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Geschichte


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Produktart: Buch
Verlag: Diplomica Verlag
Erscheinungsdatum: 04.2014
AuflagenNr.: 1
Seiten: 72
Sprache: Deutsch
Einband: Paperback

Inhalt

Wilhelm von Humboldt, der Klassiker der deutschen Bildungstheorien, und der Bologna-Prozess der europäischen Bildungsminister: Schlagworte, die in aller Munde sind und oft unpräzise und unreflektiert gebraucht werden. Doch was steckt genau dahinter? Wer war Wilhelm von Humboldt und in welcher historischen Epoche lebte er? Was waren seine Bildungstheorien? Und was ist der Bologna-Prozess genau? Wie wirkt er sich auf die deutsche Hochschullandschaft aus? Fragen, die im Laufe dieses Buches beantwortet werden, bevor herausgearbeitet werden kann, ob der Bologna-Prozess dem neuhumanistischen Bildungsideal Wilhelm von Humboldts gerecht wird. Wilhelm von Humboldts 200 Jahre alte Bildungstheorien prägen bis heute unser Bild von Bildung. Das Lernen zu lernen war seine Haupterwartung an die Schule. Die Fähigkeit, sein Leben selbstmotiviert und reflektiert zu gestalten, war sein Anspruch an das gebildete Individuum. Den Menschen geschützte Entwicklungsräume zu ermöglichen war seine Forderung an einen sich aber dennoch inhaltlich nicht in die Erziehung einmischenden Staat. Spannende Gedankenansätze, die auch nach zwei Jahrhunderten noch aktuell klingen.

Leseprobe

Textprobe: Kapitel 4, Wilhelm von Humboldts Bildungstheorie und Bildungsreform: In diesem Kapitel wird Wilhelm von Humboldts Bildungstheorie anhand zweier Schriften dargestellt (Ideen zu einem Versuch, die Gränzen der Wirksamkeit des Staats zu bestimmen (1792) und Theorie der Bildung des Menschen (1793 / 1794). Zudem wird die Grundstruktur des von Humboldtschen Bildungsbegriffes (Universalität, Individualität und Totalität) erläutert. Das Unterkapitel Die Bildungsreform Wilhelm von Humboldts behandelt die Reform des Bildungswesens als ein Teil der allgemeinen Preußischen Reformen nach dem Frieden von Tilsit und dem Zusammenbruch des alten Preußischen Reiches 1806 / 1807. Dabei wird neben der geplanten Bildungsreform Wilhelm von Humboldts auf den Königsberger und den Litauischen Schulplan (1809) eingegangen. Der Schwerpunkt liegt hier auf der Organisation des Bildungswesens nach Wilhelm von Humboldt (Elementarschule, Gymnasium, Universität) und die geplante Umsetzung der Bildungsreform am Beispiel der Universität. Anschließend werden Gründe für das damalige Scheitern der Bildungsreform Wilhelm von Humboldts genannt. 4.1, Ideen zu einem Versuch, die Gränzen der Wirksamkeit des Staats zu bestimmen: Im Jahr 1792 vollendete Wilhelm von Humboldt seine Schrift Ideen zu einem Versuch, die Gränzen der Wirksamkeit des Staats zu bestimmen. Sie unterlag allerdings den Berliner Zensurbehörden und wurde erst 1851 ‘nahezu vollständig veröffentlicht’ (Menze 1965, S. 154). Wilhelm von Humboldt formulierte in dieser Schrift, sehr knapp dargestellt, mit einer Prüfung der ‘grössesten möglichen Wirksamkeit des Staats […] was davon abgeschnitten werden müsse’ (von Humboldt 1792 / 1960, S. 104) seine Forderungen für eine liberale Staatsverfassung. Das Werk umfasst insgesamt 16 Kapitel: Im Rahmen dieser Arbeit wird sich auf die Betrachtung des 6. Kapitels Über öffentliche Staatserziehung beschränkt. In diesem 6. Kapitel beschäftigte sich von Humboldt mit der öffentlichen Staatserziehung, der gegenüber die Privaterziehung steht, wie von Humboldt sie selbst genossen hatte. Wilhelm von Humboldt, der nachmalige Bildungsreformator und Verantwortliche für den Ausbau des öffentlichen Schulwesens, sprach sich 1792 ausdrücklich gegen eine öffentliche Staatserziehung aus. Er hielt eine ‘vom Staat angeordnete oder geleitete Erziehung wenigstens von vielen Seiten bedenklich’ (von Humboldt 1792 / 1960, S. 105) und führte aus: ‘Jede öffentliche Erziehung aber, da immer der Geist der Regierung in ihr herrscht, giebt dem Menschen eine gewisse bürgerliche Form’ (von Humboldt 1792 / 1960, S. 107). Weiter schrieb er, dass eine ‘öffentliche Erziehung […] vielmehr gleichsam ein Gleichgewicht’ und die Ruhe in der 21 4. Wilhelm von Humboldts Bildungstheorie und Bildungsreform Gesellschaft suche und so zu einem ‘Mangel an Energie’ führe (von Humboldt 1792 / 1960, S. 107). Durch diese Schwächung der Energie des Einzelnen durch die Staatserziehung würde der Fortschritt der Gesamtgesellschaft behindert. ‘Da hingegen die Verfolgung einzelner Seiten, welche der Privaterziehung eigen ist, durch das Leben in verschiedenen Verhältnissen und Verbindungen jenes Gleichgewicht sichrer und ohne Aufopferung der Energie hervorbringt’ (von Humboldt 1792 / 1960, S. 107). Ein ‘Nuzen einer öffentlichen Erziehung’ sei dagegen ‘nicht abzusehen’ (von Humboldt 1792 / 1960, S. 108). Auch im Falle einer potenziellen Kindesvernachlässigung riet Wilhelm von Humboldt von einer öffentlichen, staatlichen Erziehung abzusehen: ‘Denn ist es bloss die Absicht zu verhindern, dass Kinder nicht ganz unerzogen bleiben so ist es ja leichter und minder schädlich, nachlässigen Eltern Vormünder zu setzen, oder dürftige zu unterstützen’ (von Humboldt 1792 / 1960, S. 108). Des Weiteren stellte von Humboldt dar, dass vielmehr die Umstände und nicht die Erziehung das Leben des einzelnen Menschen beeinflussen: ‘So wichtig und auf das ganze Leben einwirkend auch der Einfluss der Erziehung sein mag so sind doch immer wichtiger die Umstände, welche den Menschen durch das ganze Leben begleiten’ (von Humboldt 1792 / 1960, S. 108). Am besten würden sich die Gewerbe, Künste, Wissenschaften, Wohlstand, Kinder und Familien dort entwickeln, wo ‘freie Menschen’ leben, da ‘ihr Schicksal von dem Erfolg ihrer Arbeiten’ abhänge und nicht ‘von der Beförderung abhängt, die sie vom Staat zu erwarten haben’ (von Humboldt 1792 / 1960, S. 108). Die Pflicht des Staates liege deshalb in der Sorge um Umstände, in denen die Menschen sich frei entwickeln könnten ‘und die Verfassung des Staates [müsse Anm. B.R.] sich gleichsam an ihm [= dem Menschen Anm. B.R.] prüfen’ (von Humboldt 1792 / 1960, S. 106). Wilhelm von Humboldts knappes Fazit lautet: ‘Oeffentliche Erziehung scheint mir […] ganz ausserhalb der Schranken zu liegen, in welchen der Staat seine Wirksamkeit halten muss’ (von Humboldt 1792 / 1960, S. 109). Von Humboldt kritisierte 1792 zwar die Staatserziehung, die Bevormundung und die Einmischung des Staates, forderte jedoch den Schutz durch den Staat für die Ausübung einer Privaterziehung durch und für freie Menschen sowie für diese die Freiheit von Forschung und Lehre. Mit dieser Forderung nach dem Schutz der freien Bildung / Bildungsräume durch den Staat plädierte er indirekt jedoch für eine Einmischung des Staates, wenn auch explizit nicht für eine Staatserziehung.

Über den Autor

Bettina Rütten B.A. (geborene Kleinschmidt), kam 1984 in Hannover zur Welt. Nach dem Abitur in Hannover studierte sie zunächst Lehramt an der Albertus-Magnus-Universität zu Köln. Ihr Studium der Bildungswissenschaft an der staatlichen FernUniversität zu Hagen schloss die Autorin im Jahre 2011 mit dem akademischen Grad Bachelor of Arts erfolgreich ab. Bereits während des Studiums sammelte die Autorin umfassende praktische Erfahrungen in der Bildungsplanung und Bildungsforschung und veröffentlichte Aufsätze in wissenschaftlichen Fachzeitschriften. Die Autorin ist verheiratet und lebt mit ihrem Mann und den gemeinsamen vier Kindern bei Köln.

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