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Produktart: Buch
Verlag: Diplomica Verlag
Erscheinungsdatum: 03.2013
AuflagenNr.: 1
Seiten: 104
Abb.: 33
Sprache: Deutsch
Einband: Paperback

Inhalt

Dieses Fachbuch Realisierung der SEPA mit SAP ist ein guter Leitfaden sowohl für Mitarbeiter der IT-Abteilung als auch für den Anwender im Bereich Finanzbuchhaltung. Die SEPA-Implementierung in einem SAP-System wird anhand von zahlreichen und detaillierten Abbildungen von Masken bzw. Transaktionen detailliert beschrieben. Der Leser lernt die Funktionen des SEPA-Pakets der SAP kennen und erfährt, welche Anpassungen im SAP-System notwendig sind, um diese Funktionen zu nutzen. Außerdem werden die wesentlichen Rechtsgrundlagen und Hintergründe erläutert, und die neuen Zahlungsinstrumente und Zahlungsformate der SEPA eingehend vorgestellt. Zudem wird erklärt, welche Auswirkungen die SEPA auf die Unternehmensprozesse mit sich bringen kann. Nach der Lektüre dieses Buches ist der Anwender fit für die Single Euro Payment Area (SEPA).

Leseprobe

Textprobe: Kapitel 3., Die gesetzlichen Voraussetzungen für SEPA: Die Realisierung der SEPA ist Bestandteil der Entwicklung und Umsetzung des gemeinsamen Binnenmarktes der EU. Was 1957 mit den Römischen Verträgen zur Schaffung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft (EWG) begann und 1992 mit dem Vertrag von Maastricht zur Gründung der Europäischen Wirtschafts- und Währungsunion (EWWU) weitergeführt wurde, erreicht nun mit SEPA einen weiteren Meilenstein. Zur Unterstützung dieser politischen Forderung wurde von der europäischen Kreditwirtschaft ein eigenständiges Gremium, das European Payments Council (EPC) gegründet, von dem u. a. die Regelwerke (Rulebooks) definiert wurden. Neben den grundlegenden EPC-Richtlinien und der Zahlungsdiensterichtlinie PSD gibt es einige länderspezifische Besonderheiten der Teilnehmerländer. Diese Regelungen werden von den nationalen Interessenverbänden wie z.B. der Deutschen Kreditwirtschaft (DK) festgelegt und in das zu verabschiedende Deutsche Begleitgesetz aufgenommen. Mit der Verabschiedung der EU-Verordnung Nr. 260/2012 wurde der Wunsch der europäischen Kreditwirtschaft nach einem verbindlichen Endtermin für nationale Zahlungsverfahren erfüllt. 3.1, Zahlungsdiensterichtlinie PSD: Die EU-Finanz- und Wirtschaftsminister haben sich im März 2007 über die Richtlinie für Zahlungsdienste im Binnenmarkt (Payment Services Directive, PSD) geeinigt. Die PSD, die im Europäischen Parlament verabschiedet wurde und am 01.11.2009 in Kraft trat, reguliert alle Zahlungen in europäischen Währungen in Europa und bildet damit auch den rechtlichen Rahmen für SEPA. Mit der PSD kann der Zahlungsverkehr europaweit auf einer rechtlich einheitlichen Basis abgewickelt werden. Die PSD umfasst inhaltlich nicht nur die SEPA-Zahlungsverfahren, sondern auch die nationalen Zahlungsverfahren. Darüber hinaus gilt die PSD auch für Währungen anderer EU-Mitgliedsstaaten, während die SEPA sich nur auf Euro-Zahlungen bezieht. Ein wesentlicher Bestandteil der PSD ist die Reduzierung der maximalen Ausführungsfrist (D+1). Die Kreditinstitute sind seit dem 01.01.2012 verpflichtet, beleglose Zahlungen innerhalb eines Geschäftstages abzuwickeln. Für beleghafte Zahlungen erhöht sich die Ausführungsfrist um einen zusätzlichen Geschäftstag (D+2). Außerdem wurde in der PSD die Kontoprüfung beim Empfängerinstitut mit Wirkung zum 01.11.2009 geändert. Es wird seitdem nicht mehr geprüft, ob der Name auf der Überweisungsgutschrift mit dem des Überweisungsauftrages übereinstimmt und nur noch nach Kontoidentifikationen (Kto./BLZ oder IBAN/BIC) gebucht. 3.2, EPC-Richtlinien: Die europäischen Banken haben sich zur selbstregulierten Gestaltung und Umsetzung der SEPA den European Payment Council (EPC) gegründet. Vom EPC wurden die wesentlichen Richtlinien verabschiedet, die die Grundlage für die operative Umsetzung und Ausgestaltung bei den Banken bilden. Diese sind das SEPA Rulebooks für Credit Transfers und Direct Debits sowie das SEPA Card Framework und die SEPA Implementation Guidelines. Mit der Verabschiedung der Implementation Guidelines im September 2006 sind die für den Interbankenverkehr verbindlichen Grundlagen für die Verfügbarkeit der neuen SEPA-Datenformate gemäß ISO 20022 vorhanden. Der EPC als Standardisierungsgremium der europäischen Kreditwirtschaft nimmt in den EPC-Arbeitsgruppen eine fortlaufende Weiterentwicklung der Regelwerke für die SEPA-Lastschrift und SEPA-Überweisung vor. Diese haben i.d.R. Modifizierungen der Zahlungsträgerformate zur Folge, was entsprechende Anpassungen im SAP-System erfordert. Auf Grundlage der SEPA-Rulebooks ist es neben den definierten Zahlungsinstrumenten SCT und SDD möglich, zusätzliche kundengerechte Services (Additional Optional Services, AOS) anzubieten. Diese zusätzlichen Dienstleistungen dürfen die Funktionsfähigkeit des Verfahrens sowie die Handlungsfähigkeit der SEPA-Teilnehmer nicht beeinträchtigen. 3.3, EU-Verordnung Nr. 260/2012: Am 30.03.2012 wurde die EU-Verordnung Nr. 260/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14.03.2012 zur Festlegung der technischen Vorschriften und der Geschäftsanforderungen für Überweisungen und Lastschriften in Euro und zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 924/2009 im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht und trat damit in Kraft. Durch die EU-Verordnung werden folgende wesentliche Eckpunkte festgelegt: - Gemeinsamer Endtermin für die nationalen Überweisungs- und Lastschriftverfahren zum 01.02.2014 (Längere Übergangsfristen für Nicht-Euroländer: 31.10.2016) - Pflicht zur Nutzung von IBAN - Pflicht zur Nutzung von ISO 20022-XML - Ab 01.02.2014 IBAN-only für nationale SEPA-Zahlungsaufträge - Ab 01.02.2016 IBAN-only für alle SEPA-Zahlungen (BIC entfällt im Kun-de-Bank-Verhältnis) Die EU-Verordnung Nr. 260/2012 gilt für Zahlungen innerhalb der Europäischen Union per Überweisung und Lastschrift in der Währung Euro. Eilüberweisungen, Schecks, Wechsel, Kartenzahlungen und andere Fremdwährungs-Zahlungen sind von der Verordnung nicht betroffen. Zahlungsdienstleister in der EU, die an inländischen Überweisungs- und Basislastschriftverfahren teilnehmen, müssen in dem jeweiligen SEPA-Verfahren erreichbar sein. 3.4, Deutsches Begleitgesetz: Die EU-Verordnung Nr. 260/2012 sieht vor, dass einige Regelungen durch die Teilnehmerländer ausgestaltet werden müssen, andere sind als Option formuliert. Dies geschieht durch sogenannte nationale Begleitgesetze. Das deutsche Begleitgesetz trifft Festlegungen zu optionalen Konvertierungsdienstleistungen der Kreditinstitute, der befristeten Weiterführung des Elektronischen Lastschriftverfahrens des Handels (ELV) und den zuständigen Behörden (einschließlich Sanktionen und außer-gerichtliche Beschwerdeverfahren). Die Inhalte des Begleitgesetzes führen zu einer Anpassung des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes (ZAG). Ergänzend wird die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) als national zuständige Behörde für die Überwachung der Einhaltung der in der EU-Verordnung Nr. 260/2012 enthaltenen Pflichten bestimmt. Durch das deutsche Begleitgesetz für den Übergangszeitraum bis zum 01.02.2016 kann das ELV-Verfahren weiterhin verwendet werden. Außerdem darf der Privatkunde bei nationalen Zahlungen weiterhin Kontonummer und die BLZ verwenden. Das Gesetz ist für die SEPA-Migration in Deutschland bedeutsam und wird derzeit vom Deutschen Bundestag behandelt. Das Deutsche Begleitgesetz wird wahrscheinlich bis Ende des Jahres 2012 in Kraft treten.

Über den Autor

Sören Hellfritzsch, B.Sc., wurde 1987 in Pößneck geboren. Sein berufsbegleitendes Studium im Studiengang Wirtschaftsinformatik an der Fachhochschule für Oekonomie & Management (FOM) München schloss der Autor im Jahre 2012 mit dem akademischen Grad des Bachelor of Science erfolgreich ab. In seiner beruflichen Tätigkeit als Anwendungsbetreuer und Systemadministrator für Zahlungsverkehr- und Wertpapierhandelssysteme sammelte der Autor seit 2007 umfassende praktische Erfahrungen in der Finanzbranche im Bereich Transaction Banking. Er wirkte u. a. bei den Implementierungsprojekten zur SEPA-Überweisung und SEPA-Lastschrift mit.

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