstungsunternehmen zeigt. Dem Unternehmen bietet sich dann im Rahmen einer Voranfrage an das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) die Möglichkeit, rechtsverbindlich Auskunft darüber zu erlangen, ob ein geplantes Exportvorhaben eine Ausfuhrgenehmigung erhalten würde. Im Falle einer positiven Bewertung seitens des BAFA kann das Unternehmen sich im Falle der eigentlichen Antragsstellung auf eine ebenso positive Bewertung einstellen. Grundlage hierfür ist jedoch eine, im Wesentlichen unveränderte Ausgangslage hinsichtlich der Sach- und Rechtslage im Zielland. Eine Besonderheit im Rahmen dieses Genehmigungsverfahrens stellen die sog. Sammelgenehmigungen, kurz SAG, dar. Im Bereich der Rüstungsexporte findet dieses Verfahren insbesondere auf dem Gebiet internationaler Kooperationen Anwendung und soll das Antragsverfahren für den Anbieter - das deutsche Rüstungsunternehmen -vereinfachen. 3.2, Die Akteure: An dem Genehmigungsverfahren für die Erteilung einer Ausfuhrgenehmigung sind eine Reihe von Bundesämtern und Ministerien beteiligt, welche in Folge kurz vorgestellt werden sollen. Grundsätzlich erfolgt die Erteilung einer Genehmigung in einer klaren Hierarchie, mit dem Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) als unterster Ebene und dem Bundessicherheitsrat an der Spitze. 3.2.1, Das BAFA und die beteiligten Ministerien: Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) agiert in der Bundesrepublik Deutschland als unterste Ebene der Kontrolle des Exports von Rüstungsgütern. Die Aufgabe des Bundesamts definiert sich dabei wie folgt: ‘Als zentral zuständige Verwaltungs- und Genehmigungsbehörde setzt das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) im Rahmen der politischen Vorgaben der Bundesregierung die Sicherheitsbelange und außenpolitischen Interessen der Bundesrepublik Deutschland auf dem Gebiet des Außenwirtschaftsrechts um’. Die Güter, deren Export diese Rahmenbedingung vor allem tangieren sind: - Waffen. - Rüstungsgüter. - Güter mit doppeltem Verwendungszweck (Dual use Items). Die Aufgabe des BAFA besteht im Wesentlichen aus zwei Aufgabenschwerpunkten. Zum Einen überprüft das BAFA, ob ein zu exportierendes Gut nach den Bestimmungen der Außenwirtschaftsverordnung, dem Kriegswaffenkontrollgesetz unter Berücksichtigung der gemeinsamen Militärgüterliste der Europäischen Union genehmigungspflichtig ist. Ist dies der Fall, dann ist es Aufgabe des BAFA - aufgrund der bereits weiter oben vorgestellten rechtlichen Grundlagen - das Genehmigungsverfahren durchzuführen. Je nach Art des zu exportierenden Gutes und nach der politischen Bedeutung des Antrags nehmen weitere Akteure an diesem Verfahren teil. Im Besonderen ist dies auf der ministeriellen Ebene das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie, welches die nächste Ebene der Hierarchie (siehe Abbildung 2) darstellt. Hinzu kommt auf der ministeriellen Ebene für die Bewertung der Ausgangslage im potentiellen Empfängerland das Auswärtige Amt. Für den Fall, dass Militärische- und Sicherheitsbelange der Bundesrepublik tangiert werden, wird auch das Bundesministerium für Verteidigung hinzugezogen. 3.2.2, Der Bundessicherheitsrat: An der Spitze der Hierarchie des Genehmigungsverfahrens für die Erteilung einer Ausfuhrgenehmigung steht der Bundessicherheitsrat. Als Kabinettsausschuss ist der Bundessicherheitsrat ein Organ der Bundesregierung. Zu den Kernaufgaben gehören neben dem Bereich der Bewilligung von Rüstungsexportgenehmigungen auch die Koordinierung der Sicherheitspolitik der Bundesrepublik . Als Organ der Regierung unterliegen die Aufgaben und der Entscheidungsrahmen des Bundessicherheitsrats stets der Definition und den Vorgaben der gegenwärtigen Regierung. Der Bundessicherheitsrat besteht in seiner aktuellen Form (Stand 2014) aus neun ständigen Mitgliedern. Neben der Bundeskanzlerin, welche den Vorsitz innehat, sind das der Leiter des Auswärtige Amts, die Ministerinnen / Minister für Verteidigung, Inneres, Justiz, Finanzen, Wirtschaft und Technologie und wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung, Dazu kommen in beratender Funktion der Regierungssprecher und/oder der Generalinspekteur der Bundeswehr. Als ständige Einrichtung der Bundesregierung unterliegt der Bundessicherheitsrat keiner direkten Kontrolle durch den Bundestag, da nach Artikel 26 (2) des Grundgesetztes die Entscheidung über den Export von Kriegswaffen in den alleinigen Kompetenzbereich der Bundesregierung fällt: ‘(2) Zur Kriegsführung bestimmte Waffen dürfen nur mit Genehmigung der Bundesregierung hergestellt, befördert und in Verkehr gebracht werden. Das Nähere regelt ein Bundesgesetz.’. Entscheidungen trifft der ausschließlich im geheimen tagende Bundessicherheitsrat in Form von Empfehlungen an das zuständige Ministerium. Im Falle von Exportgenehmigungen richtet sich die Empfehlung des Bundessicherheitsrates also an das ausführende Ministerium für Wirtschaft und Technologie und im Besonderen an das BAFA als nachgelagerte Behörde des Ministeriums für Wirtschaft und Technologie. Seit der Einführung der Pflicht zur Vorlage eines jährlichen Rüstungsexportberichtes der Bundesregierung durch die Rot-Grüne Koalition zu Beginn der 14. Wahlperiode 1998 werden der Bundestag und die Öffentlichkeit in diesem Bericht über die Entscheidungen des Bundessicherheitsrates informiert. Kritik an dieser Verfahrensweise und vor allem an der geheimen Arbeitsweise des Bundessicherheitsrates wird stets dann erhoben, wenn potentielle Exportgeschäfte auf anderen Wegen in die Öffentlichkeit gelangen, wie dies zuletzt im Dezember 2011 im Falle des geplanten Exports von Leopard 2 A7 Panzern an Saudi Arabien durch die Firma Krauss-Maffei Wegmann geschehen ist.

Über den Autor

Lars Plettenberg, M.A., wurde 1984 in Heidenheim a.d. Brenz geboren. Sein Masterstudium an der Christian Albrechts Universität zu Kiel schloss der Autor im Jahr 2014 erfolgreich mit dem akademischen Grad Master of Arts im Bereich Politikwissenschaft und Geschichte ab. Bereits während des Studiums setzte der Autor seinen Fokus auf die Sicherheitspolitik, insbesondere auf die Kontrolle von konventionellen Waffen als auch auf die Nonproliferation von Massenvernichtungswaffen.

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