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International

Alexandra Nicola Hinz

Der Sarbanes-Oxley Act als Präventions- und Aufdeckungsmaßnahme doloser Handlungen

Eine Untersuchung vor dem Hintergrund des Enron-Zusammenbruchs und weiterer Bilanzskandale

ISBN: 978-3-8366-8860-4

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Produktart: Buch
Verlag: Diplomica Verlag
Erscheinungsdatum: 03.2010
AuflagenNr.: 1
Seiten: 138
Sprache: Deutsch
Einband: Paperback

Inhalt

Wirtschaftskriminalität existiert, seit es Unternehmen gibt. Sie erreicht besonders in Zeiten wirtschaftlichen Abschwungs neue Dimensionen. Kaum ein Tag vergeht, an dem in der Presse nicht darüber berichtet wird. Dabei wurde bereits 2002 ein bisher einzigartiges Gesetz im Kampf gegen Wirtschaftskriminalität verabschiedet: Der Sarbanes-Oxley Act of 2002 (SOX). Vorangegangen war eine Serie von Bilanzskandalen außergewöhnlichen Ausmaßes. Das einst siebtgrößte Unternehmen der USA, Enron Corporation, ging aufgrund einer Aneinanderreihung von Täuschungen und Manipulationen genau wie die ehemals zweitgrößte Telefongesellschaft der USA, WorldCom Corporation, zu Grunde. Tausende Mitarbeiter verloren ihre Arbeitsplätze und Anleger nicht nur ihre Investitionen, sondern auch das Vertrauen in die Kapitalmärkte. Für eine Wiederherstellung dieses Vertrauens und zur Vermeidung weiterer Bilanzskandale verabschiedete die Regierung um George W. Bush in einem Eilverfahren den SOX. Bei Unternehmen und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften gab es einen Aufschrei, mittlerweile haben trotz allem weitere Länder nachgezogen und ähnliche Gesetze verabschiedet bzw. Best-Practice-Standards veröffentlicht. Ist es aber überhaupt sinnvoll, die Vorschriften des SOX als Methoden im Kampf gegen Fraud heranzuziehen? Ziel der vorliegenden Untersuchung ist es, den SOX unter dem Gesichtspunkt der Wirksamkeit als Präventions- und Aufdeckungsmaßnahme doloser Handlungen anhand ausgewählter Bilanzskandale zu analysieren. Dabei sollen die Motive für Bilanzskandale und die Aktualität der Thematik doloser Handlungen aufgezeigt und zwei Kernpunkte bei der Betrachtung der Wirksamkeit herausgearbeitet werden. Zum einen soll eine Einschätzung erfolgen, inwieweit die dargestellten Bilanzskandale durch den Sarbanes-Oxley Act of 2002 hätten verhindert werden können, und zum anderen soll analysiert werden, ob dolose Handlungen bzw. weitere Bilanzskandale in der Zukunft durch das Gesetz abgewendet werden können.

Leseprobe

Textprobe: Kapitel B I 2 b, Die Verwendung von Special Purpose Entities: Die durch die Mark-to-Market-Methode verschleierte tatsächliche Situation wurde jedoch getarnt die wirkliche finanzielle Situation und das Herankommen des Zusammenbruchs wurden vor allem durch eine intransparente Darstellung einer sehr komplexen Finanzstruktur erschwert. Enron nutze die Bildung von Zweckgesellschaften, sogenannte Special Purpose Entities (SPEs). Durch die Gründung dieser SPEs können Risiken gestreut und minimiert und bilanzielle Vorteile legal für das Unternehmen generiert werden: Vermögensgegenstände (‘hard/fixed assets’) und Verbindlichkeiten (‘liabilities’) können ausgelagert und dadurch Bilanzkennzahlen optimiert werden. Meist wird demnach versucht, die Zweckgesellschaft nicht in den Konsolidierungskreis des Unternehmens aufnehmen zu müssen. Um dies nach US-GAAP gewährleisten zu können, müssen konzernfremde Gesellschafter (‘third party equity owners’) einen Anteil von mindestens drei Prozent an dieser SPE besitzen, die im Sinne des Unternehmens handeln. Diese Vorschrift wurde von Enron allerdings nicht eingehalten: Meist wurden die Konzernfremden nur auf dem Papier als solche klassifiziert. Später übertrug man häufig die Fremdanteile sofort an Mitarbeiter oder an andere, neu dazukommende SPEs. So wurden Anteile einer SPE auf die andere übertragen, was eindeutig als Verstoß gegen die Rechnungslegungsvorschriften zu klassifizieren ist. Im Laufe der Zeit entstanden so tausende von Offshore-Gesellschaften, die mit einer minimalen Eigenkapitalquote überwiegend in Steueroasen ansässig waren und zusammen eine unüberschaubare und komplexe Konstruktion bildeten. Das ursprüngliche Ziel Enrons war es, Vermögensgegenstände und die damit zusammenhängenden Finanzierungsschulden aus dem Konzernabschluss auszuschließen, um die Eigenkapitalquote zu maximieren. Risikobehaftetes oder unrentables Anlagevermögen wurde dabei bevorzugt in eine Zweckgesellschaft ausgelagert. Oft wurden kurz vor dem Bilanzstichtag Vermögenswerte an die SPEs veräußert, um stille Reserven aufzudecken und diese als Veräußerungsgewinn auszuweisen. Nach dem Bilanzstichtag fand häufig der Rückerwerb statt. Durch diese ‘Asset light’-Strategie zur Minderung der Kapitalbindung entfielen im Jahr 2000 nur 20 % der Bilanzsumme auf das Anlagevermögen, welches bei einem Energie-Konzern als sehr niedrig zu betrachten ist. Enron vergab für die einzelnen SPEs Bürgschaften, Garantien und Patronatserklärungen, welche diese wiederum für die Aufnahme günstiger Kredite bei den Banken einsetzen konnten. Diese über die Zweckgesellschaften aufgenommenen Darlehen wurden jedoch nicht im Konzernabschluss erfasst, es entstand folglich eine ‘Schuldentarnung’. Weiterhin wurden die SPEs zu dem Zweck gegründet und gehalten, Verluste der Muttergesellschaft zu verschleiern. Aufgrund der Mark-to-Market-Methode musste davon ausgegangen werden, dass bei einem sinkenden Börsenkurs Verluste der Vermögensgegenstände ein Risiko für das Unternehmen darstellten, weswegen sich das Unternehmen gegen Kursschwankungen in Form von Hedges absichern wollte. Bei einem solchen Absicherungsgeschäft bieten Optionspositionen die Möglichkeit, spezielle Vermögensgegenstände zu einem festen Preis zu veräußern (eine sogenannte Put-Option) oder zu erwerben (eine sogenannte Call-Option). Die Preisschwankungen bei solchen Geschäften werden von dritten Parteien übernommen. Enron verpflichtete die Offshore-Gesellschaften dazu, Kurssicherungsgeschäfte mit der Mutter einzugehen, die im Fall von Kursverlusten Ausgleichszahlungen an die selbige bewirkten. Der Delikt bestand jedoch darin, dass diese Hedges nicht real waren, da die Liquidität der SPEs abhängig von dem Kurs der Enron-Aktien war, mit denen sie bei ihrer Gründung ausgestattet wurden: Je geringer der Kurs der Aktie und je mehr Verluste von Enron übernommen wurden, desto beunruhigender wurde die Liquidität der SPEs. Enron tätigte folglich Sicherungsgeschäfte mit sich selbst. Durch die Vielzahl der Gesellschaften, die wiederum mit Untergesellschaften verbunden waren, ergab sich ein komplexes Konstrukt, welches sich immer mehr verselbständigte. Die Mitarbeiter und die Manager waren am Ende selbst nicht mehr in der Lage, die Gesellschaften mit ihren Verbindungen, Geschäftszwecken und Beteiligungen zu unterscheiden. Die Kreativität zum Aufbau der Gesellschaften schlug sich auch in den Namen der einzelnen SPEs nieder: JEDI, CHEWCO, LJM, Raptoren und Braveheart sind nur einige Beispiele. Um ein solch komplexes Konstrukt von SPEs aufzuzeigen, sei eine der wichtigsten und bekanntesten Gesellschaften Enrons herausgegriffen: ‘JEDI I’ (Joint Energy Development Investments I), welche zusammen mit dem kalifornischen Pensionsfonds ‘CalPERS’ (California Public Employees Retirement System) gegründet und gehalten wurde. Durch JEDI I fanden Investitionen in Erdöl- und Erdgasanlagen statt. Eine Beteiligung an einer weiteren SPE namens ‘JEDI II’ verweigerte CalPERS jedoch. Der Energiekonzern und der Pensionsfonds einigten sich letztendlich darauf, dass eine weitere Zweckgesellschaft namens ‘CHEWCO’ gegründet werden sollte, der man die Fondsanteile an JEDI I übertrug. Der unter dem Finanzvorstand Andrew Fastow arbeitende Michael Kooper wurde als konzernfremder Gesellschafter bestimmt, der seinen vorgeschriebenen Anteil von drei Prozent nur mithilfe eines Darlehens der Barclays-Bank erfüllen konnte, welches verbotenerweise als Eigenkapital behandelt wurde. Somit stieg CalPERS aus JEDI I aus und investierte in JEDI II. Im Oktober 2001 wurde bekannt, dass JEDI I und Chewco als ‘Off-Balance-Sheet’-Arrangement hätte ausgewiesen werden müssen, was jedoch nicht geschah. Enron musste die Gesellschaften rückwirkend konsolidieren, was zu enormen Verlusten führte und im Nachhinein der Anfang vom Ende des Konzerns war. Transparente Unternehmensstrukturen, ein verantwortungsbewusstes Management und ein funktionierendes Kontrollsystem hätten solche Strukturen mit Sicherheit verhindert.

Über den Autor

Alexandra Hinz absolvierte eine Ausbildung zur IT-Fachinformatikerin bei CSC Ploenzke in Wiesbaden. Danach studierte sie Betriebswirtschaftslehre an der Nordakademie in Elmshorn in Kooperation mit PricewaterhouseCoopers in Hamburg. Ihre Studienschwerpunkte waren Unternehmensstrategie und Finanzanalyse, bei ihrem Kooperationsunternehmen war sie während des Studiums im Bereich der Wirtschaftsprüfung und der Beratung tätig. Das Thema ihrer Abschlussarbeit Der Sarbanes-Oxley Act als Präventions- und Aufdeckungsmaßnahme doloser Handlungen bildet die Grundlage für dieses Buch. Gegenwärtig ist Alexandra Hinz bei PricewaterhouseCoopers im Bereich Assurance/Corporate Governance Services in München tätig.

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