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Produktart: Buch
Verlag: Diplomica Verlag
Erscheinungsdatum: 08.2011
AuflagenNr.: 1
Seiten: 118
Sprache: Deutsch
Einband: Paperback

Inhalt

Die Wirtschafts- und Finanzkrise hat die Krisentauglichkeit des deutschen Unternehmenssteuerrechts auf die Probe gestellt. Die Studie legt dar, dass das deutsche Sanierungssteuerrecht in seiner jetzigen Form nicht krisentauglich ist. Spezifische steuerliche Regelungen beschleunigen einerseits den Verlauf einer Krise und hemmen andererseits die Sanierung von Unternehmen. Das Buch geht der interessanten Frage nach, welchen bedeutenden Einfluss das Steuerrecht im Allgemeinen und insbesondere in Krisensituationen auf notleidende Unternehmen hat. Vier gesetzliche Regelungen, denen im Verlauf einer Unternehmenskrise und damit im Rahmen dieser Studie eine besondere Bedeutung zukommt, werden dabei ausführlich beleuchtet. Dabei handelt es sich um das Betriebsausgabenabzugsverbot des § 4 h EStG, § 8 a KStG (die sog. Zinsschranke), die Verlustabzugsbeschränkungen des § 8 c KStG, die Besteuerung von Sanierungsgewinnen und die Mindestbesteuerung gemäß § 10 d Abs. 2 EStG. Es werden Möglichkeiten zur Sanierung eines Unternehmens aufgezeigt und deren Tauglichkeit im Hinblick auf die steuerlichen Konsequenzen eingeschätzt. Darüber hinaus beinhaltet die Studie einen aufschlussreichen Einblick in die Verwurzelung des Grundgesetzes in unser deutsches Steuerrecht und den zunehmenden Einfluss der Europäischen Union auf die nationale Gesetzgebung. Als Konsequenz der festgestellten Reformbedürftigkeit des deutschen Sanierungssteuerrechts werden schließlich entsprechende Reformvorschläge und Handlungsempfehlungen ausgeführt. Der Autor stellt dabei die Vorteile eines gesetzesfesten Sanierungserlasses und der Zentralisierung der verbindlichen Auskunft für Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer heraus. Des Weiteren empfiehlt er eine Lockerung der Zinsschranke und eine Entschärfung der Verlustabzugsbeschränkung unter Berücksichtigung des EU-Beihilfeverbots.

Leseprobe

Textprobe: Kapitel 4.4, Debt-buy-back: Um die Kosten für Fremdkapital zu senken und die Überschuldung eines Unternehmens zu verringern, kommt in der Krise der Rückkauf eigener Schulden in Betracht. Diese können in verschiedenster Form existieren. Zum Beispiel als Anleihen, Wertpapiere, Schuldverschreibungen, Bonds oder aber auch als einfache Darlehen. Für solche Verbindlichkeiten existiert ein Sekundärmarkt. Das heißt, es wird mit ihnen gehandelt. Das führt dazu, dass der Wert der Verbindlichkeiten eines Unternehmens einem schwankenden Kurs unterliegt. Dieser wird vor allem durch die allgemeine wirtschaftliche Lage und die Erwartung, mit welcher Wahrscheinlichkeit die Verbindlichkeit erfüllt wird, beeinflusst. Die Bonität der Schuldnerunternehmen ist also maßgeblich für die Kurse der Verbindlichkeiten. Diese notierten während der Finanzkrise im November 2009 durchschnittlich bei 60 Prozent. Besteuerung von Konfusionsgewinnen: Kauft eine Gesellschaft eine Forderung gegen sich selbst, so erlischt diese durch Konfusion. Denn mit Ausnahme einer verbrieften Forderung, kann man sich – einfach gesagt – nicht selbst etwas schulden. Man stelle sich vor, ein Unternehmen schulde einer Bank 100 Euro. Dieses Darlehen stammt aus einer Zeit, als es dem Unternehmen wirtschaftlich gut ging. Inzwischen hat sich die Situation geändert und das Unternehmen ist in Schieflage geraten. Der Wert der Forderung entspricht also nicht mehr den ursprünglichen 100 Euro, sondern beispielsweise nur noch 80 Euro. Das Unternehmen möchte im Rahmen der Sanierung seinen Fremdkapitalanteil verringern. Statt also weiter die Verbindlichkeit von 100 Euro in der Bilanz auszuweisen, kauft das Unternehmen die Forderung von der Bank für nur 80 Euro. Sowohl die Verbindlichkeit als auch die Forderung gehen sogleich durch Konfusion unter. Sie heben sich gegenseitig auf. Damit ist das Unternehmen von seiner Schuld gegenüber dem Kreditinstitut befreit. Dieser Vorteil wird jedoch durch die Versteuerung des Differenzbetrages zwischen Nennwert und Kaufpreis der Forderung wieder relativiert. In Höhe von 20 Euro entsteht dem Unternehmen ein steuerpflichtiger außerordentlicher Gewinn. Des Weiteren wird der Handlungsspielraum der Gesellschaft durch die Konfusion in Bezug auf die erworbene Forderung gänzlich eingeschränkt. Denn ein weiterer Handel ist durch das sofortige Erlöschen der Forderung nicht möglich. Um die negativen Effekte der Konfusion zu vermeiden, ist ein Rückkauf der eigenen Schuld durch einen Gesellschafter statt durch die Gesellschaft sinnvoller. Der Gesellschafter kann entweder eine natürliche Person oder selbst eine Gesellschaft sein. Rückkauf der Schuld durch einen Gesellschafter: Diese Konstellation war ein besonderes Phänomen der Finanzkrise. Viele Kreditinstitute waren aufgrund der eigenen Schieflage gezwungen, im Zuge einer Bilanzbereinigung Forderungen zu verkaufen. Als Käufer fanden sich erstmal vermehrt die Schuldner der Verbindlichkeit selbst. Gerade Private-Equity-Fonds kauften den Banken die Forderungen gegen sich selbst ab, die aus Krediten resultierten, die sie ursprünglich im Rahmen von Übernahmetransaktionen aufgenommen hatten. Dabei ist das übernommene Unternehmen Schuldner der Verbindlichkeit und der Private-Equity-Fonds als Gesellschafter dieses Unternehmens Käufer der Forderung. Dieser Vorgang hat sowohl auf die Gesellschaft als auch auf den Gesellschafter zunächst keine steuerlichen Auswirkungen. Hat der Gesellschafter die Forderung erworben, bieten ihm sich mehrere Alternativen.

Über den Autor

Philip Schlenker wurde 1984 in Bonn geboren. Nach seiner Berufsausbildung als Bankkaufmann, entschied sich der Autor, seine fachlichen Qualifikationen im Bereich der Rechts- und Wirtschaftswissenschaften durch ein Studium weiter auszubauen. Im Jahre 2011 absolvierte er mit sehr gutem Ergebnis zum Diplom-Wirtschaftsjuristen (FH) an der Rheinischen Fachhochschule in Köln. Durch die Wahl des Studienschwerpunkts Steuern und Wirtschaftsprüfung sammelte Philip Schlenker bereits während seines Studiums umfassende Erfahrungen in diesem Bereich. Um seine Qualifikationen auch praktisch weiter auszubauen, absolvierte er im Jahre 2010 ein mehrwöchiges Praktikum in der Steuerabteilung einer international renommierten Anwaltskanzlei. Während dieser Zeit konnte er Einblick nehmen in die Hintergründe und finanzpolitischen Zusammenhänge der Finanzmarktkrise. Seit 2011 arbeitet der Autor bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistung und ist dort im Grundsatzreferat der Bankenaufsicht tätig.

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