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Produktart: Buch
Verlag: Diplomica Verlag
Erscheinungsdatum: 05.2015
AuflagenNr.: 1
Seiten: 88
Abb.: 8
Sprache: Deutsch
Einband: Paperback

Inhalt

In der internationalen und regionalen Friedens- und Konfliktbearbeitung spielen die Vereinten Nationen, die NATO und ECOMOG eine zunehmend wichtige Rolle, insbesondere in Bürgerkriegen. Während sich die UNO seit Ende des zweiten Weltkrieges auf internationaler Ebene stark engagierte, ergriffen die NATO und ECOMOG in den 90er Jahren Friedensinitiativen überwiegend auf regionaler Ebene, im Balkan und in Westafrika. Im Kosovo verlief die Friedensmission der NATO ohne UN-Mandatierung. Sie war nur teilweise erfolgreich. Im bosnischen Bürgerkrieg wurde der NATO hingegen ein UN-Mandat erteilt. Die Friedensmission verlief dort erfolgreich. In Liberia agierte die ECOMOG zunächst jahrelang ohne UN-Mandat. Erst später wurde ihr ein Mandat zugesprochen. Ihre Friedensmission war dort nur beschränkt erfolgreich, während sie in Sierra Leone durchwegs positive Ergebnisse aufweisen konnte. Hieraus wird ersichtlich, wie stark sich die Präsenz bzw. Absenz eines UN-Mandates auswirkt. Die NATO und ECOMOG spielten hinsichtlich völkerrechtlicher Vorgehensweisen in regionalistischen Sicherheitsdiskursen eine signifikante Rolle. Beide Sicherheitsorganisationen sind weiterhin zuverlässige Partner der Vereinten Nationen. Ihre eigenständige, umsichtige Friedensvorgehensweise in Bürgerkriegen ist ein Paradebeispiel für andere regionale Sicherheitsorganisationen.

Leseprobe

Textprobe: Kapitel 2, Einführung in das Phänomen Friedensmission: Während eines zwischen- oder innerstaatlichen Krieges bzw. Konfliktfalles braucht man eine völkerrechtlich-verbindliche Friedens und Konfliktbearbeitung – gemäß Kapitel VI und VII der UN-Charta. Die sogenannten ‘Friedensmissionen’ haben vielfältige Ziele, welche in den Konfliktregionen von internationalen und regionalen Organisationen, Drittstaaten, NGOs oder von allen gleichseitig ad hoc umgesetzt werden. Staaten, die sich in einem Bürgerkrieg befinden, tragen primär Verantwortung für ihre Bürger. Sie sollten zunächst versuchen, den Konflikt mit eigenen, ihnen zustehenden, friedlichen Mitteln zu entschärfen und erst zuletzt auf andere Mittel zurückgreifen, um ihre Bürger wirksam zu schützen. Wenn eine präventive, interne Konfliktbearbeitung unter Umständen nicht gelingt, wird eine externe, internationale oder regionale, institutionelle Friedens- und Konfliktbearbeitung in Erwägung gezogen. Illegale, menschenrechtswidrige, asymmetrische Gewaltanwendung von Staaten innerhalb ihres Territoriums kann zu heftigem Widerstand führen und blutige Folgen haben (Arabischer Frühling). Infolgedessen sind manche Staaten nicht mehr in der Lage, ausgebrochene Bürgerkriege und weitere Konflikte unter Kontrolle zu halten. Zivilisten müssen so ständig um ihr Leben bangen. Der Friede auf regionaler Ebene, vielleicht sogar der Weltfriede, steht auf der Kippe. Wenn es zu diesem Fall kommen sollte, tragen regionale bzw. internationale Sicherheitsorganisationen Verantwortung für die leidende Bevölkerung gemäß der UN-Charta. Sie intervenieren dann aus humanitären Gründen, um den Konflikt einzudämmen, ihn endgültig zu beenden und den Frieden dort zu sichern. Diese Handlungsfreiheit steht ihnen völkerrechtlich zu. Die Friedensmissionen werden vom UN-Sicherheitsrat gemäß Kapitel VII der UN-Charta unter dem Namen ‘Peacekeeping Operations’ durchgeführt. Es handelt sich um institutionelle Friedensmissionen, deren Aufgaben und Ziele in der UN-Charta festgeschrieben sind: ‘involves the deployment of military troops and/or military observers and/or civilian police in a target state is, according to the mandate (as specified in multilateral agreements, peace agreements, or resolutions of the UN or regional organisations), established for the purpose of separating conflict parties, monitoring ceasefires, maintaining buffer zones, and taking responsibility for the security situation (among other things) between formerly, potentially, or presently warring parties and is neutral towards the conflict parties, but not necessarily impartial towards their behavior” (Heldt/Wallensteen 2006: 11). Die UNO spielt hinsichtlich der ‘Peacekeeping Operations’ und der Sicherung des Weltfriedens eine effiziente Rolle. Obwohl sie nicht immer in ihren Friedensmissionen erfolgreich war (Scheitern in Bosnien, Somalia und Ruanda), bemühte sie sich, durch ihre Militärpräsenz und in Form von humanitären Leistungen das Leid der betroffenen Bevölkerung zu lindern. Ihre erste friedenserhaltende Mission begann 1948 im Nahen Osten. Seither starben ‘mehr als 3.200 UN-Blauhelm-Soldaten’ aus 120 Staaten bei der Erfüllung ihrer friedenserhaltenden Mission (Ki-Moon 2014). ‘Since then, 69 peacekeeping operations have been deployed by the UN, 56 of them since 1988. Over the years, hundreds of thousands of military personnel, as well as tens of thousands of UN police and other civilians from more than 120 countries have participated in UN peacekeeping operations. (UN History of peacekeeping: 2014). Demgegenüber haben regionale Friedensorganisationen sowohl selbständig als auch mit der UNO kooperierend ad-hoc wirksame Friedensmissionen erfüllt. Wichtige regionale Sicherheitsorganisationen sind NATO, ECOWAS, OSZE, AU, SADC, AL, GCC. Sie alle haben eine unterschiedliche Charta, aber ihre Kompetenzen ähneln denen der UNO. Im Mittelpunkt stehen die ‘die friedliche Beilegung von Streitigkeiten’ und ‘Maßnahmen bei der Bedrohung oder Bruch des Friedens’, wodurch eine Intervention in Bürgerkriegen gerechtfertigt wird. Regionale Sicherheitsorganisationen weisen unterschiedliche Interventionsrechte auf. So besteht ein wesentlicher Unterschied zwischen der Arabischen Liga und den Vereinten Nationen und der ECOWAS, denn in der Arabischen Liga herrscht das ‘Prinzip der Nichteinmischung’ bei inneren Konflikten ihrer Mitglieder. Die Afrikanischen Union, NATO und ECOWAS greifen dagegen in Bürgerkriegen ein, ähnlich wie die Vereinten Nationen. Die Wahrung der Souveränität und das Prinzip der Nichteinmischung sind wichtige Punkte der Charta der Arabischen Liga (vgl. El-Salamoni 2003: 63). Nach Art. 5 PLAS ‘ist die Unabhängigkeit, Souveränität und territoriale Integrität eines Mitgliedstaates auch im Falle eines Konflikts unantastbar’ (ebd.: 64). Dieser Artikel der Arabischen Liga zeigt deutlich, dass, wenn in einem ihrer 22 Mitgliedsstaaten ein Bürgerkrieg tobt, keine ‘Peacekeeping Intervention’ aus einem anderen Mitgliedstaat geduldet wird. In einem solchen Fall verhält sich die Arabische Liga inaktiv.

Über den Autor

Dogukan Cansin Karakus wurde 1984 in Istanbul geboren. Er schloss 2006 sein Erststudium in Sportwissenschaften an der Universität Kirikkale (Türkei) ab und absolvierte anschließend ein Bachelorstudium in Politikwissenschaft an der Freien Universität Berlin (Otto-Suhr Institut). Anschließend studierte er an der Georg-August Universität Göttingen, wo er sein Masterstudium in Politikwissenschaft abschloss. Der Schwerpunkt seiner Recherchen liegt in der Friedens- und Konfliktforschung.

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