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Management

Holger Junghans

Fusion oder Verwaltungskooperation zur Effizienzsteigerung der öffentlichen Hand zu gegenseitigem Nutzen

Eine Analyse am Beispiel des Amtes Bad Bramstedt Land und der Stadt Bad Bramstedt

ISBN: 978-3-8366-8929-8

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Produktart: Buch
Verlag: Diplomica Verlag
Erscheinungsdatum: 05.2010
AuflagenNr.: 1
Seiten: 104
Abb.: 42
Sprache: Deutsch
Einband: Paperback

Inhalt

Neben den Unternehmen sind auch die öffentlichen Verwaltungen gezwungen sich auf die demografischen Entwicklungen vorzubereiten und sich bereits heute leistungsfähig aufzustellen. Die demografische Entwicklung wird zukünftig Steuereinnahmeausfälle in unbekannter Dimension mit sich bringen. Von daher müssen die kommunalen Haushalte im Hinblick auf ihre Leistungsfähigkeit überprüft und ggf. neue Wege beschritten werden, damit die Kommunen langfristig wirtschaftlich überlebensfähig sind. Auch unter dem Blickwinkel der Generationsgerechtigkeit sollte unsere Nachfolgegeneration nicht für die bisweilen vorherrschende Maßlosigkeit einiger Haushälter und der Kleinstaaterei einiger Kommunen aufkommen. Die Zielsetzung dieser Studie besteht darin, die Grundvoraussetzungen einer Fusion oder Verwaltungskooperation auf Augenhöhe zwischen der Stadtverwaltung Bad Bramstedt und der Amtsverwaltung Bad Bramstedt Land zu eruieren mit der eine Effizienzsteigerung und die Aufrechterhaltung der Bürgernähe beiderseits einhergeht.

Leseprobe

Textprobe: Kapitel 4.1.8, Streichung verschiedener Zuschüsse: Im Unterpunkt 3.2.1. wurde im Detail ausgeführt, dass die dauernde Leistungsfähigkeit der Stadt BB langfristig gefährdet ist. In diesem Zusammenhang muss sich die Stadt BB zukünftig bei der Vergabe von Zuschüssen mehr als zuvor am Gesetz orientieren und sich vor jeder Vergabe eines Zuschusses die Frage stellen, ob dieser Zuschuss auf einer gesetzlichen Grundlage basiert. 4.1.8.1 Sportförderung: Die Stadt BB leistet sich derzeit eine der Höhe nach umfangreiche Sportförderung, die ungeachtet der Haushaltssituation für die 20 ortsansässigen Sportvereine von zentraler Bedeutung sind. Fraglich ist, ob es sich bei der Förderung der Sportvereine um eine Aufgabe der Stadt BB handelt, von der im Grunde nach alle Bürger partizipieren oder aber um einen Zuschuss handelt, von der nur eine Handvoll Bürger unmittelbar profitieren. Gleichwohl fallen die Ausgaben i.H.v. 18.000,00 EUR zu Lasten der Allgemeinheit an. Im Einzelnen werden 17.000,00 EUR für eine Übungsleiterentschädigung veranschlagt und 1.000,00 EUR für die allgemeine Sportförderung vorgehalten. Die Stadt BB sollte den Sportvereinen vor Augen halten, dass außerhalb von SH in vielen Kommunen Beiträge für die Benutzung von Sporthallen und Sportplätzen zu entrichten sind, da die Unterhaltung dieser mit umfangreichen Kosten verbunden ist. Die Sportförderung sollte aus Sicht des Verfassers in Gänze gekürzt und nur in einem Mindestmaß für den Kinder- und Jugendbereich beibehalten werden. Somit könnten ca. 12.000,00 EUR eingespart werden. Die Stadt BB sollte sich vielmehr in Kooperation mit dem Landessportverband SH darauf fokussieren, alle möglichen Mittel für die hiesigen Sportvereine aus der Sportförderrichtlinie beim Innenministerium SH abzuschöpfen. 4.1.8.2 Beitrag der Rheumaforschung: Der Beitrag der Stadt BB zur Rheumaforschung i.H.v. 5.700,00 EUR ist nicht nur auf Grund der hiesigen Rheumaklinik freilich löblich, gleichwohl als Kommunalverwaltung nicht verpflichtend erforderlich, somit ist dieser Betrag zu Streichen. Es kann und darf in der derzeitigen Haushaltssituation nicht Aufgabe der Stadt sein, Forschungsprojekte von übergeordneter Bedeutung zu fördern. Dieses sollte Aufgabe des Landes SH oder des Bundes sein. Folglich sollten die erforderlichen Gelder vom Zuschussempfänger dort eingeworben werden. 4.1.8.3 Theaterzuschuss: Auch mit Blick auf die desolate Haushaltssituation der Stadt BB ist der Theaterzuschuss zum Wirkbetrieb des Theaters in dieser Höhe nach unbestritten, dennoch sollte es Aufgabe des Vereins Theater Bad Bramstedt e.V. sein, die Theater-, Konzert- und Musikpflege voranzutreiben und aufrecht zu erhalten. Demnach ist die Streichung des Zuschusses i.H.v. 11.200,00 EUR für die vor besagte Pflege angebracht. 4.1.8.4 Frauentreff Kaltenkirchen e.V.: Der Zuschuss für den Verein Frauentreff Kaltenkirchen e.V. i.H.v. 1.000,00 EUR entbehrt aus objektiver Betrachtung jeglicher gesetzlicher Grundlage und sollte gestrichen werden. 4.1.8.5 Städtepartnerschaften: Es sollte aus neutraler Betrachtung schon erlaubt sein kritisch zu hinterfragen, ob Städtepartnerschaften, hier die Partnerschaft mit der Stadt Drawsko, Polen sowie die Partnerschaft zum Heimatkreis Dramburg in Pommern noch zeitgemäß sind. Des weiteren sollte auch über die Art und Form der Städtepartnerschaften von Seiten der politischen Funktionsträger diskutiert werden, da jegliche Städtepartnerschaften nicht gesetzlich, sondern freiwilliger Natur sind. Es bleibt aber festzuhalten, dass der Haushaltsansatz von 3.000,00 EUR insgesamt zu hoch erscheint und um 50% gekürzt werden sollte. 4.1.9 Einführung eines Sportplatzmanagements: Die Stadt BB verfügt über ein umfangreiches Angebot an Sportanlagen. Diese werden durch die Schulen und Sportvereine rege genutzt. Dennoch ist fraglich, ob tatsächlich alle Sportplätze in ihrer Anzahl erforderlich sind, oder aber ob durch Einführung eines entsprechenden Sportplatzmanagements einzelne Sportplätze für den Schul- und Volkssport entbehrlich wären. In der nachfolgenden Übersicht sind die Sportanlagen der Stadt BB aufgeführt: Sporthallen der Realschule und der Hauptschule BB, Schäferberg Sporthalle an der Grundschule Maienbeeck, Sporthalle am Bahnhof, Sporthalle der Schule am Hoffeldweg, Warmwasserfreibad der Wirtschaftsbetriebe Bad Bramstedt GmbH, Am Badesteig, Sportplatz (Kleinfeld) an der Schule am Storchennest, Hoffeldweg, Sportplatz (Kleinfeld) an der Grundschule am Bahnhof, Sportplatz (Kleinfeld) an der Grundschule Maienbeeck, Sportplatz an der Realschule BB, Roland-Sportanlagen Schäferberg 2 Rasenplätze und 1 Grandplatz. Im Amtsbereich BB Land werden zusätzlich vom Schulverband BB noch folgende Einrichtungen unterhalten: Sporthalle in der Gemeinde Hitzhusen, Schulstraße, Sporthalle in der Gemeinde Weddelbrook, Heidmoorer Straße, Sporthalle in der Gemeinde Wiemersdorf, Schulweg. In der nachfolgenden Untersuchung sind die Sporthallen ausgeschlossen. Zusammenfassend kann ausgeführt werden, dass nachfolgende Sportplätze zur Disposition stehen: Sportplatz (Kleinfeld) an der Schule am Hoffeldweg, Sportplatz (Kleinfeld) an der Grundschule am Bahnhof, Sportplatz (Kleinfeld) an der Grundschule Maienbeeck, Sportplatz an der Realschule BB, Roland-Sportanlagen Schäferberg 2 Rasenplätze und 1 Grandplatz. Um den Schulbetrieb zu sichern, sind sowohl die Sportplätze (Kleinfeld) an der Schule am Hoffeldweg und an der Grundschule Maienbeeck, sowie der Sportplatz an der Realschule BB zwingend erforderlich, da im näheren Umkreis keine Ausgleichsflächen zur freien Verfügung stehen. Der Sportplatz (Kleinfeld) an der Grundschule am Bahnhof ist indessen entbehrlich. Mit Aufgabe dieses Sportplatzes könnten auf dem weitläufigen Gelände des angrenzenden Freibades situativ Ausgleichsflächen geschaffen werden, um den Schulsport zu sichern. Gerade in den Morgenstunden, an den der reguläre Schulsport statt findet, wird das Freibad kaum besucht. Während der Hauptnutzungszeit des Freibades in den Nachmittagsstunden sowie in den Sommerferien findet hingegen kein Schulsport statt. Somit würde es nach Ansicht des Verfassers kaum zu unüberwältigenden Interessenkonflikten kommen.

Über den Autor

Holger Junghans, geb 1979, B.A. Business Administration (BA), Wirtschafts-Diplom Betriebswirt (VWA), Verwaltungswirt (Fachrichtung Bundesverwaltung), Personalmanagement Ökonom (VWA), Verwaltungsfachangestellter (Fachrichtung Kommunalverwaltung), Tourismusfachwirt (IHK). Die Autoreneinnahmen aus dem Verkauf dieses Fachbuches fließen zu 100% den SOS- Kinderdörfern zu.

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