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Politik

Katharina Stöcker

Migration in der Europäischen Union: Versuch einer kohärenten Politik

ISBN: 978-3-8428-9460-0

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Produktart: Buch
Verlag: Diplomica Verlag
Erscheinungsdatum: 11.2014
AuflagenNr.: 1
Seiten: 116
Sprache: Deutsch
Einband: Paperback

Inhalt

Wer seine Heimat hinter sich lässt, um in der Ferne eine Zukunft zu suchen, verändert nicht nur sein Leben. Seine Reise trägt Geschichten, Eindrücke, und Erinnerungen weiter, verbindet Kulturen, Religionen und Weltbilder und prägt so die stetige Neuformung der Weltgesellschaft. Der internationale Migrant ist ein Agent des Wandels. Er ist ein Produkt und zugleich Protagonist der Geschichte.Doch Fremdes ist innerhalb der eigenen Grenzen nicht immer willkommen, wird in mehrfacher Hinsicht als Störfaktor empfunden, nährt Misstrauen und Angst. Seit Ende des 19. Jahrhunderts gibt es kein Industrieland mehr, das seine Grenzen komplett der Zuwanderung öffnet. Ein vollständiges Einwanderungsverbot ist in den Industriestaaten aber ebenso wenig der Fall und kann auch aus arbeitsmarktpolitischen Gründen keine realistische Option sein. Oftmals entscheiden Qualifikationen und das persönliche Schicksal, wer die nationalstaatliche Grenze überschreiten darf. Die Rolle Europas im globalen Migrationsgeschehen wächst dabei stetig an. In den Anfängen der europäischen Gemeinschaft waren Frauen und Männer aus Drittländern noch willkommene Arbeitskräfte, aber in nur wenigen Jahrzehnten hat sich die Zuwanderung zu einem facettenreichen und zugleich hochsensiblen Thema entwickelt. Die Europäische Union ist heute ein gut funktionierendes System, das einen gewissen Wohlstand und persönliche Zukunft verspricht, und damit Millionen Menschen aus allen Teilen der Welt anzieht. Doch die Europäische Gemeinschaft steht den Zuwanderern zwiespältig gegenüber. Weder zwischenstaatlich, noch innerstaatlich besteht Einigkeit über die Aufnahme Fremder. Auf der einen Seite sorgt man sich um die demographische Entwicklung, auf der anderen Seite um die steigende Arbeitslosigkeit. Vor allem um den Zielsetzungen der Lissabon-Strategie entsprechen zu können, sieht sich die EU auf qualifizierte Drittstaatler angewiesen. Neben der Herausforderung einer Koordination von 27 divergierenden Politiken im Sinne gemeinsamer Leistungssteigerung, verlangt die internationale Gemeinschaft heute Rücksicht auf die Herkunftsländer der Zuwanderer. Ein übermäßiger Anteil der Migranten in Europa kommt aus den als `Entwicklungsländer´ definierten Staaten. Hier treffen sich Migrationspolitik und entwicklungspolitische Zielsetzungen. Während die internationale Entwicklungszusammenarbeit mit einer Legitimationskrise zu kämpfen hat, verfestigt sich weltweit ein neuer Konsens: Entwicklungshilfe allein kann die Armut nicht bekämpfen. Politikkohärenz im Sinne der Entwicklung ist essenziell, um die Milleniumsziele zu erreichen. Doch inwiefern entsprechen die in den letzten Monaten von der Europäischen Gemeinschaft bestätigten migrationspolitischen Maßnahmen, Instrumente und aktuellen Verträge den eigenen entwicklungspolitischen Ideen und dem international bestätigten Kohärenzanspruch? Kann man überhaupt von einer einheitlichen Migrationspolitik sprechen, oder muss der Akteur EU immer noch als Kumulation 27 divergierender Interessen gewertet werden? Aufgrund räumlicher und zeitlicher Begrenzungen muss sich das vorliegende Buch von einigen Aspekten der internationalen Migration abgrenzen. Obgleich die EU alle Zuwanderungstypen aufweist, wird im Folgenden ausschließlich auf den Typus der Wirtschaftsmigration eingegangen. Flüchtlingsschutz, Asylbegehren, Visapolitik, etc. wird in der Ausführung keine Rolle spielen. Ebenso wenig soll auf die Maßnahmen zur Grenzüberwachung näher eingegangen werden, da sie m. E. nur mittelbar mit den entwicklungspolitischen Zielen in Verbindung stehen. Zudem befasst sich das Buch ausschließlich mit Migrationsbewegungen aus Ländern des Globalen Südens in die Europäische Union. Dabei wird der politischen, wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Dimension Beachtung geschenkt werden. Das vorliegende Werk ist 2009 im Rahmen einer Magisterarbeit entstanden.

Leseprobe

Textprobe: Kapitel 2.3, Zielsetzungen und Leitideen der internationalen und europäischen Entwicklungszusammenarbeit: Der politische Handlungsrahmen der internationalen Entwicklungszusammenarbeit wurde bereits nach dem zweiten Weltkrieg gesetzt. Die Charta der Vereinten Nationen forderte 1945 Verantwortung für eine globale Armutsbeseitigung und gerechte soziale Entwicklung ‘to promote social progress and better standards of life (of all nations) in larger freedom’. Am 20. Januar 1949 spricht der amerikanische Präsident Harry S. Truman zum ersten Mal über die `unterentwickelten Gebiete´ des Südens und schlägt einen politischen Aktionsplan zu deren industrieller Entwicklung vor. Die `Dritte Welt´ sollte von der Unterentwicklung befreit werden, um die Sicherheit der ersten Welt, die durch die Armut bedroht sei, zu gewährleisten. Doch der normative Begriff von Entwicklung wandelte sich und ebenso das Verständnis von effizienter Entwicklungspolitik. Die zugrunde liegenden Annahmen über Ursachen der Unterentwicklung erwiesen sich als fehlerhaft und die Entwicklungsvorstellungen und Konzepte als illusorisch. 1974 wurde erstmals erkannt, dass Entwicklung kein linearer Prozess ist, der gemäß der Erfahrungen der wohlhabenden Nationen zu verlaufen hat. Die neuen Konzepte begannen, den Begriff der Entwicklung umfassender zu betrachten und verschiedene Wege, Strategien und Zugänge zu definieren. Die Zielsetzungen und Leitideen der internationalen Entwicklungszusammenarbeit wandelten und erweiterten sich mit wachsendem Erkenntnisstand. Spätestens mit der Verabschiedung der Milleniumsziele wurde die mehrdimensionale Ausrichtung der entwicklungspolitischen Leitideen international bekannt und von mehr als 190 Staaten bestätigt. Sie gelten als ein breiter Konsens zwischen Industrie – und Entwicklungsländern. Der Katalog der Zielsetzungen umfasst: die Beseitigung der extremen Armut und des Hungers, die Verwirklichung der allgemeine Grundschulbildung, die Förderung der Gleichberechtigung der Geschlechter, die Senkung der Kindersterblichkeit, die Verbesserung der Gesundheit von Müttern, die Bekämpfung von HIV / AIDS etc., die Sicherung der ökologischen Nachhaltigkeit und den Aufbau einer globalen Entwicklungspartnerschaft. Damit greifen die Milleniumsziele die neuen Ansätze der Armutsforschung auf und definieren Armut nicht allein als Einkommensarmut, sondern vielmehr als Mangel an Chancen und Möglichkeiten. Auch das Selbstverständnis der Entwicklungspolitik basiert heute auf einem wesentlich globaleren Ansatz. Sie versteht sich nicht mehr als `karitativer Akteur´, sondern ‘als Teil globaler Struktur- und Friedenspolitik, die auf globale Zukunftssicherung ausgerichtet ist’. Aus diesem aktuellen Konzept der westlichen Entwicklungshilfe ergeben sich vier Dimensionen entwicklungspolitischer Zielsetzungen. Die erste Dimension bestimmt die `Förderung sozialer Gerechtigkeit´ durch armutsmindernde Rahmenbedingungen und sozialen Ausgleich. Ferner zielt die Entwicklungspolitik auf den `Aufbau wirtschaftlicher Leistung´ eines Staates, der armutsorientiertes Wachstum begünstigt. Die dritte Dimension der `politischen Stabilität´ beschreibt die Relevanz des Friedens, der Menschenrechte, der Demokratie und der Gleichberechtigung im Rahmen der Entwicklung. Die vierte Dimension, die `Bewahrung der natürlichen Ressourcen´ als Lebensgrundlage, gewinnt in Zeiten des Klimawandels zunehmend an Relevanz. Auch die Europäische Gemeinschaft bettet ihre EZ in den Rahmen internationaler Leitideen. Ihre konkreten Ziele definiert sie in Art. 177 ff. im EG-Vertrag. Die Konzentration liegt dabei auf folgenden sechs Schlüsselbereichen: der Verbindung zwischen Handel und Entwicklung, regionaler Integration und Zusammenarbeit, Unterstützung auf dem Feld der Makroökonomie und gleichberechtigtem Zugang zu Sozialsystemen, Verkehr, Sicherheit der Versorgung mit Nahrungsmitteln sowie nachhaltiger ländlicher Entwicklung und Hilfe beim Aufbau von Institutionen mit dem Ziel von `good governance´ und Rechtsstaatlichkeit83. Zudem muss die Förderung der Menschenrechte, der Geschlechtergleichberechtigung, der ökologischen Nachhaltigkeit und die Konfliktprävention als Querschnittsziel auf allen Stufen und in allen Phasen eines EU-Entwicklungshilfeprojektes Beachtung finden.

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