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Produktart: Buch
Verlag: Diplomica Verlag
Erscheinungsdatum: 01.2013
AuflagenNr.: 1
Seiten: 116
Sprache: Deutsch
Einband: Paperback

Inhalt

Mit der seit Juli 2011 gültigen EU-Spielzeugrichtlinie 2009/48/EG müssen sich Spielzeuge, die auf den europäischen Markt gebracht werden möchten, den weltweit strengsten Sicherheitsvorgaben unterziehen. Es ist absehbar, dass auch in Zukunft die Tendenz der stetigen Verschärfung der Spielzeugsicherheit in Europa zunehmen und nicht abnehmen wird. Obwohl diese Richtlinie lediglich an die EU-Mitgliedstaaten gerichtet ist, wirkt sie sich unweigerlich auf die chinesische Spielzeugindustrie aus, die allein im Jahr 2010, 86% der gesamten Importmenge von Spielzeug nach Europa produziert hat. Das Ziel der vorliegenden Studie liegt darin, dem Leser zu ermöglichen, das neue EU-Spielzeugsicherheitsrecht aus dem Blickwinkel der chinesischen Spielzeugunternehmen zu betrachten. Der Umfang und der Inhalt der Herstellerpflichten bilden den Hauptschwerpunkt dieser Studie. Die behördliche Marküberwachung, die im Umkehrschluss eine Reihe von Duldungs-, Unterstützungs- und Auskunftspflichten für chinesische Spielzeugunternehmen zur Folge hat, wird unter die Lupe genommen, um zu untersuchen, wo die Grenzen der Marktüberwachungskompetenz aus verwaltungsverfahrensrechtlicher Sicht liegen. Zuletzt bietet die Studie einen Einblick in die aktuelle Situation der chinesischen Produzenten in der globalisierten Spielzeugindustrie.

Leseprobe

Textprobe: Kapitel 2.3.3, Sicherheitsnormen für Spielzeug: 2.3.3.1, Harmonisierte Normen: Im Folgenden werden die harmonisierten Sicherheitsnormen für Spielzeug im Wortlaut aufgeführt: EN 71-1:2011 Sicherheit von Spielzeug — Teil 1: Mechanische und physikalische Eigenschaften EN 71-2:2011 Sicherheit von Spielzeug — Teil 2: Entflammbarkeit EN 71-3:1994 Sicherheit von Spielzeug — Teil 3: Migration bestimmter Elemente EN 71-4:2009 Sicherheit von Spielzeug — Teil 4: Experimentierkästen für chemische und ähnliche Versuche EN 71-5:1993 Sicherheit von Spielzeug — Teil 5: Chemisches Spielzeug (Sets) ausgenommen Experimentierkästen EN 71-7:2002 Sicherheit von Spielzeug — Teil 7: Fingermalfarben — Anforderungen und Prüfverfahren EN 71-8:2003+A4:2009 Sicherheit von Spielzeug — Teil 8: Schaukeln, Rutschen und ähnliches Aktivitätsspielzeug für den häuslichen Gebrauch (Innen- und Außenbereich) EN 62115:2005 Elektrische Spielzeuge — Sicherheit IEC 62115:2003 (modifiziert) + A1:2004. 2.3.3.2, Nicht Harmonisierte Normen: Es gibt auch einschlägige europäische Normen für Spielzeugsicherheit, welche aber noch nicht harmonisiert sind und bei denen keine Vermutungswirkung eintritt. Die nationalen Normungsorganisationen sind nicht verpflichtet, solche Normen unverändert zu übernehmen. Für die Spielzeughersteller haben solche Normen rein empfehlenden Charakter, ein faktischer Befolgungszwang besteht nicht. Darunter fallen EN 71-9:2005+A1:2007 Sicherheit von Spielzeug – Teil 9: Organisch-chemische Verbindungen – Anforderungen EN 71-10:2005 Sicherheit von Spielzeug – Teil 10: Organisch-chemische Verbindungen – Probenvorbereitung und Extraktion EN 71-11:2005 Sicherheit von Spielzeug – Teil 11: Organische chemische Verbindungen – Analyseverfahren EN 14372 Artikel für Säuglinge und Kleinkinder – Besteck und Geschirr – Sicherheitstechnische Anforderungen und Prüfungen (Phthalat-Prüfverfahren) EN 14682 Sicherheit von Kinderbekleidung – Kordeln und Zugbänder an Kinderbekleidung – Anforderungen (Verkleidungskostüme) EN 14362-1 Textilien – Verfahren für die Bestimmung bestimmter aromatischer Amine aus Azofarbstoffen – Teil 1: Verwendungsnachweis bestimmter Azofarbstoffe ohne vorherige Extraktion EN 14362-2 Textilien – Verfahren für die Bestimmung bestimmter aromatischer Amine aus Azofarbstoffen – Teil 2: Verwendungsnachweis bestimmter Azofarbstoffe durch Extraktion der Fasern EN 61558-2-7 Sicherheit von Transformatoren, Netzgeräten, Drosseln und dergleichen – Teil 2-7: Besondere Anforderungen und Prüfungen an Transformatoren und Netzgeräte für Spielzeuge EN 60825-1 Sicherheit von Lasereinrichtungen. 2.4, Deutsche Umsetzungen der Spielzeugsicherheitsrichtlinie 2009/48/EG: Die Vorgaben der Spielzeugsicherheitsrichtlinie 2009/48/EG wurden mit dem Geräte- und Produktsicherheitsgesetz 2004 (aufgehoben) und der Verordnung über die Sicherheit von Spielzeug (nachfolgend: Spielzeugverordnung) ins deutsche Recht umgesetzt. Zum ganz überwiegenden Teil erfolgt die Umsetzung durch die Spielzeugverordnung, welche durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie am 7. Juli 2011 aufgrund § 3 Abs.1 des Geräte- und Produktsicherheitsgesetzes erlassen wurde. Da die Ermächtigungsgrundlage zum Erlass von Rechtsverordnungen im § 3 Abs.1 des Geräte- und Produktsicherheitsgesetzes die Umsetzung der Regelungen der Spielzeugsicherheitsrichtlinie zur Notifizierung von Konformitätsbewertungsstellen nicht abdeckt, wurden die entsprechenden Regelungen mit dem Geräte- und Produktsicherheitsgesetz umgesetzt. Das Geräte- und Produktsicherheitsgesetz wurde selbst am 1. Dezember 2011 durch das Gesetz über die Bereitstellung von Produkten auf dem Markt (nachfolgend: ProdSG) abgelöst. Aber die Spielzeugverordnung heißt sprachlich weiterhin 'Zweite Verordnung zum Geräte- und Produktsicherheitsgesetz'.

Über den Autor

Sheng Li wurde 1975 in Taiyuan, in der VR China geboren, wo er sein Studium im Fach Jura absolvierte und schließlich zwei Jahre lang als Dozent für Wirtschaftsrecht an der juristischen Fakultät der North University of China arbeitete Zurzeit arbeitet er an seiner Promotion an der Universität Bayreuth. Als chinesischer Rechtswissenschaftler in Deutschland sieht er es als seine Aufgabe, einen Beitrag zum Austausch zwischen deutschem und chinesischem Recht zu leisten. Von März bis Juli 2010 arbeitete er als Gutachter im Programm Verbraucherschutz und Produktsicherheit bei der GIZ China und wirkte beim Deutsch-Chinesischen Symposium zur Spielwarensicherheit mit. Die Tätigkeit motivierte ihn, sich der Thematik des vorliegenden Buches zu widmen.

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