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Produktart: Buch
Verlag: Diplomica Verlag
Erscheinungsdatum: 08.2013
AuflagenNr.: 1
Seiten: 100
Sprache: Deutsch
Einband: Paperback

Inhalt

In der Europäischen Union spielt das Parlament, welches von seinen Bürgern gewählt wird, eine zunehmend bedeutendere Rolle. Wer ist dieser Unionsbürger, welche Rechte und Pflichten hat er und gibt es ein theoretisches Modell, das sich hinter dem politischen System verbirgt? Die Idee der Staatsbürgerschaft, die sich in den Einzelstaaten in unterschiedlicher Form ausgeprägt hat, ist die Basis der Unionsbürgerschaft. Um zu verstehen, warum sich die Unionsbürgerschaft in einem dynamischen Prozess der Entwicklung befindet, muss man sich zunächst mit dem philosophischen Modell der Staatsbürgerschaft befassen. Dieses vielschichtige Konzept erleichtert einerseits den Zugang zum Verständnis der Unionsbürgerschaft und ermöglicht andererseits zu erkennen, welche Differenzen behoben werden müssen, um ein zeitgemäßes theoretisches Modell der Staatsbürgerschaft zu entwickeln. Denn längst leben wir nicht mehr in territorial begrenzten homogenen Gesellschaften, Europa zeichnet sich vielmehr durch seine multikulturelle Heterogenität aus, die sich auch in der Unionsbürgerschaft widerspiegeln muss.

Leseprobe

Textprobe: Kapitel 2.1.4, Vom natürlichen Individuum zum Staatsbürger: Tritt in allen vorhergegangenen Beweisführungen des kontraktualistischen Arguments besonders die Legitimation des Staates hervor, wobei einerseits eine konkrete Regierungsform gerechtfertigt werden soll, andererseits der Staat an sich, so impliziert dieser Prozess die Existenz eines Zusammenschlusses politisch agierender Wesen. Ebenso wie die Bildung eines Staates durch das Inkrafttreten eines Gesellschaftsvertrags dargelegt wird, so wird gleichzeitig zu dieser Entwicklung die Transformation vom einzelnen Individuum zum Staatsbürger begründet. Auch wenn diesem Sachverhalt keine explizite Abhandlung gewidmet ist, so ist doch das Individuum der Initiator des Gesellschaftsvertrags und wird durch ihn zum Staatsbürger des, durch den umfassenden Konsens aller Subjekte legitimierten, Staates. Die Subjekte, welche ihre natürlichen Rechte zu Gunsten einer künstlichen Person, dem Gemeinwesen, abtreten, damit diese ihre Freiheitsrechte – in transformierter Form der bürgerlichen Rechte – schützt, können nur Mitglieder dieses Gemeinwesens sein. Da diese Mitglieder Anteil sowohl an der Konstitution als auch an der Organisation des Staates, der allein den Zweck hat die Rechtssicherheit – dementsprechend die Sicherung der Freiheit, Eigentum und Unversehrtheit – der ihm zugehörigen Individuen zu garantieren, ist der Gründungsakt des Staates gleichzeitig als die Geburtsstunde der Staatsbürgerschaft zu sehen. Die Idee der Staatsbürgerschaft ist somit, sofern es sich um einen durch seine Bürger legitimierten Staat handelt und alle Mitglieder einem entsprechenden Gesellschaftsvertrag zugestimmt haben, unmittelbar an die kontraktualistische Idee der Bildung politischer Gemeinschaften gekoppelt. Dies bedeutet, dass, einhergehend mit dem vertragstheoretischen Argument, nicht nur der Staat oder eine bestimmte Regierungsform legitimiert wird, sondern darüber hinaus, dass das Grundprinzip der Staatsbürgerschaft – ihre Wesensbeschaffenheit und ihren Zweck, zu dessen Erfüllung sie geschaffen wurde – definiert wird. Während Hobbes die Bürger noch mit Untertanen gleichsetzt, die innerhalb des Staates der Willkür des Monarchen untergeordnet sind, so differenziert sich, sowohl bei Locke als auch bei Rousseau, der Staatsbürger als politisch aktiv agierendes Wesen heraus. In Verbindung mit der Modifizierung der normativen oder empirischen Bedingungen, welche die zwangsläufige Vergesellschaftung der Menschen verursachen, und der daraus resultierenden legitimen Staats- und Regierungsformen, wird auch der Handlungsspielraum der Bürger erweitert und sowohl ihre Rechte als auch ihre Pflichten werden den überarbeiteten Modellen angepasst. Tritt also, laut Hobbes, der Bürger zur Sicherung seines Lebens noch jegliche Freiheiten an den Regenten ab, so entwickelt sich durch die Argumentation von Locke und Rousseau die Einschränkung der Rechte des Staatswesens auf die exekutive Gewalt – analog zur Erweiterung der Rechte der Staatsbürger in Form der legislativen Gewalt. Die weitere Organisation der Grundrechte und bürgerlichen Rechte, sowie die Ausgestaltung der Beschränkung der staatlichen Gewalt, in Form der Exekutive, kann der vertragstheoretische Ansatz nicht leisten. Da er vorwiegend die Legitimation des Staates und dessen Zweck zum Gegenstand hat und, wie bereits oben erläutert, die Staatsbürgerschaft definiert, schafft er gleichwohl den Grundstein für weitergehende politische Theorien, die deren Ausgestaltung untersuchen. 2.2, Gerechtigkeit: Die Rechte und Pflichten der Staatsbürger können nicht nur aus unterschiedlichen Konzeptionen der Gerechtigkeit resultieren, sondern auch aus anderen Perspektiven begründet werden. Im Folgenden wird die Gerechtigkeit als Prinzip der Konstitution des Staates und seinen Institutionen untersucht. Die Reduzierung des jeweils gebrauchten Gerechtigkeitsbegriffs und dessen Anwendbarkeit stellen die Grundstruktur für die Prinzipien dar, nach denen eine Konzeption der strukturellen Wechselwirkungen zwischen Staat und Bürger verwirklicht werden soll. Platon und Rawls versuchen eine vollständige Theorie der Gerechtigkeit zu formulieren, indem sie ein komplexes Konzept vorlegen, in welchem nicht nur der Begriff der Gerechtigkeit definiert und ihm ein Vorrang vor anderen Ansätzen eingeräumt wird, sondern welches ebenso, unter Berücksichtigung, dass die Bürgerschaft aus Einzelpersonen mit unterschiedlichen Neigungen und Verhaltensmustern besteht, praktisch umsetzbar sein soll. Aristoteles hingegen definiert zahlreiche Begriffe der Gerechtigkeit, wobei besonders die distributive Gerechtigkeit in der Verfassung unterschiedlicher Staatsformen Anwendung findet.

Über den Autor

Rita Hering wurde 1977 in Dortmund geboren. Sie studierte Philosophie, Mittlere, Neuere und Neueste Geschichte an der Westfälischen Wilhelms-Universität in Münster und schloss ihr Studium 2012 erfolgreich mit dem akademischen Grad der Magistra Artium ab. Ihr besonderes Interesse galt bereits während des Studiums der Politischen Philosophie, deren Ideen und Anwendungsgebieten sowie der historischen Entwicklung.

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