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Gesellschaft / Kultur

Mirjam Günther

Gemeindenahes Wohnen für Menschen mit geistiger Behinderung

ISBN: 978-3-95425-790-4

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Produktart: Buch
Verlag: disserta Verlag
Erscheinungsdatum: 06.2015
AuflagenNr.: 1
Seiten: 180
Abb.: 11
Sprache: Deutsch
Einband: Paperback

Inhalt

Seit Menschengedenken haben sich die Menschen Wohnraum geschaffen. Das Wohnen zählt zu den Grundbedürfnissen des Menschen und kann in seiner Bedeutung kaum hoch genug eingeschätzt werden. Gegenstand und Ziel dieser Arbeit ist es, ein geschlossenes Bild der Bemühungen um gleichberechtigte Wohnmöglichkeiten für Menschen mit geistiger Behinderung im Vergleich zu den Wohnmöglichkeiten von Menschen ohne Behinderungen zu geben. Dabei soll schwerpunktmäßig ein besonderes Augenmerk darauf liegen, ob die aktuellen Entwicklungen und Neuerungen in den Wohn- und Unterstützungsangeboten für Menschen mit Behinderungen auch für den Personenkreis der Menschen mit (schwerer) geistiger Behinderung konzipiert sind und für diese Menschen einen gleichberechtigten Zugang zur Formen des gemeindenahen Wohnens bieten.

Leseprobe

Textprobe: Kapitel 2., Zur Entwicklung der Wohnmöglichkeiten für Menschen mit geistiger Behinderung: Im folgenden Teil der Arbeit wird die Entwicklung betrachtet, die sich im Laufe der Zeit für die verschiedenen Möglichkeiten des Wohnens für Menschen mit Behinderungen vollzogen hat. Zunächst werde ich einen kurzen Abriss der Geschichte der Unterbringung von Menschen mit geistiger Behinderung geben, wobei ich mich aber auf die Kernpunkte konzentrieren werde, die für diese Arbeit von Bedeutung sind. Der Schwerpunkt dieser geschichtlichen Betrachtung soll außerdem in der Zeit nach dem zweiten Weltkrieg liegen, um eine direkte Entwicklungslinie zu den heutigen Wohnformen für Menschen mit geistiger Behinderung aufzuzeigen. Anschließend werden die Theorien und Maßnahmen zur Enthospitalisierung betrachtet und danach folgt eine Darstellung der heutigen Lebenssituation von Menschen mit geistiger Behinderung, die in Heimen leben, sowie ein Kapitel zum aktuellen Heimgesetz. 2.1, Geschichte der Unterbringung von Menschen mit geistiger Behinderung: Menschen mit geistiger (und anderer) Behinderung hat es immer schon gegeben, allerdings gab es für sie die unterschiedlichsten Bezeichnungen, wie zum Beispiel Schwachsinnige, Schutzbedürftige, Blödsinnige, Idioten, Missgeburten, Narren, Kretins, Wechselbälger und Fallsüchtige. Oft wurde geistige Behinderung auch vermischt mit Phänomenen des Wahnsinns, des Anormalen sowie mit Armut, was eine genaue Abgrenzung des Personenkreises im Nachhinein schwierig macht (vgl. THEUNISSEN 1999, S. 18). Der Umgang mit diesen Menschen wurde durch die Epochen hin vor allem durch die verschiedenen Menschenbilder und Erklärungsversuche für geistige Behinderungen bestimmt. Diese reichten von dem Verständnis von Krankheit und Behinderung als Strafe der Götter und damit dem Verstoßen oder Töten von Menschen mit Behinderungen, über die Verteufelung von Behinderung als Werk Satans und der Folterung Betroffener, um ihnen das Übel auszutreiben, bis hin zum Tolerieren oder Verehren von Behinderten, in der Überzeugung, dass diese die Sünden der gesamten Familie tragen und abbüßen müssten (vgl. MEYER 1983, S. 85f.). Nach 1500 kam es besonders für Menschen mit schweren Behinderungen vermehrt zu einer Ausgrenzungspraxis durch institutionelle Versorgung (THEUNISSEN 1999, S.20). Menschen mit leichter geistiger Behinderung lebten meist im Schutz von Großfamilien, die sie mitversorgten, während die meisten anderen Menschen mit Behinderungen zusammen mit Armen, Bettlern und Kriminellen in Asylen, Armen- und Waisenhäusern, Arbeitsanstalten, Gefängnissen, Zucht- oder Tollhäusern untergebracht und dort meist vergessen wurden (vgl. ebd.). Erst seit Beginn des 19. Jahrhunderts kann man von wirklichen Ansätzen der Bildung und Erziehung von Menschen mit geistiger Behinderung sprechen, wobei berücksichtigt werden muss, dass es sich hierbei meist weniger um Förderung im heutigen Sinne, als um Versuche der Heilung der Behinderung handelte. Die Beweggründe für die Errichtung von Einrichtungen speziell für Menschen mit geistiger Behinderung waren dreigeteilt in medizinische, pädagogisch-soziale und religiös-caritative. Entsprechend unterschiedlich waren auch die Zielstellungen, welche sich die Leitungen solcher Einrichtungen setzten. Insgesamt betrachtet waren aber die Lebensumstände in fast allen diesen Einrichtungen aus pädagogischer und hygienischer Sicht menschenunwürdig (vgl. SPECK 1993, S. 13f.). Durch den starken Einfluss, den die Psychiatrie schon seit Beginn des 19. Jahrhunderts zunehmen auf dem Gebiet der Versorgung von Menschen mit Behinderungen erlangt hatte, breitete sich auch der Gedanke der Heilbarkeit oder Nichtheilbarkeit von verschiedenen Behinderungen oder von Schweregraden der geistigen Behinderung aus. Von diesen Gedanken ausgehend, war es nur noch ein kleiner Schritt zu der Einteilung in brauchbare und unbrauchbare Menschen mit Behinderung, welchen die Nationalsozialisten nach 1933 taten und dementsprechend die Unbrauchbaren systematisch in der Aktion T4 und später durch wilde Euthanasie (THEUNISSEN 1999, S. 35) vernichteten (vgl. ebd.).

Über den Autor

Mirjam Günther wurde 1982 in Erfurt geboren. Sie studierte an der Martin-Luther-Universität in Halle Erziehungswissenschaften mit dem Schwerpunkt Rehabilitationspädagogik. Im Jahre 2008 schloss sie dieses Studium mit dem akademischen Grad der Diplom Pädagogin ab. Schon während des Studium sammelte die Autorin umfassende praktische Erfahrungen im Bereich der Arbeit mit Menschen mit geistiger Behinderung. Seitdem ist sie als Diplom Pädagogin in der Behindertenhilfe der Caritas tätig.

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