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Recht / Wirtschaft / Steuern


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Produktart: Buch
Verlag: disserta Verlag
Erscheinungsdatum: 01.2014
AuflagenNr.: 1
Seiten: 132
Abb.: 32
Sprache: Deutsch
Einband: Paperback

Inhalt

Die vorliegende Studie stellt Evaluationsaspekte hinsichtlich bilanzieller, erfindungsspezifischer und monetärer Methoden dar. Auch interdisziplinäre Aspekte wie die Vereinbarkeit mit dem in Anwaltsfachkreisen bekannten Verfahren der Lizenzwertanalogie und den kapital- bzw. ertragswertorientierten Methoden aus der Betriebswirtschaftslehre finden dabei Berücksichtigung. Vorrangiges Ziel ist es, gängige monetäre Bewertungsansätze für Erfindungen, Patente und Marken aufzugreifen und aus Expertensicht zu beleuchten, um nachfolgend eine Skalierung herzustellen. Zudem sollen bisher gängige Bewertungsansätze für Patente und Marken in Richtung interdisziplinärer Anwendbarkeit weiterentwickelt werden. Dabei steht die Patentbewertung im Vordergrund.

Leseprobe

Textprobe: 1.3.1.1, Kostenorientiertes Verfahren (engl.: ‚cost approach’): Prof. Ensthaler und Strübbe behandeln in deren Standardwerk zur Patentbewertung kostenorientierte Verfahren eher ablehnend und nur knapp mit Verweis auf Rings (in: GRUR) und mit dem Hinweis: ‘[…] kostenorientierte Verfahren erscheinen […] ungeeignet […]. [Anm. d. Verf.: Es ist] festzustellen, dass kostenorientierte Verfahren rechtliche Wertfaktoren und wesentliche Marktgegebenheiten weitestgehend außer Betracht lassen und zudem kein eindeutiger Zusammenhang zwischen dem Patentwert [Anm. d. Verf.: nachfolgend mit Abk.: ‚PW’ bezeichnet] und den Patentkosten besteht. […]’ Prof. Ensthaler und Strübbe fassen zusammen und räumen ebenfalls ein: ‘Der Aussagewert dieser [Anm. d. Verf.: Kosten-] Methode ist somit begrenzt und der dadurch ermittelte Patentwert muss als regelmäßig zu niedrig eingestuft werden.’ ‘Stehen jedoch detaillierte Kostengrößen zur Verfügung, so kann eine derartige Bewertung als erster Richtwert und untere Schwelle für einen Wertansatz der Patentschrift dienen. […]’. Der Aussage von Ensthaler/Strübbe steht jedoch das dreistufige Bewertungskonzept zur Bewertung von immateriellen Vermögensgegenständen nach Prof. Dr. Dirrigl gegenüber, vgl. Abschnitt 1.5.2, welche kostenorientierte Verfahren als durchaus valides Verfahren zur Durchführungen von Plausibilitätsüberlegungen (siehe: ‘Stufe 3: Kostenorientierte Verfahren’) vorsieht bzw. vorschlägt. Jedoch schränkt auch Prof. Dr. Dirrigl unter Berufung auf den Standard IDW S 5 ein: ‘Dieses Verfahren [Anm. d. Verf.: Es ist die Rede vom Kostenorientierten Verfahren] zur Bewertung immaterieller Vermögenswerte umfasst die Reproduktions-kostenmethode und die Wiederbeschaffungskostenmethode. Es hat allerdings eine wesentliche konzeptionelle Schwäche, da der zukünftige Nutzen aus dem immateriellen Vermögenswert allenfalls mittelbar im Bewertungskalkül berücksichtigt wird. Kostenorientierte Methoden werden daher i.d.R. nur für Plausibilitätsüberlegungen (z.B. anhand von Anschaffungskosten für immaterielle Werte] eingesetzt oder wenn andere Verfahren nicht oder nicht hinreichend sicher anwendbar sind.’ Das europäische Patentamt hingegen findet Worte über eine in der Praxis, insbesondere im Rechnungswesen und der Buchhaltung, vorhandene Verfolgung des kostenorientierten Verfahrens bzw. der zugehörigen Kostenmethode zur Bewertung von immateriellen VGG, insbesondere von Patenten, mit dem Hinweis, dass [Anm. d. Verf.: nur/ausschliesslich] diese Methode die Möglichkeit bietet einen ‘nützlichen Wertindikator’ von solchen Patenten [Anm. d. Verf.: mittels Niederschreibung jeweils entstandener Kostenaufwände], deren künftiger Nutzen noch unklar ist, in die Finanzbetrachtungen aufzunehmen. [Anm. d. Verf.: Aus der Praxis ist darüber hinaus bekannt, dass ein Großteil aller angemeldeten Patente zum Zeitpunkt der Anmeldung noch keinen völlig klaren zukünftigen Nutzen erkennen lassen. Vielmehr wird ein Großteil aller Patente lt. h.M deshalb angemeldet, um sich zukünftige Verwertungsoptionen an der zum Patent angemeldeten technischen Erfindung ‚zu sichern‘ und/oder zu ‚reservieren‘. Der Anteil derjenigen Patente, die in der Praxis tatsächlich einen wirtschaftlichen Erfolg beschert, liegt entsprechend den Erfindungen jeweils zugrundeliegenden (technischen) Innovationen bei nur einem geringen Bruchteil der Gesamtheit aller Patentanmeldungen. Prof. Dr. Dirrigl klärt ferner auf, dass kostenorientierte Verfahren im Rahmen der Methodenstetigkeit für Werthaltigkeitsprüfungen nicht zulässig ist (vgl. IAS 36.BCZ29). Zusammenfassend wird festgehalten, dass kostenorientierte Verfahren insbesondere dann zur monetären Bewertung von immateriellen VGGs anwendbar und gerechtfertigt sind, wenn keine anderen, mutmaßlich zielführenderen, Ansätze oder Methoden oder monetäre (Patent-) Bewertungsverfahren greifen. Dennoch ist eine monetäre Bewertung nach dem zugehörigen Kostenansatz vorteilhafterweise vergleichsweise einfach bzw. trivial.

Über den Autor

Volker Dietz, geb. 1977 in Erlangen, ist Ingenieur mit den Zusatzausbildungen Wirtschaftsingenieur sowie Wirtschaftsjurist. Zudem ist er als Verfasser und Erfinder mehrerer Patentanmeldungen im Bereich der (automobiltechnischen) Antriebstechnik und der erneuerbaren Energien im Patentwesen tätig.

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