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Politik

Jens Westmeier

Der EU-Beitritt der Türkei

Ein Beitrag zur Verbesserung der europäischen Sicherheit?

ISBN: 978-3-8366-6227-7

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Produktart: Buch
Verlag: Diplomica Verlag
Erscheinungsdatum: 06.2008
AuflagenNr.: 1
Seiten: 120
Abb.: 8
Sprache: Deutsch
Einband: Paperback

Inhalt

Schon seit Jahren wird der EU-Beitritt der Türkei kontrovers und auch sehr emotional diskutiert. Während die eine Seite den Untergang des Christlichen Abendlandes heraufbeschwört, verweisen die Befürworter bei einer Ablehnung auf unkalkulierbare Risiken, wie einer Entwicklung der Türkei hin zu einem islamistischen Staat. Die Studie stellt dem klassischen Sicherheitsbegriff den erweiterten Sicherheitsbegriff gegenüber. Es geht weniger um den klassischen Sicherheitsbegriff, der stark staatszentriert verstanden wird und sich vor allem auf die militärische Sicherheit eines Staates vor möglichen Angriffen anderer Staaten bezieht. Vielmehr wird der erweiterte Sicherheitsbegriff ausführlich behandelt, der über die rein militärische Sicherheit hinausgeht und Risiken wie Terrorismus, Energiesicherheit, grenzüberschreitende Flüchtlingsströme, Umweltrisiken und anderes mit einbezieht. Die Arbeit beschreibt ausführlich die weitreichenden Veränderungen in der Sicherheitsarchitektur der EU, bei der es in den letzen Jahren erhebliche Umstrukturierungen gegeben hat. Die aktuellen Sicherheitsbedrohungen aus Sicht der EU und aus Sicht der Türkei werden analysiert. Insbesondere die Bereiche Terrorismus, regionale Konflikte und Energiesicherheit werden daraufhin untersucht, ob sich die europäische Sicherheit durch eine EU-Mitgliedschaft der Türkei verbessern kann. Weiter geht es um die Frage, welche institutionellen Arrangements notwendig sind, damit die EU sicherheitspolitisch optimal von der Einbindung der Türkei in die europäischen Strukturen profitiert. Ist die Nato-Mitgliedschaft ausreichend? Bietet die sog. Privilegierte Partnerschaft eine ernstzunehmende Alternative? Oder kommt es nur bei einer Mitgliedschaft der Türkei in der EU zu einer Verbesserung der europäischen Sicherheit? Besondere Beachtung findet die Frage, ob Bevölkerung und politische Eliten der Türkei in der Lage sind, ihren seit Atatürk besonders ausgeprägten Nationalstolz einzuhegen und für eine Integration in die EU substantielle Souveränitätsverzichte hinzunehmen. Für jeden, der sich mit dem EU-Beitritt der Türkei befasst, bietet die Studie ausführliche und bestens fundierte Informationen. Sie hilft somit einem Desiderat im Untersuchungsgegenstand der Internationalen Beziehungen ab.

Leseprobe

Kapitel 4.6, Der Weg der Türkei zur EU-Mitgliedschaft – Abkommen und Reformen: Der erste Schritt der Türkei auf dem Weg zu einer EU-Mitgliedschaft war das 1964 in Kraft getretene Assoziierungsabkommen ( Abkommen von Ankara ) zwischen der Türkei und der damaligen Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft (EWG). Bereits dieses Abkommen stellte eine Beitrittsperspektive der Türkei in Aussicht: Sobald das Funktionieren des Abkommens es in Aussicht zu nehmen gestattet, daß die Türkei die Verpflichtungen aus dem Vertrag zur Gründung der Gemeinschaft vollständig übernimmt, werden die Vertragsparteien die Möglichkeit eines Beitritts der Türkei zur Gemeinschaft prüfen. Die Türkei wollte damit ihre Integration in die westliche Staatengemeinschaft fortsetzen. Des Weiteren befürchtete sie Nachteile gegenüber Griechenland, das schon 1961 ein solches Abkommen geschlossen hatte. Mit dem Assoziationsabkommen sollte eine schrittweise gegenseitige Öffnung der Warenmärkte und schließlich eine Zollunion zwischen der EWG und der Türkei verwirklicht werden. Wegen der instabilen politischen Lage und den drei Militärputschen 1960, 1971 und 1980 kam es allerdings in den 1960er und 1970er nicht dazu. Anfang der 1980er Jahre bemühte sich die Türkei um eine Intensivierung der Beziehungen zur EG und brachte umfangreiche Wirtschaftsreformen auf den Weg. 1987 stellte sie einen offiziellen Antrag auf Vollmitgliedschaft. In einer Stellungnahme vom Dezember 1989 zum Beitrittsantrag sprach sich die Kommission gegen die Eröffnung von Beitrittsverhandlungen aus, da die Türkei zurzeit sowohl wirtschaftlich als auch politisch nicht reif für eine Mitgliedschaft sei. Es wurde allerdings eine Intensivierung der Beziehungen auf Grundlage des Assoziationsabkommens in Aussicht gestellt. 1995 beschloss der Assoziationsrat EG-Türkei die Umsetzung der letzten Phase der Zollunion, die am 1.1.1996 in Kraft trat. Die Zölle auf Einfuhren aus der EG in die Türkei wurden abgeschafft und die türkischen Zölle auf Importe von Industriewaren aus Drittstaaten wurden den Sätzen der EG angepasst. 1997 bestätigte der Europäische Rat von Luxemburg, dass ein EU-Beitritt der Türkei grundsätzlich möglich sei. Zudem wurde bekräftigt, dass der türkische Beitrittsantrag auf der Grundlage derselben Kriterien (Kopenhagener Kriterien) beurteilt werden solle wie bei den anderen Kandidatenländern. Es wurde jedoch kein Datum für die Aufnahme von Beitrittsverhandlungen genannt, wie es bei den anderen Staaten geschehen war, die sich um eine EU-Mitgliedschaft bemühten. Begründet wurde diese Entscheidung damit, dass die wirtschaftlichen und politischen Voraussetzungen für die Aufnahme von Beitrittsverhandlungen noch nicht gegeben seien. In der Türkei war man sehr enttäuscht über das Ergebnis und der Reformprozess geriet ins Stocken. Der Europäische Rat beauftragte zudem die Kommission, eine Strategie zur Vorbereitung eines Türkei-Beitritts zu erarbeiten. Daraufhin legte die Kommission im März 1999 ihre Mitteilung über eine Europäische Strategie für die Türkei vor, die als wichtigste Elemente die Übernahme des gemeinsamen Besitzstandes der EU sowie die Rechtsangleichung enthielt. Im November desselben Jahres wurde von der Kommission zudem der erste der von nun an jährlich erscheinende Regelmäßige Bericht der Kommission über die Fortschritte der Türkei auf dem Weg zum Beitritt vorgelegt. In diesen Berichten sollten die Fortschritte der Türkei in den einzelnen Bereichen überprüft werden. 1999 kam es zu einem entscheidenden Wendepunkt in den Beziehungen zwischen der Türkei und der EU. Der Europäische Rat stellte auf dem EU-Gipfel von Helsinki zum ersten Mal fest, dass die Türkei ein Beitrittskandidat sei. Im März 2001 trat die zuvor vom Europäischen Rat beschlossene Erste Beitrittspartnerschaft in Kraft. Zweck dieser Beitrittspartnerschaft war es, in einem einheitlichen Rahmen die prioritären Bereiche der künftigen Arbeit, wie sie zuvor im Fortschrittsbericht 2000 ausgewiesen wurden, festzulegen. Sie enthielt zudem einen Reformkatalog, den die Türkei auf dem Weg zur Mitgliedschaft zu erfüllen hätte. Im Mai 2003 wurde die Zweite Beitrittspartnerschaft beschlossen. Am 17. Dezember 2004 entschied der Europäische Rat in Brüssel, dass zum 3. Oktober 2005 Beitrittsverhandlungen aufgenommen werden. Mit der Zuerkennung des Status eines EU-Beitrittskandidaten 1999 stand die Türkei vor der Aufgabe, zunächst die politischen Kriterien (Kopenhagener Kriterien) für einen Beitritt zu erfüllen. Dazu waren umfassende Reformen im politischen und im Justizsystem notwendig, um die in den Kopenhagener Kriterien festgelegten Standards in Bezug auf Demokratie, Rechtsstaatlichkeit, Menschenrechte und Minderheitenschutz umzusetzen. Im März 2001 verabschiedete die türkische Regierung ein

Über den Autor

Jens Westmeier, Jahrgang 1974, Dipl.-Soz.-Wiss., Studium der Sozialwissenschaften / Studienrichtung Politikwissenschaft an der Universität Duisburg-Essen. 2008 Abschluss als Diplom-Sozialwissenschaftler, 2001- 2006 Mitorganisation von internationalen Studentenaustauschprogrammen in Zusammenarbeit mit den Universitäten Duisburg-Essen, Danzig und Lublin (Polen), dort Schwerpunkte: Lernen im multimedialen Zusammenhang und interkulturelle Kommunikation, 2004 Praktikum im Rhein-Ruhr-Institut für Sozialforschung Politikberatung (RISP), dort Mitarbeit in der Forschungsgruppe Politische Steuerung und Konfliktregelung, 2007 Teilnahme an der Second Istanbul Conference on Democracy and Global Security in Istanbul der türkischen Nationalpolizei.

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