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Produktart: Buch
Verlag: Diplomica Verlag
Erscheinungsdatum: 02.2012
AuflagenNr.: 1
Seiten: 82
Abb.: 65
Sprache: Deutsch
Einband: Paperback

Inhalt

Nicht erst seit der aktuellen Wirtschaftskrise stehen Gemeinden immer häufiger vor dem Problem, ihren kommunalen Infrastrukturaufgaben nachzukommen. Seit etwa Anfang der 90er-jahre des vorigen Jahrhunderts wurde in der kommunalwirtschaftlichen Leistungserbringung ein deutlicher Schub hin zu stärker kostenoptimierter Leistungserbringung spürbar. Sowohl die Errichtung als auch der Betrieb und die Erhaltung von Infrastruktur-Einrichtungen stellt die Gemeinden in vielen Fällen vor unlösbare finanzielle Schwierigkeiten. Der Kostendruck führt in vielen Fällen jedoch zu einer Zweiklassengesellschaft: In jene Bürgerklasse, die in den Städten und Ortszentren schon seit vielen Jahren mit der wichtigsten Infrastruktur wie Trinkwasserversorgung, Abwasserbeseitigung, Wärme- und Energieversorgung, leistungsfähige Internetverbindungen und Kabelfernsehen, Straßenbeleuchtung, öffentliche Verkehrsmittel, Kindergärten, Schulen, Sportplätze und andere Freizeiteinrichtungen versorgt sind und in jene Klasse, die außerhalb der Ortszentren in Siedlungen und kleinen ländlichen Gemeinden noch auf diese Versorgung warten müssen. Für viele betroffene Bürger bedeutet die aktuelle Wirtschaftskrise einen nicht abschätzbaren Aufschub bis zum Ver- bzw. Entsorgungsanschluss. Dieses Buch widmet sich den Rahmenbedingungen für das Wirtschaften der Genossenschaften und Wassergenossenschaften, die nicht immer bürger- bzw. ehrenamtfreundlich sind. Es gibt jedoch auch seitens der Genossenschaften einige Optimierungsmöglichkeiten. Dies untermauern die Analysen zahlreicher Genossenschaften und Wassergenossenschaften sowie Daten aus einer österreichweiten Eigenbild- und Fremdbilderhebungen. Das Potential für Genossenschaften und Wassergenossenschaften ist noch lange nicht ausgeschöpft. Gerade in wirtschaftlich schwierigeren Zeiten für Kommunen unterstützen Genossenschaften und Wassergenossenschaften diese bei der Bewältigung teils hoheitlicher Aufgaben und stärken wie seit Beginn der Genossenschaftsbewegung die Selbsthilfe, Selbstverantwortung, Selbstverwaltung und Selbstbestimmung der Bürger als Eigentümer und Betreiber gemeinsamer Infrastruktur.

Leseprobe

Textprobe: Kapitel 2.2.3, Organisatorische und betriebswirtschaftliche Rahmenbedingungen: Die wichtigsten organisatorischen und betriebswirtschaftlichen Regelungen sind bei Genossenschaften in den jeweiligen Genossenschaftsverträgen (Satzungen), sowie in ergänzenden Geschäftsordnungen und in Beschlüssen der Generalversammlung oder des Vorstandes und Aufsichtsrates zu finden. Beschlüsse kommen statutengemäß zustande, wenn eine demokratische Mehrheit (einfache Mehrheit) der Mitglieder einem Vorschlag zustimmt. Wahlen der Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder sind gemäß den Statuten abzuhalten. In der Regel sind die Funktionsperioden auf 5 Jahre festgelegt und innerhalb des Genossenschaftszweckes (z.B. alle Biomassegenossenschaften) im gleichen Jahr vorgesehen (vgl. Feuerwehrwesen). Genossenschaften sind zur jährlichen Revision durch den Revisionsverband verpflichtet. Die Mitgliedschaft bei einem Revisionsverband (Raiffeisen oder Schultze-Delitzsch) ist verpflichtend. Genossenschaften müssen zur Gründung eine Wirtschaftlichkeitsprognose (Unternehmenskonzept) erstellen und überprüfen lassen. Die Haftung ist gemäß Genossenschaftsvertrag unbeschränkt oder auf das Einfache bzw. ein Mehrfaches der Einlage (Anteil) beschränkt. Der überwiegende Teil der Genossenschaften schließt zur Absicherung gegen Haftungen eine Betriebs-Haftpflichtversicherung und gegen Maschinenschäden eine Anlagenversicherung ab. Größere Genossenschaften sichern sich gegen rechtliche Ansprüche auch mit einer Rechtschutzversicherung ab. Genossenschaften sind zum nachhaltigen Betrieb und zur Erhaltung der Anlagen an die Ansätze zur Kosten- und Leistungsrechnung gebunden. Ebenso gilt die Einhaltung der Rechnungslegungs-, Steuer- und Fiskalgesetze, sowie der sozialrechtlichen Verpflichtungen. Für den Jahresabschluss gelten die entsprechenden Bestimmungen über die Ansatz- und Bewertungsvorschriften des Unternehmensgesetzbuches. Der Jahresabschluss hat den Grundsätzen ordnungsgemäßer Buchführung zu entsprechen und ein möglichst getreues Bild der Vermögens- und Ertragslage des Unternehmens zu vermitteln. Bei Genossenschaften hängt die Rechnungslegungspflicht von der Höhe des Umsatzerlöses ab. Gewerbliche Genossenschaften, der Umsatzerlöse weniger als 400.000 Euro betragen, sind nicht rechnungslegungspflichtig, das heißt, es ist kein Jahresabschluss und kein Bericht des Vorstandes zu erstellen. Die Satzung der Genossenschaft kann strengere Vorschriften enthalten. Diese freiwillige Rechnungslegung ist jedenfalls zu empfehlen, da die Transparenz für Mitglieder höher ist als bei einer einfachen Einnahmen-Ausgaben-Rechnung. Genossenschaften sind steuerlich grundsätzlich mit Kapitalgesellschaften vergleichbar. Sie haben keine Gesellschaftssteuer bei Kapitalmaßnahmen (z.B. Einzahlung der Geschäftsanteile) zu entrichten. Die Genossenschaft unterliegt zwar der Körperschaftssteuer, es ist jedoch keine Mindestkörperschaftssteuer vorgesehen. Die Mitwirkung ehrenamtlich tätiger Mitglieder im Vorstand und im Aufsichtsrat von Genossenschaften wird höchst unterschiedlich beurteilt. Ehrenamtlich Tätige hätten oft nicht die Fähigkeiten oder nicht die Information oder nicht die Zeit, sich sachverständig an Entscheidungsprozessen zu beteiligen oder sie zu kontrollieren. Andererseits wird darauf verwiesen, dass die aktive Mitarbeit der Mitglieder an der Unternehmensführung das entscheidende Merkmal ist, durch das sich Genossenschaften von anderen Rechtsformen abheben und dass die Genossenschaften denaturiert werden, wenn das Element ehrenamtlicher Mitwirkung der Mitglieder auf belanglose Reste zurückgedrängt wird. Die Rechtsform der Genossenschaft bringt für Interessenten neben Vorteilen auch gewisse Beschwernisse mit sich. So kann es insbesondere sein, dass das Revisionssystem oder das Verbundsystem als belastend empfunden wird. Die zwingenden Einrichtungen des Genossenschaftsgesetzes haben, auch wenn sie von den Betroffenen mitunter subjektiv als störend empfunden werden, ihren guten Sinn und Zweck, der in der Regel einem Schutzanliegen dient, und ermöglicht erst ein klagloses funktionieren der Gesamtorganisation unter Ausgleich unterschiedlicher Interessen.

Über den Autor

Roland Thomas Nöbauer arbeitet seit 15 Jahren im Bereich der Siedlungswasserwirtschaft. Zuerst in einem Zivilingenieurbüro als Planer für Kanal- und Wasserversorgungsanlagen, später als technischer und betriebswirtschaftlicher Betreuer von Genossenschaften nach dem Wasserrecht beim Amt der Oö. Landesregierung. Im Rahmen des Studiums Wirtschaftsingenieurwesen an der Hamburger Fernhochschule untersuchte und analysierte der Autor das Eigenbild von Genossenschaften nach dem Genossenschaftsgesetz und dem Wasserrechtsgesetz. Dabei konnten Stärken und Schwächen dieser Organisationsform aufgezeigt und Optimierungspotential dargestellt werden. Der Autor versucht darzulegen, dass es zahlreiche Möglichkeiten gibt, wie Bürgerengagement zum Vorteil für Kommunen eingesetzt werden kann und die Bürger von der Selbstbestimmung profitieren.

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