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- Gesundheit, ein Menschenrecht? Der restriktive Zugang zu medizinischer Grundversorgung für POMs in Athen
Gesundheitswesen
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Verlag:
Diplomica Verlag
Imprint der Bedey & Thoms Media GmbH
Hermannstal 119 k, D-22119 Hamburg
E-Mail: info@diplomica.de
Erscheinungsdatum: 09.2025
AuflagenNr.: 1
Seiten: 104
Sprache: Deutsch
Einband: Paperback
In dieser umfassenden Untersuchung wird das Recht auf Gesundheit im Kontext von Migration und sozialer Exklusion beleuchtet, mit einem besonderen Fokus auf die Situation von People On the Move (POMs) in Athen. Trotz der universellen Anerkennung des Rechts auf Gesundheit in internationalen Konventionen zeigt sich in Griechenland, einem EU-Grenzstaat, eine alarmierende Diskrepanz zwischen rechtlichen Verpflichtungen und der tatsächlichen Gesundheitsversorgung für geflüchtete Menschen. Die Finanzkrise und die politischen Entwicklungen seit 2020 haben die ohnehin prekären Bedingungen für POMs weiter verschärft. Diese Arbeit analysiert die spezifischen Barrieren, die den Zugang zu medizinischer Grundversorgung behindern, und untersucht die Rolle von Nichtregierungsorganisationen wie Medical Volunteers International e.V., die als wichtige Akteure im Gesundheitswesen fungieren. Durch empirische Daten und theoretische Rahmenbedingungen wird aufgezeigt, wie NGOs staatliche Lücken füllen und zur Verbesserung der Lebensbedingungen von POMs beitragen. Dieses Buch bietet wertvolle Einblicke in die Herausforderungen und Lösungsansätze im Bereich der Gesundheitsversorgung für eine der vulnerabelsten Bevölkerungsgruppen Europas.
Textprobe: Gesundheit ist ein Menschenrecht An dieser Stelle soll zunächst eine Einordnung des Menschenrechts auf Gesundheit erfolgen. Dazu werden die gültigen Gesetze, Verträge und Bestimmungen betrachtet. Dem folgt eine Anschauung der staatlichen Verpflichtungen, die dafür verantwortlich sind, dass das Menschenrecht für alle Menschen gleichermaßen zugänglich ist, sowie eine Einordnung der Gesetzeslage in Griechenland. 2.2 Das Menschenrecht Gesundheit – Erklärung und Einordnung in die Rechtslage Die Grundidee eines […] Menschenrechts auf Gesundheit ist, dass der Staat die Gesundheit der Menschen nicht beeinträchtigt, diese vor Eingriffen schützt und Maßnahmen ergreift, damit die Menschen gesunde Lebens- und Arbeitsbedingungen vorfinden und sie vor allem Zugang zu einer angemessenen Gesundheitsversorgung haben. (Krennerich, 2016: 57). Das Menschenrecht auf Gesundheit ist im Völkerrecht in verschiedenen internationalen Menschenrechtsabkommen verankert. Ein zentrales Dokument, das dieses Recht festlegt, ist der Internationale Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte (ICESCR) von 1966 (vgl. OHCHR, 1948). In Artikel 12 dieses Paktes wird das Recht jedes Menschen auf das erreichbare Höchstmaß an körperlicher und geistiger Gesundheit anerkannt. Darüber hinaus gibt es weitere internationale Abkommen, die Aspekte des Rechts auf Gesundheit behandeln (vgl. ebd., 1948). Dazu gehören die Verfassung der Weltgesundheitsorganisation (WHO) von 1946, die UN-Kinderrechtskonvention, die UN-Frauenrechtskonvention und andere völkerrechtliche Instrumente, die sich mit dem Schutz und der Förderung der Gesundheit von der Bevölkerung befassen. Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) definiert Gesundheit in ihrer Verfassung von 1946 als einen Zustand vollständigen, körperlichen, geistigen und sozialen Wohlbefindens und nicht nur als das Fehlen von Krankheiten oder Gebrechen. Dieser umfassende Ansatz betont die subjektive Komponente von Gesundheit und hebt die Verwobenheit körperlicher, geistiger und sozialer Aspekte hervor (vgl. Franke, 2006: 32). Das Recht auf Gesundheit wurde im Rahmen der Vereinten Nationen verankert, insbesondere im Internationalen Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte von 1966. Dieses Abkommen garantiert jedem Menschen das Recht auf ein für ihn erreichbares Höchstmaß an körperlicher und geistiger Gesundheit (vgl. OHCHR, 1948). Weitere UN-Menschenrechtsabkommen wie die UN-Antirassismuskonvention, die UN-Konvention zur Beseitigung der Diskriminierung der Frau, die UN-Kinderrechtskonvention und die UN-Behindertenrechtskonvention enthalten ebenfalls Bestimmungen zum Recht auf Gesundheit oder einzelne Aspekte davon. Diese Abkommen zielen darauf ab, diskriminierungsfreie Gesundheitsversorgung sicherzustellen und spezifische Bedürfnisse bestimmter Bevölkerungsgruppen zu berücksichtigen (vgl. Krennerich, 2016: 61f). Es gibt jedoch Unterschiede im Zugang zur Gesundheitsversorgung für sog. Ausländer:innen in einigen Ländern. Die UN-Wanderarbeiterkonvention von 1990 befasst sich mit den Rechten von Arbeitsmigrant:innen und enthält Einschränkungen bezüglich des Zugangs zur Gesundheitsversorgung basierend auf dem Aufenthaltsstatus (vgl. ebd., 2016: 64ff). Insgesamt sind das Recht auf Gesundheit und die damit verbundenen Maßnahmen in verschiedenen internationalen Menschenrechtsabkommen verankert, um sicherzustellen, dass alle Menschen Zugang zu einer angemessenen Gesundheitsversorgung haben. Zentral dabei ist der ICESCR Pakt. Der UN-Ausschuss für wirtschaftliche, soziale und kulturelle Menschenrechte überwacht die Umsetzung des ICESCR und hat im Jahr 2000 einen Allgemeinen Kommentar zum Recht auf Gesundheit veröffentlicht (vgl. EU-Kommission/ KOM (2000) 726 endgültig). Das Recht auf Gesundheit gemäß dem ICESCR gewährt jedem Menschen das erreichbare Höchstmaß an körperlicher und geistiger Gesundheit, um ein Leben in Würde zu führen. Es beinhaltet nicht nur eine rechtliche Garantie, gesund zu sein, sondern auch die Schaffung von Bedingungen, die es den Menschen ermöglichen, gesund zu leben. Dazu gehören der Zugang zu sauberem Trinkwasser, angemessener Nahrung, gesunden Arbeits- und Umweltbedingungen sowie gesundheitsbezogene Aufklärung (vgl. Kemmerich, 2016: 50ff). Das Recht auf Gesundheit beinhaltet die Autonomie, Entscheidungen über die eigene Gesundheit und den eigenen Körper zu treffen sowie das Recht, vor Eingriffen in die Gesundheit geschützt zu bleiben. Es fordert die Schaffung sozialer Bedingungen, die es den Menschen ermöglichen, ein gesundes Leben zu führen. Dies schließt den Anspruch auf präventive, kurative und palliative Gesundheitsversorgung sowie den ungehinderten Zugang zu medizinischen Einrichtungen und Behandlungen ein. Der UN-Ausschuss für wirtschaftliche, soziale und kulturelle Menschenrechte verwendet Kriterien wie Verfügbarkeit, Zugänglichkeit, Annehmbarkeit und Qualität, um das Recht auf Gesundheit konkret zu definieren (vgl. Vereinte Nationen E/C.12/GC/20). Die medizinische Versorgung muss daher im Einklang mit ethischen Grundsätzen erfolgen, Vertraulichkeit gewährleisten und darauf abzielen, den Gesundheitszustand der Betroffenen zu verbessern. So ist es relevant, dass qualifiziertes Personal verfügbar ist und medizinische Standards für Arzneimittel, Geräte und Hygiene eingehalten werden. Die Hauptverantwortung für die Umsetzung der Menschenrechte liegt völkerrechtlich gesehen bei den Staaten, denn durch internationale Menschenrechtsabkommen verpflichten sich die Staaten gegenseitig, die Menschenrechte der Einzelpersonen unter ihrer Hoheitsgewalt zu achten, zu schützen und zu gewährleisten. Diese Verpflichtungen gelten für alle staatlichen Gewalten, Organe und Institutionen sowie für private Akteur:innen, die öffentliche Aufgaben übernehmen oder im Auftrag oder unter Kontrolle des Staates handeln (vgl. Deutsches Global Compact Netzwerk, 2013: 2ff). 2.3 Staatliche Verpflichtungen Die staatliche Verpflichtung erstreckt sich auch auf das Recht auf Gesundheit, vor allem um sicherzustellen, dass die Menschen nicht in irgendeiner Form in ihrer Gesundheit beeinträchtigt werden. Gemäß völkerrechtlicher Entwicklung begründen die Menschenrechte staatliche Verpflichtungen zur Achtung, zum Schutz und zur Gewährleistung. Diese werden im Folgenden genauer betrachtet. Krennerich (2016) nimmt den Staat in die Pflicht und unterscheidet zwischen staatlichen Achtungspflichten, staatlichen Schutzpflichten und staatlichen Gewährleistungspflichten. Für vorliegende Untersuchung wird sich an diesen orientiert. Die Achtungspflichten der Staaten beinhalten vor allem sogenannte Unterlassungspflichten, um sicherzustellen, dass staatliche Handlungen nicht dem Recht auf Gesundheit entgegenstehen und keine körperlichen Schäden oder unnötigen Erkrankungen verursachen. Hierunter fallen Handlungen, die gegen das Recht auf Gesundheit verstoßen könnten, sowie Maßnahmen im Gesundheitswesen, die die Verfügbarkeit, Zugänglichkeit oder Qualität der Gesundheitsversorgung beeinträchtigen und damit die Gesundheit der Menschen gefährden. Ein Diskriminierungsfreier Zugang zur Gesundheitsversorgung ist ein zentraler Aspekt dieser Achtungspflichten (vgl. humanrights.ch 2013). Diese Punkte sind für vorliegende Arbeit besonders von Bedeutung, da […] Menschen ohne Papiere [überall] am unteren Ende des Zugangs zu einer bedarfsgerechten Medizin [stehen] was Menschenrechtskonventionen und der Europäischen Sozialcharta widerspricht. (Zenker, 2011: 96). In Deutschland wird im Asylbewerberleistungsgesetz deutlich, dass die Behandlung chronischer Erkrankungen und der Zugang zu zahnärztlichen Leistungen extrem erschwert und kaum möglich sind, es sei denn es handelt sich um einen Akutfall, […] auch gestaltete sich – schon vor dem massiven Anstieg der Flüchtlingszahlen im Jahr 2015 – die psychosoziale Versorgung von Flüchtlingen als problematisch (Krennerich, 2016: 72). Demnach können staatliche Handlungen außerhalb des Gesundheitswesens die Gesundheit der Menschen beeinflussen und somit gegen das Recht auf Gesundheit verstoßen. Dazu gehören beispielsweise Umweltverschmutzung durch staatliche Betriebe oder öffentliche Infrastrukturmaßnahmen sowie Zurückhaltung oder Falschdarstellung von gesundheitsrelevanten Informationen durch den Staat. Die Schutzpflichten gemäß den Menschenrechten umfassen die Pflicht des Staates, den Einzelnen vor konkreten oder bevorstehenden Eingriffen Dritter, meist privater Akteure, zu schützen. Diese Verpflichtungen sind Verpflichtungen des Staates und beinhalten Maßnahmen, die darauf abzielen, Menschenrechtsverletzungen durch private Gesundheitseinrichtungen, -leistungen und -produkte vorzubeugen. Die Verletzungen staatlicher Schutzpflichten im Gesundheitswesen können auftreten, wenn der Staat privaten Gesundheitseinrichtungen erlaubt, medizinische Standards zu verletzen oder gefährliche Medikamente in den Verkehr zu bringen (vgl. Kremmerich, 2016: 74ff). Um sicherzustellen, dass Menschen tatsächlich medizinische Hilfe erhalten und nicht in ihrer Gesundheit geschädigt werden, ist der Staat verpflichtet, private Gesundheitseinrichtungen angemessen zu regulieren und zu überwachen. Auch Arbeits- und Lebensbedingungen, die die Gesundheit der Menschen beeinflussen, unterliegen den staatlichen Schutzpflichten. Ebenso ist es erforderlich, dass der Gesundheitsschutz bei der Arbeit angemessen reguliert und kontrolliert wird. Die jeweiligen Regierungen müssen sicherstellen, dass Konsumgüter wie Nahrungsmittel keine gesundheitsschädlichen Stoffe enthalten und Initiativen zur Förderung einer gesunden Ernährung unternehmen. Außerdem gehört zu den Pflichten des Staates, Frauen, Mädchen und FLINTA* vor physischer, insbesondere häuslicher, Gewalt zu schützen. Die Bekämpfung dieser Gewalt(taten) und die Verfolgung der Täter sind wichtige Pflichten des Staates, um das Recht auf Gesundheit sicherzustellen. An dieser Stelle folgt die Betrachtung der Gewährleistungspflichten. Diese sind im Bereich der Gesundheit Leistungsrechte , die die Staaten verpflichten, die umfassende Ausübung der Menschenrechte durch aktives staatliches Handeln zu ermöglichen (vgl. Kremmerich, 2016: 78ff). Dazu gehören die Errichtung und Pflege von medizinischen Einrichtungen und Programmen sowie die Bereitstellung erforderlicher medizinischer Einrichtungen, Leistungen und Programme. Die Staaten müssen außerdem die sozioökonomischen Bedingungen verbessern, die sich auf die Gesundheitssituation auswirken, wie bspw. Armut oder soziale Ausgrenzung. Solange die Staaten menschenrechtliche Prinzipien berücksichtigen, liegt es an ihnen, die Gesundheitssysteme und Gesundheitspolitik zu gestalten. Auch private Gesundheitsleistungen befreien die Staaten nicht von ihrer Verpflichtung zur Gewährleistung einer ausreichenden Gesundheitsversorgung aller. Allerdings stoßen viele Länder aufgrund der hohen Kosten bei der Umsetzung des Gesundheitsrechts an ihre Grenzen, vor allem Länder des globalen Südens. Eine progressiv-proaktive Politikgestaltung und Maßnahmen zur Verbesserung der Gesundheitsversorgung sind notwendig, um die Gewährleistungsverpflichtungen umzusetzen. Diskriminierungsfreier Zugang zu sanitären Einrichtungen, Grundnahrungsmitteln, Unterkünften und Gesundheitsleistungen ist insbesondere erforderlich (vgl. ebd., 2016: 80f). Ebenso ist es notwendig, dass medizinische Einrichtungen und Betreuungen fair verteilt werden und Maßnahmen zur Vorbeugung und Behandlung von Krankheiten ergriffen werden. Eine ganzheitliche nationale Gesundheitsstrategie ist also notwendig, um mit den jeweiligen bestehenden Gesundheitsproblemen umzugehen. Diese Strategie ständig anzupassen und eine angemessene Ressourcennutzung sind für die Vermeidung einer Krise im Gesundheitswesen unumgänglich. Dafür ist eine Priorisierung der Ziele und eine gerechte Verteilung erforderlich. Die Forderung danach, ein Höchstmaß an Ressourcen einzusetzen, zielt darauf ab, eine effektive Umsetzung sozialer Menschenrechte sicherzustellen und ist im Teil eins des Sozialpakts festgeschrieben (Vgl. OHCHR, 1948). Es sollte ein fortlaufender Prozess zur Verbesserung der Gesundheitsversorgung sein, der auf medizinischen und gesundheitlichen Standards ausgerichtet ist. Internationale Einflüsse haben sowohl positive als auch negative Auswirkungen auf die Umsetzung des Rechts auf Gesundheit in den verschiedenen Staaten. Im Rahmen des UN-Sozialpakts müssen die Staaten auch in diesem Bereich kooperieren (vgl. OHCHR, 1948). Andererseits können internationale Politik und Rechtsvorschriften wie Kreditauflagen oder Handels- und Patentregeln die Umsetzung des Rechts auf Gesundheit beeinträchtigen, wie die kritisierten Auswirkungen von patentrechtlichen Bestimmungen im TRIPS-Abkommen der WTO, die zu höheren Medikamentenpreisen führen und den Zugang zu Medikamenten in Ländern des globalen Südens erschweren können (vgl. Krennerich, 2016: 83). Es gibt auch Bedenken bezüglich der Sparmaßnahmen internationaler Kreditgeber, die zu Kürzungen im Gesundheitsbereich führen können und damit das Do not harm-Prinzip und die extraterritorialen Achtungspflichten der Kreditgeber verletzen. Die Frage, ob Staaten dazu verpflichtet sind, anderen Staaten bei der Umsetzung des Rechts auf Gesundheit zu unterstützen, ist umstritten (vgl. ebd., 2016 et al). 2.4 Das Menschenrecht Gesundheit in Griechenland Der Zugang zu medizinischer Versorgung und elementaren Bedürfnissen ist für POMs in Griechenland stark limitiert, was auch der seit 2019 bis 2024 bestehende Abschiebestopp vom POMs aus Deutschland nach Griechenland bestätigt. Demnach mangelt es am Zugang zu Grundbedürfnissen und eine Rücküberstellung gemäß DUBLIN- III- Verordnung verstoße gegen Art. 3 EMRK bzw. Art. 4 GR-Charta. (vgl. asyl.net, 2024: o.S.). In der griechischen Verfassung wird das Recht auf Gesundheit in Artikel 21 verankert. Der genaue Wortlaut des Artikels lautet: Der Staat sorgt für die Gesundheit der Bürger und trifft besondere Maßnahmen zum Schutze der Jugend, des Alters, der Versehrten und für die Pflege Unbemittelter (Griechische Verfassung, 2008). Dieser Artikel betont die Bedeutung des Rechts auf Gesundheit als grundlegendes Menschenrecht und verpflichtet den griechischen Staat dazu, die Gesundheit seiner Bürger:innen zu schützen und eine angemessene medizinische Versorgung für alle sicherzustellen. Außerdem hat Griechenland den UN-Sozialpakt am 5. Februar 1985 unterzeichnet und die Ratifizierung des Paktes erfolgte in Griechenland am 16. August 1985. Dadurch hat sich Griechenland ebenfalls zur Wahrung aller bereits aufgeführten Ausführungen des Rechts auf Gesundheit verschrieben. Bei genauer Betrachtung der Situation vor Ort, wird allerdings die staatliche Lücke im Bereich der Gesundheitsversorgung deutlich. Im Beschluss des Verwaltungsgericht Braunschweigs vom 15.06.2023 im Rahmen einer drohenden Überstellung nach Griechenland heißt es […] Die Aufnahmebedingungen für anerkannt Schutzberechtigte in Griechenland sind nach wie vor prekär. Es bestehen Anhaltspunkte dafür, dass die griechische Regierung diese Lebensbedingungen bewusst toleriert und den Schutzberechtigten Unterstützung verweigert, um die Migration nach Griechenland durch Abschreckung einzudämmen (Beschl. v. 15.06.2023, Az.: 2 B 140/23). Auch die Möglichkeit erst einen Asylantrag nach Ankunft in Griechenland zu stellen oder Zugang zu alltäglichen Versorgungsleistungen wie medizinische Versorgung oder Beratung zu erlangen sind nach Angaben von PROASYL (2023) stark eingeschränkt und werden verzögert. (vgl. PROASYL, 2023). Da der öffentliche Gesundheitssektor in Griechenland in Folge der langen Finanzkrise und Sparmaßnahmen unter großem Druck steht und nicht in der Lage ist, den Bedarf an Gesundheitsdienstleistungen zu decken, wird der tatsächliche Zugang zu Gesundheitsdienstleistungen in der Praxis jedoch immer wieder durch erhebliche Ressourcen- und Kapazitätsengpässe sowohl für POMs als auch für die einheimische Bevölkerung behindert (vgl. aida, 2022: 91). Entsprechend wird im weiteren Verlauf der Arbeit ein Exkurs zur Finanzkrise in Griechenland erfolgen, um die Auswirkungen bis heute im Gesundheitsbereich einordnen zu können.
Sarah Schneider ist eine engagierte Aktivistin im Bereich humanitärer Hilfe, Flucht und Migration, die sich für die Rechte von People On the Move (POMs) einsetzt. Als Vorsitzende von Medical Volunteers International e.V. leitet sie seit Oktober 2023 die strategische Ausrichtung der Organisation und mobilisiert Ressourcen, um den Zugang zu medizinischer Versorgung für Geflüchtete zu verbessern. Zuvor war sie als Projektleiterin und Koordinatorin tätig, wo sie transformative Initiativen zur Integration von Geflüchteten ins Leben rief. Mit einem Masterstudium in Empowerment Studies, das sich auf Menschenrechte konzentriert, analysiert sie kritisch die Barrieren im Gesundheitswesen für marginalisierte Gruppen. Ihre praktische Erfahrung der letzten zehn Jahre befähigt sie, aktiv gegen Diskriminierung und Ungerechtigkeit vorzugehen und sich aktiv für Menschenrechte einzusetzen..
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