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- Integrierte Versorgung 2.0: Beleuchtung der Integrierten Versorgung in Deutschland nach Beendigung der Anschubfinanzierung
Gesundheit
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» Buch bewerten Produktart: Buch
Verlag: Diplomica Verlag
Erscheinungsdatum: 04.2013
AuflagenNr.: 1
Seiten: 144
Abb.: 34
Sprache: Deutsch
Einband: Paperback
Im Jahr 2000 wird die Integrierte Versorgung in Deutschland eingeführt. Durch neue Vertrags- und Vergütungsformen sollen mit der Integrierten Versorgung die Akteure des Gesundheitswesens zu wettbewerblichen Handeln motiviert werden. Historisch gewachsene Versorgungsstrukturen weichen neuen, innovativen Ansätzen mit dem Ziel, die Kommunikation und Zusammenarbeit der Sektoren und damit die Patientenversorgung zu optimieren. Integrierte Behandlungspfade und sektorenübergreifende Kooperationen sollen den Anforderungen des sich ändernden Krankheitsspektrums begegnen. Marktwirtschaftliche Regulierungsmechanismen wie z. B. Selektivverträge sollen zudem ökonomische Einsparungen bringen. Nach anfänglichen Startschwierigkeiten schafft es die Anschubfinanzierung im Jahre 2004 die Integrierte Versorgung in Deutschland für die Akteure attraktiv zu machen. Gerade als erste Projekte die anfänglichen Risiken überstanden haben, läuft die Anschubfinanzierung aus zeitgleich mit der Einführung des Gesundheitsfonds, der die Finanzierung der gesetzlichen Krankenversicherung reformiert und damit eine weitere Herausforderung für die Krankenkassen darstellt. Das Ende der Anschubfinanzierung bedingt ein Nachdenken über Finanzierungsalternativen für die Integrierte Versorgung. Dazu liegen unterschiedliche Modelle vor, die von einer rein selbstständigen Finanzierung der Integrierten Versorgung bis hin zur Forderung nach einem Ausbau der Anschubfinanzierung reichen. Dieses Buch beschreibt die historische Entwicklung der Integrierten Versorgung in Deutschland von den ersten Strukturverträgen 1997 über das Gesundheitsreformgesetz 2000 bis zum GKV-Modernisierungsgesetz 2004. Dabei werden Parallelen und Unterschiede zum anglo-amerikanischen Managed-Care-Konzept dargestellt sowie anhand der Vorstellung einzelner Großprojekte, wie dem Gesunden Kinzigtal, exemplarisch Chancen und Risiken integrierte Versorgungsprojekte aufgezeigt. Auf Basis institutionenökonomischer Theorien werden die jüngsten Entwicklungen der Integrierten Versorgung in Deutschland beleuchtet. Dabei steht insbesondere zur Diskussion, wie sich die Integrierte Versorgung ohne feste gesetzliche Finanzierungsgrundlage quantitativ wie qualitativ weiterentwickelt hat und welche Entwicklungsperspektiven unter den veränderten Voraussetzungen sinnvoll erscheinen.
Textprobe: Kapitel 2.4.2, Auswirkungen des GKV-WSG auf die Integrierte Versorgung: Mit der Modifizierung des § 140a konkretisiert der Gesetzgeber erstmals die Ausgestaltung der Integrierten Versorgung, in dem er das Ziel der bevölkerungsbezogenen Flächendeckung als Schwerpunkt zukünftiger IV-Projekte formuliert. Eine weitere Konkretisierung bezieht sich auf die Mittelverwendung aus der Anschubfinanzierung. Für neue (ab 1.4.2007 abgeschlossenen) Verträge gilt, dass die Anschubfinanzierung nur noch für (voll-/ teil-) stationäre oder ambulante Leistungen verwendet werden darf und nicht mehr beispielsweise für Heil- oder Hilfsmittel, die den Patienten durch die Versorgungsverträge zur Verfügung gestellt werden. Ebenfalls den Bereich der Mittelverwendung betrifft eine Änderung im Meldeverfahren der Verträge an die Registrierungsstelle. Mit Inkrafttreten des GKV-WSG müssen die Kassen detaillierte Angaben zu den bestehenden Verträgen (Vertragsinhalt sowie insbesondere gezielte Informationen zur Mittelverwendung der einbehaltenen Mittel) melden, so dass auf transparente und nachvollziehbare Art und Weise die Erstattungspflicht nachvollzogen werden kann. Darüber hinaus wird der Kreis der potenziellen Leistungserbringer um Pflegekassen und nach § 92b SGB XI zugelassene Einrichtungen der Pflegeversicherung erweitert und damit die Pflegeversicherung ebenfalls in die Integrationsversorgung ‘integriert’. Neben diesen Änderungen sind zwei weitere zentrale Wettbewerbsoptionen aufzuzeigen. § 53 SGB V ermöglicht den Abschluss sogenannter Wahltarife. Den Kassen ist freigestellt, ihren Versicherten Tarife beispielsweise zum Selbstbehalt (Mitglieder übernehmen für ein Jahr einen Teil der Kosten und erhalten im Gegenzug eine Prämienzahlung von maximal 1/12 des Jahresbeitrags) oder zur Kostenerstattung anzubieten. Bietet die Kasse jedoch besondere (integrierte oder innovative) Versorgungsformen an, so ist sie verpflichtet, ihren Versicherten diese in einem entsprechenden Tarif auszuweisen. Hierbei besteht die Möglichkeit, Prämienzahlungen oder Zuzahlungsermäßigungen mit diesem Tarif zu vereinbaren. Mittels dieser Tarife ist für die Kassen ein Weg geschaffen worden, die eigene Marktposition beispielsweise mittels besonderer Vertragsformen zu stärken. Die Wahltarife bieten den Kassen die Möglichkeit monetärer Wettbewerbsparameter (z. B. Prämienzahlungen) sowie qualitativer Wettbewerbselemente (versorgungsbezogene Wahltarife wie beispielsweise Disease Management Programme, IV etc.). Durch die Einführung der Wahltarife hat sich die Gesetzesgrundlage für die hausarztzentrierte Versorgung geändert, die seit 2007 den Wahltarifen zugeordnet wird. Mit dieser Änderung einher geht die ausdrückliche Pflicht der Krankenkassen, ihren Versicherten Modelle der hausarztzentrierten Versorgung möglichst flächendeckend anzubieten. Durch diese Regelung wird zukünftig die Anzahl der Hausarztmodelle und damit auch die Anzahl der derart versorgten Versicherten weiter in die Höhe steigen. Diese Tendenz ist prinzipiell wünschenswert, wenn man Studienergebnisse von Höhne/ Jedlitschka/ Hobler/ Landenberger berücksichtigt, die nachweislich kürzere Wartezeiten bei Fachärzten sowie eine stärkeres Vertrauen und damit eine höhere Zufriedenheit mit der Behandlung bei entsprechenden Modell-Patienten nachweisen konnten. Zu befürchten ist jedoch, dass es aufgrund des verpflichtenden Charakters der Regelung zu einer unübersichtlichen Fülle von neuen Modellen und Verträgen (auch im Rahmen der Integrierten Versorgung) kommen wird. Fraglich ist außerdem, ob die von Höhne et al. beschriebenen Vorteile auch bei steigenden Patientenzahlen bestehen bleiben können. Näher zu betrachten ist zudem, welcher Kreis der Versicherten tatsächlich von einer solchen Regelung profitiert. Untersuchungen konnten zeigen, dass insbesondere ältere Patienten von der Versorgungsform profitieren und die Akzeptanz der Modelle bei diesen Patientengruppen entsprechend hoch ist. 2.4.3, Das Arzneimittelmarkt-Neuordnungsgesetz (AMNOG): Mit dem am 11.11.2010 beschlossenen Gesetz zur Neuordnung des Arzneimittelmarktes in der GKV (Arzneimittelmarktneuordnungsgesetz, kurz: AMNOG) wird Pharmaunternehmen und Herstellern von Medizinprodukten die Möglichkeit zur Teilnahme an der Integrierten Versorgung eingeräumt, in dem sie als direkte Vertragspartner der Krankenkassen zugelassen werden. Von Seiten der Ärzteschaft sowie vieler Verbände wird das AMNOG in seinen Auswirkungen auf die Integrierte Versorgung stark kritisiert. Als Hauptkritikpunkt erscheint die Befürchtung, die pharmazeutischen Unternehmen könnten durch ihre verstärkte Beteiligung an IV-Verträgen einen zu großen Einfluss auf die Versorgung nehmen. Die Deutsche Gesellschaft für Neurologie fürchtet, dass international operierende Unternehmen damit große ‘versorgungspolitische Verantwortung und Steuerungsfunktionen’ übernehmen könnten, obgleich sie zu den Besonderheiten des deutschen Systems sowie der Regelversorgung keinen Bezug aufweisen.
Sarah Lambrecht wurde 1985 in Rheine geboren. Ihr Studium der Gesundheitsökonomie schloss sie im Jahr 2011 mit dem Diplom erfolgreich ab. Bereits während des Studiums war sie an der Universität Köln für Sozialpolitik tätig, wo ein Schwerpunkt ihrer Studien in der Auseinandersetzung mit neuen Vertrags- und Vergütungsformen im Gesundheitswesen lag. Darauf basierend entstand das vorliegende Buch, das speziell die Zukunft neuer Vertrags- und Vergütungsformen unter dem Blickwinkel gesundheitspolitischer Steuerungsmechanismen beleuchtet.