Suche

» erweiterte Suche » Sitemap

Management

Nathalie Martin

Architekten sind (keine) Unternehmer: Das Architekturbüro als KMU

ISBN: 978-3-8428-9829-5

Die Lieferung erfolgt nach 5 bis 8 Werktagen.

EUR 39,99Kostenloser Versand innerhalb Deutschlands


» Bild vergrößern
» Blick ins Buch
» weitere Bücher zum Thema


» Buch empfehlen
» Buch bewerten
Produktart: Buch
Verlag: Diplomica Verlag
Erscheinungsdatum: 05.2014
AuflagenNr.: 1
Seiten: 104
Abb.: 20
Sprache: Deutsch
Einband: Paperback

Inhalt

Architekten nehmen sich nicht als Unternehmer wahr. Auch ist die Notwendigkeit, sich mit dem Thema zu befassen, noch nicht bei den kleinen Architekturbüros angekommen. Doch nur mit unternehmerischem Denken können sie die aktuell herrschenden Rahmenbedingungen und Herausforderungen meistern und somit erfolgreich am Markt bestehen. Dabei ist es wichtig, das Büro als Ganzes zu betrachten und sich nicht nur auf einzelne Aspekte zu konzentrieren. Die entwickelte Gesamtstrategie Erfolgsmodell Architekturbüro zeigt, welche Bereiche der Büroinhaber managen muss sowie deren Abhängigkeiten und Verknüpfungen. Es umfasst weiterhin, was der Büroinhaber in den einzelnen Bereichen besser machen und wie er das erreichen kann. Diese Strategie gilt exemplarisch für jedes Architekturbüro. Das Erfolgsmodell Architekturbüro ist übersichtlich strukturiert, sodass jeder Architekt seine Problemfelder erkennen kann. Übersetzt er das jeweilige Problem in eine Aufgabe, kann er eine für sich angemessene, praktikable Lösung entwickeln und umsetzen. Ziel ist es, durch die Übertragung des Modells auf das individuelle Büro, dessen langfristigen Unternehmenserfolg bei maximaler Zufriedenheit aller Beteiligten zu sichern.

Leseprobe

Textprobe: Kapitel 3.3, Herausforderung: Neuerungen und Informationen: Architekten sind im Tagesgeschäft permanent mit einer Fülle von Informationen und Neuerungen konfrontiert, die unmittelbaren Einfluss auf ihren Alltag und ihre Arbeitssituation haben. Hier müssen sie den Überblick behalten. 3.3.1, Neue Gesetze, Normen, Richtlinien, Bestimmungen: In immer kürzeren Abständen verändern sich Regelwerke wie Gesetze, Normen, Richtlinien oder Technische Baubestimmungen. Beispielsweise standen und stehen 2013 folgende Neuerungen an, die sich auf die Arbeitssituation der Architekten bundesweit auswirken: Novelle der HOAI, Novelle der Richtlinien für Planungswettbewerbe, Einführung einer Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung (PartmbB), EnEV 2013. Zudem gibt es jedes Jahr länderspezifische Novellierungen – beispielsweise der Landesbauordnungen (LBO), so in Baden-Württemberg 2010. Diese wiederum führte zu neuen Formularen, etwa für Baugenehmigungen. Und natürlich haben die Änderungen innerhalb der Paragraphen der LBO konkrete Auswirkungen auf die Planung: So wurde beispielsweise 2010 in § 35 ‘Wohnungen’ der LBO BW die Anzahl der Wohnungen von sechs auf vier reduziert, die ein komplett barrierefreies Geschoss bedingen: ‘In Wohngebäuden mit mehr als vier Wohnungen müssen die Wohnungen eines Geschosses barrierefrei erreichbar sein. […] müssen die Wohn- und Schlafräume, eine Toilette, ein Bad und die Küche oder Kochnische mit dem Rollstuhl zugänglich sein.’ Ferner gibt es konstant Ausnahmen oder Abweichungen von der Regel. Beispielsweise wurde im Barrierefreien Bauen die DIN 18040-2 Wohnungen eingeführt, sie ersetzt die DIN 18025-1 und 2. Doch entscheidet jedes Bundesland selbst über die Einführung der Norm bzw. einzelner Punkte in die Technischen Baubestimmungen: ‘In Baden-Württemberg bleiben für die öffentlich-rechtliche Genehmigungsfähigkeit barrierefreier Wohnungen bis auf weiteres die bisherigen Normteile der DIN 18025 zur Anwendung vorgeschrieben. […] Solange die Oberste Baurechtsbehörde Baden-Württembergs keine Änderung bzw. Aufnahme der DIN 18040 in der LTB - Liste der Technischen Baubestimmungen - vornimmt, ändert sich an diesem Sachverhalt nichts.’ Dazu kommen in allen Bereichen Übergangsregelungen, in denen mal die eine, mal die andere Variante gilt, oft ebenfalls nicht einheitlich in den einzelnen Ländern. Einige Regeln, Normen und technische Baubestimmungen überlagern sich oder führen zu Konflikten. Beispielsweise führte § 39 Aufzüge der Musterbauordnung (MBO) zu Konflikten mit der 2009 eingeführten EnEV: Die MBO fordert ‘(3) Fahrschächte müssen zu lüften sein und eine Öffnung zur Rauchableitung mit einem freien Querschnitt von mindestens 2,5 v. H. der Fahrschachtgrundfläche, mindestens jedoch 0,10 m² haben.’ Normalerweise wurde dies durch permanent offene Flächen mit Wetterschutzgittern am oberen Ende des Aufzugschachtes erreicht. Dies steht im Widerspruch zu § 5 der EnEV (2009), ‘wärmeübertragende Umfassungsflächen von Gebäuden seien dauerhaft luftundurchlässig abzudichten’. Bei den Architekten ging zumeist Sicherheit, also Brandschutz, vor Wärmeschutz. Die Hersteller haben schnell reagiert und bieten schon lange mit beiden Vorschriften kompatible Lösungen zur Aufzugsschachtentrauchung an. Doch bleiben Konflikte dieser Art mit jeder Neuerung von Gesetzen, Normen, technische Baubestimmungen nicht aus, da es scheinbar keine Institution gibt, die diese Konflikte vor Erlass der Verordnungen prüft – und löst. Quintessenz: Der Architekt muss permanent sich immer schneller verändernde Gesetze, Normen, Richtlinien, technische Baubestimmungen verfolgen, umsetzen und daraus entstehende Konflikte lösen. Eine Herausforderung vor allem für Büros, die in ‘Dreiländerecken’ wie Baden-Württemberg-Bayern-Hessen, Baden-Württemberg-Rheinland-Pfalz-Hessen oder Bayern-Thüringen-Sachsen grenzüberschreitend planen und bauen. 3.3.2, Updates: Software, Website und Social Media: Software-Hersteller bringen fast in jährlichem Turnus neue Versionen ihrer Programme auf den Markt, sei es im Bereich Ausschreibung, Vergabe und Abrechnung im Bauwesen (AVA), Computer Aided Design (CAD) oder den Office-Anwendungen. Viele Architekturbüros haben, gerade im CAD-Bereich, einen Kundenservicevertrag abgeschlossen, der Anwender bei konkreten Fragen und Problemen telefonisch betreut und berät. Inaktuelle Versionen dieser Programme betreut der Kundendienst je nach Hersteller nach einigen Jahren nicht mehr, der Kunde ist zu Upgrades und Updates verpflichtet, will er diesen Service weiter in Anspruch nehmen. Gerade wenn sich bei den Upgrades Benutzeroberflächen wandeln, Funktionen wegfallen oder neue hinzukommen, bedeutet das für den Anwender eine Neuorientierung, die ihn in der Eingewöhnungsphase jeden Tag Zeit kostet. Auch benötigt manch neue Software bessere Hardware, diese muss bezahlt und installiert werden. Vorher müssen Daten umfassend gesichert, dann neu aufgespielt werden, was wiederum Zeit- und Kostenaufwand mit sich bringt. Auftraggeber, aber auch andere Baubeteiligte wie Fachplaner oder ausführende Firmen erwarten heutzutage, dass der Architekt eine Website hat, auf der alle notwendigen Kontaktdaten, Leistungsschwerpunkte und Referenzen stehen. Die Pflege dieser eigenen Website kostet Zeit, ist aber notwendig: Websites, deren Inhalte vor fünf Jahren zuletzt aktualisiert wurden, wirken nicht nur auf potentielle Bauherren unprofessionell. Diese erwarten aktuelle Referenzobjekte, aktuell laufende Projekte und aktuelle Meldungen wie etwa Wettbewerbsgewinne. Der Einsatz von Social Media nimmt auch in der Architekturbranche zu: In einer Umfrage der Architektenkammer Hessengaben 28,6 Prozent der Befragten an, mindestens ein soziales Netzwerk für berufliche Zwecke zu nutzen. Am häufigsten genannt wurde XING, gefolgt von dem architekturbezogenen BauNetz, Facebook und Google+ seltener auch Linkedin und Twitter. Quintessenz: Software sowie deren Anwendungen, Websites und Social Media aktuell zu halten, sie zu pflegen und verwalten, generiert zusätzlichen Zeit- und damit auch Kostendruck im Tagesgeschäft. 3.3.3, Innovationen: Neue Materialien und Technologien: Durch Innovationen einerseits sowie durch neue Auflagen und Regulierungen – nicht zuletzt im Rahmen der EU-weiten Vereinheitlichung – andrerseits, kommen immer wieder neue Materialien auf den Markt. Beispielsweise ändern sich im Bereich Brandschutz häufig Anforderungen an die Bauteile, teils auch die Bezeichnungen, die der Architekt in seiner Planung berücksichtigen muss. Im Sektor Technische Gebäudeausrüstung (Energietechnik, Brandschutz, Akustik) gibt es rasante Fortschritte, die nicht nur bei der Planung von Büro- und Geschäftshäusern oder Sonderbauten wie Hotels, Krankenhäuser, etc. zum Einsatz kommen. Auch in Privathäusern gewinnen beispielsweise Klimatechnik oder Gebäudeautomation an Bedeutung. Natürlich übernehmen im Regelfall Fachleute die Planung und Überwachung der Ausführung, doch greifen diese technischen Ausbauten direkt in die Gestaltung ein. Mögliche Folgen sind etwa: Die größere Dimensionierung von Installationsschächten, die Notwendigkeit abgehängter Decken oder eine Leitungsführung die möglicherweise zu Konflikten mit dem geplanten Sichtbeton führt. Erste Informationen zu diesen Innovationen erhält der Architekt beispielsweise durch Artikel in Fachzeitschriften oder auf einschlägigen Websites wie Architonic. Diese muss er beispielsweise durch Messebesuche wie der ‘Bau’ in München , ‘Light And Building’ in Frankfurt, ‘ISH’ in Frankfurt, ‘Intersolar’ in München oder Termine mit Kundenberatern der Hersteller ergänzen, um sich konkret über die Neuerungen zu informieren. Will er diese einsetzen, muss er sich intensiv mit diesen auseinandersetzen: Detailliertere Informationen einholen, zu Gewährleistung und Verarbeitung, sich bemustern lassen. Das Wichtigste in puncto Innovationen ist jedoch die Klärung der Haftung: ‘Ich kann mich als Architekt nicht außerhalb der Regeln der Technik bewegen. Ich bin einer der wenig persönlich Haftenden auf der Baustelle im Planungsprozess. […] In dem Moment, wo ich innovativ tätig werde, übernehme ich ein Risiko, für das ich persönlich hafte. […] Vorhin wurde das Beispiel der Floating Homes aufgeführt. Es hat cirka fünf oder sechs Jahre gedauert, bis die baurechtlichen Voraussetzungen dafür geschaffen wurden.’ Quintessenz: Auf dem Stand zu bleiben wird von Auftraggebern, Handwerkern und Gesetzgebern erwarten und kostet wiederum nicht honorarfähige Zeit. Ohne methodische Organisation und Pflege der gesammelten Informationen verliert der Architekt den Überblick.

Über den Autor

Nathalie Martin absolvierte ein Architekturstudium an der Fachhochschule Karlsruhe, das sie mit dem Titel Diplom-Ingenieurin (FH) abschloss. Bereits während des Studiums leistete sie zwei Praxissemester in einem Architekturbüro ab. Anschließend arbeitete sie zunächst als Architektin im Praktikum (AiP), später als Architektin in verschiedenen Ingenieur-, Architektur- und Lichtplanungsbüros in Baden-Württemberg. Dort konstatierte sie die Notwendigkeit und Wichtigkeit unternehmerischen Denkens sowie des Ausbaus von Managementkompetenzen gerade für kleine Büros – und das fehlende Bewusstsein der Architektenschaft dafür. Dieses Thema vertiefte sie in einem einjährigen Masterstudiengang, wo sie sich eingehend mit (Architektur-)Kommunikation, Medien und Betriebswirtschaftslehre befasste.

weitere Bücher zum Thema

Zukunft der Corporate Governance und des Personalwesens. Perspektiven der Wirtschaftsethik

Reihe "Wirtschaft und Ethik", Band 11

ISBN: 978-3-95935-610-7
EUR 39,50

Ethische Personalauswahl in der Praxis

Reihe "Wirtschaft und Ethik", Band 10

ISBN: 978-3-95935-600-8
EUR 44,50


Bewerten und kommentieren

Bitte füllen Sie alle mit * gekennzeichenten Felder aus.