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Politik

Nadja Konersmann

Responsibility to Protect: Frankreich als internationaler Akteur der Menschenrechte im subsaharischen Afrika?

Der völkerrechtliche Wandel nach dem Genozid in Ruanda

ISBN: 978-3-8366-9404-9

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Produktart: Buch
Verlag: Diplomica Verlag
Erscheinungsdatum: 08.2010
AuflagenNr.: 1
Seiten: 88
Sprache: Deutsch
Einband: Paperback

Inhalt

Der ruandische Genozid stellte im Jahr 1994 ein einschneidendes Ereignis in der Geschichte des Völkerrechtes dar, aber auch in der Geschichte der Internationalen Gemeinschaft. Fortan mussten wirksame völkerrechtliche Grundlagen geschaffen werden, um künftig Massenmord, Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit verhindern zu können. Mit der Responsibility to Protect hoffte man, ein solches völkerrechtliches Konstrukt ausgearbeitet zu haben. Die Autorin Nadja Konersmann hinterfragt die Errungenschaften dieser Neuregelung und eines damit einhergehenden Paradigmenwechsels kritisch. Zunächst befasst sie sich hierzu mit dem völkerrechtlichen Wandel und stellt die Responsibility to Protect in ihren Einzelheiten dar. Anschließend stehen die grundlegenden Probleme von so genannten Failed States im Blickpunkt der Analyse der Autorin. Auf diese Analyse hin richtet sich der inhaltliche Blick auf die Geschehnisse während des ruandischen Genozids sowie auf die Vorgehensweisen der verschiedenen internationalen Akteure und insbesondere Frankreichs. Neben den Geschehnissen während des ruandischen Völkermordes liegt der Fokus auf der Rolle des internationalen Akteurs Frankreich, der im subsaharischen Afrika nach wie vor eine entscheidende Rolle innehaben möchte. In den abschließenden Betrachtungen stehen die dringend notwendigen strukturellen Reformen auf Ebene der UN und der Afrikanischen Union, aber auch auf Ebene der afrikanischen Regionalorganisationen im Zentrum.

Leseprobe

Textprobe: Kapitel IV, Der internationale Akteur Frankreich im subsaharischen Afrika: Frankreichs bisherige und aktuelle Außenpolitik als internationaler Akteur im subsaharischen Afrika: Basierend auf den theoretischen Analysen und den Erkenntnissen zur R2P und deren aktueller Weiterentwicklung soll nun betrachtet werden , inwiefern Frankreich als internationaler Akteur, der nach wie vor ein erhebliches Einflusspotential im subsaharischen Afrika besitzt, eine nachhaltige Rolle bei einer politische Stabilisierung spielen könnte. Die beschriebene tief verwurzelte Tradition, eine, wie Staatspräsident Sarkozy sie beschreibt ‘ […] relation […] ancienne’ Frankreichs mit dem subsaharischen Afrika eine begründet sich mit der französischen Kolonialgeschichte. Diese insbesondere strategische Tradition hat sich jedoch in den letzten Jahren stark gewandelt. So gehört es zu den besonderen Anliegen von Staatspräsident Nicolas Sarkozy, nicht mehr wie bisher die Rolle des ‘gendarme de l´Afrique’ zu spielen, sondern stärker als bisher in einer Nebenrolle Hilfe zur Selbsthilfe beim Aufbau eigener afrikanischer Kapazitäten zu leisten. Diese strategische Umorientierung ist aktuell dringend notwendig geworden, wie das Zitat der französischen Zeitschrift ‘Diplomatie’ zeigt: ‚[…] l´expression ‘Françafrique’ […] pour caractériser les bonnes relations avec la puissance colonisatrice française […] Depuis, le terme s´est considérablement déplacé vers une acception péjorative qui recouvre surtout les notions de soutiens indus à des despotes africains ou d´ affaires teintées de pétrole’. Das in diesem Zitat dargestellte schlechte Image der ehemaligen Kolonialmacht Frankreich ist ein entscheidendes Problem in den aktuellen französisch-afrikanischen Beziehungen. So beschreibt Pesnot in seinem Artikel für die französische ‘Diplomatie’ hier eine gewisse afrikanische Grundhaltung, nach der Frankreich seine postkoloniale Position ausschließlich zur Wahrung und Absicherung eigener wirtschaftlicher Interessen nutzt. Auch wird Frankreich vorgeworfen, dabei nicht vor der Zusammenarbeit mit offensichtlich politisch zweifelhaften Regimen zurückzuschrecken und nur allzu oft rein ökonomische Interessen über die politischen Verantwortlichkeiten als internationaler Akteur zu stellen. Hierin liegt auch ein Orientierungspunkt, eine Art Markierungslinie, die bei allen strategischen Überlegungen Frankreichs im subsaharischen Afrika nicht überschritten werden sollte und dürfte. Dennoch muss Frankreich, wie von Staatpräsident Nicolas Sarkozy deutlich gemacht, seiner Rolle und seinen Verpflichtungen im subsaharischen Afrika gerecht werden: ‚Aujourd'hui, je le dis du fond de mon coeur, l'ancien modèle de relations entre la France et l'Afrique n'est plus compris par les nouvelles générations d'Africains, comme d'ailleurs par l'opinion publique française, il faut changer le modèle des relations entre la France et l’Afrique si l’on veut regarder l’avenir ensemble’. Wie dies bisher geschehen ist und innerhalb der aktuellen Strukturen der EU, der Vereinten Nationen und der NATO geschehen soll, wird in den nächsten Unterkapiteln näher erklärt. In jedem Fall beinhaltet die starke Position Frankreichs als eines der P5-Mitglieder im UN-Sicherheitsrat, als einer der größten Truppensteller und Nettoeinzahler auf UN-Ebene auch einen erheblichen Beitrag bei der Umsetzung der Leitlinien der R2P und beim Schutz von Zivilpersonen im Interventionsfall. Die Kolonialmacht Frankreich im subsaharischen Afrika: In den meisten afrikanischen Kolonialgebieten endete die französische Besatzung um das Jahr 1960. Bis zu diesem Zeitpunkt hatte Frankreich sich als Kolonialmacht etabliert, den französischen Franc in den Kolonien zur Leitwährung gemacht, Regierungen bei der Machtausübung unterstützt und so erfolgreich seinen außenpolitischen Einfluss erweitert. Demgegenüber mehren sich auch aktuell auch in Frankreich die kritischen Töne bezüglich der französischen Kolonialgeschichte und man gesteht ein, seine ehemaligen Kolonien nach Ende der Besatzung zu schnell im Stich und politisch auf sich gestellt gelassen zu haben. Ein weiterer entscheidender und die strategische Ausrichtung Frankreichs bestimmender Aspekt liegt in der Tatsache begründet, dass alle Staatsbürger ehemaliger Kolonien auch die französische Staatsbürgerschaft erhalten haben. Daraus ergibt sich für Frankreich als ein Land, das traditionell einen hohen Einwandereranteil verzeichnet, eine besondere Herausforderung, was die so genannte ‘sécurité nationale’ bzw. die ‘sécurité intérieure’, also die nationale Sicherheitslage oder innere Sicherheitslage betrifft. Aus Interventionsverpflichtungen können bei zum Beispiel bei verschlechterter politischer Sicherheitslage vor Ort starke innenpolitische Spannungen innerhalb Frankreichs entstehen. So argumentieren Goldsmith/Krasner, dass ‘potentiell interventionswillige Staaten’ wie eben Frankreich aufgrund der Gefahr bei ausländischen Missionen unter einem innenpolitischen Legitimationsdruck stehen. Dies bedeutet laut Goldsmith/Krasner, dass einerseits ein gerechtfertigtes Eigeninteresse von Frankreich im Interventionsfall begründet werden muss. Zweitens senkt dies laut der Argumentation von Goldsmith/Krasner die Bereitschaft, die Schwelle zu einer Entsendung von Truppen als einzelstaatlicher Akteur zu entsenden. Als erhebliches logistisches und staatsrechtliches Problem der Kolonialzeit bleibt für Frankreich die aktuell entschärfte Gesetzgebung zur Annahme der französischen Staatsbürgerschaft zurück. So haben Franzosen mit Migrationshintergrund die Möglichkeit, auf unkompliziertem Weg die französische Staatsbürgerschaft zu erlangen und haben somit Bürgerrechte, deren Wahrung vom Staat garantiert werden muss.

Über den Autor

Die Autorin Nadja Konersmann, Diplom-Frankreichwissenschaftlerin, wurde 1984 in Berlin geboren. Nach einem Abitur mit besonderem Frankreich-Bezug studierte die Autorin an der Freien Universität Berlin im Diplom-Studiengang Frankreichstudien mit der Fächerkombination Französisch, Politikwissenschaften, Rechtswissenschaften und Wirtschaftswissenschaften. Nach einem knapp einjährigen Auslandsaufenthalt und einem Studium an den Pariser Universitäten Sorbonne (Paris IV) und Nanterre (Paris X) legte die Autorin im Verlauf des Hauptstudiums ihren inhaltlichen Schwerpunkt auf außen- und sicherheitspolitische Themenstellungen, insbesondere auf Themen des internationalen Völkerrechtes. Durch die Teilnahme an verschiedenen Kursen bei der ehemaligen Bundesjustizministerin Herta Däubler-Gmelin ergab sich schließlich ein inhaltlich sehr intensiver Blick auf die völkerrechtliche Situation im subsaharischen Afrika sowie auf grundlegende Bedingungen für die mögliche politische Stabilisierung zerfallender Staaten und ein besonders starkes Interesse für völkerrechtliche Fragestellungen.

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