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Produktart: Buch
Verlag: Diplomica Verlag
Erscheinungsdatum: 04.2012
AuflagenNr.: 1
Seiten: 92
Abb.: 10
Sprache: Deutsch
Einband: Paperback

Inhalt

Die Gestaltung der Unternehmensnachfolge stellt eine komplexe Herausforderung für den Unternehmer dar. Neben den betriebswirtschaftlichen und allgemeinen rechtlichen Aspekten ist die Berücksichtigung der steuerlichen Vorschriften von entscheidender Bedeutung. Im Zuge der Reform des Erbschaftsteuerrechts sind die steuerlichen Rahmenbedingungen für die unentgeltliche Unternehmensnachfolge neu abgesteckt worden. Auf die neuen erbschaftsteuerlichen Regelungen setzt dieses Buch auf. Zu Beginn wird zunächst eine grundlegende Betrachtung der Unternehmensnachfolge vorgenommen. Dazu werden Begrifflichkeiten sowie Ziele und Formen der Unternehmensnachfolge erläutert. Im Anschluss daran erfolgt eine überblicksartige Darstellung der neuen – und für die Unternehmensnachfolge relevanten – erbschaftsteuerlichen Vorschriften mit Schwerpunkt auf der Bewertung von unternehmerischen Vermögen und den verschiedenen steuerlichen Begünstigungsmöglichkeiten. Im darauf folgenden Kapitel werden die verschiedenen steuerlichen Gestaltungsoptionen aufgrund der neuen Rechtslage analysiert. Dabei wird zunächst eine kurze allgemeine Einführung zu den Gestaltungsoptionen vorangestellt, um danach die verschiedenen Möglichkeiten, getrennt nach Gestaltungen vor und nach Übertragung, näher zu beschreiben. Zum Abschluss werden die bisherigen Ausführungen einer kritischen Würdigung unterzogen. Des Weiteren erfolgt ein Ausblick auf die offenen Fragen und Problembereiche vor dem Hintergrund der Erbschaftsteuerreform. Das Buch befindet sich auf den Rechtsstand 1. Januar 2009.

Leseprobe

Textprobe: Kapitel 2, Grundlagen der Unternehmensnachfolge: 2.1, Begriff der Unternehmensnachfolge: Um eine erste Basis für die weitere Untersuchung zu schaffen, erfolgt zunächst eine Definition des Begriffs der Unternehmensnachfolge. In diesem Zusammenhang soll darunter der Eigentumsübergang eines Unternehmens mit der dazugehörigen Leitungsmacht verstanden werden. In Anlehnung an WÖHE ist ein Unternehmen eine planmäßig organisierte Wirtschaftseinheit, die durch Faktorkombination Güter und Dienstleistungen erstellt und absetzt. Die Leitungsmacht stellt die Fähigkeit eines Wirtschaftssubjektes zur Einflußnahme auf die Führung des Unternehmens zur persönlichen Zielerreichung dar, welche durch das Eigentumsverhältnis begründet ist. Die Definition der Unternehmensnachfolge gilt unabhängig von der Eigentümerstruktur des Unternehmens. Der in der Literatur oft erfolgten Begrenzung auf Familienunternehmen, also bei denen die Eigentümer aus einem Familienverbund stammen, soll hier nicht gefolgt werden. Vielmehr können auch voneinander unabhängige Wirtschaftsubjekte Eigentümer des Unternehmens sein, wobei eine Unterscheidung der Eigentümer zwischen natürlichen und juristischen Personen nicht erforderlich ist. In Anlehnung an SCHNEELOCH kann in diesem Sinne von personenbezogenen Unternehmen gesprochen werden. Ebenso wie die Übertragung eines ganzen Unternehmens läßt sich auch die Übertragung eines Anteils an einem Unternehmen unter den Begriff der Unternehmensnachfolge subsumieren. Es ist allerdings notwendig, daß damit auch die Übertragung der Leitungsmacht einhergeht. Dies kann dabei auf drei unterschiedliche Gegebenheiten zurückgeführt werden. Erstens kann der Eigentümer aufgrund seines prozentualen Anteils am Eigenkapital und den Stimmrechten die Geschicke des Unternehmens nach seinen Vorstellungen lenken. Zweitens besteht auch die Möglichkeit, daß der Eigner aufgrund von Mehrstimmrechten, trotz eines relativ geringen Eigenkapitalanteils, die anderen Mitgesellschafter dominieren kann. Drittens können schließlich bei einem kleinen Eigenkapital- und Stimmrechtsanteil durch ein festes Bündnis mit anderen Anteilseignern, z.B. im Rahmen eines Familienverbunds, die eigenen Interessen durchgesetzt werden. Die bloße Übertragung von Eigentumsrechten, z.B. im Rahmen von Wertpapieren an der Börse, reicht in diesem Kontext nicht aus. Abschließend läßt sich also festhalten, daß stets die Merkmale Eigentumsübertragung und Hingabe der Leitungsmacht kumulativ erfüllt sein müssen, damit von einer Unternehmensnachfolge gesprochen werden kann. Nachdem die Unternehmensnachfolge nun begrifflich definiert wurde, schließt sich in den nachfolgenden Punkten die Beschreibung des prozessualen Ablaufs der Unternehmensnachfolge an. 2.2, Prozeß der Unternehmensnachfolge: 2.2.1, Zielsetzung der Unternehmensnachfolge: Die Entscheidung zur Durchführung einer Unternehmensnachfolge wird im Wesentlichen von zwei Aspekten beeinflußt. Erstens spannen die steuerlichen, rechtlichen und sittlichen Eckdaten zusammen mit der individuellen Güterausstattung und den persönlichen Eignungen ein subjektives Entscheidungsfeld auf. Dieses beschreibt die vorhandenen Aktionsparameter, die dem Unternehmer zur Verfügung stehen. Zweitens determiniert die vom Unternehmer verfolgte Zielsetzung die Entschlüsse im Rahmen der Nachfolge. Dies gilt auch für die nachgelagerten Phasen der Selektion der Nachfolgeform und der Nachfolgegestaltung. Die Zielsetzungen werden von jedem Unternehmer individuell und anhand subjektiver Gesichtspunkte festgelegt und können somit überaus vielfältig und breitgefächert sein. Neben der zumeist unterstellten Gewinnmaximierung lassen sich hier exemplarisch die Unternehmensfortführung, der Erhalt von Arbeitsplätzen sowie die Sicherung des Familieneinflusses und der Altersversorgung anführen. Die nachfolgenden Ausführungen fokussieren sich auf die Prämisse der Gewinnmaximierung. Dabei ist zu bedenken, daß das Ziel der Gewinnmaximierung sich nicht zwingend nur auf den Übergeber bezieht, sondern möglicherweise auch andere Wirtschaftssubjekte, wie etwa ein Familienverbund, in die Zielsetzung zu integrieren sind. Der Kern dieser Untersuchung bezieht sich auf die erbschaftsteuerliche Zielsetzung. Dazu sind anfangs aus dem Oberziel der Gewinnmaximierung die Subziele der Steuerminimierung bzw. der Erbschaftsteuerminimierung entwickelt. Es ist dabei allerdings zu beachten, daß die Erbschaftsteuerminimierung nur im Rahmen des ökonomischen Minimalprinzips Gültigkeit besitzt. Denn die Minimierung der Erbschaftsteuer durch die Aufgabe des Unternehmens würde dem hier postulierten Oberziel der Gewinnmaximierung widersprechen. Die isolierte Verfolgung von erbschaftsteuerlichen Zielen ist somit nicht durchführbar. Denn auch wenn im Rahmen der Untersuchung die anderen Ziele in den Hintergrund treten, ist stets die gesamte Zielerreichung zu berücksichtigen. Die Korrelationen zwischen dem Oberziel und den einzelnen Subzielen dürfen folglich nicht vernachlässigt werden. Die Ursachen für eine Unternehmensnachfolge können anhand der Prämisse der Gewinnmaximierung ermittelt werden. Eine Unternehmensnachfolge ist demnach zielführend, wenn sie dem Unternehmer oder dem entsprechenden Verbund, einen höheren zukünftigen Gewinn beschert als die ursprüngliche Eigentumskonstellation. Ursächlich für einen solchen Vorteil der Unternehmensnachfolge können zum einen Einzelerfolgsschwäche und zum anderen negative Synergien sein. Bei der Einzelerfolgsschwäche handelt es sich um eine Konstellation, bei der dem Eigentümer, bzw. dem jeweiligen Verbund, ein geringerer Gewinn zufließt, wenn die Eigentumsstruktur unverändert bleibt. Dies kann sowohl in der Marktsituation (z.B. Nachfragerückgang, Kostenanstieg) als auch im Eigentümer (z.B. Alter, Tod, fehlende Motivation) begründet sein. Die Nachfolge aus Altersgründen stellt dabei die mit Abstand häufigste Ursache dar. Negative Synergien können auftreten, wenn der Unternehmer Eigentümer eines Konzerns oder mehrerer Unternehmen ist. Beispiele für solche negativen Synergien sind Wettbewerb zwischen den Unternehmen oder kartellrechtliche Einschränkungen. So laufen die nachteiligen Verbundeffekte dem Ziel der Gewinnmaximierung zuwider. Dabei ist anzumerken, daß auch die positiven Verbundeffekte, wie z.B. im Bereich Forschung und Entwicklung, in die Analyse einzubeziehen sind.

Über den Autor

Dipl.-Kfm. Jan Dodenhoff, LL.M. Tax arbeitet als Steuerberater in Hannover. Er befasst sich in diesem Zusammenhang vornehmlich mit den verschiedenen Fragestellungen des Unternehmens- und Konzernsteuerrechts.

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