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Produktart: Buch
Verlag: Diplomica Verlag
Erscheinungsdatum: 02.2015
AuflagenNr.: 1
Seiten: 84
Abb.: 14
Sprache: Deutsch
Einband: Paperback

Inhalt

Seit Beginn des 21. Jahrhunderts hat die Bedeutung des Crowdfundings enorm zugenommen. Dennoch lag die Realisationsquote der geförderten Projekte in Deutschland im Jahr 2012 bei lediglich 43 Prozent. Neben der Tatsache, dass nicht jede neue Produktidee den Förderungswillen der Massen auf sich zieht, verdeutlicht diese Zahl vielmehr, dass hinter der simplem Idee der Schwarmfinanzierung ein umfassender Ablauf steht, der schon weit vor dem Einsammeln von Kapital beginnt und in seinem Verlauf hohe Anforderungen an den Projektinitiator stellt. Im folgenden Buch wird neben den einzelnen Abläufen und Ausprägungen einer Crowdfunding-Kampagne im Besonderen auf die große Relevanz des Web 2.0 hingewiesen. Es wird aber auch auf rechtliche Aspekte sowie die Verwendung von Micro-Payment-Systemen eingegangen. Durch Analyse einer erfolgreichen Crowdfunding-Kampagne werden anschließend die erfolgsrelevanten Faktoren einer Kampagne herausgearbeitet. Darüber hinaus zeigen die genannten Zahlen und Daten das gewaltige Potenzial des Crowdfundings als alternative Finanzierungsform insgesamt auf.

Leseprobe

Textprobe: Kapitel 3.1, Rechtslage in Deutschland: Von Bedeutung für die Rechtslage ist in Deutschland lediglich die als Crowdinvesting bekannte Form des Equity-based Crowdfundings. Anders als beispielweise in den USA ist Crowdinvesting hier seit jeher zulässig und mit Ausnahme einer wesentlichen Beschränkung unproblematisch. Im Wesentlichen zu beachtende Rechtsnorm ist das seit 1. Juni 2012 in Kraft getretene Vermögensanlagegesetz, welches dem bis dahin gültige Verkaufsprospektgesetz folgte. Bis zu einem Finanzierungsvolumen von 100.000 € können Projektinitiator und Investor hier praktisch ohne Vorgaben agieren. Wird das Finanzierungsvolumen jedoch überschritten greifen die Regelungen des Vermögensanlagegesetz und schreiben die Erstellung eines Verkaufsprospektes vor. Einzige Möglichkeit sich dieser Vorgabe zu entziehen bestünde darin, das Finanzierungsvorhaben auf maximal 20 Anteile zu beschränken. Die sich hieraus ergebenden hohen Summen und die Tatsache, dass sich Crowdinvesting per Definition schon an eine größere Gruppe richtet, lassen diese Maßnahmen in der Praxis untauglich erscheinen. Die gesetzlichen Anforderungen an die Erstellung eines Verkaufsprospektes sind i. d. R. kostenintensiv und komplex, so dass die meisten Projektinitiatoren hiervor zurückschreckend dürften. Anzunehmen ist, dass zukünftig mehr Crowdfunding-Plattformen selbst für die Sicherstellung der Anforderungen des Vermögensanlagegesetzes sorgen, in erster Linie allerdings bei Projekten mit einem entsprechend hohen Finanzierungsvolumen. Kritik erntet diese Regelung insbesondere bei Projektinitiatoren und Plattformen, die Finanzierungsvorhaben in einem Rahmen von 100.000 € bis 200.000 € anstreben. Die Kosten von ca. 12.000 € für die Erstellung eines Verkaufsprospektes und der mit mindestens zwei Monaten sehr hohe Zeitaufwand erscheinen für Projekte dieses Ausmaßes unverhältnismäßig hoch. Festzuhalten bleibt, dass für Equity-based Crowdfunding in Deutschland wenig relevante Restriktionen bestehen. Auszunehmen ist hiervon allerdings die Beschränkung auf Finanzierungsvorhaben bis maximal 100.000 €. Aus Sicht des Projektinitiators trägt dies zur Vereinfachung des Vorhabens bei. Gleichbedeutend ist der Mangel an Regelungen, allerdings auch mit der Tatsache, dass der potenzielle Anleger keinen nennenswerten Schutz aus gesetzlichen Regelungen erfährt. 3.2, Rechtslage in den USA: Auch in den USA ist der Bereich des Crowdinvestings der wesentliche Teilbereich des Crowdfundings, der einer Regelung bedarf. Bis Januar 2013 war Crowdinvesting in den USA theoretisch illegal. Der in Nordamerika in diesem Fall zu ernstgenommene Anlegerschutz der US-amerikanischen Börsenaufsicht (SEC) sah bei organisierter Unternehmensbeteiligung an viele Anleger eine Prospektpflicht vor. Die hohen gesetzlichen Anforderungen an die Prospektpflicht und die daraus resultierenden Kosten machten kleinere, für Crowdinvesting typischen Beteiligungen kaum möglich. Anders als in Deutschland, greifen die gesetzlichen Regelungen sofort und nicht erst ab einer gewissen Investitionssumme. Obwohl die SEC Ausnahmen dieser Regelungen vorsah, waren diese beim Crowdinvesting nicht anwendbar. Die Ausgabe von Anteilen nicht bei der SEC registrierter Unternehmen war hiernach im Ausnahmefall zulässig, allerdings nur an akkreditierte Investoren, zu denen Crowdinvestoren typischerweise nicht zählten. Das mit der Ausnahmeregelung einhergehende Werbeverbot, welches der generellen Idee des Crowdfundings widerspricht, machte eine Anwendung der Ausnahmeregelung letztlich unmöglich. Erst das am 5. April 2012 in Kraft getretene Gesetzeswerk JOBS-Act verbesserte die Rahmenbedingungen für das Crowdinvesting erheblich. Die für das Crowdinvesting relevanten Regelungen sind als Teilbereich des JOBS-Acts als CROWDFUNDING-Act (Capital Raising Online While Deterring Fraud and Unethical Non-Disclosure Act) zusammengefasst.

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